Wirksamer Schutz für heimische Gewässer 3
7. Wohin mit dem Müll?
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ging es auch in Koblenz darum, die zerstörte Infrastruktur wieder in Gang zu setzen. Natürlich spielten neben dem Neuaufbau der medizinischen Versorgung die Themen Trinkwasser, Abwasser und Müll eine entscheidende Rolle. In den ersten Jahren konnte es aber nur um die Wiederherstellung der Einrichtungen gehen, die die Bomben zerstört hatten. Und so war in der ersten Nachkriegszeit – wie in vielen anderen Städten auch – nicht vom Aufbau einer geordneten Abfallwirtschaft die Rede. Wie schon vor dem Krieg landeten die Abfälle in alten Steinbrüchen oder Gruben in der Region. Von Deponien im heutigen Sinne konnte noch keine Rede sein. Man nahm an, dass von „wild“ deponiertem Müll keine Gefahr für die Gesundheit der Menschen ausgehen würde und auch nicht mit Seuchen zu rechnen war. Diese Grundeinstellung änderte sich erst, als sich Mitte der 1950er-Jahre die Blicke zunehmend auf die Deponien ohne besondere Abdichtung richteten, die schlechte Auswirkungen auf die Qualität des Grundwassers hatten, die sich zum Beispiel in hohen Nitratwerten bemerkbar machte. Schon zu Beginn des Jahrzehnts hatte man eine deutliche Verschlechterung von Wasser-Härtegraden in der Nähe von „undichten“ Deponien festgestellt.249
Je intensiver die Frage des Gewässerschutzes diskutiert wurde umso kritischer wurde der bisherige Umgang mit den Müllbergen gesehen, die im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs immer höher wurden. Es ist daher voll und ganz richtig, die Bereiche Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft vor dem gemeinsamen Hintergrund des Gewässerschutzes zu sehen. Auch in Koblenz hatte man diese Zusammenhänge erkannt. Anders als bei der Debatte um das neue Klärwerk, die erst 1973 zu einem erfolgreichen Ende gebracht wurde, verfügte man bereits am Ende der 1950er-Jahre über eine Möglichkeit, die Abfälle in Stadtnähe zu deponieren. In unmittelbarer Nähe zur Festung Ehrenbreitstein im Grenzbereich zwischen den Gemeinden Niederberg und Urbar bot eine ausgebeutete Tongrube ideale Möglichkeiten. Sie war quasi von der Natur bereits abgedichtet worden und konnte deshalb mit geringem Aufwand ihrem neuen Zweck zugeführt werden. Da es damals weder eine Verwertung des Hausmülls gab noch an eine Verbrennung zu denken war, sollten die neuen Kapazitäten nicht allzu lange ausreichen, sodass in der Umgebung nach Ersatz gesucht werden musste.
In den folgenden Abschnitten soll versucht werden, einen kurzen Einblick in die Entwicklung einer geordneten Abfallwirtschaft im Großraum Koblenz zu geben. Weil es angesichts der großen Gegenwartsnähe des Themas sehr schwierig ist, an aussagekräftige Quellen heranzukommen, soll diese Lücke durch eine Auswertung der Koblenzer Ausgabe der Rhein-Zeitung geschlossen werden. Ein anderer Weg wäre schwer gangbar gewesen, weil die Neuorientierung der Abfallwirtschaft in Koblenz und Umgebung angesichts der neuen Rechtslage immer noch nicht abgeschlossen ist und die Akten deshalb noch in Gebrauch sind. Um dennoch ein Gesamtbild über die Geschichte der Entsorgung in Koblenz geben zu können, werden in diesem letzten Kapitel ganz bewusst die Grenzen der Geschichtswissenschaft überschritten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird aber nicht erhoben.
7.1 Von Niederberg nach Ochtendung
Spätestens seit den späten 1960er-Jahren zeichnete sich ab, dass angesichts wachsender Müllberge auf dem Gebiet der Abfallentsorgung neue Wege beschritten werden mussten. In Koblenz wurde 1975 das Fundament für ein neues, umfassendes Abfallwirtschaftskonzept gelegt, dessen detaillierte Ausarbeitung 1986 vorlag. Schon Mitte der 1970er-Jahre begann die Stadt mit der Sammlung von Glas und Papier und gründete auch den Koblenzer Entsorgungsbetrieb (KEB) als eigenständigen kommunalen Betrieb. 1984 folgte die Kompostierung von Grünschnitt und Gartenabfällen aus den städtischen Anlagen. Der nächste Schritt war die Sammlung von Wert- und Schadstoffen, Bioabfällen, Herden und Kühlschränken.250
Natürlich begannen auch andernorts alternative Planungen, doch weil die aufwendigen Konzepte nur auf lange Sicht greifen konnten, mussten Zwischenlösungen her. Dazu gehörte der „Export“ von Hausmüll, wobei für die rheinland-pfälzischen Kommunen der Weitertransport nach Frankreich eine besondere Bedeutung hatte. Dennoch sollte sich im Herbst 1992 die Lage dramatisch zuspitzen. Auf vielen Müllkippen im Land drohte kurz- und mittelfristig der Kollaps, weil die französische Regierung endgültig die Grenzen für deutschen Hausmüll geschlossen hatte. Diese Entwicklung hatte, so Prof. Dr. Klaus Töpfer, „sowohl den betroffenen Ländern und Gemeinden, aber auch den betroffenen Bürgern deutlich gemacht, dass wir die Rückstände unseres Wohlstandes überall in eigener Verantwortung entsorgen müssen.“ Der damalige Bundesumweltminister hatte anlässlich einer „Mülltagung“ bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz darauf hingewiesen, dass man das Problem mit einer verstärkten Vermeidung und Verwertung des Mülls in den Griff bekommen konnte.
Klaus Töpfer machte ferner deutlich, dass man die Probleme auf Dauer unter gleichzeitigem Einsatz von mehreren Verfahren lösen könne. Wörtlich hieß es: „Trotz aller Anstrengungen wird unsere Wohlstandsgesellschaft aber auch künftig große Abfallmengen produzieren. Wir werden daher auf Müllverbrennung ebenso wenig verzichten können wie auf die Deponien. Entscheidend ist, dass vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.“251 Um diese Möglichkeiten auszuschöpfen, bedurfte es vor allem erheblicher Investitionen, die wohl keine Kommune im Alleingang hätte bewältigen können. Im Oktober 1992 gab die Rhein-Zeitung die anstehenden Ausgaben vage mit „mehreren Hundert Millionen Mark“ an.
