Dr. Dr. Reinhard Kallenbach | Landeskundliche Forschung
   Dr. Dr. Reinhard Kallenbach | Landeskundliche Forschung

Das Reformgesetz ist da

1.         Förderung ja, aber nicht                                bei den Betriebskosten         

 

„Mittlerweile ist hierzulande unmöglich, ,Gesundheit‘ zu sagen, ohne zugleich auch Reform zu denken. Seriösen Angaben zufolge hat der Gesetzgeber in den vergangenen 25 Jahren mehr als 7000 Einzelbestimmungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung geändert. Demnach fällt es schwer, überhaupt noch von einem ,System‘ zu reden. Eher angemessen erscheint, terminologisch auf Begrifflichkeiten der Chaostheorie zurückzugreifen.“433 Diese vernichtende Kritik äußert der deutsche Jurist und Autor Carlos A. Gebauer in seinem Aufsatz „Lenin und der Kassenarzt.“ Im Untertitel ergänzt der libertäre Publizist: „Warum Geld das Gesundheitssystem steuern muss – und nicht der Staat.“ Der Fehler liegt aus seiner Sicht im Gesamtsystem. Leistung und Gegenleistung stehen für ihn in keinem realistischen Verhältnis mehr. Er spricht von einer Fehlsteuerung.

 

Befürworter des Krankenhausstrukturverbesserungsgesetzes sehen das ganz ähnlich und hofften auf den ganz großen Wurf, mit dem zumindest im Bereich der stationären Versorgung Fehlentwicklungen beseitigt würden. Wer jedoch im Januar 2025 mit einem Aufbruch in eine neue Zeit gerechnet hatte, wurde sehr schnell mit den Realitäten konfrontiert. Rund um die Reform gibt es nach wie vor mehr Fragen als Antworten – vor allem deshalb, weil die Details zur Umsetzung auf Landes- und Regionalebene noch nicht geklärt sind. Und damit bleibt auch bis auf Weiteres ein zentrales Problem: Das Ausbleiben ausreichender Überbrückungshilfen bei der Bewältigung steigender Betriebskosten. Das war auch die Erkenntnis für die Besucher der Forumsveranstaltung „Und sie kommt doch – die Krankenhausreform“, die am 12. Februar 2025 im Eltzer Hof in Mainz, der neuen Heimat der Ärztekammer Rheinland-Pfalz, stattfand. Geladen hatte der Verband der Ersatzkassen (vdek).434          

 

Hauptreferent war Dr. Thomas Kolb, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (Gesundheitsmanagement und Rechnungswesen an der Hochschule RheinMain und Mitglied des Expertenrats beim Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der gelernte Bankkaufmann bewertete die Reform als alternativlos und räumte ungerührt ein, dass die Wege für Patienten deutlich länger werden würden. Aus seiner Sicht gebe es nun immerhin einen Weg –und zwar einen qualitativ hochwertigen, weil die Krankenhäuser der Zukunft Patienten durchweg Leistungen auf Facharztniveau anbieten können und sollen. Thomas Kolb wies darauf hin, dass es bei der Reform nicht nur um betriebswirtschaftliche Argumente geht, sondern auch um bisherige Praxiserfahrungen. Schon jetzt sei der Fachkräftemangel dramatisch. Angesichts der bevorstehenden Ruhestandswelle der geburtenstarken Jahrgänge laufe man Gefahr, dass bestehende Einrichtungen schon allein aus personeller Sicht nicht mehr so betrieben werden können, wie es eigentlich sein sollte.

 

Der Vortrag zeigte aber auch, dass es bis zur tatsächlichen Reform noch ein weiter Weg ist. Damals stand bereits fest, dass es die Rechtsverordnung zur Festlegung der neuen Leistungsgruppen frühestens ab dem 31. März 2025 geben und erst ab dem 1. Januar 2027 wirken würde. Bis dahin sollte gelten, was Lauterbach ins Gesetz geschrieben habe. Unsicher war auch, wie es mit den künftig abrechnungsfähigen Vorhaltekapazitäten in der Praxis aussehen wird. Eine Rechtsverordnung über die Mindestvorhaltezahlen soll es erst ab dem 1. Januar 2027 geben. Bleibt noch der Transformationsfonds, dessen Realisierung gerade in Arbeit ist (siehe auch 2.3). Die Ausschüttungen sollen ab 2026 erfolgen. Bis einschließlich 2035 sollen jährlich 5 Millionen Euro fließen. Der Bundesrat muss übrigens allen Rechtsverordnungen zustimmen. 

 

Der Blick auf die Finanzierung zeigt, dass der Transformationsfonds zwar ein mächtiges Instrument ist, aber kein Geschenk des Bundes an die Länder und die Träger ist. „Der Bund zapft die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds an“, erklärte Thomas Kolb und ergänzte: „Das zahlen die Versicherten und nicht der Bund“. Darüber hinaus würden die nicht abgerufenen Mittel aus dem Strukturfonds in den Transformationsfonds umgeleitet. So viel zum „Bundesanteil“ von 25 Milliarden Euro. Die andere Hälfte werden die Bundesländer zusätzlich zu ihren landeseigenen Investitionsmitteln für Krankenhäuser bereitstellen.   

 

Trotz mancher Desiderate lobte der der Professor den Einsatz von Prof. Dr. Karl Lauterbach. Dieser habe endlich den Mut gehabt, ein großes Reformvorhaben anzugehen, an das sich sein Vorgänger nicht getraut hätten. Auch aus Sicht des Verfassers vorliegender Dokumentation wurde in den vergangenen Jahrzehnten zu viel „herumgewurschtelt“. Ergebnis: Ein Dschungel von Verordnungen und unzureichenden Förderprogrammen. Der „Sündenfall“ ereignete sich, wie bereits geschildert, jedoch bereits 1981 mit dem Rückzug des Bundes aus der Finanzierung der Krankenhaus-Infrastruktur. Die Folgen konnten über kleinere Förderprogramme nur kaschiert werden, während die Länder fortan die Hauptlast trugen. Der Transformationsfonds steht ganz dieser Tradition.

 

Was sind die Ziele der Krankenhausreform? Professor Kolb nannte sechs Punkte:

 

1. Bundeseinheitliche Definition von Krankenhaus-Versorgungsstufen (Level), um lokale, regionale und überregionale Versorgungsaufträge abzugrenzen.

2. Bildung eines Systems von Leistungsgruppen, die passgenauer als das bisherige Punktesystem (DRGs) sind. Sie sollen den Fachabteilungen zugeordnet und dem Bevölkerungsbedarf angepasst werden können.

3. Reduktion der mengenbezogenen Komponente zugunsten einer bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Vorhaltefinanzierung.

4. Mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten für Krankenhäuser.

5. Vereinfachung des Verfahrens der Medizinischen Dienste der Krankenkassen.

6. Mehr Transparenz für die Versicherten.

 

Wie bereits geschildert, werden die stationären Leistungen in 65 Gruppen eingeteilt, was im Vergleich zum lange gültigen bisherigen DRG-Verfahren grundsätzlich eine Vereinfachung bedeutet und den Charakter von Mindestanforderungen haben. Hierfür ist es notwendig, bundeseinheitliche Qualitätskriterien zur personellen und sachlichen Ausstattung sowie sonstiger Struktur und Prozesskriterien zu schaffen. Diese Kriterien müssen die Krankenhäuser erfüllen, wobei es grundsätzlich möglich ist, die Vorgaben im Rahmen von Korporationen und Verbünden zu erfüllen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen wird überprüfen, ob die Kriterien eingehalten werden.

 

Neu ist, dass Krankenhäuser Zahlungen nicht nur für erbrachte Leistungen, sondern auch für die Kapazitäten bezahlt werden, die sie vorhalten müssen. Der Haken: Die Verbesserung ist an die Zuweisung von Leistungsgruppen gekoppelt. Und diese orientieren sich an den Fallzahlen. Das bedeutet, dass Stationen an Krankenhäusern, die unzureichende Fallzahlen erreichen, nicht genügend abrechnen und damit perspektivisch geschlossen werden müssen. Auch hier eine Einschätzung des Verfassers: Qualität über Quantität zu definieren, erscheint geradezu abenteuerlich. Kleine Spezialabteilungen von Krankenhäusern im ländlichen Raum dürften damit vor dem Aus stehen.         

Der Vortrag von Prof. Kolb bestätigte diese Einschätzung. Wird doch das als GmbH organisierte und über den DRG-Systemzuschlag finanzierte Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)435 die Neuberechnung der Vorhaltefinanzierung neu berechnen. Das heißt: Auch für Rheinland-Pfalz und alle angrenzenden Bundesländer werden die betroffenen Leistungsgruppen neu berechnet. Das bedeutet, dass ein vollständiges oder teilweises Ausscheiden eines Krankenhauses aus der Krankenhausversorgung durchaus erwünscht ist. Ein weiterer Punkt ist, dass Voll- und Teilzusammenschlüsse von Kliniken forciert werden sollen. Darüber hinaus werden Mindestvorhaltezahlen neu festgelegt. Durch die Bündelung erhofft man sich den Effekt, dass die Einrichtungen Behandlung und Pflege zu 100 Prozent finanzieren können und auch ein Puffer für den Fall weiterer Tariflohnsteigerung vorhanden ist.  Ob sich die Hoffnung erfüllt, dass sich für die verbleibenden Einrichtungen der ökonomische Druck geringer wird, darf bezweifelt werden.     

 

Aus Sicht der niedergelassenen Ärzte dürfte das Ziel der sektorenübergreifenden Versorgung besonders skeptisch betrachtet werden. Müssen doch die Zulassungsausschüsse auf Länderebene auch Krankenhäuser für die Erbringung der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigen – soweit und solange dies zur Beseitigung oder zur Deckung des zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs erforderlich ist. Mehr noch: Die Zulassungsausschüsse müssen auch andere sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen auf Antrag für die hausärztliche Versorgung ermächtigen – zumindest für Planungsbereiche, in denen für die hausärztliche Versorgung keine Zulassungsbeschränkung besteht.

 

Ist das ein Affront gegenüber den niedergelassenen Ärzten? Wird künftig auch die hausärztliche Versorgung künftig von finanzkräftigen Konzernen bestimmt? Die Antwort von Thomas Kolb fiel differenziert aus: Krankenhäuser müssen in Sachen ambulanter Behandlung neu orientieren. Es reiche eben nicht, einfach Krankenpfleger abzustellen, weil es an – in der Regel schlechter bezahlten – Medizinischen Fachangestellten fehlt. Das heißt: ein wirtschaftlicher Betrieb wäre dann kaum möglich. Das heißt aber auch, dass sich der Wettbewerb um die wenigen zur Verfügung stehenden Medizinischen Fachangestellten weiter verschärfen wird. Es liegt auf der Hand, dass traditionell niedergelassene Ärzte perspektivisch den Kürzeren ziehen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass schon jetzt viele jüngere Ärzte lieber in einem Angestelltenverhältnis arbeiten würden, anstatt quasi als Unternehmer das komplette finanzielle und logistische Risiko in einer eigenen Praxis zu übernehmen. Dazu kommt, dass eine bessere Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung durch den einfacheren Zugang der Krankenhäuser zum ambulanten Sektor maßgeblich zum Erhalt kleinerer Krankenhausstandorte beitragen könnte.   Ein Fazit von Thomas Kolb: Ohne Reform wäre die flächendeckende Versorgung der Patienten auf hohem Niveau massiv gefährdet. Aus seiner Sicht haben die Länder weiterhin Gestaltungsspielräume. Vorteil für alle Beteiligten seien spezialisierte und transparente stationäre Behandlungen. Außerdem würden Tendenzen zur „Gelegenheitsmedizin“ beseitigt. 

 

Zumindest aus Sicht der Landesregierung traf Prof. Kolb den Nerv. So betonte auch Katarina Heil, Ministerialdirektorin im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, die Strukturreform sein unumgänglich. Anders Martin Schneider. Der Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland wies auf einen gravierenden Mangel hin: das Fehlen der maßgeblichen Rechtsverordnungen. Aus Sicht von Dr. Magnus Jung (SPD), Gesundheitsminister des Saarlandes war es „ein Segen, dass wir diese Entscheidung trafen.“ Er sprach sogar von einer „Punktlandung“ und den grundsätzlichen Konsens zwischen Bund und Ländern in 90 Prozent der im Vorfeld der Reform verhandelten Themen.

 

Allerdings zeigte die Veranstaltung auch, dass für die Träger vieler Einrichtungen die Zeit einfach weglaufen könnte, weil Mittel für verschiedene Vorhaben zu spät oder womöglich gar nicht fließen werden. „Wir haben zu wenig Luft zum Atmen“, bilanzierte Sebastian Spottke, Vorsitzender der Geschäftsführung der Marienhaus GmbH. Allgemein wurde bemängelt, dass es keine Überbrückungshilfen des Bundes zur Liquiditätssicherung geben wird, um den Zeitraum bis zur vollständigen Funktionsfähigkeit des neuen Systems zu überstehen. Dr. Andreas Bartels, Stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, bezweifelte dagegen, ob die Stärkung der Medizinischen Versorgungszentren den gewünschten Zweck erfüllen werde, weil sich Interessenten für eine hausärztliche Praxis womöglich nicht mehr niederlassen wollen. Das würde eine weitere Versorgung in der Fläche erschweren. MVZ sind aus seiner Sicht weder ein Instrument zur Qualitätsverbesserung noch ein Weg zur Linderung der Personalmisere.

Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek, monierte stattdessen, dass der Bund im Zuge der Reform einmal mehr seine finanzielle Verantwortung auf die gesetzlichen Krankenkassen abwälzen würde – wie er es bereits bei der Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger getan hat. Die Folge für die Kassen: Milliardenschwere Mehrbelastungen, in deren Folge es zwangsläufig zu Beitragserhöhungen kommen müsse.

Bereits einen Tag nach der Diskussionsveranstaltung, am 13. Februar 2025, legten der Verband der Ersatzkassen (vdek), die AOK, der BKK Landesverband Mitte, die IKK Südwest, Knappschaft sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit einer gemeinsamen Pressemitteilung nach. Tenor: Ein großer Teil der für die Umsetzung der Reform erforderlichen finanziellen Herausforderungen an den gesetzlichen Kassen hängenbleiben – und das obwohl sie bereits zum Jahresbeginn 2025 die Beiträge deutliche erhöhen mussten.                    

Auch der Entwurf der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV), in der die rechtlichen Grundlagen für den 50 Milliarden Euro schweren neuen Transformationsfonds festgelegt werden, verheißt nichts Gutes. Soll doch die bundesseitige Hälfte der geplanten Finanzierungssumme aus den Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds – also aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten – gespeist werden. Die andere Hälfte sollen die Bundesländer zusätzlich zu ihren landeseigenen Investitionsmitteln für Krankenhäuser bereitstellen. Sehr zum Ärger der Verantwortlichen in den gesetzlichen Krankenkassen ist von der Beteiligung der privaten Krankenkassen nicht die Rede.436 Aus Sicht der gesetzlichen Kassen ist klar: Die bevorstehende Transformation muss aus Sondermitteln bezahlt werden – und damit durch die Steuerzahler. Man kann es also drehen und wenden, wie es will: Am Ende zahlen diejenigen die Reform, die das ganze System tragen: die arbeitenden Bürgerinnen und Bürger, die es mit ihren Beiträgen am Leben halten.

Auch die FREIEN WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz legte den Finger in die Wunde und beantragten für die 82. Plenarsitzung am 19. Februar 2025 eine Aktuelle Debatte zum Thema „Wie können wir Klinikschließungen verhindern? Rheinland-Pfalz braucht Antworten!“ Das Motiv: Mögliche positive Folgen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes werden wohl erst im Laufe des Jahres 2026, vielleicht sogar erst 2027 oder gar 2028 greifen Vor diesem Hintergrund stellte sich für die FREIEN WÄHLER die Frage, wie die krisengeschüttelten rheinland-pfälzischen Krankenhäuser überhaupt das Jahr 2025 überstehen sollten. Vorsitzender Helge Schwab (MdL) forderte von der Landesregierung sofortige Maßnahmen, um den von der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz befürchteten „Insolvenz-Tsunami“ in den kommenden Monaten zu verhindern. Er forderte Gesundheitsminister Clemens Hoch auf, in Berlin endlich auf den Tisch zu hauen und ein Rettungs-Sofortprogramm zu entwickeln.         

 

Hintergrund der Debatte war unter anderem die Ankündigung des DRK-Landesverbandes, sich komplett aus der Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz zurückziehen zu wollen. „Ich kann den Zweckoptimismus von Gesundheitsminister Clemens Hoch nicht teilen. Es brennt an allen Ecken und Enden“, betonte Helge Schwab. Er wies darauf hin, dass die für die Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen erst Anfang 2027 vollständig vorliegen würden. „Bis dahin ist Improvisation Trumpf. Zumal das Problem der steigenden Personal- und Betriebskosten immer noch nicht gelöst ist – und wohl auch in Zukunft nicht sein wird“, ergänzte der Vorsitzende. Er befürchtete, dass vielen Einrichtungen angesichts der Kostenexplosion die Luft ausgehen wird.    