Auf jeden Fall machten die angegebenen Dimensionen klar, dass die rheinland-pfälzischen Landkreise zwar an die Grenzen ihrer Finanzkraft stießen, der Müllnotstand aber nur dann vermieden werden konnte, wenn man sofort handelte. Vor diesem Hintergrund war die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in kreisübergreifenden Müllkooperationen groß, zumal viele Kreise bereits enorme Probleme bei Betrieb, Sanierung und Erweiterung bestehender Müllkippen hatten. Da die Einrichtung neuer Deponien als „Endlager“ für Haus- und Gewerbemüll auf keinen Fall kurz- oder mittelfristig erfolgen konnte, brachten immer mehr Politiker die als unwirtschaftlich und höchst umweltschädlich angesehene Müllverbrennung neu ins Spiel.252
Auch im Mainzer Umweltministerium bezeichnete man die Situation im Land als angespannt. Zwar wurde die Kapazität der Müllkippen im Entwurf des Abfallentsorgungsplans auf 17 Jahre geschätzt, doch war punktuell der befürchtete Notstand bereits eingetreten. Dies galt vor allem für die beiden Deponien im Hunsrück. Das Ministerium schätzte, dass die dortigen Kapazitäten bereits Anfang 1993 völlig erschöpft sein würden – und ein Ersatz sollte frühestens im Laufe des Jahres 1995 zur Verfügung stehen. Diese Tatsachen veranlassten Umweltministerin Klaudia Martini, ein ehrgeiziges Ziel bekannt zu geben: Bis zum Jahr 2000 sollte weniger als die Hälfte der heutigen Hausmüllmenge, bei Bauschutt gar nur noch zehn Prozent auf den Deponien landen. Dieses Ziel konnte freilich nur erreicht werden, wenn man Kreise und Gemeinden noch stärker in die Pflicht nahm. Die Konsequenz: Das Ministerium verpflichtete die Kommunen, von 1993 an flächendeckend eigene Anlagen zur Wertstoffsortierung, zur Baustoffaufbereitung253 sowie zur Kompostierung nachzuweisen, wobei eine interkommunale Zusammenarbeit nicht nur zulässig, sondern auch erwünscht war.254
Die kreisübergreifende Zusammenarbeit im nördlichen Rheinland-Pfalz hatte bereits Mitte der 1980er-Jahre eingesetzt. Die Stadt Koblenz sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Cochem-Zell, Daun, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwald gründeten die „Arbeitsgemeinschaft Müllbeseitigung im Großraum Koblenz“. An dieser Kooperation beteiligten sich also sämtliche Gebietskörperschaften im nördlichen Rheinland-Pfalz. Sofort gab die Arbeitsgemeinschaft bei der Ingenieursozietät Prof. Tabasaran & Partner eine „Grundsatz- und Strategiestudie“ in Auftrag. Dabei ging es um mehr als um eine Bestandsaufnahme. Das Stuttgarter Büro wurde damit beauftragt, Prognosen bis zur Mitte der 1990er-Jahre zu erstellen. Das war keine leichte Aufgabe. Immerhin ging es um Daten für einen Großraum mit mehr als einer Million Einwohner. Die Gutachter selbst rechneten im Jahr 1995 mit 1,120 Millionen Einwohnern, die jährlich Abfälle in einer Gesamtdimension von 544.400 Tonnen verursachten. Die Ingenieure entwickelten schließlich ein „integriertes abfallwirtschaftliches Konzept, dem die Gesamtheit des Planungsgebietes zugrunde gelegt wird“. Außerdem wurde über die thermische und über die stoffliche oder die biologische Verwertung von Abfällen nachgedacht.255
Erste Details sollten in einem Standortgutachten geklärt werden. Den entsprechenden Auftrag erhielt die Planungsgemeinschaft, zu der die Energieversorgung Oberhausen AG sowie das Hamburger Büro Goepfert, Reimer & Partner gehörte.256 Im Standortgutachten wurde auch der Bau einer Müllverbrennungsanlage für die gesamte Region Mittelrhein ins Auge gefasst. Die Gutachter holten dafür bei den Kommunen die benötigten Angaben ein. Aus heutiger Sicht verwundert es, dass die Stadtverwaltung Koblenz als einzig möglichen Standort den Bereich des Klosters Maria Trost angab, der nicht allzu weit von der Innenstadt entfernt gelegen ist. Eine ausdrückliche Grundstücksempfehlung gab die Verwaltung jedoch nicht.257
Als die neue Arbeitsgemeinschaft gegründet wurde, war die Müllentsorgung in den angeschlossenen Gebietskörperschaften wie folgt geregelt: Nur die Stadt Koblenz und der Westerwaldkreis organisierten den Abtransport des Mülls selbst. In allen anderen Kreisen war diese Aufgabe privaten Unternehmen übertragen worden. Die Leerung der Hausmülltonnen erfolgte in der Regel einmal in der Woche. Eine Ausnahme machte nur die Stadt Koblenz. Dort wurden etwa ein Drittel der Behälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 770 Kubikmetern und zwei Drittel der Müllcontainer mit einer Kapazität von jeweils 1,1 Kubikmetern zweimal wöchentlich geleert.258
Die Abfälle aus Koblenz wurden stadtnah deponiert. Zu diesem Zweck war bereits zu Beginn der 1950er-Jahre eine Deponie in einer alten Tongrube eingerichtet worden. Diese lag in unmittelbarer Nähe der Festung Ehrenbreitstein an der Gemarkungsgrenze des späteren Stadtteils Niederberg und der Gemeinde Urbar. In diese Deponie wurde der gesamte Hausmüll des rechtsrheinischen Stadtgebietes mit seinen rund 28.000 Einwohnern gefahren. Dazu kam der Bauschutt aus der ganzen Stadt. Wegen der begrenzten Kapazitäten musste die Deponie bereits zum 1. Januar 1986 geschlossen werden. Sechs Jahre später begann die Rekultivierung.259 Sie erfolgte in insgesamt vier Bauabschnitten. Dazu gehörte der Ausbau eines Sickerwasserleitungssystems, der Bau des Regenrückhaltebeckens für das Oberflächenwasser und das Abdecken der Böschung.
Parallel zu den Arbeiten wurden Gasbrunnen gebohrt, um das Deponiegas abzusaugen. Darüber hinaus entstand eine Entgasungsanlage. Das Entgasungssystem wurde mit Ton abgedichtet, der aus der städtischen Parzelle auf der Schmidtenhöhe oberhalb von Horchheim stammte. Das Abdecken mit Ton verhinderte, dass gefährliche Deponiegase entwichen. Außerdem konnte kein Regenwasser in den Deponiekörper laufen. Auf einem Teil der abgedichteten Fläche des Plateaus ließ der Koblenzer Entsorgungsbetrieb mit dem Ingenieurbüro Björnsen eine Kompostierungsanlage bauen, in die rund 21 Millionen DM investiert wurden. Das neue System wurde am 9. April 1997 offiziell in Betrieb genommen.260
Ein mehr als ausreichender Ersatz für die alte Deponie Niederberg war die neue Deponie „Eiterköpfe“ in der Gemarkung Ochtendung, die vom neuen Deponie-Zweckverband „Eiterköpfe“ (DZW) betrieben wurde. Dorthin wurde jetzt auch der Müll aus dem rechtsrheinischen Stadtgebiet gefahren. Schon einige Zeit zuvor waren die Abfälle aus den linksrheinischen Stadtteilen zu den „Eiterköpfen“ gebracht worden. Diesen Part übernahm die Firma Wagner, die in Weißenthurm eine Müllumschlagstation zur Umladung der linksrheinischen Abfälle aus dem Stadtgebiet Koblenz nach Ochtendung hatte. Die Kapazität der Firma Wagner lag bei jährlich 50.000 Tonnen.261 Die gleiche Firma sollte 1996 im Gewerbegebiet „Oberholz“ zwischen Ochtendung und Bassenheim ein leistungsfähiges Recyclingzentrum mit einer Jahreskapazität von bis zu 85.000 Tonnen errichten.
Auf der neuen Deponie „Eiterköpfe“, in die auch Abfälle aus den Landkreisen Mayen-Koblenz und Cochem-Zell gebracht wurden, war genug Raum, um die Abfälle der kommenden Jahrzehnte zu bewältigen. Mit einer Fläche von elf Hektar, die auf 39 Hektar und eine Jahreskapazität von deutlich mehr als 300.000 Tonnen ausgebaut wurde, war das Gelände sehr großzügig bemessen. Allerdings war ein Ausbau in mehreren Abschnitten vorgesehen. So war Anfang 1985 erst der erste Teil mit einer Fläche von zwei Hektar genehmigt und in Betrieb genommen worden. Die Voraussetzungen für die späteren Erweiterungen waren allerdings sehr günstig. War die Deponie doch auf dem Gelände einer stillgelegten Lavagrube errichtet worden, was die Seitenabdichtung und das Auffangen von Sickerwasser erleicherte. Zudem war eine Verfüllhöhe von 40 bis 45 Metern, im Endausbau sogar bis 80 Meter möglich. In der Endausbaustufe konnte eine Abfallmenge von 11,5 Millionen Kubikmetern gelagert werden.262 Bis 1998 investierte der Deponie-Zweckverband „Eiterköpfe“ rund 200 Millionen DM in die Ausbaustufen. Dazu gehörte auch eine neue Anlage für die Aufbereitung des Sickerwassers zu Brauchwasser, die Anfang November 1998 fertiggestellt wurde.263
Größter Posten war jedoch der Bau eines Tunnelsystems unter der Deponie, das allein 80 Millionen DM kostete. Die Folge der immensen Investitionen war, dasss der Zweckverband in dreistelliger Millionenhöhe verschuldet war,264 obwohl der Endausbau noch nicht abgeschlossen war und das Investitionsvolumen leicht auf mehr als 400 Millionen DM steigen konnte.265
Auch wenn nun neue Kapazitäten zur Verfügung standen, entband das die Verantwortlichen nicht von der Pflicht, zwei alte Grundsätze neu zu entdecken, die in Vergessenheit geraten waren: die Vermeidung und die Wiederverwertung von Abfällen. Und so wurde vertraglich vereinbart, dass die Firma Wagner bis Ende 1986 eine Rohstoff-Rückgewinnungsanlage errichten sollte. Diese sollte zur Aussortierung von widerverwertbarem Material aus Hausmüllabfällen oder hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen errichtet werden. Ausdrücklich wurden dabei Weißglas, Buntglas, Eisenmetalle, nichtmagnetischen Materialien und Störstoffe genannt.266
Was mit dem Bauschutt geschehen sollte, war zu dieser Zeit noch nicht endgültig geklärt. Perspektivisch sollte eine neue Bauschuttdeponie eingerichtet werden, weil die Kapazitäten auf der alten Niederberger Deponie nicht mehr ausreichten. Dort waren jährlich 47.000 Tonnen Bauschutt über Container und weitere 60.000 Tonnen von Selbstanlieferern abgeladen worden. Im Landkreis Mayen-Koblenz hatte man dagegen bereits eine Lösung gefunden. Die Deponie in Nickenich, die ursprünglich zur Lagerung des Hausmülls von Neuwied gedient hatte, war ausschließlich zur Ablagerung von Bauschutt „reserviert“ worden.267
Dass die Kapazitäten der Deponie „Eiterköpfe“ noch lange ausreichen würden, sollte sich Mitte der 1990er-Jahre zeigen. Die zunehmende Wiederverwertung von Abfällen machte sich damals stark bemerkbar. So ging die Menge des deponierten Haus- und Sperrmülls 1995 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück. Aus dem Landkreis Mayen-Koblenz gelangten „nur noch“ 48.000 Tonnen auf die Ochtendunger Deponie. Der deutlichste Rückgang wurde mit 19 Prozent beim Hausmüll gemeldet. Anders sah es beim Biomüll aus. Hier stieg das Aufkommen binnen eines Jahres von 4000 auf 12.000 Tonnen, was vor allem an der Einführung besonderer Gefäße lag. Der anfallende Biomüll wurde zu 3700 Tonnen Kompost verarbeitet. Der vollzogene Wandel in der Müllentsorgung wurde auch an den recycelbaren Wertstoffen deutlich. So stieg der Anteil der Wertstoffe mit dem „grünen Punkt“ um fast 45 Prozent. Beim Altpapier wurde ein Plus von 15 Prozent gemeldet, beim Altglas ein Anstieg von zehn Prozent. Die Verwertungsquote im Landkreis war binnen eines Jahres von 32 auf 44 Prozent gestiegen.268
Dieser positive Trend spiegelte sich auch in Koblenz wider. So musste der Entsorgungsbetrieb 1997 aus der Stadt Koblenz nur noch 48.256 Tonnen Restabfälle auf die Hausmülldeponie Eiterköpfe liefern. 1996 waren es noch 50.792 Tonnen gewesen. Das entsprach einem Rückgang von fast fünf Prozent. Umgekehrt nahm die Menge der verwerteten Abfälle auf der Deponie „Eiterköpfe“ zu. Sie stieg von 27.000 Tonnen (1994) auf 30.185 Tonnen (1996). 1997 waren es 35.476 Tonnen. Das entsprach einem Zuwachs von fast 18 Prozent.269
7.2 Der Streit um die „Eiterköpfe“
Angesichts des Müllrückgangs auf den „Eiterköpfen“ stellte sich schnell die Frage, ob ein wirtschaftlicher Betrieb der Deponie auch in Zukunft möglich sein würde. Um das „Loch“ zu schließen und um die Gebühren möglichst niedrig zu halten, wäre es möglich gewesen, auch Abfall aus anderen Gemeinden zuzulassen. Das Angebot des Rheingau-Taunus-Kreises, seinen Abfall auf den „Eiterköpfen“ zu entsorgen, führte Anfang 1997 zu heftigen Debatten im Kreistag. Vor allem die Grünen warfen der Verwaltung vor, dass sie die an und für sich guten Voraussetzungen auf der Deponie zugunsten eines kurzfristigen wirtschaftlichen Vorteils opfern wolle. Die Grünen rechneten vor, dass sich wegen des wachsenden Umweltbewusstseins und der verbesserten Rechtslage die Laufzeit der Deponie deutlich verlängern würde. Bislang war die Gesamtlaufzeit nur bis zum Jahr 2015 angegeben worden. Nun sprach man von einem Zeitrahmen, der über das Jahr 2025 hinausreichte – vorausgesetzt, es würde bei einer Jahresabfallmenge von 240.000 Tonnen bleiben.270
Auch beim Deponiezweckverband (DZV) Eiterköpfe, dem neben den Landkreisen Mayen-Koblenz und Cochem-Zell auch die Stadt Koblenz angehören, ging man davon aus, dass die Kapazitäten weit ins nächste Jahrtausend reichen würden. Verbandsvorsitzender Hans-Dieter Gassen271 betonte aber auch, dass die wirtschaftliche Auslastung der Deponie auf Dauer Sorgen bereiten könnte. Und genau an dieser Auslastung mussten die beteiligten Gebietskörperschaften Interesse haben. Wurde ihnen doch 1997 mit 116,35 DM pro Deponietonne landesweit eine der niedrigsten Rechnungen präsentiert. Die gleiche Menge wurde damals im Rhein-Lahn-Kreis mit 189 DM, im Rhein-Hunsrück-Kreis mit 230 DM, im Kreis Birkenfeld und im Westerwald mit 245 DM, in Mainz mit 270 DM und in Bad Dürkheim sogar mit 432 Mark berechnet.
Perspektivisch war nun zu befürchten, dass die „Eiterköpfe“ diese günstigen Gebühren nicht mehr halten konnten. Die Folge: Deutlich höhere Müllgebühren für die Bürger. Für diese Entwicklung sprachen auch die reinen Zahlen. War man bei der Eröffnung der Deponie bei Ochtendung noch von einer Jahresabfallmenge von 350.000 Tonnen ausgegangen, ging diese in den 1990er-Jahre – dank Müllvermeidung und hoher Recyclingquoten – auf jährlich rund 220.000 bis 240.000 Tonnen zurück. Schon damals wurde mit einem weiteren deutlichen Rückgang gerechnet. Die neue Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi)272 hatte bereits 1993 vorgegeben, dass vom 1. Januar 2005 an Müll nicht mehr ohne Vorbehandlung deponiert werden darf. Das Land Rheinland-Pfalz wies auf die Verbindlichkeit der Anleitung im Landesabfallwirtschaftsgesetz hin.273
Gemäß den neuen Vorgaben musste der zu deponierende Restmüll auf ein so niedriges Volumen reduziert werden, dass dies eigentlich nur durch eine vorherige thermische Behandlung zu erreichen ist. Und auch die Bezirksregierung Koblenz erlegte 1995 in einem Bescheid dem Zweckverband auf, nach dem 31. Mai 2005 nur noch thermisch vorbehandelten Restmüll auf der Deponie abzulagern.274
Auch wenn man ein halbes Jahr gewonnen hatte, war der Zweckverband angesichts der zu erwartenden Entwicklungen gezwungen, genau mit den Kreisen und Städten in Kontakt zu treten, in denen die Deponiekapazitäten zur Neige gingen. Eine Zusammenarbeit sollte die wirtschaftliche Grundlage sichern und damit die Basis schaffen, um überhaupt auf die geforderten Veränderungen reagieren zu können – und den Schuldenberg zu verringern.275 Da Widerstände in der Kommunalpolitik zu erwarten waren, wollte man zunächst nur auf Anfragen reagieren. Schon die reinen Zahlen sprachen für das vorgehen. DZV-Geschäftsführer Hermann Krampen betonte gegenüber der Presse, dass die Kapazitäten noch mehrere Jahrzehnte ausreichen würden, selbst wenn die Jahresdepotmenge auf 360.000 Tonnen steigen sollte.276
Die Fakten dürften auch den Beschluss des Kreistages Mayen-Koblenz beeinflusst haben. Das Gremium entschied im März 1997, dass der Kreis im Bereich der Abfallwirtschaft über die bereits praktizierte kommunale Zusammenarbeit hinaus die Chance haben sollte, weitere Kooperationsmöglichkeiten zu erarbeiten. Angesichts der wirtschaftlichen Zwänge scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag, die Deponie – von besonderen Ausnahmen abgesehen – nur für Verbandsmitglieder zu öffnen.277
Immerhin war man sich darüber einig, dass der Zweckverband keine neuen Mitglieder aufnehmen sollte. Das bedeutete jedoch nicht, dass die Führung des Verbands von ihrem Ziel abrückte, die Deponie für andere Kommunen zu öffnen. Inzwischen war das Jahresabfallaufkommen auf rund 220.000 Tonnen gesunken. Das bedeutete, dass die vorhandenen Kapazitäten auf den „Eiterköpfen“ noch mindestens 30 Jahre ausreichen würden. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Landkreis Ahrweiler ein Liefervertrag mit einer Laufzeit bis 2005 geschlossen.