 

Helge Schwab warnte davor, die sich aus dem Transformationsfonds ergebenden Möglichkeiten zu überschätzen: „50 Milliarden Euro: Das hört sich zunächst sehr gut an, doch bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass die Bundesregierung kein frisches Geld zur Verfügung stellt. Angezapft und umgeleitet werden die Mittel aus bereits bestehenden Fonds, außerdem wird auf den Gesundheitsfonds für die gesetzlichen Krankenkassen zugegriffen. Letztendlich werden die Beitragszahler belastet – bei womöglich schlechteren Leistungen.“

 

Der größte Nachteil ist jedoch, dass das Land 50 Prozent des Transformationsfonds finanzieren muss. „Zur Wahrheit gehört auch, dass aus dem Fonds auch Rationalisierungsinvestition bezahlt werden müssen. Er rettet also grundsätzlich keine Standorte. Für die Überbrückung finanziell schwieriger Betriebssituationen ist er nicht gedacht“, erklärte Helge Schwab. Er befürchtete, dass vor allem Standortzusammenlegungen finanziert werden sollen. „Bis endlich Geld fließt, könnten weitere Kliniken in Rheinland-Pfalz ausbluten“, machte der Landtagsabgeordnete deutlich. Aus seiner Sicht ist es vermessen zu glauben, dass allein ein „großes Streichkonzert“ die Krankenhäuser finanziell wieder fit macht.437         

 

Ebenfalls in der 82. Plenarsitzung legte die „Ampel-Fraktionen“ einen Entwurf für eine Überarbeitung des Landeskrankenhausgesetzes vor, der mit einer Mehrheit von SPD, Grünen, FDP und AfD auch angenommen wurde. Die CDU stimmte dagegen, die Gruppe FREIE WÄHLER enthielt sich. Die Gesetzesinitiative wurde mit der Notwendigkeit begründet, das Landesrecht an die durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vorgegebenen neuen Realitäten anzupassen. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER war der Gesetzentwurf mit der heißen Nadel gestrickt worden, ohne die wirklichen Bedürfnisse der Kliniken zu berücksichtigen.

 

„Den insolvenzbedrohten Krankenhäusern im Land hilft eine Novelle in dieser Form nicht wirklich weiter. Das haben exemplarisch die jüngsten Entwicklungen um die DRK-Krankenhäuser gezeigt. Plausible Antworten, wie die Krankenhäuser ihr Kostenproblem lösen sollen, habe ich noch nicht gesehen“, stellte Lisa-Marie Jeckel fest. Die Gesundheitspolitische Sprecherin der Gruppe ergänzte: „Schließungen und Konzentrationsprozesse sollen es nun richten. Die Folge: Weitere Arbeitsverdichtung. Ich fürchte, dass Arbeitsplätze im Pflegebereich nicht attraktiver werden, sondern genau das Gegenteil eintreten wird – wenn sie im Zuge weiterer Insolvenzen und Schließungen nicht sogar ganz wegfallen.“

 

Aus Sicht der FREIEN WÄHLER enthält der Gesetzentwurf der Ampel gefährliche Klippen. So wurden Punkte aufgenommen, die noch nicht abschließend geklärt sind. Stichwort: Leistungsgruppen. Diese waren zwar bereits vordefiniert, es konnte aber zum damaligen Zeitpunkt aber nicht gesagt werden, was sich vielleicht doch noch ändern könnte. „Und dann sollen wir auch noch den Verzicht auf die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen in bestimmten Fällen durchwinken! Da schrillen bei uns alle Alarmglocken! Der Hinweis auf versorgungskritische Entscheidungen erscheint uns vorgeschoben. Geht es vielleicht darum, Entscheidungen für Schließungen von Standorten schneller durchsetzen zu können?“, fragte Lisa-Marie Jeckel.

 

Die Gruppe FREIE WÄHLER forderte ein Sofortprogramm für insolvenzgefährdete Krankenhäuser, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken – und außerdem mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung, um Versorgungsabbrüche zu vermeiden. „Die Kliniken brauchen Hilfe und keine gesetzliche Gebrauchsanweisung für deren Schließung! Und zwar jetzt und nicht erst 2026 oder 2027! Allein Investitionen in die verbleibende Infrastruktur werden es eben nicht richten, das Problem der rapide steigenden laufenden Kosten ist nicht gelöst“, betonte die Gesundheitspolitische Sprecherin der Gruppe. Das entsprach in etwa der Haltung der CDU, die sich mit einem gewagten Vorstoß zu Wort gemeldet hatte: die Bildung eines 150 Millionen Euro schweren „Lebende Krankenhäuser-Fonds“ unter dem Dach des Landes. Wohl gemerkt: Die Summe von 150 Millionen Euro sollte jährlich zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach Einschätzung von Lisa-Marie Jeckel war diese Forderung unseriös. Einerseits stellte sich die Frage nach der Finanzierung, andererseits die Frage nach der Zulässigkeit eines Fonds angesichts möglicher bundes- und europarechtlicher Hindernisse.438  

 

Am Ende bleibt die Frage, ob ein nach Vorstellung der CDU geschaffener großer Hilfsfonds zur Deckung der laufendenden Kosten überhaupt ausgereicht hätte. Standen doch mit dem Beginn der Verhandlungen über einen verbesserten Tarifvertrag für Bund und Kommunen (TVöD) im Januar 2025 erneuert Forderungen nach deutlichen Erhöhungen von Löhnen und Gehältern ab 1. November im Raum. Die Arbeitgeberseite legte kein Angebot vor, auch nicht nach der zweiten Verhandlungsrunde 2025.       

 

Pünktlich zum Beginn der Fastenzeit meldete sich die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit bundesweiten Aktionen, die auf den Donnerstag und Freitag terminiert waren, zu Wort. So traten mit Beginn der Frühschicht am 6. März Beschäftigte von mehreren Hamburger Kliniken in einen zweitägigen Warnstreik.439

 

Auch in Rheinland-Pfalz waren landesweit viele Beschäftigte an Kliniken dem ver.di-Aufruf gefolgt. In Pflegeeinrichtungen und Kitas sollte es ebenfalls zu Arbeitsniederlegungen kommen. Sogar Reinigungskräfte in den Stadtverwaltungen waren aufgefordert worden, sich an den Aktionen zu beteiligen.440 Eine Folge: An vielen Kliniken mussten sogar chirurgische Eingriffe abgesagt und verlegt werden, wobei allerdings eine Notfallversorgung aufrechterhalten wurde.

 

Bei allen berechtigten Forderungen nach einer besseren Bezahlung bleibt die Feststellung, dass die ver.di-Aktionen zur Unzeit kamen. Waren Löhne und Gehälter gemäß dem aktuell geltenden Tarifvertrag erst am 1. Februar 2025 noch einmal um 5,5 Prozent erhöht worden. Nach Vorstellungen der Gewerkschaft sollte es mit Blick auf das Jahr 2026 noch einmal 8 Prozent oder mindestens 350 Euro pro Monat mehr geben. Mögliche Folge: millionenschwere Kostensteigerungen, die vor allem die kommunalen Träger erheblich belasten würde. Wie das Ganze ausging? Wie so oft mit einem Kmpromiss. Demnach sollten die Beschäftigten in Bund und Kommunen in zwei Kommunen gemäß einem Schlichterspruch in zwei Stufen insgesamt 5,8 Prozent mehr Lohn bekommen. Demnach wurde zum Stichtag 1. April 2025 eine Erhöhung von 3 Prozent, mindestens aber 110 Euro fällig, ab 1. Mai 2026 soll eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent folgen. Die Laufzeit des Tarifvertrags wurde auf 27 Monate festgelegt, sie endet im März 2027.441         

 

Trotz der Einigung muss man sich fragen, ob die Mitarbeitervertretungen genau an dem Ast sägen, auf dem alle sitzen. Die neuen Forderungen waren nicht geeignet, um in den Chefetagen das Nachdenken über die Neubesetzung vakanter Stellen nachzudenken. Ganz im Gegenteil. Dazu passt die Meldung, dass die Post infolge des Abschlusses eines neuen Tarifvertrags rund 8000 Stellen streichen will.442  

 

Angesichts dieser aktuellen Entwicklungen hat so mancher nicht auf die Medienmeldungen geachtet, dass zumindest aus Sicht der Bundesregierung die Umsetzung der Krankenhausreform schon weit vorangeschritten ist. Ende Januar 2025 hatte Karl Lauterbach angekündigt, dass die Krankenhausreform bereits scharf gestellt sei und der Umbau der stationären Versorgung begonnen habe. Laut Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 28. Januar habe das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) einen Schlüssel (Grouper) entwickelt, mit dem die von den Krankenhäusern erbrachten stationären Fälle den im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz definierten Leistungsgruppe zugeordnet werden. Darüber hinaus wurde bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses ein Leistungsgruppen-Ausschuss eingerichtet, der ab sofort die gesetzlich definierten Leistungen und Qualitätskriterien weiterentwickeln sollte.443  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.         Die aktuellen                                      Investitionsförderungsinstrumente

 

2.1       Landesregierung stellt                                   Investitionsprogramm 2025 vor       

 

Genau einem Tag nach dem ernüchternden Krankenhausforum des Verbands der Ersatzkassen, genauer gesagt am 13. Februar 2025, stellte das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium sein Krankenhausinvestitionsprogramm für das laufende Jahr im Rahmen einer Medienkonferenz vor.444 Es sah fast so aus, als sei der Termin bewusst ausgewählt worden, um zeitnah auf das Forum der Ersatzkassen reagieren zu können. Die Botschaft: Das Land investiert weiterhin viel Geld in seine Gesundheits-Infrastruktur. Das Problem war und ist dabei, dass die weiter existenzbedrohenden laufenden Kosten in den Krankenhäusern kein Thema sein konnten. Die Haltung der Landesregierung war klar: Sie wollte und musste sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen, zumal auch in anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs Lücken in dreistelliger Millionenhöhe klaffen, die nach Aussage von Umweltministerin Katrin Eder nur mit „einem Kraftakt“ geschlossen werden konnten.445           

 

Entsprechend nüchtern reagierten die gesetzlichen Kassen in ihrer bereits oben angeführten gemeinsamen Pressemitteilung vom 13. Februar. Ihr Fazit: „Die Investitionsmittel für Kliniken in Rheinland-Pfalz stagnieren. Das Land Rheinland-Pfalz investiert 2025 nicht mehr in seine Krankenhäuser als in 2024. Die Krankenkassen und ihre Verbände in Rheinland-Pfalz bewerten die heute bekannt gewordene Stagnation der Investitionen in rheinland-pfälzischen Krankenhäusern als sehr schwierig. Auch wenn es in den Vorjahren jeweils eine Anhebung der finanziellen Mittel für Krankenhäuser seitens des Landes gab, ist […] eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhauinvestitionen noch lange nicht erreicht. Die Erhöhung bleibt in 2025 nur aus, was aus den möglichen zusätzlichen Mitteln aus dem Transformationsfonds ab 2026 liegen könnte. Die aktuell ohnehin angespannte Situation an einigen Krankenhausstandorten in Rheinland-Pfalz dürfte dies weiter verschärfen.“  

 

Kritik gab es auch seitens der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz. Kritisiert wurde vor allem, dass der Haushaltsansatz für 2025 in etwa dem des Vorjahres entspreche. Dabei seien Investitionen in mehr als doppelter Höhe erforderlich. Genannt wurde ein jährliches Gesamtvolumen in Höhe von 325 Millionen Euro.446 Auch die für 2026 vorgesehene deutliche Steigerung auf 240 Millionen Euro reicht demnach nicht.

 

Dass es bei der Präsentation des Krankenhausinvestitionsprogramms 2025 keine Überraschungen geben konnte, lag also in der Natur der Sache. Aber auch bei den Investitionen konnte es noch nicht den ganz großen Wurf geben, weil die im Zuge der Umsetzung des Reformgesetzes in Aussicht gestellten Bundeszuschüsse noch nicht geflossen sind. Das für das laufende Jahr in Aussicht gestellte, im Haushalt für 2025 erfasste Gesamtinvestitionsvolumen bewegte sich mit 145,5 Millionen Euro in etwa in den Dimensionen der Vorjahre, die leichte Steigerung liegt in den allgemeinen Kostensteigerungen begründet. „Auch für die Baupreissteigerungen, die auf Basis der individuellen Fördervereinbarungen im Rahmen der Festbetragsfinanzierung gefördert werden, sind Mittel in Höhe von rund 3,8 Millionen Euro vorgesehen“, heißt es dazu seitens des Ministeriums.      

 

Gesundheits- und Wissenschaftsminister Clemens Hoch verwies darauf, dass allein der Anteil für bauliche Investitionen rund 80,5 Millionen Euro betrage. Dazu komme eine Pauschalförderung in Höhe von rund 65 Millionen Euro, die im laufenden Jahr in zwei Raten ausgezahlt werden sollen. Diese pauschalen Fördermittel werden grundsätzlich auf alle Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz nach einem vorgegebenen Schlüssel ausgezahlt. Dieser berücksichtigt die Fallzahlen der Krankenhäuser. Das Geld wird für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter wie medizinische Geräte und Betten oder sie realisieren kleinere Baumaßnahmen verwendet. „Das Land bleibt in turbulenten Zeiten mit der Krankenhausreform vor der Tür ein verlässlicher Partner für unsere Krankenhäuser, um gemeinsam mit den Trägern in die stationäre Gesundheitsversorgung zu investieren. Wir übernehmen als Land Verantwortung und schaffen moderne bauliche Voraussetzungen, um ein hochwertiges medizinisches Angebot zu ermöglichen“, wird Gesundheitsminister Hoch in der Pressemitteilung zitiert.        

 

Wer würde 2025 von der Förderung des Landes profitieren? Genannt wurden 39 Krankenhausstandorte und Tageskliniken sowie 51 Einzelmaßnahmen. Laut Ministerium wurden Für 45 Maßnahmen erstmalig Fördermittel bewilligt. Für 2025 waren laut Mitteilung des Ministeriums sieben Förderschwerpunkte: Umfangreiche Neu- und Anbauten, die Funktionsbereiche, die Psychiatrie, die Pflegebereiche mit Intensivstationen, die Modernisierung und Erweiterung von OP-Abteilungen, die Förderung der Ausbildungsstätten und die Förderung von energetischen Maßnahmen.

 

Allein für Neu- und Anbaumaßnahmen sollen insgesamt rund 22 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. „Damit werden etwa die Umstrukturierung und Erweiterung des Klinikums Idar-Oberstein, der Erweiterungsbau der Asklepios Südpfalzklinik in Kandel, die Zusammenführung der Koblenzer Betriebsstätten des Katholischen Klinikum Koblenz-Montabaur, die Zusammenführung der Koblenzer Betriebsstätten des Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein und die Erweiterung des städtischen Krankenhauses Pirmasens im Rahmen der Zusammenführung mit der Betriebsstätte Rodalben gefördert“, heißt es weiter. Diese Aussage des Ministeriums zeigt auch, dass die Verantwortlichen keine Alternative zur Zusammenlegung des Standorts sehen. Man könnte das Ganze auch als Rationalisierungsinvestitionen bezeichnen, was besonders am Beispiel des Katholischen Klinikums Koblenz-Montabaur deutlich wird. Bekanntlich ist geplant, dass materiell und personell gut aufgestellte, bundesweit renommierte Brüderhaus am Rande der Koblenzer Innenstadt mit dem sanierungsbedürftigen Marienhof im Stadtteil Rauental zusammenlegen. Welche Vorteile das für Patienten haben soll, erschließt sich nicht wirklich, das bisherige System erfreut sich eines sehr guten Rufs.

 

Mit seinem Investitionsprogramm verfolgt das Land seinen Ansatz weiter, die überlebensfähigen Krankenhausstandorte technisch auf Vordermann zu halten, wobei der Schwerpunkt auf den Bereichen Radiologie, Endoskopie und Geburtshilfen liegen soll. Das Gesamtvolumen liegt hier bei insgesamt 12,8 Millionen Euro. Folgende Maßnahmen waren geplant:

 

• Förderung der Radiologie am Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern;

• Förderung der Radiologie am Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen in Trier;

• Förderung der Radiologie am Klinikum Worms;

* Umstrukturierung und Erweiterung der Geburtshilfe am Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich, Standort Wittlich;

* Verlagerung des Labors und die Neuordnung der physikalischen Therapie am Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich, Standort Wittlich;

*  Förderung der Geburtshilfe in Koblenz am Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein, Standort Kemperhof;

* Neugestaltung der Notaufnahme am Klinikum Landau-Südliche Weinstraße, Standort Bad Bergzabern;

* Neugestaltung der Notaufnahme am Krankenhaus Maria Hilf in Daun;

* Neugestaltung der Notaufnahme am Katholischen Klinikum Koblenz-Montabaur, Standort Montabaur;

* Einrichtung der Endoskopie am Diakonissen-Stiftungskrankenhaus in Speyer;

* Einrichtung der Endoskopie am Evangelischen Krankenhaus in Bad Dürkheim;

* Erweiterung der Sterilgutversorgung an der Marienhausklinik Bitburg;

* Erweiterung der Sterilgutversorgung am Krankenhaus Maria Hilf in Daun;

* Erweiterung der Sterilgutversorgung am Städtischen Krankenhaus in Pirmasens;

* Erweiterung der Sterilgutversorgung am St. Joseph Krankenhaus in Prüm.

* Erweiterung der Angiologie am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Trier

 

Weitere 10,7 Millionen Euro sollen in den Ausbau und die Erweiterung des stationären und teilstationären psychiatrischen Angebots fließen. Gefördert werden:

 

• Erweiterung und der Bestandsumbau „Haus Alsenztal“ mit dem Schwerpunkt Gerontopsychiatrie an der Rheinhessen-Fachklinik in Alzey;

• Erweiterung der DRK-Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bad Neuenahr, (in Abhängigkeit vom Insolvenzverfahren);

• Erweiterung der Jugendklinik am Pfalzklinikum in Klingenmünster;

• Anbau am Krankenhaus Zum Guten Hirten in Ludwigshafen;

• Erweiterung der psychiatrischen Klinik in Rockenhausen;

• Erweiterung der Tagesklinik/Bewegungstherapie an der Privatklinik Bad Gleisweiler.

 

Ferner wollte das Land Mittel in Höhe von 6,45 Millionen Euro für die Erweiterung und Pflegebereichen bereitstellen. Landesmittel sind für die Intensivstation am Klinikum Worms, eine Wachstation am Klinikum Ludwigshafen und die Erweiterung der Weaning-Einheit (Entwöhnungseinheit für Lungenkranke) an der Hufeland-Klinik in Bad Ems eingeplant.        

 

Weitere Schwerpunkte waren die Bettenstationen an der Stadtklinik Frankenthal und im DRK Elisabeth Krankenhaus Birkenfeld. Zuschüsse sollen auch für die Generalsanierung der Bettenstationen am Franziskus Krankenhaus Linz, die Generalsanierung des Hauses B am Klinikum der Stadt Ludwigshafen und die Generalisierung der Palliativstation am Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler (Standort Krankenhaus Maria Hilf, Bad Neuenahr) fließen.  

 

Für die Erweiterung und Modernisierung von OP-Abteilungen werden 2025 insgesamt 4,5 Millionen Euro bereitgestellt. Davon fließen 2 Millionen Euro in die OP-Abteilung in Dierdorf und 2,5 Millionen Euro in die Erweiterung der OP-Abteilung am Diakonissen-Stiftungskrankenhaus in Speyer.  

 

Ein sechster Förderschwerpunkt sind die Ausbildungsstätten. Hierfür stehen 11,7 Millionen Euro in diesem Jahr zur Verfügung. Damit sollen die Krankenhäuser als Träger der Ausbildungsstätten in den Gesundheitsfachberufen unbürokratisch den Bau oder die Anmietung von Ausbildungsstätten finanzieren können. Die Förderung soll anhand der besetzten Ausbildungsplätze in der Pflege oder der Physiotherapie pauschal ausgezahlt werden.

 

Ein weiterer Förderschwerpunkt mit einer Rate in Höhe von 3 Millionen Euro sind die Förderung von energetischen Maßnahmen. Hier sind die isolierten energetischen Maßnahmen gemeint, die nicht mit einer großen Neu-, An-, oder Sanierungsmaßnahme verbunden sind. Dazu liegen schon einige Förderanträge vor, wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen oder energetische Fassadenmaßnahmen.     

 

 

 

2.2       Aktuelle Förderprogramme               mit Beteiligung des Bundes                          

Auch wenn der Bund nicht mehr originär für die Investitionen in die Krankenhausstandorte zuständig ist, gibt es für die Länder auch 2025 Möglichkeiten an Zuschüsse heranzukommen. Das bekannteste Instrument ist der Krankenhausstrukturfonds, der zum 1. Januar 2016 gestartet und bis einschließlich 2022 mit 500 Millionen Euro jährlich ausgestattet wurde.447 Daraus stellt das Bundesamt für Soziale Sicherung Mittel zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung bereit. Hinter dieser Formel verbergen sich Zuschüsse für die Konzentration, Vernetzung, Bildung von Zentren, integrierte Notfallversorgung, IT-Sicherheit und Umwandlung von Einrichtungen. Die Förderung aus diesem Fonds, die sogar Schließungen von Standorten umfasst, wurde bis zum 31. Dezember 2024 mit einem Volumen von rund 2 Milliarden Euro verbessert. Hintergrund hierfür war die Einführung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) am 23. Oktober 2020. Damit gingen Änderungen im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) einher, vor allem im §12a, Absatz 1 und 2.         

 

Auch dieses Angebot des Bundes nimmt die Länder in die Pflicht. Sie müssen 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernehmen. Die Verteilung der Mittel auf die Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Für Rheinland-Pfalz bedeutet das: Die Krankenhäuser erhalten aktuell rund 230 Millionen Euro aus dem Fördertopf, wobei das Land einen Anteil von 103 Millionen Euro übernimmt.      

 

Ein weiteres Instrument ist der Krankenhauszukunftsfonds, der auf Grundlage des Krankenhauszukunftsgesetzes eingeführt wurde. Verwaltet wird dieses Instrument ebenfalls über das Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt werden. Das Fördervolumen beträgt insgesamt 4,3 Milliarden Euro, wobei der Bund 3 Milliarden Euro übernimmt. Der Anteil der Länder beträgt insgesamt 1,3 Milliarden Euro.448 Die Schwerpunkte des Krankenhauszukunftsfonds sind etwas enger gefasst. Laut Internetauftritt werden vor allem Investitionen in die technische Infrastruktur, Notfallkapazitäten, eine bessere digitale Infrastruktur, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen gefördert.

 

Für Rheinland-Pfalz bedeutet das: Den Krankenhäusern können insgesamt weitere rund 203 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Von den rund 203 Millionen Euro kommen 30 Prozent, also rund 61 Millionen Euro vom Land, die restlichen Mittel sind Bundesmittel.  Die Mittel sind den Krankenhäusern bereits in vollem Umfang bewilligt. Im Umkehrschluss heißt das auch, dass weitere Förderungen aus diesem Programm nicht mehr fließen werden, zumal mit dem Transformationsfonds ein neues Instrument aus der Taufe gehoben wurde.        

 

 

2.3.      Der Transformationsfonds     

 

Das seit 1. Januar 2025 geltende Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz hat die Voraussetzungen geschaffen, einen gigantischen Transformationsfonds aufzulegen, der ein Gesamtvolumen von stolzen 50 Milliarden Euro hat. Das Geld soll im Zeitraum von 2026 bis 2025 ausgegeben werden. Damit sollen vor allem die Umstrukturierungen und Korporation von Krankenhäusern finanziell unterstützt werden – also in die gravierende Umwandlung der deutschen Kliniklandschaft im Zuge eines Konzentrationsprozesses.449

 

Die Vorbereitungen für die Einrichtung des Transformationsfonds, der am Bundesamt für Soziale Sicherung angesiedelt sein wird, laufen. Die am 21. Januar 2025 als Referentenentwurf vorgelegte „Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich“, jetzt offiziell Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) genannt, sollte am 5. März 2025 im Gesundheitsausschuss im Bundesrat und in der Plenarsitzung des Bundestags am 21. März 2025 beraten werden.450 Die KHTFV sollte schließlich am 18. April 2025 in Kraft treten.          

 

Die Begeisterung über den Transformationsfonds hielt sich in Grenzen. So witterte die Kassenärztliche Bundesvereinigung offenbar eine Benachteiligung des eigenen Klientels. Die KBV wandte sich bereits am 26. Februar 2025 mit einem via E-Mail versandten Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundesrats. Aus Sicht der Bundesvereinigung verstößt „der Verordnungsentwurf an wesentlichen Stellen gegen europäisches Wettbewerbsrecht und wird in der vorliegenden Form zu erheblichen Risiken für Förderempfänger führen. Aus diesem Grund empfiehlt die KBV, auf eine grundlegende Änderung der Förderstruktur zu drängen. Bereits im Vorfeld der Krankenhausreform hatte die KBV darauf aufmerksam gemacht, dass eine ungleiche Behandlung von Krankenhäuser und Vertragsärztinnen und -ärzten im Rahmen der ambulanten Behandlung – insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten ,Sektorenübergreifenden Einrichtungen‘ zu erheblichen europarechtlichen Problemen führen wird. Daher hat die KBV eine entsprechende Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht.“

 

Der Widerstand, der sich vom Hintergrund unterschiedlicher Verbandsinteressen formierte, ließ die Hoffnung auf eine zügige Umsetzung des Transformationsfonds schwinden. Fest steht, dass aus diesemFonds schon allein aus rechtlichen Gründen keine Hilfen bei der Bewältigung der ständig steigenden Betriebskosten fließen werden. Bereits in § 2, Absatz 3 wird festgehalten, dass pflegesatzfähige Betriebskosten grundsätzlich ebenso wenig gefördert werden wie die Kosten für den Erhalt bestehender Strukturen. Nicht bezuschusst werden auch die Kosten für die Aufrechterhaltung des Gebäude- und Anlagenbetriebs nach Stilllegung akutstationärer Versorgungskapazitäten, soweit es sich nicht um unvermeidbare Kosten für die Abwicklung von Verträgen handelt. Auch gibt es keine Beteiligung des Bundes an Kosten, die durch die Rückforderung des Landes von in der Vergangenheit gewährten Investitionsfördermitteln für die Kliniken entstanden waren. 

 

Damit dürfte endgültig feststehen: Das Aus für kleinere Einrichtungen – möglichst noch im Jahr 2025 – ist politisch gewollt. Die Träger werden mit ihrem eigentlichen Problem allein gelassen: den steigenden Personal- und Betriebskosten. Und das obwohl die Opposition im Bundestag und in den Landtagen immer wieder auf die Notwendigkeit von Überbrückungsfinanzierungen hingewiesen hatte – vor allem auch die FREIEN WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz. Natürlich blieben die Argumente unerhört, wertvolle Zeit ging verloren. Gesundheitsminister Clemens Hoch verwies immer wieder auf die gesetzlich klar geregelten Zuständigkeiten, um dann im Mai 2023 doch noch zu verkünden, dass die Krankenhauslandschaft noch vor der Umsetzung der Reform finanziell stabilisiert werden muss.     

 

Hintergrund war die Zustimmung der Länder im Bundesrat zum Entschließungsantrag „Entschließung des Bundesrates zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform“ am 23. Mai 2025. Bemerkenswert war der Kommentar des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten: „Die Länder haben heute den Bund zum raschen Handeln und zur Umsetzung der Vorschläge zur Stabilisierung aufgefordert. Wenn es nicht kurzfristig zu dieser wichtigen Überbrückungsfinanzierung kommt, ist das wirtschaftliche Überleben bundesweit gefährdet“, betonten Alexander Schweitzer und bestätigte damit das, was die Opposition bereits seit Monaten eingefordert hatte.451       

 

3.         Und schon wieder die DRK-Krankenhäuser

 

Im Februar 2025 wurde deutlich, wie schlecht es vor allem im nördlichen Rheinland-Pfalz um die regionale Krankenhauslandschaft steht. Die Hoffnung, dass sich mit der großen Klinikreform des Bundes perspektivisch alles zum Besseren ändern würde, erwies sich als trügerisch. Vor allem die selbst für Experten überraschende Ankündigung des DRK-Landesverbandes, sich komplett aus der Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz zurückzuziehen, sorgte für Unruhe. Jetzt rückten nicht nur die Einrichtungen der insolventen DRK-Trägergesellschaft im Westerwald in den Mittelpunkt, sondern auch sechs weitere Standorte, über die bislang weniger gesprochen worden war – darunter die Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bad Neuenahr-Ahrweiler, die DRK-Kamillus Klinik in Asbach (Kreis Neuwied) sowie die Tagesklinik in Bad Kreuznach. Betroffen waren außerdem das Schmerzzentrum in Mainz und die Tagesklinik Worms.

 

Es war nun völlig offen, wie es mit den Krankenhäusern der insolventen DRK-Trägergesellschaft weitergehen sollte. Hinter den Kulissen liefen Gespräche, wobei die Landesregierung weiterhin auf das Modell des „Runden Tisches“ setzte. Immerhin ließ Gesundheitsminister Clemens Hoch durchblicken, dass alle Beteiligten grundsätzlich Interesse daran hätten, die Standorte zu erhalten. Allerdings war schon vor diesem großen Knall über mögliche Fusionen gesprochen worden. In Neuwied galt von Anfang an die (im März 2025 auch vollzogene) Verschmelzung des zur Marienhaus-Gruppe gehörenden Elisabeth-Krankenhauses und des DRK-Krankenhauses als realistische Option. Bot diese doch die Möglichkeit, Doppelstrukturen abzubauen. Minister Hoch zeigte sich optimistisch. „Die Kliniken seien aus sich heraus allesamt tragfähig. Es gebe für alle Krankenhäuser mehrere Interessenten. Der Minister sagte weiter, vielleicht könne die aktuelle Situation gar genutzt werden, um vor dem Hintergrund der Krankenhausreform des Bundes ,ganz krisenfeste Strukturen zu schaffen‘“, berichtete die Rhein-Zeitung. 452      Immerhin war der laufende Betrieb an den Standorten nicht gefährdet, vor allem deshalb, weil die Personalkosten wegfielen. Die Mitarbeiter hatten nun Anspruch auf Insolvenzgeld, das in der Regel eine ähnliche Höhe hat wie das Nettoeinkommen. Man kann es auch negativer ausdrücken: Die Bundesagentur musste einspringen – und damit die Beitragszahler. Positiv betrachtet, brachte der Wegfall der Personalkosten für drei Monate den Einrichtungen zumindest vorübergehend wieder mehr Liquidität. Eine Lösung bringt eine solche Regelung nicht. Wird das Insolvenzgeld doch nur maximal drei Monate lang gezahlt.

Am Kurs der Landesregierung änderte die Entscheidung des DRK nicht. Clemens Hoch machte deutlich, dass zur Sicherung der medizinischen Versorgung im Westerwald der Neubau eines zentralen Klinikums in Müschenbach nach wie vor sinnvoll sei (die Frage nach dem Sinn oder Unsinn eine Neubaus sollte sich aber sehr schnell nicht mehr stellen). Hier würde das Land 90 Prozent der förderfähigen Kosten übernehmen, den Rest jedoch der Träger. Wer der künftige Träger sein würde, war im Februar 2025 jedoch noch völlig unklar. Klar war nur, dass sich die Landkreise in einer sehr unbequemen Lage befanden. Diese sind nämlich gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Krankenhausversorgung sicherzustellen. Und wenn sich kein Träger findet, müssen sie auch finanziell Verantwortung die Krankenhäuser übernehmen, die sie durch Übergabe an einen nicht kommunalen Träger eigentlich loswerden wollten.      

 

Auch die Medien teilten die recht optimistische Einschätzung von Minister Hoch nicht. So titelte die Rhein-Zeitung mit „DRK-Beben“ und „Insolvenz-Tsunami“, der sich ausweite. Auch wurden die Gründe für den Rückzug des DRK genannt: Hohe wirtschaftliche Belastungen sowie unklare gesundheitspolitische Zukunftsaussichten. Aus Sicht des DRK spitze sich die wirtschaftliche Situation besonders für kleinere Kliniken gerade wegen des Reformgesetztes zu. Noch deutlicher wurde wieder einmal Andreas Wermter. Der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz erklärte: „Minister Hoch macht es sich zu leicht, die Verantwortung für die Finanzmisere der Kliniken ausschließlich auf die Bundesebene zu schieben.“ Wermter mahnte auch eine „aktive Landespolitik“ an. Aus seiner Sicht wäre ein Rettungsschirm, der den von der Insolvenz bedrohten Häusern direkte finanzielle Unterstützung leistet oder Landesbürgschaften zur Absicherung von Krediten denkbar und wünschenswert. Diese Forderung deckte sich übrigens mit den Vorstellungen der FREIEN WÄHLER im Landtag Rheinland-Pfalz, die, wie bereits erwähnt, unter anderem die Gründung einer Trägergesellschaft durch das Land vorgeschlagen hatte, die wirtschaftlich gefährdete, aber für die Flächenversorgung unverzichtbare Krankenhäuser zumindest vorübergehend begleiten könnte.453 Andreas Wermter forderte außerdem, dass sich die Landesregierung gegenüber dem Bund unverzüglich für eine kurzfristig wirksame Brückenfinanzierung der Kliniken bis zur Umsetzung der Krankenhausreform einsetzen müsse. Allein für Rheinland-Pfalz sei ein Volumen von rund 150 Millionen Euro erforderlich.

 

Auch Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, wurde deutlich. Seine Kritik: Man habe es in der Vergangenheit versäumt, Lösungen für die angeschlagenen Krankenhäuser zu präsentieren, die für alle Beteiligten praktikabel gewesen seien. Matheis monierte auch, dass in der Vergangenheit keine Bereitschaft wahrnehmbar gewesen sei, wirkliche Restrukturierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Jetzt seien dauerhafte Klinikschließungen nicht vermeidbar. Der Präsident sprach auch davon, dass das Land zumindest zeitlich begrenzt die Regie über die gefährdeten Häuser übernehmen könnte, um tragfähige Konzept zu finden.454           

 

Alles in allem präsentierte sich im Februar 2025 ein uneinheitliches Bild. Neben den vielen mahnenden Stimmen gab es eben auch Meldungen über immense Investitionen in die bestehende Krankenhaus-Infrastruktur. Und auch im Fall der DRK-Kliniken im Land gab es nicht nur ernüchternde Mitteilungen. Im Westerwald bestand sogar Hoffnungen, die bestehenden Kliniken in Hachenburg, Kirchen/Sieg und die erhaltenen Kapazitäten am Standort Altenkirchen unter dem Dach eines neuen Trägers fortführen zu können. In diesem Sinne äußerte sich auch Insolvenzverwalter Rainer Eckert in einem ausführlichen Interview in der Rhein-Zeitung.455 „Wir haben für jeden Standort eine potenzielle Lösung parat“, so der Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht wörtlich. Aus seiner Sicht war es möglich, alle DRK-Häuser im nördlichen Rheinland-Pfalz zu erhalten. Eckert ließ durchblicken, dass die Lösung für den Standort Neuwied eine Fusion mit dem St.-Elisabeth-Krankenhaus der Marienhaus-Gruppe in Sicht sei.

 

An den anderen Standorten war die Situation allerdings noch nicht so klar. „Es sieht momentan nicht nach dem ganz großen Wurf mit einem einzigen neuen Träger aus. Für eine solche Lösung gibt es derzeit kein Angebot“, erklärte der Jurist, der vor dem Hintergrund der Rechtslage auch Rekommunalisierungen nicht ausschloss. Grundsätzlich ließ der Fachanwalt durchblicken, dass er zu den Befürwortern der Krankenhausreform gehört und ein Freund von Konzentrationsprozessen und Schließungen unprofitabler Einrichtungen ist. Die Reform zeige aus seiner Sicht schon jetzt ihre Wirkung. „Klares Ziel der Reform ist eine Konzentration der Leistungen. Dieses Ziel versuchen potenzielle Investoren zu berücksichtigen“, betonte Rainer Ecker. Dass sich Branchengrößen als Investoren meldeten, schloss er dennoch aus. „Wir können wirklich sehr dankbar sein“, dass wir am Ende Bieter haben werden, die erst einmal aus dem regionalen Umfeld kommen und auf die vorhandenen Krankenhaus- und Gesundheitsversorgungsstruktur aufsetzen“, so Rainer Eckert weiter, der aber auch Kritik an der Landesregierung durchblicken ließ. In Juristenkreisen habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es letztendlich die Insolvenzverwalter seien, die die Krankenhausreform umsetzen.         