Aus dem Nachbarkreis sollten im ersten Jahr 9000 Tonnen, 1998 zwischen 20.000 und 30.000 Tonnen auf die Deponie „Eiterköpfe“ gebracht werden. Danach sollten es zwischen 40.000 und 50.000 Tonnen sein. Auch der Rhein-Lahn-Kreis wollte schließlich von der Deponie profitieren. Die nicht wiederverwertbaren Sortierreste aus dem Kreisgebiet werden seit 1997 in Abstimmung mit der Kreisverwaltung von der Koblenzer Sortieranlage auf die Eiterköpfe gebracht.278 Bereits 1996 waren weitere 40.000 Tonnen an Sortierresten aus dem neuen Recycling-Zentrum in Ochtendung angeliefert worden, weil gut die Hälfte des bei der Firma Wagner angelieferten Mülls nicht verwertbar war.279
Zwar waren nun durch die Zusammenarbeit in neuen Kooperationen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Griff, doch scheute man weitere millionenschwere Investitionen, um die Auflage der Technischen Anleitung Siedlungsabfall zu erfüllen. In den am Zweckverband beteiligten Gebietskörperschaften hoffte man nun auf eine Unterstützung durch die Bezirksregierung Koblenz. Diese konnte nämlich Abweichungen von den Anforderungen der TASi über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zulassen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass durch andere geeignete Maßnahmen das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Und diese Alternativmaßnahme war zum Beispiel für die Mitglieder des Kreistages Mayen-Koblenz die Einrichtung einer Müllzerkleinerungsanlage.280 Allerdings waren für die Lösung des Problems primär die beteiligten Kreise und die Stadt Koblenz zuständig, wenn sie diese Aufgabe nicht auf den Zweckverband übertragen hatten. Einer entsprechenden Übertragung an den Zweckverband stimmten am Ende nicht nur die betroffenen Kreistage, sondern nach einer entsprechenden Empfehlung des Werksausschusses auch der Koblenzer Stadtrat zu.281
Die Übertragung änderte nichts an der Grundeinstellung der beteiligten Gebietskörperschaften, die thermische Vorbehandlung des Mülls nach Möglichkeit zu verhindern. Und das mit gutem Grund: Die Deponierungsgebühren pro Tonne wären mit dem thermischen Weg für die Kommunen drastisch gestiegen. Dies ergaben Berechnungen der Büros Björnsen Beratende Ingenieure und Dr. Dornbach & Partner. Diese hatten Studien über Behandlungsvarianten des Restmülls und über Auswirkungen der Deponierungsentgelte erarbeitet. Demnach hätten bei der Einführung des thermischen Verfahrens Deponiegebühren zwischen 330 und 400 DM pro Tonne erhoben werden müssen. Bei einer reinen Zerkleinerung hätte sich dagegen die Erhöhung mit Beträgen zwischen 140 und 200 DM in Grenzen gehalten. Unter den zahlreichen Varianten wurde auch das mechanisch-biologische Verfahren kalkuliert. Auch dieses Verfahren führte perspektivisch zu deutlichen Erhöhungen der Deponiegebühren pro Tonne auf 220 bis 240 DM.282
Fazit: Nicht nur auf die Kommunen warteten hohe finanzielle Belastungen. Auch die Bürger mussten mit einer drastischen Erhöhung der Müllgebühren rechnen. Nach Angaben des Stadtvorstands hätte die Errichtung einer Anlage zur thermischen Behandlung rund 300 Millionen DM gekostet. Umso mehr erhoffte man eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung, die der Rhein-Lahn-Kreis bereits erhalten hatte. Das Hauptargument gegen die Errichtung zusätzlicher Anlagen war, dass die Kapazitäten der Deponie so groß waren, dass man in den beteiligten Gebietskörperschaften – anders als in den Kreisen Rhein-Lahn und Ahrweiler – auf „Mülltourismus“ völlig verzichten konnte.283
Die Hoffnungen, dass man mit einer rein mechanischen Vorbehandlung der Abfälle weiterkommen würde, erfüllten sich nicht. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord lehnte als Nachfolgerin der Bezirksregierung Koblenz die Mitte 2000 beantragte Ausnahmegenehmigung ab. Sie berief sich auf die TASi und vor allem auf die neue Abfallablagerungsverordnung des Bundes vom 20. Februar 2001, die zum 1. März in Kraft getreten war.284 Demnach musste für den Anteil organischer Stoffe im Deponiemüll ein Wert von fünf Prozent Glühverlust285 erreicht werden. Dieser strenge Wert war nur mit der Einrichtung einer biologisch-mechanischen Vorrichtung oder noch besser mit dem Bau einer Müllverbrennungsanlage zu erreichen. Auch der Widerspruch des Deponie-Zweckverbands „Eiterköpfe“ wurde schließlich abgelehnt.286
Da nach Auffassung der oberen Genehmigungsbehörde die neue Abfallablagerungsverordnung maßgeblich war, gab es für eine Anwendung der Ausnahmeregelung der TASi keinen Raum mehr. Und: Die Bezirksregierung verwies darauf, dass vom 1. Mai 2005 an zumindest eine mechanisch-biologische Vorbehandlung bestimmter Abfälle erfolgen müsse.287 Der DZV verklagte nach den Absagen der Bezirksregierung nun das Land Rheinland-Pfalz. Die Sache wurde am 14. Mai 2002 vor der Siebten Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz verhandelt.288
Der Zweckverband begründete seine Klage damit, dass er weiterhin einen Anspruch auf die Ausnahmegenehmigung nach der TASi habe und berief sich auf den sogenannten Vetrauensschutz. Demnach hatte der DZV im Vertrauen auf die bisherige Verwaltungspraxis Investitionen in Höhe von mehr als 200 Millionen Mark getätigt, die bei einem Nein zur Ausnahme verloren seien. Der Verband verwies außerdem auf 18 Fälle im gesamten Bundesgebiet, in denen Ausnahmegenehmigungen nach der TASi beantragt und zum Teil auch schon erteilt waren. Wurde die neue Abfallablagerungsverordnung so streng wie durch die Bezirksregierung, verstieß sie nach Auffassung des DZV gegen das grundgesetzlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, gegen das Rückwirkungsverbot und gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes.289
Das Verfahren zog sich über mehrere Monate hin. Da es darin um Fragen des höherrangigen Rechts, des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes ging, ließ das Gericht in seiner öffentlichen Sitzung am 4. Dezember 2002 anklingen, dass wegen grundsätzlicher und bundesweiter Bedeutung auch eine Vorlage an Europas Gerichtshof in Luxemburg zuzulassen wäre.290
Was die Richter angedeutet hatten, wurde gut zwei Wochen später Wirklichkeit. In der Sitzung am 20. Dezember verwies das Verwaltungsgericht den Fall endgültig an den Europäischen Gerichtshof.291 Bis dort die entscheidenden Fragen geklärt waren, wurde das Verfahren in Koblenz ausgesetzt. Begründung: Die Kammer konnte nicht eindeutig beantworten, ob die europarechtlichen Vorgaben für die Deponierung bestimmter Abfälle durch die nationalen Bestimmungen in unzulässiger Weise verschärft worden waren. Außerdem musste geklärt werden, ob der europarechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dem Zweckverband ermöglichte, auf anderem Wege ein im Ergebnis mindestens gleichwertiges Umweltschutzniveau zu erreichen.292
Der Kreistag Mayen-Koblenz wollte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht abwarten und auf ein eventuelles Scheitern der Klage vorbereitet sein. So setzte sich die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag durch, die „Eiterköpfe“ wegen ihres hohen technischen Standards zur Zentraldeponie für das ganze Land Rheinland-Pfalz auszubauen.293 Akuter Handlungsbedarf bestand jedoch nicht, weil das Verwaltungsgericht Koblenz einem Antrag des DZV auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Land Rheinland-Pfalz zustimmte. Der Zweckverband schien damit Zeit gewonnen zu haben, weil nun feststand, dass der Deponiebetrieb auch nach dem 31. Mai 2005 in der gewohnten Form weiterlaufen würde.294
Die Freude über die Entscheidung währte nicht lange. Bereits Ende Juli 2003 reichte das Land Rheinland-Pfalz eine Beschwerde beim Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) ein.295 Das zuständige Umweltministerium betonte dabei, aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben sei es bereits seit 1993 klar gewesen, dass die bisher übliche Deponierung von unbehandelten Abfällen im Einvernehmen von Bund und Ländern am 1. Juni 2005 beendet werden müsse. Das sahen die OVG-Richter ganz ähnlich. Sie waren überzeugt, dass die zwölfjährige Übergangsfrist allen betroffenen Kommunen genug Gelegenheit gegeben habe, sich auf die neuen Regeln sowohl in betriebswirtschaftlicher als auch in technischer Hinsicht einzustellen.