 

3.1.      Die Situation am         Neuwieder                  St.-Elisabeth-Krankenhaus

           

In Neuwied wurde die erhoffte Fusion der beiden Krankenhäuser schneller eingeleitet als man erhofft hatte. Bereits im Januar hatte es einen Besichtigungstermin mit den Verantwortlichen des DRK-Krankenhauses, der Marienhausgruppe und dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegeben. Und Ende Februar stand der Termin der Übernahme des DRK-Klinikums durch die Marienhaus-Gruppe fest: 1. April 2025. Der Vertrag sollte spätestens am 3. März unterschrieben werden, meldete die Rhein-Zeitung unter Berufung auf Dietmar Borchert, Pressesprecher der Gruppe. Mit der Ankündigung war auch die Zusage verbunden, einen großen Teil der Arbeitsplätze zu erhalten.456 Das hörte sich grundsätzlich positiv an. Doch es wurde auch ein klares Zeichen für den Abbau von Doppelstrukturen gegeben. Die DRK-Krankenhausgesellschaft kündigte für die zweite Märzhälfte Mitarbeitergespräche „in Einzelfällen“ an, in denen es um notwendige Anpassungen sowie Abfindungsregelungen und Transferlösungen gehen sollte. „Die Insolvenzverwaltung wird in den kommenden Wochen einen geordneten Übergang für die weiterbeschäftigten Mitarbeiter sicherstellen.“     

Dass dieser Übergang nicht ohne gravierende personelle Konsequenzen erfolgen sollte, wurde am 7. März klar. Für diesen Tag war eine Mitarbeiterversammlung angesetzt. Dabei wurde deutlich, dass die Fusion zunächst vor allem für das Spitzenpersonal dramatische Folgen haben sollte. So war den Chefärzten des St.-Elisabeth-Krankenhauses gekündigt worden.457 Aber nicht nur diesen. Insgesamt ging es um die Zukunft von 556 Mitarbeitern, von denen 103 zum Fall für den Betriebsrat wurden. Wie groß die Zahl der Entlassenen genau am Ende werden sollte, stand Anfang April 2025 noch nicht fest. Doch ließ die Medienberichterstattung darauf schließen, dass nur 75 Prozent der Stellen erhalten bleiben sollten. Die Streichungen sollten aber nicht in den Reihen der Pflegekräfte erfolgen. Die neuen Betreiber sprachen vor allem von Entflechtungen und Abbau von Doppelstrukturen. Man konnte also von Anfang an davon ausgehen, dass die Entlassungen die Verwaltung und anderen „patientenfernen“ Bereichen erfolgen würden.458    

 

 

 

3.2.      Wie es im Westerwald                                   weitergehen könnte 

 

Auch im Westerwald schien zunächst vieles auf eine schnelle Lösung hinzudeuten. „Träger für drei Wäller Kliniken gefunden?“ titelte die Rhein-Zeitung nur drei Tage nach dem Erscheinen des Interviews mit dem Insolvenzverwalters.459 In dem Beitrag wurde sogar ein potenzieller Investor genannt: die Diakonie in Südwestfalen. Allerdings gab es vor einem möglichen Einstieg noch eine Reihe gravierender Probleme zu lösen. Das Szenario erinnerte an das Ringen um den Einstieg von Sana in das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein. Hier platzten die Verhandlungen quasi auf der Zielgerade, weil der potenzielle Teilhaber eine Übernahme der Verantwortung für die Zusatzversorgung der Mitarbeiter abgelehnt hatte. Im Falle der DRK-Kliniken war die Situation sogar noch dramatischer. Musste doch die Trägergesellschaft zum zweiten Mal Insolvenz anmelden (dieses Mal nicht in Eigenverantwortung), weil sie die Millionenforderungen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) nicht begleichen konnte – und deshalb die betriebliche Altersversorgung für die Belegschaft nicht erfüllen konnte. Es gab aber zwei Ausnahmen: Die Beschäftigten der DRK-Standorte Alzey und Hachenburg, die nicht in der RZVK zusatzversichert sind.  

 

Warum die Diakonie in Südwestfalen überhaupt einsteigen wollte? Die Rhein-Zeitung lieferte eine klare Antwort: Wegen der räumlichen Nähe des Krankenhauses in Kirchen/Sieg zum Kerngebiet des potenziellen Investors. Es war also durchaus wahrscheinlich, dass am Ende der Landkreis Altenkirchen und Westerwald weiter in der Verantwortung stehen würden – zumindest dann, wenn die Diakonie Südwestfalen letztendlich nur am Standort Kirchen interessiert sein sollte. Vor diesem Hintergrund wurde die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi deutlich. Der Landesverband forderte den Einstieg des Landkreises Altenkirchen in den Bieterwettbewerb. Doch genau das war seitens der CDU-Fraktion im Kreistag nicht gewünscht. Verdi witterte einen Interessenskonflikt: CDU-Fraktionschef Josef Rosenbauer, ein ausgebildeter Mediziner, ist seit 2007 Geschäftsführer der Diakonie in Südwestfalen. Anders Landrat Peter Enders (CDU), ebenfalls Mediziner. Die Reaktion von Verdi an die CDU: eine angebliche Blockadehaltung.       

 

3.3       Sonderfall Kamillus Klinik Asbach     

 

Hatten die Medien überwiegend über die Situation der breit aufgestellten Regel- und Schwerpunktversorger berichtet, lenkte die zweite Insolvenz der DRK-Trägergesellschaft Süd-West den Blick auf die hoch spezialisierten Einrichtungen, deren Weiterbestand nun ebenfalls bedroht war. In dies Kategorie gehört die Kamillus Klinik, die bundesweit zu den ersten Spezialkliniken für die Behandlung von Patienten, die an Multipler Sklerose erkrankt sind.  Obwohl die Einrichtung schwarze Zahlen schreibt, wurde sie in den „Insolvenzstrudel“ hineingezogen.   

 

Die Geschichte der Einrichtung, die zum 1. Januar 2014 unter dem Dach des DRK angesiedelt wurde, reicht bis 1966 zurück. Diese wurde von der Gemeinschaft der Töchter des heiligen Kamillus gegründet.460 Vorläufer der Klinik war das frühere Hospital der Ehrensteiner Armenstiftung, das am 1. August 1958 von der Gemeinschaft übernommen worden war.   

 

Auch die Kamilus Klinik in Asbach ist mit ihren rund 160 Betten eine vergleichsweise kleine Einrichtung. Aber: Die 110 neurologischen und 49 internistischen Betten spiegeln allerdings den hohen Spezialisierungsgrad der Einrichtung wider. Außerdem steht für die Intensivbehandlung und die Behandlung von Betroffenen mit einem akuten Schlaganfall eine Spezialeinheit zur Verfügung. Kapazitäten für die Betreuung von Menschen mit Herzschwäche, Herzrhythmusstörungen und Schlafstörungen runden das medizinische Konzept ab. Und schließlich besteht eine intensive Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum in Bonn. Kooperationen gibt es in den Bereichen Geriatrie und Telemedizin.      

 

Grundsätzlich entspricht dieses Leistungsportfolio also den von Krankenhausreformern für kleinere Einrichtungen geforderten hohen Spezialisierungsgrad. Die Chancen für eine Erhaltung waren und sind also grundsätzlich sehr gut, zumal sich bereits früh vier Träger meldeten, die an einer Übernahme interessiert waren und erste unverbindliche Angebote vorgelegt hatten. Auch die Marienhaus-Gruppe, die Anfang März 2025 bereits das Neuwieder St.-Elisabeth-Krankenhaus übernommen hatte, prüfte, ob sie beim Insolvenzverwalter ein sogenanntes „indikatives Angebot“ abgeben würde.461  

Im Juli 2025 stand schließlich fest, wer die neuen Träger der renommierten Einrichtung sein würden: Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Nordrhein-Westfalen und deren Stiftung, die Deutsche Multiple Sklereose Stiftung. Die Kamillus-Klinik sollte nun als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung weitergeführt werden. „Der Standort hält alle Disziplinen vor, die man für MS überhaupt brauchen kann“ wird Christian Baumann, Vorsitzender der Stiftung in einem Beitrag des Südwestrundfunks zitiert. Die gute Nachricht für alle Beschäftigten: Ein Abbau von Personal war nicht geplant. Im Gegenteil: Die neue Trägerin, die bereits im August 2025 einsteigen wollte, kündigte an, das Zentrum für Multiple Sklerose weiter zu stärken. Darüber hinaus sollte ein neuer Bereich zur Rehabilitation nach neurochirurgischen Eingriffen und neurologischen Erkrankungen geschaffen werden. Am Prinzip der 24/7-Versorgung wollten die neuen Träger festhalten.462 463    

 

4.         Klinikum Mittelmosel

 

Während Anfang 2025 das Ringen um die Zukunft der Standorte der DRK-Kliniken noch nicht abgeschlossen war, war die Schlacht um den Erhalt des Klinikums Mittelmosel in Zell ganz offensichtlich geschlagen. Bereits zum Jahresende 2024 hatte die Trägergesellschaft Katharina Kasper Via Salus allen Ärzten und dem kompletten Pflegepersonal gekündigt. Auch der endgültige Termin des stationären Betriebs stand fest: der 30. Juni 2025. Bis dahin sollte auch die Notfallversorgung rund um die Uhr gewährleistet bleiben.        

 

Dass ausgerechnet diese 24/7-Notfallversorgung auf dem Spiel stand, war nicht nur aus Sicht Außenstehender völlig unverständlich. Noch in der Sitzung des Kreistages Cochem Zell am 31. März 2025, an der auch die zuständigen Experten teilnahmen, wurde noch darüber gesprochen, dass das Klinikum Mittelmosel für den Kreis eine große Bedeutung habe. In Zahlen hieß das: Allein führten 2753 Einsätze zum Krankenhaus Zell, davon waren 1328 Notfalleinsätze. Von diesen wurden 321 von einem Notarzt begleitet. Insgesamt 305 dieser Fälle fielen in die Kategorie „Verdacht auf Herzinfarkt“. Und noch eine spannende Zahl: Bei 752 Notfalleinsätzen war Zell auch das Zielkrankenhaus. Cochem lag in dieser Kategorie mit 787 etwas höher, während Wittlich 419 und Mayen nur 363 solcher Einsätze meldeten.      

Kompensiert werden sollten Kahlschlag und Schließung am Klinikum  durch einen zusätzlichen Rettungswagen in Zell. Auch sollte die bereits jetzt gut ausgelastete Rettungswache in Lutzerath mit in die Überlegungen einbezogen werden. Das ließ Benno Wolcke durchblicken, der als einer der Experten aus den zuständigen Ministerien an der Kreistagssitzung teilnahm. Er räumte auch ein, dass auch das Ministerium im Zuge der Schließung mit einer längeren Bindung der Rettungsmittel sowie längeren Ab- und Anfahrten rechne. Fest steht auch, dass das Krankenhaus in Wittlich zu Lasten des Standorts Zell gestärkt werden soll. Die Landesregierung plant, so Florian Born von der Krankenhausplanung, hier 18 neue Planbetten für die Bereiche Kardiologie und Schlaganfallbehandlung.

 

Nach Vorstellungen von Thomas Lutz vom Fraunhofer-Institut Kaiserslautern soll auch die Telemedizin Entlastung bringen, die im neuen Rettungsdienstgesetz fest verwurzelt ist. Wie das in der Praxis funktionieren könnte, ist jedoch nicht ganz klar – die Mittelmosel ist nicht unbedingt wegen ihrer guten Empfangsqualität für mobile Endgeräte bekannt.464 An der Grundhaltung der Verantwortlichen änderten die Zeller Zahlen zur Notfallversorgung wenig. Die Entwicklung war wegen der, so die Trägergesellschaft, schlechten Zukunftsperspektiven in den bestehenden Strukturen unumkehrbar, zumal die Planungen für das medizinische Versorgungszentrum (MVZ), das in den Räumen des Krankenhauses entstehen sollte, bereits angelaufen waren. Konkret hieß das: Radiologie und Kardiologie waren beantragt, und auch die Hausarztakquise war angelaufen.

 

Weit fortgeschritten waren auch die Vorbereitungen für die Einrichtung eines ambulanten OP-Zentrums, das ambulante Therapiezentrum für die physiologische Betreuung von Patienten stand nach Aussage der Trägergesellschaft sogar kurz vor der Finalisierung. Aus Sicht der Patienten gab es vor allem eine gute Nachricht: Die bereits vorhandenen Facharztpraxen waren nicht gefährdet, außerdem sollten neue dazukommen.

 

Offen war jedoch Anfang 2025, wie es mit dem Dialysezentrum weitergehen sollte, in dem immerhin 35 Dialysepatienten und 400 Sprechstundenpatienten behandelt wurden.465 Für die betroffenen Bürger in der Verbandsgemeinde Zell stand jedoch weiterhin fest: Auch ein gut ausgestattetes MVZ kann ein Klinikum, das sieben Tage in der Woche rund um die Uhr geöffnet ist, nicht ersetzen. Der Kampf um den Erhalt des Krankenhauses ging also weiter, obwohl er aussichtslos erschien. Dass die Fronten weiter verhärtet waren, lag vor allen an den Entwicklungen seit dem Sommer 2024. Wie bereits dargelegt, hatten die Verantwortlichen bei der großen Protestveranstaltung im August vor dem Krankenhaus dargelegt, dass noch nichts entschieden sei. Dabei waren schon damals die Weichen in Richtung MVZ längst gestellt, aber nicht nach außen kommuniziert worden. Vor allem Landrätin Anke Beilstein (CDU) stand nun im Mittelpunkt der Kritik.

 

Einer der führenden Köpfe, die für den Erhalt des Klinikums kämpften, war Hans-Peter Döpgen (Freie Wählergruppe Stadt Zell e.V.). Der Stadtbürgermeister hatte sich auf die Seite derjenigen gestellt, die ein Bürgerbegehren forderten, und die Landrätin scharf kritisierten. Sein Vorwurf an die Verantwortlichen auf Kreisebene: „in osteuropäischer Handlungsart“ Fakten zu schaffen.466 Diese, wie auch die Fraktionen des Kreistages, hatte in einer Sondersitzung des „Kommunalparlaments“ Cochem-Zell darauf hingewiesen, dass man sich den Realitäten anpassen müsste. Den Vorwurf, sie sei untätig geblieben, wies sie zurück.467 

Die Fronten blieben verhärtet, wobei nicht nur der Stadtbürgermeister, sondern auch Mitglieder der Bürgerinitiative „Klinik Zell erhalten“ Druck machten – unter anderem mit mehreren Mahnwachen vor dem Krankenhaus, so am 18. Februar 2025. An diesem Tag beteiligten sich rund 200 Menschen. Dabei wurde deutlich, dass Mediziner und Pfleger längst nicht mehr im vollen Umfang handlungsfähig waren, obwohl sehr oft das Gegenteil zu lesen war. So berichtete ein Arzt, dass an einem Samstag ein Patient mit einem beginnenden Herzinfarkt infolge des Personalmangels nicht im Klinikum Mittelmosel versorgt werden konnte. „Wir haben uns ans Telefon gesetzt, um den Mann in das nächstgelegene Akutkrankenhaus mit Kardiologie zu verlegen.“ Dort „haben sie zunächst abgelehnt – wegen mangelnder Intensivbetten. Dann haben wir im Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz angerufen. Die haben auch abgelehnt – aufgrund mangelnder Kapazitäten. Dann haben wir ein weiteres Krankenhaus, den Kemperhof in Koblenz, angerufen. Die haben auch abgelehnt.“ Schließlich ging die Geschichte für den Patienten gut aus. Es wurde doch noch eine Klinik gefunden, die den Mann aufnehmen konnte.468   

 

Solchen Schilderungen ließen sich noch zahlreiche andere hinzufügen. Auch im Bekanntenkreis des Autors dieser Dokumentation häuften sich die Fälle. Offenbar werden die Patienten schon jetzt so lange im Norden von Rheinland-Pfalz herumgefahren, bis sich eine aufnahmebereite Einrichtung findet. Nicht nur Zyniker sagen, dass viele Kliniken bereits jetzt so arbeiten, wie es sich viele Krankenhausreformer mit betriebswirtschaftlichen Hintergrund vorstellen. Offenbar waren schon im Spätjahr 2024 aus wirtschaftlichen und personellen Gründen vielerorts Kapazitäten zurückgefahren worden. Aber: Eine verlässliche Datengrundlage für diese These gibt es nicht. Zurück in die Verbandsgemeinde Zell: Vor allem der Bürgerinitiative „Klinik Zell erhalten“ ist es zu verdanken, dass es tatsächlich zu einem Bürgerbegehren kam. Am Sonntag, 23. Februar 2025, dem Tag der Bundestagswahl, gab es schließlich den Bürgerentscheid über die medizinische Versorgung im Landkreis Cochem-Zell. Wie nicht anders zu erwarten, war das Interesse beachtlich, 32.867 Bürger beteiligten sich an der Abstimmung. In der Abstimmung ging es nicht mehr konkret um den Erhalt des Klinikums Mittelmosel, sondern darum, die Kreisverwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit eines gemeinsamen Medizinischen Versorgungskonzeptes prüfen zu lassen. Grundlage hierfür sollten „objektive Analysen“ sein, die alternative stationäre Konzepte und Pilotprojekte miteinbeziehen.

 

Der Bürgerentscheid war übrigens mehr als eine reine Willensbekundung. Er kam einem Beschluss des Kreistages Cochem-Zell gleich. Deswegen verwunderte weder die hohe Beteiligung an der Abstimmung noch das deutliche Ergebnis – Letztendlich sprachen sich 87,3 Prozent der Teilnehmer für die Erstellung eines Versorgungskonzeptes aus.   

 

Bereits am Montag, 24. Februar, startete die Kreisverwaltung nach eigenen Angaben ein Vergabeverfahren zur Erstellung eines externen „Gemeinsamen Versorgungskonzeptes“. Das berichtete die Rhein-Zeitung und berief sich auf eine entsprechende Pressemitteilung aus dem Kreishaus. 