Ferner wies das Gericht darauf hin, dass die neuen Vorgaben in ganz Deutschland akzeptiert und umgesetzt würden. Sie betonten, dass auch in Rheinland-Pfalz die Mehrzahl der Landkreise und Städte die erforderlichen Maßnahmen bereits verwirklicht hätten. Und: Gebührenerhöhungen seien keineswegs zwangsläufige Folgen dieser Vorgaben, weil es dem DZV freistehe, andernorts vorhandene oder bis 2005 verfügbare Kapazitäten mitzubenutzen.296
Der Zweckverband war nach der Entscheidung des OVG nun gezwungen, entsprechende Ausschreibungen vorzubereiten, auf die sich Anbieter bewerben konnten, die bereits über die Möglichkeit einer thermischen Vorbehandlung verfügten. Gleichzeitig leitete der DZV umfassende Analysen ein, um herauszufinden, welcher Anteil des angelieferten Abfalls überhaupt vorbehandelt werden konnte.297
In der Tat entstand akuter Handlungsbedarf. Anfang Dezember 2004 wurde schließlich deutlich, dass der Zweckverband auch vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern würde – der Generalanwalt hatte sich der Auffassung von Bund und Land angeschlossen.298 Wie erwartet schloss sich der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. April 2005 der Auffassung des Generalanwalts an. Da die Frage der Vereinbarkeit nun geklärt war, ging der Fall zurück an das Verwaltungsgericht Koblenz. Damit stand fest: Der Zweckverband musste bereits zum Stichtag 1. Juni dafür sorgen, dass der Müll vor der Deponierung vorbehandelt wurde. Dass die Gebühren auch für die Bürger steigen würden, war nun so gut wie sicher.299
Zweckverband und Kommunalpolitik reagierten auf die Entscheidungen der Gerichte mit Unverständnis. Kein Wunder: Bis zum Zeitpunkt der Entscheidung waren rund 140 Millionen Euro investiert worden, um die Deponie „Eiterköpfe“ auf dem neusten technischen Stand zu halten. Dazu kam, dass die juristischen Auseinandersetzungen insgesamt rund 1,1 Millionen Euro gekostet hatten.300 Und schließlich war auch klar, dass der Zweckverband selbst zum „Mülltouristen“ werden würde, weil der Abfall nun nach einer Zwischenlagerung zu Müllverbrennungsanlagen gefahren werden musste. Das Wagnis, eine eigene Anlage zu erbauen, konnte und wollte man nicht eingehen, weil klar war, dass viele der bereits bestehenden Müllverbrennungsanlagen nicht ausgelastet waren. Und genau deshalb kam es am 1. August 2005 zu einem Vertragsabschluss zwischen dem DZV und dem Landkreis Neuwied. Vereinbart wurde, dass der Zweckverband jährlich 10.000 Tonnen Abfall zur Vorbehandlung an die mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Linkenbach (Kreis Neuwied) lieferte. Darüber hinaus bestand eine Option auf weitere 15.000 Tonnen jährlich. Vom Vertragswerk profitierte nicht nur der DZV, sondern auch der Landkreis, weil die Kapazitäten der MBA nun optimal ausgenutzt wurden.301
Dennoch reichte die Vereinbarung nicht aus, weil sie gerade mal ein Zehntel des vorzubehandelnden Mülls betraf. Da die Deponie „Eiterköpfe“ seit dem 1. Juni 2005 nur noch als Zwischenlager galt, musste der Abfall – je nach den zur Verfügung stehenden Kapazitäten – in die vorhandenen Vorbehandlungsanlagen bis nach Hannover gefahren werden. Da der Transport kreuz und quer durch die Republik bei ständig schwankenden Marktpreisen kein Dauerzustand sein konnte, verhandelte der Zweckverband im Frühjahr 2006 mit der Entsorgungsgesellschaft Mainz (EGM), die damals eine Erweiterung der bereits vorhandenen Müllverbrennungsanlage plante.302
Anfang Juli 2006 wurde die Sache schließlich im Kreistag Mayen-Koblenz beraten. Das Gremium sprach sich grundsätzlich gegen den Bau einer eigenen Müllverbrennungsanlage aus – obwohl die Behandlung des Abfalls in der Mainzer Anlage 16 Euro pro Tonne teurer war. Bis zum Bau einer eigenen teuren Müllverbrennungsanlage wären jedoch mindestens weitere vier Jahre ins Land gezogen. Deshalb strebte man einen Vertragsentwurf mit der EGM bis zum Jahr 2023 an, um dort jährlich 55.000 Tonnen Müll verbrennen zu lassen.303
Die Partnerschaft scheiterte in letzter Minute an den Bedenken des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums, weil der DZV die thermische Vorbehandlung nicht europaweit ausgeschrieben hatte. Der Zweckverband wollte nun diese Ausschreibung im Oktober auf den Weg bringen und Anfang Januar 2007 endgültig über die Zusammenarbeit entscheiden.304
Die neue Ungewissheit veranlasste den Koblenzer Stadtrat schließlich zu einem Kurswechsel. Im September 2006 sprachen sich die Mitglieder einstimmig für den Bau einer eigenen Müllverbrennungsanlage aus. Eine Begründung hatten ausgerechnet die Bündnisgrünen geliefert: „Die Bürger der Stadt Koblenz sowie der Landkreise Mayen-Koblenz und Cochem-Zell werden über ihre Müllgebühren den Haushalt der Stadt Mainz sanieren“, hatte Hildegard Arens bereits in der Ratssitzung vom 13. Juli betont.305
Mit ihrer Entscheidung stellten sich die Koblenzer Ratsmitglieder gegen die Kreistage Mayen-Koblenz und Cochem-Zell. Die Mitglieder dieser Gremien lehnten eine eigene Müllverbrennungsanlage nach wie vor ab. Damit war klar, dass es eine eigene Anlage vorerst nicht geben würde, zumal sich auch die Verbandsversammlung des DZV für die geforderte europaweite Ausschreibung der Müllvorbehandlung für einen Zeitraum von zwölf Jahren ausgesprochen hatte306 – sehr zum Ärger der Koblenzer SPD-Ratsfraktion, die sogar eine dezentrale kleinere Lösung im Stadtgebiet und damit eine Loslösung vom Zweckverband ins Spiel gebracht hatte.307
Neuer Unmut drohte, als das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung vorlag: Der Großauftrag ging nämlich nicht nach Mainz, sondern nach Nordrhein-Westfalen. Den Zuschlag hatte eine Bietergemeinschaft erhalten, an deren Spitze der kommunale Entsorger AVEA aus Leverkusen stand. Der Vertrag mit den neuen Partnern sollte eine Laufzeit von zwölf Jahren haben. Damit wäre der Weg frei gewesen, jährlich 60.000 Tonnen Hausmüll und Gewerbeabfall in den beiden Müllöfen in Bonn und Leverkusen zu verbrennen und die Schlacke auf der Deponie „Eiterköpfe“ einzulagern.308 Doch gleich zwei Unternehmen zweifelten daran, dass die Bietergemeinschaft wirklich der günstigste Anbieter war. Dies waren der Kölner Abfallentsorger SITA und eben die Entsorgungsgesellschaft Mainz.
Beide Unternehmen schalteten nun die Vergabekammer beim Wirtschaftsministerium in Mainz ein. Diese musste nun entscheiden, ob der Zuschlag des DZV rechtens war oder nicht.309 Die Vergabekammer wies jedoch die Einsprüche zurück.310 Die EGM reichte daraufhin eine Klage beim Oberlandesgericht ein – und das, obwohl nach eigenen Angaben auch ohne den Müll des DZV der geplante dritte Mainzer Abfallofen auf der Ingelheimer Aue ausgelastet war. Die Mainzer hatten nämlich mit den privaten Entsorgern Remondis und Sulo langfristige Lieferverträge ausgehandelt.311
Eine definitive Entscheidung stand bei Drucklegung vorliegender Studie noch aus. Doch zeigen die Auseinandersetzungen um die Müllverbrennung im Großraum Koblenz schon jetzt, dass die „Vorbehandlung“ für kommunale und private Anbieter zu einem wichtigen Geschäft geworden ist – die immensen Investitionen in die entsprechenden Anlagen sollen sich zumindest langfristig lohnen. Die Vorgänge in den vergangenen 20 Jahren zeigen aber auch, dass die Abfallwirtschaft von einst und jetzt nichts mehr miteinander zu tun haben. An die Stelle von kommunalen „Einzelkämpfern“ sind nun überörtliche Verbände getreten, die vor allem eins erreicht haben: den bis zu den frühen 1990er-Jahren drohenden Müllkollaps zu verhindern. Allerdings zahlten die Akteure einen hohen Preis. Das Beispiel des Ausbaus der Deponie „Eiterköpfe“ zeigt eindrucksvoll, dass die hohen Kosten wohl niemals refinanziert werden.
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Anmerkungen
1 Erläuterungsbericht zum Vorentwurf der Kanalisation der rechtsrheinischen Vororte, April 1937, in: Stadt Koblenz. Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 1.1.1. Genereller Erläuterungsbericht: Entwicklung der Kanalisation. Ingenieurbüro Franz Fischer, Erftstadt/Koblenz, Koblenz o.J. [1982–1988], S. 3 f.
2 Erläuterungsbericht zum Vorentwurf, S. 10f.
3 Stadt Koblenz. Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 1.1.1. Genereller Erläuterungsbericht: Entwicklung der Kanalisation. Ingenieurbüro Franz Fischer, Erftstadt/Koblenz, Koblenz o.J. [1982–1988], S. 38 und 41 f.
4 Vgl. Schua Leopold/Roma Schua, Wasser. Lebenselement und Umwelt. Die Geschichte des Gewässerschutzes in ihrem Entwicklungsgang dargestellt und dokumentiert, Freiburg/München 1981, S. 249.
5 Vgl. Hünemörder, Kai F., Die Frühgeschichte der globalen Umweltkrise und die Formierung der deutschen Umweltpolitik (1950–1973), Sturtgart 2004, S. 31.
6 Vgl. Wey, Klaus-Georg, Umweltpolitik in Deutschland. Kurze Geschichte des Umweltschutzes in Deutschland seit 1900, Opladen 1982, S. 153.
7 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 77.