 

Der Zeitplan sah vor, dass der Kreistag bereits am 31. März im Rahmen einer Sondersitzung über die Vergabe des Versorgungskonzeptes entscheiden sollte. Das Fristende für die Abgabe entsprechender Angebote wurde auf Freitag, 14. März, festgesetzt. Der Zeitraum war bewusst knapp bemessen, weil das Konzept bis zum 30. Juni 2025 vorliegen sollte, also genau an dem Tag, an dem die stationäre Versorgung am Klinikum Mittelmosel eingestellt werden sollte.469   

Nach den Karnevalstagen wurde bekannt, dass nicht nur ein Versorgungskonzept, sondern – unabhängig vom Ergebnis des Bürgerbescheids – auch ein Notfallkonzept für den Landkreis Cochem-Zell erstellt werden soll. Dieses Konzept sollte bereits zur Sondersitzung des Kreistages Ende März 2025 vorliegen. Dass die Kreisverwaltung gute Gründe hatte, Tempo zu machen, zeigte sich nicht nur vor dem Hintergrund der für den 30. Juni terminierten, unumkehrbaren Schließung der stationären Versorgung am Klinikum Mittelmosel, sondern auch an der Tatsache, dass im Krankenhaus schon seit längerem personelle Engpässe bestanden. Zuvor hatte sich der Kreistag bereits in seiner Sitzung am 7. Oktober 2024 intensiv mit der Sicherstellung der Notfallversorgung im Landkreis Cochem-Zell befasst und die Erstellung des Notfallkonzeptes beschlossen. Zuletzt, am 17. Februar 2024, hatte es ein Gespräch mit Vertretern der bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz angesiedelten Rettungsdienstbehörde470 und dem zuständigen Ministerium des Inneren und für Sport gegeben.471    

 

Klar war bereits, dass es kein Zurück zum alten Zustand mehr geben würde. Das Schicksal des Klinikums Mittelmosel war also besiedelt, weil es für die Rettung des Krankenhauses keine Mittel gab und der Landkreis Cochem-Zell nicht in der Lage war, unterstützend einzugreifen. Dazu kam, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) den Etat 2025 nicht freigegeben hatte. Vorübergehend drohte sogar die Zahlungsunfähigkeit. Neu war das nicht. Bereits im Vorjahr hatte es eine ähnliche Situation gegeben. Hintergrund: Die ADD ist gehalten, gerade bei den freiwilligen Leistungen der Kommunen ganz genau hinzuschauen, um eine Schuldenexplosion zu verhindern. In der Praxis heißt das aber auch, dass die Kommunen Aufgaben nicht mehr erfüllen können, die eigentlich Pflicht sein müssten – so etwa die finanzielle Unterstützung des Erhalts von Krankenhäusern.     

 

 

5.         Verbundkrankenhaus Remagen–Linz

 

Alle diejenigen, die die Krankenhauspolitik auf Bundes- und Landesebene als „kalte“ Marktbereinigung kritisiert hatten, fühlten sich im März 2025 bestätigt. Dieses Mal war dem Verbundkrankenhaus Remagen-Linz (bestehend aus den Standorten Maria Stern und Remagen und Franziskus-Krankenhaus in Linz) wirtschaftlich die Luft ausgegangen. Und wieder einmal wurde ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angekündigt, und wieder einmal war es der Gesundheitsminister, der keine konkreten Überbrückungsangebote zusagte, sondern erneut einen Runden Tisch mit allen Beteiligten unter Vorsitz von Gesundheits-Staatssekretärin Nicole Steingaß ins Spiel brachte. „Die Nachricht von der Insolvenz ist für die Region nicht schön. Diese wird unterstützt durch die starken Versorger in der Region in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Neuwied und Andernach. Wir glauben an den Erhalt des Standortes Linz, denn wir haben dort viel investiert. Und wir wollen dort auch 2025 investieren, denn der Standort ist wichtig für die Versorgung des Landkreises Neuwied“, hieß es in einer kurzen Medieninformation des Ministeriums. Ferner betonte Clemens Hoch: „Durch die Insolvenz in Eigenverwaltung haben wir die Chance, auch den Träger in die Gespräche einzubinden. Wir sehen an beiden Standorten gute Möglichkeiten in der Weiterentwicklung des medizinischen Angebots. Daher haben wird die klare Erwartung an den Träger, dass dieser tragfähige Konzepte entwickelt.“ 472    

Der Ball wurde also wieder einmal an den Träger zurückgespielt – in diesem Fall ist es der als gemeinnützige GmbH organisierte Krankenhausverbund Linz/Remagen, dessen Gesellschafterin laut Impressum des Onlineauftritts die Angela von Cordier-Stiftung mit Sitz in Remagen ist.473 Die Wurzeln dieser erst Ende 2003 gegründeten Stiftung liegen in einem eingetragenen Verein der Franziskanerinnen von Nonnenwerth. Diese, darunter Angela von Cordier, wirkten seit 1854 auf der zur Stadt Remagen gehörenden Rheininsel. Die Ursprünge der Niederlassung liegen in der 1835 von Catharina Dahmen in Heythuysen (Niederlande) gegründete Kongregation der Franziskanerinnen von der Buße und der christlichen Liebe.

 

Der eigentliche Schwerpunkt der heutigen Stiftung liegt weniger im Krankenhaussektor, sondern vielmehr im Bereich der Kinder- und Jugendpflege sowie der Seniorenbetreuung mit insgesamt sechs Standorten. Der siebte Standort, das Verbundkrankenhaus, hat sich bereits stark spezialisiert, zum Beispiel auf die Bereiche Orthopädie und Unfallmedizin, Schilddrüsen und Nebenschilddrüsenchirurgie und Pneumologie, Gynäkologie und Schmerztherapie. Dazu kommen die Pflegefachschule Linz-Remagen und fachübergreifende Einrichtungen wie zum Beispiel die Palliativmedizin und ambulante Praxen in Form von Medizinischen Versorgungszentren in Linz, Remagen und Sinzig. Auch diese, organisiert in der MVZ Remagen GmbH und die HL Service-Gesellschaft Remagen mbH waren von der Insolvenz betroffen. Ebenfalls am 20. März 2025 hatte das Verbundkrankenhaus mitgeteilt, dass die medizinische Versorgung der Patienten in allen Einrichtungen vollumfänglich weiterlaufen solle. Auch die Löhne und Gehälter für die Mitarbeiter waren in weiten Teile nicht betroffen, weil sie für drei Monate Anspruch auf Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit hatten. Und: Das Insolvenzverfahren sollte zwar in Eigenverwaltung, aber in Begleitung der auf Sanierung und Restrukturierung spezialisierten Kanzlei Eckert mit Sitz in Wiesbaden begleitet werden. Das weitere Vorgehen war also ganz ähnlich wie im Falle der ersten Insolvenz der DRK-Trägergesellschaft. Eine weitere Parallele ist, dass auch das Verbundkrankenhaus ein klares Profil hat und in einigen Bereichen auf einen hohen Spezialisierungsgrad verweisen kann. Trotz der grundsätzlich guten Erhaltungsperspektiven war das Echo in den Medien schlecht. Vor allem CDU- Politiker, darunter der Landtagsabgeordnete Torsten Welling, kritisierten die Landesregierung für ihre lethargische Haltung. Mit gutem Grund. Im November 2025 sollten verhängnisvolle Entwicklungen folgen (siehe 9.3).

 

 

6.         Endlich: Gutachten zur

       Krankenhauslandschaft liegt vor

 

Die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 18. Januar 2025 stand ganz im Zeichen der Situation an den Kliniken.474 Wichtigster Punkt war die Präsentation der wichtigsten Punkt aus dem 327-seitigen Gutachten475, das Dr. Matthias Schatz von der Berliner Gesellschaft PD – Berater der öffentlichen Hand476 im Auftrag des Mainzer Gesundheitsministeriums erstellt hatte.477 Es sollte alle erforderlichen Fakten liefern, die für die Erstellung des neuen Krankenhausplans und die Umsetzung der Krankenhausreform auf Landesebene bis Anfang 2027 erforderlich sind. Trotz der Turbulenzen in der rheinland-pfälzischen Kliniklandschaft, die vor allem den nördlichen Landesteil betrafen und betreffen, gab sich Gesundheits-Staatsekretärin Nicole Steingaß, die Minister Clemens Hoch vertrat, optimistisch. Sie hob vor allem die nach wie vor gute stationäre Versorgung im Land mit überschaubaren Wegen hervor, die sich auch im Bundes- und europäischen Vergleich sehen lassen könne.           

 

Minister Clemens Hoch sprach schließlich in der 84. Plenarsitzung am 2. April 2025 von einer im Vergleich außergewöhnlichen Versorgung. Anlass war die von der SPD-Fraktion eingebrachte Aktuelle Debatte „Bei der Umsetzung der Krankenhausstrukturreform in Rheinland-Pfalz gilt: Das ganze Land im Blick – Hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Menschen, egal ob in der Stadt oder auf dem Land“. Dabei mussten sich die Sozialdemokraten und auch der Minister kritische Anmerkungen gefallen lassen – auch von der parlamentarischen Gruppe FREIE WÄHLER. Exemplarisch sei die Rede der gesundheitspolitischen Sprecherin Lisa-Marie Jeckel zitiert: „[…] Über den zweiten Teil des Titels Ihrer aktuellen Debatte könnte man schmunzeln – wenn es nicht so traurig wäre. Ich darf nur an die Expertenanhörung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes erinnern. Die fand erst vor wenigen Tagen statt – und zwar im Innenausschuss am 27. März. Erinnern Sie sich noch an den Bericht eines Experten, dass die Besatzungen von Rettungswagen sehr oft weit fahren müssen, um Intensivpatienten adäquat unterbringen zu können? In einem der geschilderten Fälle ging es von Koblenz nach Trier.

 

Und sie sprechen direkt in Ihrem Titel von ,Hochwertiger Gesundheitsversorgung‘! Ich würde gern so optimistisch sein wie Sie! Die Wahrheit ist, dass in Rheinland-Pfalz Mängel verwaltet werden und auf Sicht gefahren wird – zu Lasten von Patienten und Beschäftigten! Und diese Probleme wollen Sie lösen, indem sie auf den Ausbau der Telemedizin setzen? Auf jeden Fall ist von der gefeierten sektorenübergreifenden Versorgung in der Praxis noch nicht viel zu sehen.  

 

Ja, die Landeregierung hat mit Stolz verkündet, dass jetzt endlich ein 300-seitiges Gutachten vorliegt, das zu den Voraussetzungen für die Umsetzung der Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz gehört. Wir durften als Abgeordnete eine gute Präsentation im Gesundheitsausschuss am 18. März erleben, auch war der gesamte Inhalt zeitnah für alle Bürger via Internet abrufbar. Dafür vielen Dank! Aber an der aktuellen Lage unserer Krankenhäuser ändert das nichts.    

 

Bei der Auswertung der Medienberichte der vergangenen Wochen hätte man fast den Eindruck gewinnen können, dass vor allem im nördlichen Landesteil die stationäre Versorgung vor dem Zusammenbruch steht. In diesem Zusammenhang sei noch einmal an die DRK-Kliniken und das Verbundkrankenhaus Remagen-Linz erinnert.        

 

Beschwichtigend heißt es zunächst immer, es handele sich um Insolvenzen in Eigenverwaltung, die Verantwortlichen in der Landesregierung sind fein raus und können sich mit der Moderation sogenannter Runden Tische und den Verweis auf die Nichtzuständigkeit bei den Betriebskosten herausreden. Den unangenehmen Part übernehmen dann die Insolvenzverwalter, während in der Öffentlichkeit weiter über Fachkräftemangel fantasiert wird. Die Wahrheit ist: Es werden doch tagtäglich eiskalt Fachkraftstellen abgebaut! Mein Fazit: Wir brauchen nicht nur Visionen für die Zeit ab 2027, wir brauchen Konzepte, damit es unsere Kliniken überhaupt bis 2027 schaffen. Und noch eins: Sie können sich nicht immer mit dem Abbau von Doppelstrukturen herausreden. Das ist bereits vielerorts geschehen. Das Schlimme ist doch, dass selbst hoch spezialisierte Häuser wie die Kamillus Klinik in Asbach in den Abwärtsstrudel gezogen werden können. Abschließend noch eine Bemerkung: Was wollen Sie angesichts des drohenden Kahlschlags eigentlich im Kriegs- und Katastrophenfällen tun?“

 

Wie der Gesundheitsminister reagierte? Er verwies vor allem auf die Ergebnisse des Gutachtens und darauf, dass die aktuellsten zur Verfügung stehenden betriebswirtschaftlichen Zahlen eingearbeitet wurden. Ziel dieses Gutachtens ist, „den Ist-Zustand der Versorgung mit stationären Krankenhausleistungen zu untersuchen und aufbauend auf den Analysen Handlungsempfehlungen für eine mögliche Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft aufzuzeigen.“ (Seite 23). Weiter heißt es in der Einleitung: „Das Gutachten hat nicht das Ziel, konkrete Empfehlungen für den Aus- oder Umbau einzelner Krankenhausstandorte zu geben, sondern bietet einen umfassenden Überblick über die Krankenhauslandschaft und den erforderlichen Bedarf.“    

 

 

6.1       Krankenhausplan und Versorgungsgebiete

 

Es ist klar, dass das Gutachten nicht nur vor dem Hintergrund des Reformgesetzes angefordert wurde. Arbeitete die Landesregierung doch auch an einem neuen Landeskrankenhausplan, der ein Instrument ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes in Rheinland-Pfalz umzusetzen. Eine neue Version dieses Rahmenplans, dessen Erstellung durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) vorgeschrieben ist, soll 2026 vorliegen, also ein Jahr später als eigentlich vorgesehen. Dass 2025 immer noch der Plan von 2019 galt, lag am Zeitplan für die Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Vor diesem Hintergrund erschien es sinnvoller, die Gültigkeit des bisherigen Rahmenplans um ein Jahr zu verlängern. Dieser berücksichtigte nach wie vor 76 Plankrankenhäuser an knapp 100 Krankenhausstandorten und 11 Vertragskrankenhäuser nach Paragraph 108 Sozialgesetzbuch V. (SGB). In diese Kategorie fallen zum Beispiel Hochschulkliniken und Krankenhäuser der Bundeswehr sowie Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen abgeschlossen haben.        

 

Aus organisatorischer Sicht ist es so, dass die Krankenhausplanung in den somatischen (körperbezogenen) Disziplinen für fünf Versorgungsgebiete erfolgt. Dies sind Mittelrhein-Westerwald, Rheinhessen-Nahe, Rheinpfalz, Westpfalz und Trier. Anders die psychiatrischen und psychosomatischen Fächer. Hier orientieren sich die Planungen an 20 für Erwachsene und 10 für Kinder- und Jugendliche zu beplanende Pflichtversorgungsregionen. An den einzelnen Krankenhausstandorten werden Haupt- und Belegabteilungen sowie die entsprechenden Fachabteilungen ausgewiesen. „Zusätzlich zur quantitativen Benennung von Betten und Plätzen werden spezielle Leistungsangebote und Kompetenzen qualitativ erfasst“, heißt es in dem Gutachten wörtlich (S. 31).

 

 

6.2       Demographische Aspekte     

 

Es galt auch, die demographischen Entwicklungen auf Grundlage von Daten der Statistischen Ämter von Bund und Land zu analysieren, was eine Voraussetzung für eine realistische Bedarfs- und Personalplanung ist. Ein Ergebnis: Die Einwohnerzahl, die 2020 bei 4.098.391 lag, wird bis 2035 leicht auf 4.170.716 erhöhen. Allerdings wird im gleichen Zeitraum der Anteil der Menschen, 65 Jahre und älter sind, von durchschnittlich 22 auf 28 Prozent steigen. Dagegen wird der Anteil junger Menschen unter 20 Jahren, bei 18 bis 19 Prozent fast konstant bleiben. Angemerkt sei, dass die Geburtenrate je Frau mit 1,41 Kindern in Rheinland-Pfalz zwar leicht rückläufig ist, aber immer noch über dem Bundesdurchschnitt von 1,35 liegt (S.29/30).

 

 

6.3       Fachkräftemangel und neue              Qualifizierungsmodelle für Mediziner

 

Die Gutachter gehen davon aus, dass in den kommenden Jahren circa 1,3 Millionen Erwerbstätige in Rente gehen werden. Dem gegenüber stehen nur rund 0,8 Millionen „neue“ Erwerbstätige, die dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Damit steige die Zahl der Rentner im Verhältnis zur erwerbstätigen Bevölkerung jährlich um rund 500.000 Personen. Für Rheinland-Pfalz bedeutet dies: Der Zuwachs der Rentner im Verhältnis zur erwerbstätigen Bevölkerung wird landesweit auf 25.000 bis 30.000 Personen geschätzt. Das Gesundheitswesen dürfte besonders von diesen ungünstigen Relationen betroffen sein – bereits 2022 lag beim Gesundheitspersonal der Anteil des unter 30-Jährigen bei lediglich 16 Prozent. Dagegen lag der Anteil der 50- bis 60-Jährigen bei stolzen 26 Prozent. „Im Hinblick auf den demografischen Wandel stellt dies eine existenzielle Herausforderung für Krankenhäuser dar“, betonten die Gutachter (S. 33), die auch davon ausgehen, dass Rheinland-Pfalz tendenziell stärker vom Fachkräftemangel betroffen sein wird (S. 34). Das heißt: Das ländlich geprägte Bundesland muss sich auch dem Wettbewerb mit der vermeintlich attraktiveren Konkurrenz mit seinen Metropolregionen stellen.