8 Zur Geschichte der ATV: Geschichte der Abwasserentsorgung. 50 Jahre ATV. Hg. vom ATV, Hennef 1999, S. 205 ff.
9 Die DWA ist eine der bedeutendsten Verbände für Abwasser, Abfall und Gewässerschutz. Die Fachausschüsse und Arbeitsgruppen decken das gesamte Spektrum des Abwasser- und Abfallwesens in technische, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte ab. Die Stadtentwässerung ist hier in der Ausbildung und Weiterbildung des Personals tätig. Seit 1986 veranstaltet die DWA jährlich Erfahrsaustausche für Städte und Gemeinden verschiedener Größenordnung. Diese Veranstaltung für Gemeinden und Städte bis 30.000 Einwohnergleichwerte (EGW) in dem Bereich der ehemaligen Regierungsbezirke Trier und Koblenz wurde von der Stadtentwässerung durchgeführt. Für Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung, die immer in einer anderen Stadt stattfindet, zeichnet der jeweilige Betriebsleiter verantwortlich.
10 Vgl. Kloepfer. Umweltrecht, S. 81.
11 Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 38.
12 Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins, Denkschrift zur Verunreinigung des Rheins und seiner wichtigen Nebenflüsse in der Bundesrepublik Deutschland, Bad Godesberg 1965, S. 5.
13 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 79.
14 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Rhein, Denkschrift, S. 5.
15 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Rhein, Denkschrift, S. 17.
16 Vgl. Schua, Wasser, S. 259.
17 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Rhein, Denkschrift, S. 5.
18 Vgl. Schua, Wasser, S. 260.
19 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 85.
20 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 82.
21 Vgl. Schua, Wasser, S. 261.
22 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 77 ff.
23 Vgl. Wey, Umweltpolitik, S. 156.
24 Detergenzien (von detergere = abwischen) sind die in Reinigungsmitteln und Waschmitteln verwendeten Stoffe, die einen Reinigungsprozess erleichtern.
25 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 84 f.
26 Zitiert nach: Wey, Umweltpolitik, S. 179.
27 Vgl. Wey, Umweltpolitik, S. 180.
28 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 81.
29 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 95.
30 Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 35; Hergt, Parteiprogramme, S. 79.
31 Vgl. Wey, Umweltpolitik, S. 154; Münch, Stadthygiene, S. 35.
32 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 99.
33 Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 35 f.
34 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 96 f.
35 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 103.
36 Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 37
37 Vgl. Paul, Rheinverschmutzung, S. 400 f.
38 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Rhein, Denkschrift, S. 10 f.
39 Arbeitsgemeinschaft Rhein, Denkschrift, S. 5.
40 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Rhein, Denkschrift, S. 5.
41 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 83.
42 Stuttgarter Zeitung, 24. Juni 1969. Zitiert nach Hünemörder, Umweltkrise, S. 84.
43 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 31. Juli 1969.
44 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 29. und 30. Juli 1969.
45 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 84.
46 Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 2. August 1969.
47 Vgl. Wicke, Lutz, Die ökologischen Milliarden. Das kostet die zerstörte Umwelt – so können wir sie retten, München 1986, S. 58.
48 Ant, Herbert, Verschmutzung der Fließgewässer und ihre Folgen am Beispiel der Lippe und des Rheins, in: Olschowy, G. (Hg.), Belastete Landschaft – gefährdete Umwelt, München 1971, S. 35–50.
49 Vgl. Wicke, Die ökologischen Milliarden, S. 59.
50 Vgl. Rommelspacher, Thomas, Das natürliche Recht auf Wasserverschmutzung. Geschichte des Wassers im 19. und 20. Jahrhunderts, in: Brüggemeier, Franz Josef/Thomas Rommelspacher (Hg.), Besiegte Natur. Geschichte der Umwelt im 19. und 20. Jahrhundert, München 1987 (S. 42–63), S. 42.
51 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 127 f.
52 Der elfte Deutsche Bundestag wurde am 25. Januar 1987 gewählt.
53 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 106 f. und 130.
54 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 121.
55 Vgl. Roscher, Volker, Die Einführung der Kanalisation in Hamburg und der Neubau der Stadt 1842/43, in: Die Alte Stadt 3/1993, S. 85.
56 Das Landesamt für Wasserwirtschaft wurde 1951 als Landesamt für Gewässerschutz gegründet und erhielt erst 1983 den späteren Namen. Die Behörde ist seit 2004 eine Abteilung im neuen Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) mit Standorten in Oppenheim und Mainz. Das LUWG ist eine obere Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutzbehörde.
57 Vgl. „Uferfiltrat“ für die öffentliche Trinkwasserversorgung. Probleme und Erkenntnisse. Seminar des Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK) und des Landesamtes für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz am 21. Juni 1990. Tagungsband, Mainz 1991 [masch.], S. 10.
58 Vgl. Uferfiltrat, S. 10f.
59 Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke e.V., Jahresbericht 61, 2004, Karlsruhe 2005, S. 26.
60 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke 2004, S. 55.
61 Die internationale Expertentagung wurde vom deutschen Nationalkomitee für das Internationale Hydrologische Programm der UNESCO und dem Operationellen Hydrologischen Programm der WMO ausgerichtet. Ebenfalls beteiligt waren die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), die Internationale Kommission für die Hydrologie des Rheingebietes (KHR) und die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), die wie die IKSR ihren Sitz in Koblenz hat.
62 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. April 1999.
63 Vgl. Mahlburg, Stadt Koblenz, S. 21. Berücksichtigt man bei den Berechnungen das gesamte Stadtgebiet, ergibt sich folgende Relation: 25,6 Prozent der Gebäude waren vollständig zerstört, weitere 24,6 Prozent schwer beschädigt worden.
64 Dazu: StaK-623, 9357, S. 11: Die städtebauliche Entwicklung von Koblenz nach dem letzten Krieg. Konzept vom 17. September 1952.
65 Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 2. Dezember 1946.
66 Vgl. Verwaltungsbericht 1946, S. 25.
67 Vgl. Verwaltungsbericht 1946, S. 25 f.
68 Vgl. Verwaltungsbericht 1946, S. 26.
69 Vgl. Verwaltungsbericht 1946, S. 26 f.
70 StaK-623, 9023, S. 9: Akteneintrag der Koblenzer Ortspolizeibehörde, 11. Dezember 1946.
71 StaK-623, 9023, S. 13: Akteneintrag der Koblenzer Ortspolizeibehörde, 25. November 1946.
72 StaK-623, 9023, S. 40: Beschwerde Josef Buschmanns, 6. April 1946.
73 Vgl. Umweltbericht 1989, S. 192.
74 StaK-623, 6471, S. 425: Bericht Außendienst, 19. Juni 1963.
75 StaK-623, 6471, S. 410: Akteneintrag der städtischen Polizeibehörde, 8. Februar 1963.
76 Vgl. Kallenbach, Reinhard Erneuerung der Koblenzer Altstadt. Eine Dokumentation zur Sanierung im Auftrag der Stadtverwaltung Koblenz, Koblenz 1992, S. 58, auf Grundlage von: Koblenz. Vorbereitende Untersuchungen gem. §4 StBauFG. Institut für Städtebau und Raumordnung Siegfried Imlau, Bingen 1972, 5.3.12, und Rüber, Marion, Sanierungsgebiet Altstadt. Städtebauliche Erneuerung, städtebaulicher Wandel und neues Flair. Dargestellt am Beispiel der Koblenzer Altstadt. Diplomarbeit, Mainz 1990 [masch.], S. 34 f.
77 StaK-623, 6471, S. 327: Bericht der Stadtverwaltung Koblenz als Polizeibehörde über das Kernwerk Asterstein, 23. Dezember 1955.
78 StaK-623, 6471, S. 431: Auszug der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrats am 4. April 1963 (Abschrift).
79 Dazu: Pickel, Leben am Fluss, S. 32 f.
80 Vgl. Pickel, Leben am Fluss, S. 38.
81 Vgl. Pickel, Leben am Fluss, S. 38.
82 StaK-623, 6471, S. 431: Niederschrift Ratssitzung, 4. April 1963.
83 Vgl. Pickel, Leben am Fluss, S. 39. Dazu auch Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. September 1979.
84 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 30. Januar 1980.
85 Vgl. Kallenbach, Reinhard/Kerber, Dieter/Schwickerath, Marianne, Sanierung Ehrenbreitstein, Koblenz 1998, S. 192.
86 Vgl. Stadt Koblenz. Hauptentwässerungsentwurf. Kurzfassung. Ingenieurbüro Franz Fischer GmbH, Koblenz 1987, S. 17: Das Ingenieurbüro Dr. Breitung war 1975 von der Stadt Koblenz beauftragt worden, einen Entwurf aufzustellen, der den Anschluss von Immendorf mit dem Kloster Arenberg und der Pfarr-Siedlung Arenberg an die Verbandskläranlage Vallendar-Koblenz vorsah.
87 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. und 25. Oktober 1977.
88 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 192.
89 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 192.
90 Lokalanzeiger Koblenzer Schängel, 4. Oktober 1982.
91 Stichtag war der 30. Juni 1985.
92 Stadt Koblenz. Hauptentwässerungsentwurf. Ingenieurbüro Franz Fischer, Erftstadt/Koblenz, Koblenz o.J. [1982–1988], Bd. 5.1, S. 105 f.