 

In Rheinland-Pfalz muss man also mehr tun, um die Berufe im Gesundheitswesen attraktiver zu machen. Das gilt nicht nur für die Krankenpflege und das medizinische Fachpersonal, sondern auch für Ärzte und die Nachwuchsausbildung. Dazu passt die Meldung, dass Rheinland-Pfalz bei der Entwicklung des Studienplatzangebots im Bereich Humanmedizin im Bundesvergleich hinterherhinkt. In der „Länderrangliste“ reicht es nur für Platz 13. Dies ergab eine Auswertung des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE). Demnach konnten in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 nur 450 Erstsemester ein Hochschulstudium beginnen. Das entspricht 11 Medizinstudienplätzen auf 100.000 Einwohner. Anders das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern: In den beiden Bundesländern, die in der Auswertung am besten abschnitten, werden 29 beziehungsweise 26 Medizinstudienplätze für Erstsemester erreicht. Aber auch im Vergleich mit dem benachbarten Hessen hinkt Rheinland-Pfalz hinterher: Hier wird immer noch ein Wert von 18 erreicht.478

 

Allerdings sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es im Westpfalz-Klinikum eine Kooperation mit der privaten Semmelweis-Universität in Budapest gibt (die bereits mit dem Hamburger Campus des   privaten Klinikkonzerns Asklepios zusammenarbeitet), in deren Rahmen weitere Mediziner ausgebildet werden. Das Gesundheitsministerium wies anlässlich einer Ungarnreise von Minister Clemens Hoch am 23. Oktober 2025 in einem Facebook-Beitrag darauf hin, dass ab dem Wintersemester 2025/26 ein neuer Kooperationsstudiengang beginnt, der zunächst bis zu 40 und später bis zu 80 Medizinstudenten eine Hochschulausbildung nach ungarischem Recht in deutscher Sprache ermögliche.

 

Das System: Die ersten sechs Semester studieren die Nachwuchsmediziner in Budapest, ab dem siebten Semester, also ab 2028, wechseln sie direkt ins Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern. Zu diesem Zweck will das Klinikum eine „Medical School“ einrichten, das auf dem früheren Werksgeländes des Nähmaschinenherstellers Pfaff realisiert werden soll. „Diese länderübergreifende Zusammenarbeit ist einzigartig in Rheinland-Pfalz und ein entscheidender Schritt, um den ärztlichen Nachwuchs zu sichern und langfristig in der Westpfalz zu halten“, hieß es laut Facebook-Beitrag aus dem Ministerium wörtlich.479 Ob Sonderregelungen wie diese auf Dauer ausreichen, um die Personalmisere im rheinland-pfälzischen Gesundheitswesen zu beheben, dürfte sich schon sehr bald zeigen.

 

 

7. Regiokliniken: Teil einer gelungenen

Strukturreform – oder Mogelpackung?

 

Dass sich die große Krankenhausreform des Bundes auch auf alle rheinland-pfälzischen Klinikstandorte gravierend auswirken würde, hat die Landesregierung, allen voran Gesundheitsminister Clemens Hoch, immer offen kommuniziert. Damit war auch klar, dass so mancher Standort den Strukturwandel auf Dauer nicht überstehen würde. Die Alternative für unwirtschaftliche und auf lange Sicht verzichtbaren Standorte sollen durch ambulante, möglichst sektorenübergreifende Lösungen ersetzt werden.

 

In diesem Zusammenhang wird in Rheinland-Pfalz immer wieder von Regiokliniken gesprochen, die dazu beitragen sollen, die Notfallversorgung im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten. Diese sollen nach Vorstellung der Landesregierung die Krankenhäuser der Grundversorgung ergänzen. Damit will man stationäre und ambulante Versorgung wohnortnah kombinieren. Die Verantwortlichen im hofften sogar auf neue Potenziale für eine verbesserte Versorgung.

 

Die erste rheinland-pfälzische Regioklinik wurde am 12. August 2025 in Hermeskeil eröffnet – quasi als deutlich „verschlankte“ Nachfolgerin des St.-Josef-Krankenhauses, dessen offizielle Geschichte bereits im Jahr 1880 begonnen hatte. Als Initiator gilt der Pfarrer Johannes Blum, die ersten Pflegedienste leisteten drei Franziskanerinnen. Das heutige Gebäude wurde im Februar 1971 eingeweiht und seitdem immer wieder erweitert und modernisiert. 1989 gab es aus rein rechtlicher Sicht einen Trägerwechsel: Die neu formierte Marienhaus-Gruppe der Waldbreitbacher Franziskanerinnen übernahm die Einrichtung in Hermeskeil.

 

Das Wirken der Waldbreitbacher Franziskanerinnen in Hermeskeil reicht jedoch weiter zurück. Bereits 1869 war es Pfarrer Johann Blum gelungen, Schwestern der von Rosa Felsch 1863 gegründeten Kongregation für die Krankenpflege in der Stadt zu gewinnen. Die Franziskanerinnen waren dann auch die Gründerinnen des Krankenhauses. Diese Initiative fiel in eine Zeit, in der der Pflegeorden mehrere verschiedene Einrichtungen übernahm, deren Aktivitäten bereits 1903 unter dem Dach der Marienhaus GmbH gebündelt werden sollten. Aus dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung entwickelte sich schließlich seit Ende der 1980er-Jahre die Marienhaus-Unternehmensgruppe, die heute vor allem in Rheinland-Pfalz, im Saarland und im südlichen Nordrhein-Westfalen aktiv ist.

 

Im April 2024 gab die Marienhaus-Gruppe unter Verweis auf die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erste Details zum neuen Versorgungskonzept mit einem geriatrischen Schwerpunkt bekannt. Laut Pressemitteilung habe die Marienhaus-Gruppe ein zukunftsweisendes Konzept entwickelt, „das die wesentlichen grundlegenden Veränderungen und den spezifischen regionalen Bedarf berücksichtigt. Einen Schwerpunkt bilde ein altersmedizinisches Leistungsangebot, welches der regionalen Bevölkerungsentwicklung und dem wachsenden Bedarf Rechnung trägt. Damit bleiben insbesondere für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Wege in der Region kurz.“480

 

Unter dem Dach des „transformierten“ Krankenhauses St. Josef wurden folgende Einrichtungen angesiedelt: 20 stationäre Betten in den Bereichen Innere/Chirurgie, ein Ambulantes OP-Zentrum, ein MVZ-Gesundheitszentrum für Chirurgie, Innere Medizin Anästhesie, Neurologie, Psychiatrie, Allgemeinmedizin sowie eine Therapeutische Praxis, rund 70 Betten im Bereich geriatrische Rehabilitation und schließlich ein Fit-for-Reha-Bereich zur Herstellung der Reha-Fähigkeiten älterer Menschen im Rahmen eines Kurzzeitpflegekonzeptes. Außerdem kündigte die Marienhaus-Gruppe an, an einem Angebot zur Sicherung der Notfallversorgung zu arbeiten. Denn: Die Zentrale Notaufnahme des Hermeskeiler Krankenhauses sollte bereits zum Stichtag 1. August 2024 geschlossen worden. Für den Standort bedeutete dies auch eine Verringerung der Mitarbeiterzahl.

 

Allerdings sollten die 200 Beschäftigten in der Marienhaus-Gruppe gehalten werden. Dennoch waren die Einschnitte gravierend: Komplizierte, planbare Operationen sollten künftig in Hermeskeil nicht mehr angeboten werden. Auch die Gynäkologie, die Radiologie und das Labor wurden geschlossen. Die Gruppe begründete ihren Schritt auch mit der Tatsache, dass die Patienten längst mit den Füßen abgestimmt hätten. Bestimmte Behandlungen und komplizierte Operationen am Standort Hermeskeil würden kaum noch nachgefragt, weil sich die Patienten an Spezialisten wenden würden – zum Beispiel in Trier und Saarbrücken.481 Ein weiteres Argument für den Umbau war unter anderem auch die Bevölkerungsstruktur in Hermeskeil und dem gesamten Hochwald. Denn: In dieser Region ist rund ein Viertel der Menschen älter als 65 Jahre. In der Konsequenz hieß das für die Trägerin, ihren Investitionsschwerpunkt in die Reha-Abteilung und das Medizinische Versorgungszentrum zu setzen.        

 

Die Einrichtung ist heute Teil des Marienhaus Campus Hermeskeil – St.-Josef-Krankenhaus. Laut Internetauftritt entspricht das heutige Leistungsspektrum dem, was die Marienhaus-Gruppe im April 2024 angekündigt hatten.482 Darüber hinaus wurden Partnerschaften mit dem Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen GmbH vereinbart, um das Leistungsspektrum je nach Bedarf erweitern zu können. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die ursprünglichen Kapazitäten deutlich zurückgefahren wurden. Das Deutsche Krankenhaus-Verzeichnis nennt für das St. Josef-Krankenhaus Hermeskeil noch eine Kapazität von 138 Betten und eine vollstationäre Fallzahl von 5304. Die ambulante Fallzahl wird mit 8451 angegeben, die teilstationäre Fallzahl mit 192.483 Das reichte offenbar nicht, um das Krankenhaus, das zuletzt immer wieder rote Zahlen gemeldet hatte, ökonomisch sinnvoll weiterzuführen.

 

Der „Fall Hermeskeil“ zeigt, dass auch wirtschaftlich erfolgreiche Krankenhauskonzerne wie die Marienhaus-Gruppe Konzessionen machen müssen, wenn sie einen Weiterbetrieb von Einrichtungen gewährleisten können. Perspektivisch dürfte die Zahl der zu Regiokliniken „umformatierten“ Krankenhäuser mit einem deutlich reduzierten Gesamtangebot zunehmen. Voraussetzung sind allerdings klar gesetzte Schwerpunkte sowie eine Basis- und Notfallversorgung für den ländlichen Raum. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass Kommunen im großen Stil einspringen werden, um verlorene Kapazitäten wiederherzustellen. Dazu gibt es trotz der inzwischen seitens des Landes leicht verbesserten Finanzausstattung kaum noch finanzielle Spielräume. Wie dramatisch die Situation ist, machte Ralph Spiegler (SPD) in einem Interview mit der Rhein-Zeitung deutlich.484 Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindetages rechnete vor, dass bundesweit das kommunale Defizit im Laufe des Jahres 2025 auf insgesamt 35 Milliarden Euro gestiegen sei. Zum Vergleich: 2023 hatte das Defizit 7,5 Milliarden Euro betragen, 2024 dann 24 Milliarden Euro.      

 

Spiegler betonte auch, dass der Investitionsstau in den deutschen Kommunen sich auf insgesamt 215 Milliarden Euro erhöht hat. Er berief sich dabei auf Berechnungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. „Seit 30 Jahren sind die Kommunen in Deutschland unterfinanziert. Wir müssen zusehen, dass wir die Strukturen in der Finanzausstattung der Kommunen endlich ändern. Da sind alle gefordert: Bund, Länder und Kommunen“, so das Fazit des Präsidenten, der auch herausstellte, dass es auch in Rheinland-Pfalz nicht gut aussehe. Hier erreiche das kommunale Defizit jährlich ein Volumen von 500 bis 600 Millionen Euro. Diese Entwicklung zeigt, dass die Zusage der Landesregierung, den Kommunen 2025 und 2026 insgesamt 600 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, bei Weitem nicht ausreicht – erst recht nicht für die Rettung der in wirtschaftliche Schieflage geratenen Krankenhäuser.          

 

Auch eine Beteiligung des Landes ist nicht in Sicht, das ja bereits Trägerin des Landeskrankenhauses, einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit 17 Standorten und 3700 Mitarbeitern ist. Ganz im Gegenteil: Die Entwicklungen rund um das Gesundheitszentrum Glantal zeigen, dass das Land es nicht kategorisch ablehnt, Einrichtungen an andere Träger abzugeben. Doch zog der letzte Interessent (es war wohl die Kreuznacher Diakonie) im Juni 2025 sein Angebot im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen Bieterverfahrens zurück.

 

Das Landeskrankenhaus blieb Träger der Einrichtung in Meisenheim am Glan. Einen großen Anteil an dieser Entwicklung hatte auch der massive Protest von Bürgern. Diese hatten sich in einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um mit Unterschriftenaktion, Demonstration und Mahnwache gegen die Verkaufspläne mobilzumachen. Und offenbar gab es auch Widerstand in den Reihen der leitenden Mitarbeiter. Anders ist es nicht zu erklären, dass der langjährige kaufmännische Direktor Stephan Backs beurlaubt wurde und seinen Schreibtisch räumen musste. Aus der Medienberichterstattung lässt sich allerdings schließen, dass der Standort Meisenheim zu keiner Zeit von der Schließung bedroht war, sondern auch unter einem anderen Träger eine Einrichtung der Grund- und Notfallversorgung bleiben sollte.485 486

 

 

 

8. Auch das noch: Landeskrankenhaus

meldet rote Zahlen für 2025

 

Dass es bislang nicht gelungen war, die prekäre Situation an den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern in den Griff zu bekommen, offenbarte sich spätestens Ende Oktober 2025. Dieses Mal hatte es weder einen kommunalen oder kirchlichen noch einen freien Träger getroffen, sondern eine feste Größe für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im nördlichen Rheinland-Pfalz – ausgerechnet das Landeskrankenhaus in Andernach einer Anstalt des öffentlichen Rechts, für die das Land Gewährsträger ist. Der Südwestrundfunk berichtete am 23. Oktober487 und die Rhein-Zeitung am 24. Oktober488, dass die Verantwortlichen für die renommierten Einrichtung mit mehreren Standorten in Rheinland-Pfalz allein für 2025 ein Defizit von 14 Millionen Euro, der größte Fehlbetrag in der fast 30-jährigen Unternehmensgesichte, zu erwarten war. Die Begründung der Klinikleitung ließ aufhorchen: „wie fast alle Krankenhäuser bundesweit muss sich auch das Landeskrankenhaus den Rahmenbedingungen der nicht auskömmlichen Finanzierung stellen“, hieß es wörtlich.

 

Jetzt war das Land Rheinland-Pfalz zum zweiten Mal fast unmittelbar betroffen. Nach den Turbulenzen um die Universitätsmedizin taten sich, dieses Mal an anderer Stelle, Abgründe auf. Und jetzt wurde offensichtlich deutlich, warum man sich so lange bemüht hatte, für das Gesundheitszentrum Glantal in Meisenheim, ein Standort des Landeskrankenhauses, neue Eigner zu finden. Ganz offensichtlich rechnete man in Manz bereits mit erheblichen finanziellen Folgen für das Land im Falle weiterer Verzögerungen bei der Umsetzung der Krankenhausreform nach dem Wechsel der Bundesregierung. Doch dieses Mal waren die Probleme nicht nur mit einem einzelnen Standort verbunden. Handelte es sich dieses Mal um das gesamte Landeskrankenhaus mit seinen rund 30 Standorten und rund 5400 Mitarbeitern – inklusive der Klinik Nettegut für Forensische Psychiatrie in Weißenthurm. Das Landeskrankenhaus mit Hauptsitz in Andernach ist nach eigenen Angaben größten Krankenhausträger im psychiatrisch-psychotherapeutischen und neurologischen Bereich in Rheinland-Pfalz.489

 

Im Oktober 2025 stellte sich vor allem eine Frage: Waren die Probleme wirklich ausschließlich systemisch bedingt oder letztendlich zumindest in Teilen hausgemacht? Auf jeden Fall ließen die Medienberichte darauf schließen, dass es bereits mehrmals massive Kritik an der Geschäftsführung und damit am seit 2021 amtierenden Alexander Wilhelm gegeben habe. Auch wurde bekannt, dass mehrere Führungskräfte das Landeskrankenhaus bereits verlassen hatten. Für die CDU-Fraktion im Mainzer Landtag war das ein gefundenes Fressen. „Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass im Landeskrankenhaus strukturelle und organisatorische Probleme bestehen. Wichtig ist jetzt, dass die Landesregierung Verantwortung übernimmt und aufzeigt, wie sie das Krankenhaus finanziell und personell wieder stabilisieren will“, wird Christoph Gensch, gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, in der Rhein-Zeitung zitiert.

 

Eine Stellungnahme der Geschäftsführung in Andernach zu den aktuellen Problemen gab es laut RZ zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Auch das Gesundheitsministerium hielt sich zurück. Lediglich die klassischen Gründe für die aktuelle Misere wurden genannt: Inflation, Energiepreise und Personalkosten. Auch Gesundheitsminister Clemens Hoch wollte sich zunächst nicht äußern. Die Journalisten ließen trotzdem durchblicken, dass die drohenden finanziellen Probleme schon länger bekannt waren. Offensichtlich hatte sich der Aufsichtsrat bereits in seiner September-Sitzung intensiv mit der drohenden Schieflage befasst. Als Quelle für diese Information wurde das Ministerium genannt. Nach Aussage von Staatssekretärin Nicole Steingaß (SPD) war für Donnerstag, 23. Oktober 2025, eine weitere Sitzung des Aufsichtsrats angesetzt worden.

 

Während die Medien über eine finanzielle Schieflage des Landeskrankenhauses berichtete, ergaben die Aussagen des Gesundheitsministers Clemens Hoch und des Geschäftsführers Alexander Wilhelm in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 28. Oktober 2025 ein etwas anderes Bild. Wichtigste Nachricht für die Mitarbeiter an den Einrichtungen des Landeskrankenhauses: Eine Reduzierung des Personalbestands war nicht geplant. Und auch die genaue Höhe des Fehlbetrags für das laufende Jahr konnte naturgemäß noch nicht festgestellt werden.

 

Die Verantwortlichen wehrten sich während der Sitzung vehement gegen den über die Medien erweckten Eindruck, das Landeskrankenhaus sei in eine existenzielle Krise geraten. Es war lediglich von einem Geschäftsjahr die Rede, dass wohl mit einem Fehlbetrag in zweistelliger Millionenhöhe enden würde. Was nicht so ganz zu dieser Variante passte, waren die als dünnhäutig empfundenen Reaktionen des Ministers auf die kritischen Anmerkungen der-CDU-Vertreter im Ausschuss und Helge Schwab. des Gruppenvorsitzenden der FREIEN WÄHLER sollte später das Landeskrankenhaus in der Aktuellen Debatte der 96. Plenarsitzung am Mittwoch, 13. November 2025, thematisieren.