93 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 17: Nach einer Studie 1979 wurde festgelegt, Stolzenfels im Mischsystem zu entwässern und an die Kläranlage in der Nachbargemeinde Rhens anzuschließen. Das Büro Hartwig wurde beauftragt, einen entsprechenden Entwurf aufzustellen. Die Arbeiten wurden 1983 in Abstimmung mit dem Hauptentwässerungsentwurf ausgeführt.
94 Vgl. Umweltbericht 1989, S. 197.
95 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28./29. Mai 1994.
96 Dazu auch: Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. August 1979 und 18. September 1979.
97 Vgl. Umweltbericht 1989, S. 196 ff.
98 Auskunft des Eigenbetriebs Stadtentwässerung.
99 Details zur Bauausführung: Frank, E./Heuser W. u. a., Der Rheintunnel Koblenz-Ehrenbreitstein, in: 3R international. 22 Jg., Heft 1/2, Januar/Februar 1983.
100 Vgl. Frank, Rheintunnel, S. 27 f.
101 Im Zuge der Bauarbeiten war auch ein Rohrpaket der Deutschen Bundespost zu verlegen.
102 Vgl. Versorgungstunnel unter dem Rhein bei Koblenz. Philipp Holzmann AG. Technischer Bericht, März 1982, S. 2 f.
103 Vgl. Umweltbericht, S. 194: Der Flächennutzungsplan der Stadt Koblenz erlangte 1984 seine Rechtskraft.
104 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Kurzfassung, S. 1.
105 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Kurzfassung, S. 11.
106 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Kurzfassung, S. 22.
107 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Kurzfassung, S. 7.
108 Heute gilt die Fassung vom 5. April 2005.
109 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Kurzfassung, S. 19.
110 Das Gesetz gilt heute in der Neufassung vom 18. Januar 2005.
111 Eine Schadeinheit entspricht der geschätzten ungereinigten jährlichen Abwassermenge eines Einwohners. Nach dem Abwasserabgabengesetz wird durch die Direkteinleitung in ein Gewässer eine Abgabe erhoben, deren Höhe sich nach der Schädlichkeit der Abwasserinhaltsstoffe richtet.
112 Heute gilt die Fassung vom 2. März 2006.
113 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Kurzfassung, S. 19 und 22: Die Stadt Koblenz hatte den gesetzlichen Vorgaben entsprechend in ihrer Abwassersatzung zur Pflicht gemacht, Oberflächenwasser wie Schmutzwasser zu behandeln, das in die Kanäle abgeleitet werden musste.
114 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 14.
115 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 14.
116 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 14.
117 Gemäß § 3 des Landeswassergesetzes (LWG) gibt es Gewässer erster Ordnung (zum Beispiel Rhein und Mosel), Gewässer zweiter Ordnung (zum Beispiel die Wied) und Gewässer dritter Ordnung. Gewässer zweiter Ordnung gibt es in Koblenz nicht. Die Unterhaltungslast obliegt gem. § 63 LWG bei Gewässer erster Ordnung vorbehaltlich der Aufgabe des Bundes an Bundeswasserstraßen, dem Land, bei Gewässern zweiter Ordnung den Landkreisen und kreisfreien Städten und bei Gewässern dritter Ordnung den kreisfreien Städten, verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden.
118 Dazu auch: Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 16. und 17. April 1980 und 27. Februar 1981: Der Stollen erhielt den Namen „Iris“. Richtfest wurde am 26. Februar 1981 gefeiert.
119 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 23: Das Gebiet der Stadt Koblenz zwischen Mosel und Rhein sowie die rechtsrheinisch gelegenen Stadtteile sind über das Pumpwerk Schartwiesenweg an die Kläranlage angeschlossen. Im Zulauf für dieses Pumpwerk befindet sich der Moseldüker.
120 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 20 f.
121 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 15.
122 Dazu auch Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. Dezember 1976: Bereits 1976 waren rund 4,4 Millionen DM für den Ausbau des Kanalnetzes in Asterstein ausgegeben worden.
123 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 24. September 1982.
124 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 15.
125 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 16.
126 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 16.
127 Vgl. Lokalanzeiger Koblenzer Schängel, 10. April 1980.
128 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. Juni 1978.
129 Vgl. Lokalanzeiger Koblenzer Schängel, 23. Mai 1979.
130 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. Oktober 1976.
131 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. Juni 1978.
132 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 17.
133 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 18. Oktober 1983.
134 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 17: Grundlage für den Rübenacher Entwurf waren die bereits bestehenden Entwürfe „Ausbau des Bubenheimer Baches und SW Hauptsammler Rübenach/Bubenheim bis SW-Hauptsammler Rothenlänge sowie die Untersuchung „Entwässerung der Gebiete am Bubenheimer Bach“ des Büros Kalweit 1974, in denen unter anderem bestimmt wurde, das Gesamtgebiet im Trennverfahren zu entwässern.
135 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 27./28. März 1976.
136 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. Dezember 1976.
137 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. Oktober 1976.
138 Dazu auch: Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. Juli 1981 und 12. November 1981.
139 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 37.
140 Vgl. Umweltbericht, S. 200.
141 Die Abwassertechnische Vereinigung (ATV) legt einen Schwerpunkt ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Information über die Aufbereitung des Abwassers. Ein Ergebnis ist die Broschüre „Abwasser im Klartext“, in der die naturwissenschaftlich-technischen Vorgänge bei der Aufbereitung anschaulich erklärt werden. Detailliert wird die Technik rund um die Abwasserberhandlung vorgestellt in: Geschichte der Abwasserentsorgung. 50 Jahre ATV. Hg. vom ATV, Hennef 1999.
142 Vgl. Wissing, Wasserreinigung, S. 33.
143 Vgl. Wissing, Wasserreinigung, S. 37.
144 Vgl. Wissing, Wasserreinigung, S. 21 und 39.
145 Vgl. Wissing, Wasserreinigung, S. 51.
146 Vgl. Wissing, Wasserreinigung, S. 113.
147 Dazu auch: Rhein-Post, 25. April 1956.
148 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 25. Juni 1980.
149 Hausakten SEK: Erläuterungen zum Vorentwurf Erweiterung Kläranlage Koblenz von 1981. Aufbereitet zur Sitzung des Stadtrats, 20. Februar 1984, S. 1.
150 Hausakten SEK: Erläuterungen, S. 1.
151 Hausakten SEK: Erläuterungen, S. 2.
152 Hausakten SEK: Erläuterungen, S. 15: Das Gelände reichte sogar aus, um das Klärwerk in einer dritten Ausbaustufe auf eine Kapazität für 420.000 Einwohner zu erweitern.
153 Hausakten SEK: Erläuterungen, S. 2 f.
154 Hausakten SEK: Erläuterungen, S. 4.
155 Hausakten SEK: Erläuterungen, S. 5.
156 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 6.
157 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 7.
158 Alternativ wurden drei Rundbecken mit einem Innendurchmesser von jeweils 25 Metern vorgeschlagen.
159 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 8.
160 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 9 f.
161 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 11.
162 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 13.
163 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz 6./7. Mai 1989.
164 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 14.
165 Hausakten SEK: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Koblenzer Stadtrates am 17. Mai 1984, S. 36 ff.
166 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 16 ff.
167 Vgl. Lokalanzeiger Koblenzer Schängel, 15. März 1990.
168 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 16. Januar 1992.
169 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 19. Februar 1992.
170 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 6. September 1997.
171 Auskunft des Betriebsleiters Thomas Keßelheim im November 2007.
172 Dazu: Gaentsch, Günter, Baugesetzbuch, Köln 1991, S. 1 f.: Grundlage für die Ausweisung und Erneuerung von Sanierungsgebieten ist das Baugesetzbuch (Bau-GB). Seine Bestimmungen wurden im Bundesgesetzblatt vom 8. Dezember 1986 veröffentlicht und traten am 1. Juli 1987 in Kraft (heue gilt die Fassung vom 23. September 2004). Das Gesetzbuch ist eine völlig überarbeitete Zusammenfassung des Bundesbaugesetzes aus dem Jahr 1960 und des von 1971 stammenden Städtebauförderungsgesetzes. Das Baugesetzbuch behandelt den Teil des öffentlichen Baurechtes, der die Bebauung und Nutzung von Grundstücken im Interesse einer sinnvollen städtebaulichen Ordnung und Entwicklung regelt. Ein Kapitel des Baugesetzbuches ist das „besondere Städtebaurecht“. Es enthält die Bestimmungen des alten Städtebauförderungsgesetzes von 1971 in modifizierter Form und regelt die Formen der Bürgerbeteiligung. Auch in der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz stehen Erhaltung und Modernisierung gleichrangig neben Abbruch und Neubebauung. Darüber hinaus gibt es noch besondere Landesprogramme, die den Gemeinden im Falle von Stadterneuerungsmaßnahmen finanzielle Hilfen leisten. Ein wichtiges und aktuelles Beispiel ist die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen durch das Land Rheinland-Pfalz. Als weiteres Beispiel ist das „Sonderprogramm Stadtsanierung“ zu nennen, das bereits 1975 auf den Weg gebracht wurde.
173 Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 1, S. 1, 5, 12 und 32.
174 Vgl. Sanierung Ehrenbreitstein, S. 194.
175 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 194.