 

Bereits in der vorausgegangenen Ausschusssitzung wies Dr. Christoph Gensch (CDU) darauf hin, dass die wirtschaftliche Gesamtsituation an Kliniken mit psychosomatischem Schwerpunkt grundsätzlich besser ist als an konventionellen Krankenhäusern. Vor diesem Hintergrund zeigte er sich über die deutlich verschlechterte Situation des Landeskrankenhauses verwundert. Auch kritisierte er die Fluktuation von Führungskräften, die zwischen 11 und 29 Jahren im Landeskrankenhaus tätig waren. Er machte für diese Entwicklung nicht nur den Geschäftsführer, sondern auch Aufsichtsrat und Landesregierung verantwortlich. „Wie lange schauen Sie dieser Entwicklung schon zu?“, fragte Christoph Gensch. Und weiter: Ein Unternehmen sei nur dann leistungsfähig, wenn die Geschäftsführung eine positive Unternehmenskultur vorlebe. Geschäftsführer Alexander Wilhelm wies die Vorwürfe zurück. Er betonte, dass sich die Situation am Landeskrankenhaus nicht mit der an anderen Einrichtungen vergleichen lasse, die aus wirtschaftlicher Sicht erfolgreicher seien.

 

Noch deutlicher wurde Clemens Hoch. Der Gesundheitsminister wies darauf, dass sich die Situation am Landeskrankenhaus überhaupt nicht mit der an anderen Einrichtungen vergleichen lasse.  Die Anstalt des öffentlichen Rechts sei schon allein wegen ihrer Größe landesweit einzigartig und sei auch auf Bundesebene nicht vergleichbar.  Außerdem wies der Minister darauf hin, dass die psychosomatischen Bereiche unter dem Strich nur die Hälfte der Patientenzahlen ausmachen. „Es gibt einen Fehlbetrag, keine Unternehmensschieflage“. Ferner wies der Minister darauf hin, dass der Bereich Psychosomatik nur für die Hälfte der Patientenzahlen des Landeskrankenhauses stehe.

 

Die Tatsache, dass die Bundesregierung plante, im Bereich Krankenhäuser rund 1,8 Milliarden Euro einzusparen, dürfte auch im Landeskrankenhaus wenig zur Entspannung der Situation beitragen, dass schon allein vor diesem Hintergrund mit 3 Millionen Euro weniger kalkulieren musste.

 

Eine weitere Erkenntnis aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses: Wegen des Mangels an Fachkräften und Medizinern mit Spezialausbildung konnte nicht der Umsatz erwirtschaftet werden, der zur Deckung der Kosten erforderlich gewesen. Nachdenklich stimmte die Tatsache, dass an zwei Standorten des Landeskrankenhauses Abteilungen vorübergehend geschlossen werden mussten. Fazit: Auch wenn es eine wirtschaftliche Schieflage im klassischen Sinne noch nicht gab, waren Sofortmaßnahmen erforderlich. Was geplant war, erläuterte Staatssekretärin Nicole Steingaß in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzende des Landeskrankenhauses. Wichtigste Punkte waren:

 

* Zügige Durchführung der Verhandlungen mit den Kostenträgern;

* Überwachung und Absicherung der Liquidität der Einrichtungen;

* Einschalten einer externen Beratung zur engmaschigen Prüfung;

* Instrumentarium der Universitätsmedizin in Mainz (ebenfalls eine Anstalt des öffentlichen Rechts) nutzen.

 

Minister und Geschäftsführung machten in der Sitzung deutlich, dass die Hinweise zum Fehlverhalten der Geschäftsführung anonym eingegangen und damit schwer verifizierbar waren. Diese Informationen hätten mit der aktuellen Situation nichts zu tun. Ganz im Gegenteil: Seitens der Belegschaft habe es keine Beschwerden gegeben. Dennoch war eine externe Kanzlei beauftragt worden, die erhobenen Vorwürfe sachlich zu prüfen.

 

Minister Hoch zeigte sich mit Blick auf die nahe Zukunft optimistisch, dass die neue formierte Führungsebene des Landeskrankenhauses in der Lage sei, kurzfristige Kurskorrekturen zum Besseren vorzunehmen. Dennoch sei die Situation auch aus seiner Sicht herausfordernd. Die Krankenhausreform, müsse zügig umgesetzt werden, sie dürfe nicht von der neuen Gesundheitsministerin Nina Warken torpediert werden.

 

Geschäftsführer Dr. Alexander Wilhelm wies darauf hin, dass das Landeskrankenhaus mit seinem Defizit nicht alleine stehe. Laut Krankenhausbarometer 2024 müssen 61 Prozent der deutschen Kliniken mit roten Zahlen rechnen, laut Krankenhausgesellschaft sogar 80 Prozent. Besser sehe es allerdings für die Psychiatrie aus. In diesem Bereich rechneten nur 41 Einrichtungen mit einem Fehlbetrag für das Jahr 2024. Aus Sicht des Geschäftsführers ist die Situation des Landeskrankenhauses deutlich besser als zuletzt in den Medien dargestellt. Mit Blick auf die vergangenen fünf Jahres sei man von einer Dauerverschuldung sehr weit entfernt. Aktuelle liege die Verschuldung der Einrichtung bei lediglich 15 Prozent ihres Gesamtkapitals.

 

Alexander Wilhelm machte ferner deutlich, dass prognostizierte Jahresdefizit ausschließlich in den erheblichen Tariferhöhungen (Mehrkosten 12,9 Millionen Euro) begründet liege und dass diese Steigerung aktuell nicht aufgefangen werden können. Die weitere Begründung ließ aufhorchen: Der Fachkräftemangel für einzelne Berufsgruppen führt zu leeren Betten. Zudem hätten sich Sondereffekte im Laufe des Jahres 2025  verschlechtert. Weitere Gründe für die Verschlechterung der Ertragslage im Laufe der Jahre waren auch die an und für sich positiven Folgen von Strukturveränderungen.

 

Dr. Thorsten Junkermann, Regionaldirektor Nord, erinnerte an die Einrichtung neuer Spezialbereiche, zum Beispiel in den Fachgebieten. Außerdem sei es gelungen, Behandlungszeiten zu verkürzen, was allerdings zu einem Rückgang bei der Auslastung geführt habe. Nur in der Notfallversorgung habe sich die Auslastung verbessert. Junkermann wies aber auch darauf hin, dass es schwer sei, geeignete spezialisierte Fachkräfte zu finden, was vereinzelt zu Engpässen bei der Aufrechterhaltung der Versorgungsqualität und der Versorgungsstruktur geführt habe. So würden Spezialtherapeuten händeringend gesucht. So habe man eine verstorbene hochqualifizierte Ärztin noch nicht ersetzen können.  Dagegen sei es kein Problem, in der Breite Personal zu finden. Ein großes Problem sei beispielsweise die Eins-zu-eins-Betreuung von Kindern und Jugendlichen, was dazu führe, dass Personal nicht mehr für andere Aufgaben eingesetzt werden können. Der Regionaldirektor verwies darauf, dass aber ab 2026 im Zuge der neuen Psychiatriepersonalrichtlinie in allen relevanten Berufsgruppen Personal ausgebaut werden solle.

 

Ein weiteres Thema der Sitzung war ein Unterstützungsschreiben von Mitarbeitern für die Führung des Landeskrankenhauses. Die CDU wollte wissen, wer den Brief verfasst und der Belegschaft vorgelegt habe.

„Der offene Brief ist von mir, mit Kollegen gesprochen, die über die Presseberichterstattung entsetzt waren“, erklärte Thorsten Junkermann. Er betonte weiter, dass Führungskräfte den Brief als gute Initiative gesehen und den Brief mitgetragen hätten. Die CDU kritisierte dieses Vorgehen scharf und sprach wie auch Gruppenvorsitzender Helge Schwab die übermäßige Fluktuation von Führungskräften an. Der Geschäftsführer wies die Vorwürfe zurück. Insgesamt habe es in diesem Bereich je nach Lesart 14 bis 18 Abgänge gegeben, darunter sechs Eigenkündigungen und vier wegen des Erreichens der Altersgrenze. In weiteren vier Fällen habe man Aufhebungsverträge geschlossen. Einen Substanzverlust sah Alexander Wilhelm nicht. Ganz im Gegenteil: Man habe für fast alle frei gewordenen Führungsstellen erfahrene Spezialisten mit großer Expertise gewinnen können. Mit Blick auf die gesamte Belegschaft rechnete der Geschäftsführer vor, dass es jährlich rund 400 Abgänge, aber auch viele Zugänge gibt.

 

Ein Fazit: Die Opposition hatte den Eindruck, dass die Landesregierung lediglich ein Interesse an einer allgemeinen, nicht aber vollumfänglichen Auskunft über die Entwicklungen am Landeskrankenhaus hatte. Mit weiteren Turbulenzen an der wichtigen Einrichtung im Laufe des Jahres 2026 musste gerechnet werden.

 

 

9. November 2025: Weitere Kliniken

geraten in die Schieflage

 

9.1 Das St. Joseph-Krankenhaus Prüm

 

Mehrere Medien meldeten am 19. November 2029, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens für die gemeinnützige St. Joseph-Krankenhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung stehe unmittelbar bevor. Das bestätigte auch eine Medieninformation der Kölner Kanzlei Niering Stock Tömp und Partner Rechtsanwälte mbB vom gleichen Tag. Demnach habe die St. Joseph-Krankenhaus gGmbH Prüm mitgeteilt, noch im Laufe dieser Woche einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens zur Sanierung in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht Bitburg zu stellen.

 

Das gewählte Verfahren erinnerte an das Beispiel der DRK-Trägergesellschaft, für deren Einrichtungen es zu Beginn sehr optimistische Einschätzungen gab. Erneut hatte es dieses Mal eine traditionsreiche Einrichtung getroffen, deren Geschichte bis ins Jahr 1869 zurückreicht. Damals war am Kloster St. Joseph der erste Krankenhausstandort eröffnet worden, der bis zu seiner Zerstörung 1944 bestand. Ab 1950 erfolgte die stationäre Versorgung über ein Notkrankenhaus in der Tiergartenstraße. 1978 begannen schließlich die Planungen für die Verlegung der Einrichtung auf den Kalvarienberg.  Im November 1984 wurde das neue Krankenhaus in Betrieb genommen.

 

Auch am neuen Standort waren die Strukturen bescheiden. Das Haus war für insgesamt 150 Planbetten und aktuell für 453 Mitarbeiter ausgelegt. Trotz dieser überschaubaren Dimensionen ist das Krankenhaus ein wichtiger Standortfaktor für die Kleinstadt Prüm mit ihren rund 5300 Mitarbeitern. Es verfügt über Abteilungen für Innere Medizin und Geriatrie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie sowie Anästhesie und Intensivmedizin. Die Einrichtung ist damit ein wichtiger Grundversorger für wesentliche Teile der westlichen Eifel bis in den Landkreis Euskirchen hinein.

 

„Hintergrund für den Eigenantrag sind die zunehmenden Auswirkungen der strukturellen Krise im Gesundheitswesen und dort vor allem der wirtschaftlichen Herausforderungen für Krankenhausträger in Zeiten steigender Personal-, Energie- und Sachkosten. Hinzu kommen die strukturbedingten Herausforderungen für ein Haus in einer ländlich geprägten Region, welches in den vergangenen Jahren jeweils Sicherstellungszuschläge durch die beteiligten Kostenträger erhalten hat“, hieß es in der Medieninformation der Kölner Kanzlei wörtlich.

 

Die Probleme in der Westeifel waren also dieselben wie zuletzt an der Mittelmosel, im Westerwald und am Mittelrhein. Schon fast automatisch fühlte man sich an das unrühmliche Ende des Klinikums Mittelmosel in Zell erinnert. Entsprechend kritisch dürften die Betroffenen in Prüm den Wortlaut der Medieninformation zur Kenntnis genommen haben, in der es weiter hieß: „,Mit diesem Schritt stellen wir die Weichen, um unter dem Schutz der Insolvenzordnung eine dauerhafte und nachhaltige Sanierungslösung umsetzen zu können, die auch in Zukunft die Gesundheitsversorgung in der Region sicherstellt‘, erklärt Geschäftsführer Michael Wilke. Um die Geschäftsführung bei der Neuausrichtung zu unterstützen, hat das Unternehmen die Sanierungsexperten Dr. Christoph Niering, André Dobiey und Kristina Wessing von der Kanzlei ,Niering Stock Tömp‘ (NST) aus Köln als Generalbevollmächtigte hinzugezogen. Diese werden dafür Sorge tragen, dass die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen im Sanierungsprozess eingehalten werden. Eine übergeordnete Kontrollfunktion wird darüber hinaus einem zusätzlich durch das Amtsgericht Bitburg noch zu bestellenden unabhängigen (vorläufigen) Sachwalter zukommen. Dieser wird vor allem die Interessen der beteiligten Gläubiger wahrnehmen.‘

 

Laut Mitteilung war die Belegschaft bereits vor der Antragstellung am 19. November 2025 von der Geschäftsführung und den Generalbevollmächtigten über den geplanten Ablauf des Verfahrens persönlich informiert worden. Ihre finanziellen Einbußen hielten sich zunächst noch in Grenzen: Über eine Vorfinanzierung des sogenannten Insolvenzgelds der Agentur für Arbeit wurde die pünktliche Auszahlung der Löhne bis Ende Januar 2026 sichergestellt – ein in solchen Fällen übliches Verfahren.  Optimistisch stimmte die Ankündigung, die betroffenen Mitarbeiter bereits im Februar 2026 wieder vollständig zu übernehmen.

Trotz Insolvenzverfahren wollte man Qualitätseinbußen in der stationären Versorgung am Standort Prüm vermeiden – die Versorgung der Patienten und der Betrieb der örtlichen und rund um die Uhr erreichbaren zentralen Notaufnahme sollte ohne Einschränkung weiterlaufen. Diese Ankündigung galt auch für den Betrieb des vom Krankenhaus ebenfalls in Prüm unterhaltenen medizinischen Versorgungszentrums im Bereich HNO sowie der hausärztlichen Versorgung.

 

Die Mitteilung schloss mit folgender Ankündigung: „In enger Abstimmung mit Gläubigern, Mitarbeitervertretung und politischen Entscheidungsträgern auf sowohl kommunaler als auch Landesebene sollen in den kommenden Wochen und Monaten, die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Schritte erarbeitet und umgesetzt werden.“ Und wieder fühlte man sich an die blumigen Worte erinnert, die Falle des Klinikums Mittelmosel gewählt worden war. Immerhin bestand Ende 2026 die Hoffnung, dass sich das Schicksal des St. Joseph-Krankenhauses in Prüm zum Guten wenden würde.

 

Dass Skepsis weiterhin angebracht ist, zeigten die Kommentare in den sozialen Medien.  Auf Facebook befürchtet ein Nutzer einen Kahlschlag und erinnerte an das Beispiel des zur Marienhaus-Gruppe gehörende St. Elisabeth-Krankenhauses in Gerolstein. Dort waren bereits zum Stichtag 31. März 2023 die Fachbereiche Chirurgie und Innere Medizin geschlossen worden. Die Folge: Gut ausgestattete Zimmer standen leer, Fachpersonal verließ die Einrichtung.490 Heute gibt es dort nur noch die Fachabteilung für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik sowie eine Tagesklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik. Aus dem ehemaligen Grundversorger mit rund 170 Betten ist ein Standort des Marienhaus-Klinikums Eifel geworden. Die bis 2023 angebotenen Leistungen wurden auf den Standort Bitburg konzentriert.

 

 

9.2 Bleibt Heilig Geist Boppard erhalten?

 

Befürworter einer Kommunalisierung der stationären

Versorgung im Norden von Rheinland-Pfalz mussten im Herbst 2025 zur Kenntnis nehmen, dass nicht nur private Betreiber im Krisenfall zu ähnlichen Werkzeugen greifen würden wie die Manager nationaler und internationaler Krankenhauskonzerne. Ein Lehrstück hierfür sind die Entwicklungen rund um das Krankenhaus Heilig Geist in Boppard. Lange hoffte man, dass die Zukunft dieses Standorts des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein zumindest mittelfristig gesichert sei. Doch genau das Gegenteil trat ein. Um den Erhalt der Einrichtung musste nach wie vor gekämpft werden, weil der Rhein-Hunsrück-Kreis keinen Sicherstellungsauftrag für das Bopparder Krankenhaus hatte und zudem die im Rahmen eines Betrauungsaktes bestehenden Verpflichtungen für den Landkreis zum Jahresende 2025 ausliefen.

 

Im Oktober und November 2025 sprachen Mitglieder des Koblenzer Stadtrats und des Kreistags Mayen-Koblenz sogar über eine mögliche Schließung des Standortes, obwohl ein Zukunftskonzept durchaus Perspektiven für die Einrichtung aufgezeigt hatte. Auch waren die Mitarbeiter des Gemeinschaftsklinikums darüber informiert worden, dass zügig ein Schließungskonzept erarbeitet werde, wenn es keine finanziellen Zusagen gäbe.492 Es blieb nicht nur bei der Ankündigung. Der Kreistag Mayen Koblenz beschloss in einer nichtöffentlichen Sitzung am 17. November, der Gesellschafterversammlung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein vorzuschlagen, ein Schließungskonzept für den Standort Boppard zu erstellen, wenn sich der Rhein-Hunsrück-Kreis in Zukunft nicht an der Finanzierung beteiligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Verluste des Standorts Boppard in den Jahren 2026 und 2027 noch einmal zu 30 Prozent aufzufangen – allerdings nur dann, wenn der Landkreis 70 Prozent der Jahresdefizite übernehmen würde.493 Zuvor hatte sich der Koblenzer Stadtrat in seiner Sitzung am 7. November ebenfalls diese Regelung entschieden.