176 Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 5.1, S. 135.
177 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 195.
178 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 195.
179 Vgl. Lokalanzeiger Koblenzer Schängel, 12. März 1992.
180 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 196.
181 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 20./21. März 1993 und 8. Februar 1995.
182 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 198.
183 Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 5.1, S. 135.
184 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 12. Oktober 1998.
185 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 199.
186 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 25. September 1998.
187 Vgl. Stephan, Simon, Stadtgestaltungskonzept Ehrenbreitstein. Diplomarbeit im Fachgebiet Verkehrswesen, Fachhochschule Koblenz, Fachbereich Bauingenieurwesen. 2 Bde., Koblenz 1997 [masch.], S. 69.
188 Vgl. Stephan, Ehrenbreitstein, S. 5.
189 Wenn nicht anders belegt, liegen den folgenden Ausführungen die Auskünfte der zuständigen Fachingenieure beim Tiefbauamt der Stadt Koblenz oder des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zugrunde.
190 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 29. November 1989 und 9. April 1990.
191 Brief des damaligen Regierungsbaumeisters Heinz Zeeb an den Arbeitskreis Sanierung vom 31. Oktober 1991.
192 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 26. Januar 1993. Mitteilung des damaligen Landtagsabgeordneten und späteren Bügermeisters Dieter Muscheid.
193 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz. 8. Februar 1995, 11. Dezember 1995 und 20. Oktober 1986.
194 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 8. Februar 1995.
195 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 205.
196 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 206.
197 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 5.1, S. 266.
198 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 5.1, S. 266.
199 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 207.
200 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 4. und 6. Januar 2003.
201 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 1. April 2006.
202 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 10. April 2006.
203 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 26. Mai 2006.
204 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 19. Mai 2007.
205 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. August 1996.
206 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. August 1996 Aktuelle Angaben nach Auskunft des Eigenbetriebs Stadtentwässerung.
207 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 11. April 1997.
208 Das Sickerwasser wurde in Urbar aufgefangen.
209 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 24. August 1996.
Entscheidung der Ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az 1 K 3780/95.KO).
210 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 14. und 19. Juni 1997.
211 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 7. Februar 1999.
212 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 3. April 1999.
213 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 14. März 1998.
214 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 7. Februar 1999.
215 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 3. April 1999.
216 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 3. April 1999.
217 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. September 1999.
218 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 29. September 1999.
219 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 18. April 1996.
220 „Auf dem Forst“ hatten sich Anlieger geweigert, ihre Privatgrundstücke für die Ausführung der neuen Kanalisation zu öffnen. Die Stadt musste gegen die Betroffenen rechtlich vorgehen und setzte sich am Ende durch.
221 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 14. März 1996.
222 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 18. April 1996.
223 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 11. Mai 1996.
224 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 7. August 1996.
225 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 6. Juni 1998.
226 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. November 1998
227 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. April und 12. Mai 1999.
228 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. September 1997.
229 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. April 2001.
230 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 3. Juni 2002.
231 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 31. März 1999.
232 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 25. April 1999.
233 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. November 2002.
234 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 21. Dezember 1996.
235 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 22. November 1999.
236 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 21. Dezember 2001. Der ursprüngliche Kostenansatz von 5,8 Millionen DM war leicht überschritten worden. Am Ende kostete das Abwasserpumpwerk rund 1,1 Millionen DM. Für den Kanal in der Brunnenstraße waren rund 5,1 Millionen DM ausgegeben worden. Relativ günstig war die Kostenbeteiligung für die Anbindung an das Klärwerk der Verbandsgemeinde Rhens in Höhe von 300.000 DM.
237 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 24. August 1996.
238 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 21. Dezember 1996.
239 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 1. Oktober 1997.
240 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. August 2000.
241 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 21. Dezember 2001.
242 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. Juli 2002.
243 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 24. Januar 2006.
244 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 18. Dezember 1999
(Az: 7 B 11888/99).
245 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 30. Juni 2006.
246 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 11. Mai 2007.
247 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 16. Juni 2006.
248 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 25. April 2007.
249 Dazu grundsätzlich: Park, Jinhee, Von der Müllkippe zur Abfallwirtschaft. Die Entwicklung der Hausmüllentsorgung in Berlin (West) von 1945 bis 1990. Phil. Diss TU Berlin, Berlin 2004. URL: http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=971856702 (Zugriff am 23. Mai 2007), S. 32 ff.
250 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 10. April 1997.
251 Tagungsband zum Umweltforum Abfallwirtschaft 2000 an der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz am 13.10.1992, Koblenz 1992 [masch.], S. 1: Vorwort des damaligen Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Prof. Dr. Klaus Töpfer.
252 Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. Oktober 1992.
253 Im Herbst 1992 sah es noch so aus, dass 30 Prozent der aufbereitbaren Bauabfälle im Land nicht verwertet wurden.
254 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. Oktober 1992.
255 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie zur Erstellung eines abfallwirtschaftlichen Konzeptes für den Großraum Koblenz, angefertigt im Januar 1986. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Müllbeseitigung im Großraum Koblenz. Erstellt von der Ingenieursozietät Abfall Prof. Tabasaran & Partner, Stuttgart 1986, S. 1 f. und 10.
256 Arbeitsgemeinschaft Müllbeseitigung im Großraum Koblenz, Standortgutachten Müllverwertung im Großraum Koblenz. Erstellt durch Planungsgemeinschaft Energieversorgung Oberhausen AG – EVO Oberhausen, Goepfert, Reimer & Partner GRP Hamburg, Hamburg/Koblenz 1985 [masch.].
257 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Müllbeseitigung, Standortgutachten, S. 48.
258 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie, S. 20.
259 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie, S. 21.
260 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 10. April 1997.
261 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie, S. 21 ff.
262 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie, S. 25.
263 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 7. November 1998.
264 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 12. Oktober 2001.
265 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 6. Januar 1998.
266 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie, S. 26.
267 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie, S. 46 f.
268 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 27. März 1996.
269 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. April 1998.
270 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 16. Januar/19. Februar 1997.
271 Hans-Dieter Gassen war damals auch Erster Beigeordneter des Landkreises Mayen-Koblenz. Er ist heute Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord).
272 Vgl. URL: <http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/ pdf/tasi_ges.pdf> (Zugriff am 22. Mai 2007): Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und Entsorgung von Siedlungsabfällen (Dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz) vom 14. Mai 1993.
273 Vgl. URL: http://www.mufv.rlp.de/fileadmin/img/inhalte/abfall/ Landesabfallwirtschaftsgesetz_RP.pdf (Zugriff am 22. Mai 2007). Fassung vom 2. April 1998. Geändert durch Gesetz am 6. Februar 2001.
274 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. Mai 2002.
275 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. Juli 2002. Im Juli 2002 wurden die Schulden mit 95 Millionen Euro angegeben.
276 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 26. Februar 1997.
277 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 12. März 1997.
278 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. April 1999.
279 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 3. Juli 1997.
280 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. Juni 1998.
281 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 19. Juni 1998.
282 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 20. Juli 1998.
283 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. Juli 1998.
284 Vgl. URL: <http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ abfallablagerungsvo.pdf> (Zugriff am 22. Mai 2007). Geändert am 13. Dezember 2006 mit Gültigkeit zum 1. Januar 2007.
285 Unter Glühverlust (in Prozent) versteht man den Anteil an organischer Substanz einer Probe. Um ihn zu bestimmen, wird die Probe von Deponieabfällen bei Temperaturen von 555 Grad Celsius so lange geglüht, bis keine Gewichtsabnahme mehr festzustellen ist. Die Differenz zwischen der aufgegebenen Gesamtmasse, abzüglich des Glührückstandes, zur aufgegebenen Gesamtmasse bildet den Glühverlust. Ein hoher Glühverlust deutet auf einen hohen Anteil an organischer Substanz in der Probe hin. Der mineralische Anteil wird über den Glührückstand bestimmt. Die Bestimmung des Glühverlustes ist vor allem bei der Analyse von Klärschlämmen und Hausmüll von Bedeutung.
286 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. Juni 2001.
287 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. Mai 2002.
288 Az: 7 K 1389 /01, Verwaltungsgericht Koblenz.
289 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. Mai 2002.
290 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 5. Dezember 2002.
291 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 21. Dezember 2002.
292 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 4. Januar 2003.
293 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. Juni 2003.
294 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 18. Juli 2003. Dem Antrag des Zweckverbandes wurde am 16. Juli 2003 stattgegeben.
295 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 31. Juli 2003.
296 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. November 2003.
297 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. Dezember 2003.
298 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 2. Dezember 2004.
299 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 15. April 2005.
300 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 30. Mai 2005.
301 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 2. August 2005.
302 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 21. März 2006.
303 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 4. Juli 2006.
304 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. September 2006.
305 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. September 2006.
306 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 27. Oktober 2006.
307 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 27. Oktober 2006.
308 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 26. Januar 2007.
309 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. März 2007.
310 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 10. April 2007.
311 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 10. April 2007.
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