 

Danach, dass sich der Rhein-Hunsrück-Kreis in der geforderten Höhe an der Bewältigung des Defizits und damit an der Standortsicherung von Heilig Geist beteiligen wollte, sah es allerdings nicht aus, sodass alle Zeichen auf Schließung standen. Doch noch war das letzte Wort nicht gesprochen. Ähnlich wie zuvor in Altenkirchen und Zell an der Mosel machten die Bürger mobil. Am Samstag, 29. November 2025, versammelten sich rund 350 Menschen auf dem Vorplatz des Krankenhauses, um gegen die drohende Schließung zu demonstrieren – zum zweiten Mal nach der ersten Kundgebung im Juni 2024. Schon damals stand die Zukunft von Heilig Geist auf dem Spiel. Erst nach den der Zusage des Rhein-Hunsrück-Kreises, die Verluste anteilig zu übernehmen, hätte es weitergehen können.

 

Landrat Volker Boch wies diese Forderung zurück und beharrte darauf, dass der Kreistag den zum Jahresende 2025 auslaufende Betrauungsvertrag nur dann erfüllen würde, wenn der Träger (das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein) seiner Verpflichtung nachkommt, das Zukunftskonzept umzusetzen. Dieses hatten das Gemeinschaftsklinikum und der Standort Heilig Geist erarbeitet. Eine Umsetzung sei nach Aussage des Landrats jedoch, anders als verabredet, nicht erfolgt. Der Vorwurf: Anstatt das Konzept endlich umzusetzen, werde nun dargestellt, dass der Erhalt des GK-Standortes Boppard in der Hand des Rhein-Hunsrück-Kreises liege.

 

Aus Bopparder Sicht war die Sache dagegen klar: Betriebsratsvorsitzende Bärbel Friedrich und Oberbürgermeister Jörg Haseneier verlangten eine Standortgarantie für die kommenden fünf Jahre. Im Krankenhaus selbst geht man davon aus, dass, wenn der Transformationsprozess gelingt, Heilig Geist 2027 wirtschaftlich arbeiten kann.494

 

Eine kleinere Lösung wäre für Boppard, den Standort durch die Umwandlung in eine Regio-Klinik für „Alltags-Notfälle“ zu retten. Diese Lösung hatte Gesundheitsminister Clemens Hoch ins Spiel gebracht und für die Umwandlung Landeszuschüsse in Aussicht gestellt. Der Haken: Auch aus Sicht des Landes musste sich der Rhein-Hunsrück-Kreis verpflichten, bis Ende 2027 Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Defizit zu tragen.495 Der Landkreis stand also unter Druck, zumal die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist angekündigt hatte, das Krankenhaus mit einem namhaften Betrag zu unterstützen. Auch der Förderkreis der Einrichtung versprach finanzielle Hilfe. Ende 2025 sah es zumindest so aus, dass noch eine letzte Hoffnung bestand, Heilig Geist zumindest in Form einer Regioklinik weiter betreiben zu können.

 

Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises beschloss in seiner Sitzung am 8. Dezember 2025, mit dem Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein zu verhandeln, um den GKM-Standort Boppard als Regioklinik. Mit dieser Entscheidung war ein „abschließendes Angebot“ an die kommunalen Gesellschafter des GKM verbunden. Es sah nun so aus, dass der Kreis, die Stadt Boppard und die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist gemeinsam für die Jahre 2026 und 2027 einen Verlust von jährlich bis zu einer Million Euro übernehmen könnten. Aber: Der Kreis wollte für die beiden Jahren lediglich einen Anteil von jeweils 250.000 Euro tragen. Das Angebot hatte der Kreistag bei nur einer Gegenstimme angenommen.

 

Allerdings gab es eine große Einschränkung. Demnach musste sich das GKM zu einer Betriebs- und Trägergarantie bis zum 31. Dezember 2032 verpflichten, während die Verpflichtung des Landkreises nur bis Ende 2027 gelten sollte. Eine weitere Auflage: Sollte das GKM die medizinische Versorgung am Standort Boppard vor Ende 2032 einstellen, müssten die vom Rhein-Hunsrück-Kreis für 2026 und 2027 geleisteten Zahlungen zurückerstattet werden. Außerdem wurde die Zusage an die Verpflichtung geknüpft, dass das GKM bis zum 30. Juni 2026 beim Ministerium den Antrag auf Förderung zu stellen, der für die Umwandlung in eine Regioklinik erforderlich ist. Und: Eine Übernahme von Träger- oder Gesellschafteranteilen wurde seitens des Landkreises ausgeschlossen.496

 

 

 

 

9.3 Aus für Maria Stern in Remagen

 

Noch im Sommer und Frühherbst konnte man davon ausgehen, dass das Krankenhaus Maria Stern in Remagen weiter betrieben werden kann. Doch im November 2025 wurde die Wahrheit bekannt: Die Einrichtung sollte bereits zum Ende des Monats geschlossen werden. Das meldete die Rhein-Zeitung am 20. November, verbunden mit der Information, dass dieser Standort des Verbundkrankenhauses Remagen-Linz ab sofort von nicht mehr von den Rettungsdiensten angefahren wird. Patienten sollten nach Aussage des Insolvenzverwalters Mark Boddenberg von der Kölner Kanzlei Eckert allerdings noch versorgt werden.497 In Wahrheit arbeitete man schon längst an der kompletten Abwicklung. Schon in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 25. November 2025 wurde bekannt, dass nur noch acht Patienten stationär versorgt werden. Nun ging es vor allem darum, ein sozialverträgliches Konzept für die Mitarbeiter zu entwickeln. Offenbar gab es für etlichen von ihnen die Option, an das Linzer Franziskus-Krankenhaus zu wechseln.

 

Damit, dass sich die Situation derart zuspitzen würde, hatten wohl die wenigsten gerechnet. So mancher hatte bereits auf eine Zukunft des Krankenhauses mit dem Investor Engels de Rey und seinem Unternehmen IPGmed gebaut. Doch platzte das angesetzte Gespräch mit Vertretern der bisherigen Trägerin, dem Remagener Bürgermeister Björn Ingendahl und einem weiteren möglichen Betreiber in letzter Minute. Engels de Ray hatte seine Teilnahme unter dem Hinweis abgesagt, dass ein Dritter nur dann einsteigen könne, wenn eine solide Vertragsgrundlage existiere. Es sah fast so aus, dass der Investor gar kein Interesse an der Erhaltung des Standorts Remagen hatte.498

 

 

Das 10. Krankenhaus der Zukunft

 

10.1 Retten KI und Robotik die Kliniken?

 

In den Jahren von 2023 bis 2025 waren nicht nur gute Konzepte zur Krisenbewältigungen gefragt, sondern auch erfolgversprechende neue Ansätze, die zumindest mittel- und langfristig wirken könnten. Während bei vielen Informationsveranstaltungen zum Thema vor allem die betriebswirtschaftliche Perspektive im Vordergrund stand, wollte die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse bei ihrer Forumsveranstaltung „Krankenhaus der Zukunft“ am 17. November 2025 an der Hochschule Mainz (Moderation: Prof. Dr. Hans-Christoph, Dekan des Fachbereichs Wirtschaft) einen anderen Weg beschreiten.

 

Vereinfacht gesagt ging es darum, das Beste aus alten und neuen Krankenhauswelten zu vereinen. Das bestätigte auch Jörn Simon. Der Leiter der TK-Landesvertretung wies darauf hin, dass die konkrete Umsetzung der Krankenhausreform ein schwieriges Tagesgeschäft sei. Deshalb gehe dieses Mal vor allem darum, Impulse für die Zukunft zu geben.

 

Ganz ähnlich äußerte sich Florian Born, zuständig für Krankenhausplanung im Mainzer Gesundheitsministerium. Aus seiner Sicht ist die Alltagsrealität größter Feind der Vision. Im Falle der Krankenhäuser komme hinzu, dass die Strukturreform umgesetzt werde, obwohl Rahmenbedingungen noch nicht ganz klar seien. Aus Sicht des Landes waren bis zum 30. September alle Leistungsgruppen beantragt. Der Medizinische Dienst musste jetzt weit über 1000 Anträge prüfen – und das, obwohl nicht ganz klar war, wie eigentlich der erhoffte Schub in der Digitalisierung aussehen sollte. Insgesamt gesehen, musste der Medizinische Dienst alles prüfen, obwohl die Prüfer nicht im vollen Umfang wussten, was eigentlich der Inhalt der Prüfung sein sollte. Das lag vor allem daran, dass die wichtigen Entscheidungen in Berlin noch nicht gefallen waren Klar war vorerst nur, dass das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)499 Thema in der Bundesratssitzung am 21. November sein würde. Dort wurde das Gesetz besprochen und Änderungswünsche vorgelegt. Zuvor, am 12. November 2025, hatte der Bundestag in erster Lesung über das KHAG debattiert.500

 

Eine Botschaft des Tages: Die Leistungskataloge für Versorger können erst dann definitiv erstellt werden, wenn in Berlin der Weg für die Leistungsgruppen final frei gemacht wurde. Ursprünglich sollten dies bis Ende 2025 geschehen sein. Jetzt geht die Landesregierung von einer endgültigen Entscheidung über Leistungsgruppen und Leistungskataloge nicht vor dem Frühjahr 2026 aus. Das wurde in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 25. November 2025 deutlich. Aber: Das System der Leistungsgruppen war grundsätzlich bekannt und wurde nach Einschätzung von Florian Born auch von den Krankenhäusern gut angenommen – wahrscheinlich auch deshalb, weil es aus Sicht der Standorte hätte weitaus schlimmer kommen können. So hatte Prof. Dr. Augurzky, Geschäftsführer des Institutes for Health Care Business, in einem Gutachten vorgeschlagen, mit dem Geld aus dem Transformationsfonds die Zentralisierung der Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz weiter voranzutreiben. Seine Botschaft: „Durch die Zusammenlegung mehrerer, meist kleinerer Krankenhausstandorte können neue, größere Zentralkliniken entstehen, die sowohl personell als auch technisch besser ausgestattet sind.“ Daraus resultierte die Forderung, 30 bestehende Standorte zu 13 Zentralkliniken zusammenzulegen. Mit diesem Ansatz würde sich die Gesamtzahl der Krankenhausstandorte in Rheinland-Pfalz auf 13 reduzieren.501

 

Ein weiterer Punkt war aus Sicht von Florian Born das Thema  Entbürokratisierung. Man sei nicht gut beraten, wenn man sehr schnell Erfolge haben wolle, erklärte der Experte aus dem Mainzer Gesundheitsministerium. Er hob hervor, dass der Schlüssel zur Entbürokratisierung sei und wies darauf hin, dass es nun erstmals einen Digitalhaushalt des Bundes mit einem Volumen von 4,47 Milliarden Euro gebe. Dem stehe entgegen, dass für das gesamte Gesundheitswesen keine Digitalisierungsstrategie existiere.

 

An die Defizite in den Bereichen Transparenz und Digitalisierung erinnerte auch Prof. Dr. Jochen A. Werner. Der frühere Vorstandsvorsitzende der Universitätsmedizin Essen analysierte in seinem Impulsvortrag die Defizite im deutschen Krankenhauswesen. Der Autor des Buchs „So krank ist das Krankenhaus“502 Der Krankenhausexperte erinnerte auch an eine Aussage des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann: Demnach scheue das Gesundheitswesen Transparenz wie der Teufel das Weihwasser. Dabei sei eben diese Transparenz erforderlich. Außerdem seien Datengestützte Medizin, Künstliche Intelligenz (KI) der Schlüssel zu schnelleren, präziseren Diagnosen und personalisierter Behandlung. Seine These: Gerade mithilfe von KI können Daten aus unterschiedlichen Leistungen zusammengeführt werden – zum Beispiel auch mit Blick auf die Leistungen in Apotheken und die Physiotherapie. Hier seien die Daten nach der Therapie einfach weg. „Wir leisten uns, dass dieses Wissen nirgendwo dokumentiert ist, das muss in die Patientenakte rein“, so Werner wörtlich. Der „gelernte“ Hals-Nasen-Ohren-Arzt räumte allerdings auch ein, dass die Diskussion um das Krankenhaus der Zukunft angesichts explodierender Therapiekosten auch eine ethische Debatte entfachen wird. Schon allein vor diesem Hintergrund werden aus seiner Sicht auch  Robotik und digitalisierte Beratung große Zukunftsthemen. Ein weiterer Punkt ist dabei die trägerübergreifende Vernetzung von Krankenhaus-Informationssystemen.

 

Jochen A. Werner entwarf das Zukunftsmodell eines „Smart Hospitals“, das letztendlich auch dem Patienten dienen wird, weil die Berücksichtigung individueller Wünsche besser planbar sind – ebenso wie der optimierte Einsatz von Mitarbeitern. Am chinesischen Beispiel entwarf Werner ein Modell eines „KI-Krankenhauses“ wie es in Peking bereits getestet wird. Laut Ärzteblatt (Ärztestellten) gilt das Agent Hospital der Tsinghua-Universität gilt als erstes virtuelles Krankenhaus der Welt. Hier übernehmen „KI-Agenten“ Anamnesen, stellen Diagnosen, schlagen Therapien vor und begleiten die Patienten. Schon jetzt erreicht die Diagnosegenauigkeit eine Quote von 93 Prozent, wobei allerdings berücksichtigt werden muss, dass die Tests derzeit noch an rein virtuellen Patienten erfolgen. Perspektivisch sollen Projekte wie dieses in China dazu dienen, die starke Diskrepanz zwischen Städten und ländlichen Räumen bei der medizinischen Versorgung zu verringern.503

 

Und Deutschland? Auch hier wird an Zukunftsmodellen für die Krankenhauslandschaft gearbeitet. Werner nannte exemplarisch das Institut für Künstliche Intelligenz in der Medizin an der Universitätsmedizin Essen (IKIM). Allein hier sind nach Aussage des Experten rund 180 Mitarbeiter tätig. Ferner gibt es dort ein interdisziplinäres Zentrum für virtuelle und erweiterte Realität in der Medizin. Droht am Ende eine Entmenschlichung der stationären Versorgung?  Jochen A. Werner verneint. Aus seiner Sicht geht es vor allem um organisatorische Entlastung von Medizinern und Pflegern. Als Beispiel nannte er ein KI-automatisiertes Bettenmanagement, das Ärzte davon befreit, herumzutelefonieren, bevor sie Patienten in Kliniken unterbringen können. Auch könnte KI Mediziner davon befreien, Ärztebriefe zu erstellen.

 

Handlungsbedarf besteht laut Werner in der Telemedizin. Werner wies darauf hin, dass sich diese Alternative gerade in der Covid-19-Krise gut bewährt habe, seitdem aber zu wenig unternommen, um diese Alternative auszubauen. Dabei werde durch Telemedizin verhindert, dass Patienten stundenlang herumgefahren werden oder lange auf ihre stationäre Versorgung zu warten. Das heißt: Wenn Telemedizin ausgebaut wird, ist es in einem zweiten Schritt einfacher, Patienten in geeigneten Krankenhäusern unterzubringen – oder die Behandlung in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. „Hospital at Home“ ist für Werner ein großes Zukunftsthema. Kann die Betreuung zu Hause gerade bei älteren Patienten dazu beitragen, Stürze zu verhindern oder Ansteckungen durch Krankenhauskeime zu vermeiden.

 

„Technik ist immer Mittel zum Zweck. Der Zweck ist der Mensch“, betonte Werner mit Blick auf mögliche Fehlentwicklungen in der Zukunft. Genauso wichtig sind für ihn deshalb vermeintlich „weiche“ Themen wie das Wohlergehen der Patienten und Angebote zur Mitarbeiterbindung. Ein wichtiger Punkt sei dabei die Verbesserung der Verpflegungssituation. Werner wies darauf hin, dass es an der Essener Universitätsmedizin sogar ein Institut für Patientenerleben und ein Zentrum für künstlerische Therapie gebe. Für den Mediziner ist klar: Wir stehen an einem Wendepunkt. Davon wird auch der Krankenhausbau stark betroffen sein. Werner plädierte für standardisierte Modulbauweisen, um Zeit und Kosten zu sparen – vor allem aber auch, um die Voraussetzungen für die Einführungen von Neuerungen wie zum Beispiel aus der Robotik zu schaffen. Aus Sicht Werners ergeben sich aus diesem Wandel große Chancen für Rheinland-Pfalz – das Bundesland könnte zu einem Modellland für eine „vernetzte Versorgungsarchitektur“ werden.

 

In diesem Zusammenhang dürfte sich allerdings auch das Berufsbild von Ärzten verändern: Die Mediziner werden künftig vor allem „Gesundheitslotsen“ für ihre Patienten sein, weil die Diagnostik zunehmend maschinell möglich ist. Dieser Wandel  werde, so Werner, auch die Weiterbildung verändern, wovon auch kleinere, hochspezialisierte Krankenhäuser profitieren könnten. Aus seiner Sicht müsse das Medizinstudium attraktiver werden. Dazu gehöre auch, kleinere Häuser mit einem in der Regel familiäreren Klima in die klinische Ausbildung des Medizinernachwuchs einzubinden. Dieser Ansatz zeigte: Werner ist kein Freund von Standortschließungen, ganz im Gegenteil: Für freiwerdende Objekte müssten neue medizinische Konzepte im ambulanten und stationären Bereich her. Man müsse sich vor allem an Potenzialen und weniger an den Nachteilen orientieren. Aus seiner Sicht ist nicht für alle Krankenhäuser eine hohe Spezialisierung erforderlich. Für komplexe Herausforderungen, zum Beispiel in der hoch spezialisierten Chirurgie sei jedoch die Bildung von Zentren erforderlich. Nicht jede Einrichtung könne alles machen, was aus seiner Sicht auch für Universitätskliniken gelte. Für Werner steht fest: Nicht die Wirtschaftlichkeit müsse im Vordergrund stehen, es gehe vielmehr um Wirksamkeit und gemeinsamen Nutzen. „Wir haben eine zu hohe Rate an Reparaturmedizin, wir müssen in die Prävention rein. Betriebe müssen sich um Mitarbeiter kümmern, wenn sie die Effizienz steigern wollen.“ lautete ein Fazit Werners, der auch den Trend ablehnt, Einrichtungen vor allem an ihrer Bettenzahl zu bewerten. Er bemängelte, dass der Einfluss von Lobbyisten grundsätzlich zu hoch ist.

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