Dr. Dr. Reinhard Kallenbach | Landeskundliche Forschung
   Dr. Dr. Reinhard Kallenbach | Landeskundliche Forschung

Teil 7

 Wirksamer Schutz für heimische Gewässer

 

1. Unvollendete Pläne

 

Bereits im April 1937 bewertete der Stadtingenieur Hans Zerwas die Kanalisation der rechtsrheinischen Vororte äußerst kritisch. Vor allem in Ehrenbreitstein sah er große Probleme auf die Verantwortlichen zukommen. Im Vorentwurf des späteren Leiters des 1938 eingerichteten neuen Amtes für Stadtentwässerung heißt es: „In Ehrenbreitstein wird die Entwässerung durch die beiden großen Bachkanäle Mühlental und Blindtal beherrscht. An diese beiden Bachkanäle […] sind die angrenzenden Straßen und Häuser angeschlossen. Es hat sich auf diese Weise eine Art ,Mischkanalisation‘ mit wenig einwandfreien Sammlern gebildet.“1 Hans Zerwas ergänzte: „In Ehrenbreitstein liegen die Verhältnisse besonders ungünstig, weil die beiden Bäche vollständig in die Kanalisation einbezogen worden sind und als Hauptsammler des Kanalwassers dienen. Es ist selbstverständlich ausgeschlossen, diese Bäche über das [für die rechte Rheinseite zu errichtende] Pumpwerk nach der [noch zu bauenden] Kläranlage zu führen. In ihrem jetzigen Zustande verursachen die Einläufe in den Rhein aber bereits eine starke Geruchsbelästigung […], und bei längerer Trockenlegung werden die Bachkanäle mit ihren alten rauhen und rohen Wandungen in den engen Gässchen […] sogar zu einer gesundheitsschädlichen Gefahrenquelle werden. Es ist daher schwer, ohne allzu große Kosten die Verunreinigungen aus den Bachläufen oder anderweitig unschädlich zu machen.“2

 

Zur Neustrukturierung der Entwässerung auf der rechten Rheinseite schlug Hans Zerwas eine „Verbundlösung“ vor, die auch nach heutigen Gesichtspunkten technisch und wirtschaftlich optimale Ansätze bietet: Entwässerung im Mischverfahren bei Aufteilung der zusammengefassten Entwässerungsnetze Horchheim, Pfaffendorf und Ehrenbreitstein in Hoch- und Tiefzonen mit einer gemeinsamen Kläranlage. Diese wollte der Ingenieur im ehemaligen „Nellenköpfchen“ in der Gemarkung Urbar anlegen. Das gewonnene Methangas sollte in einer Treibgastankstelle verkauft und der angefaulte Schlamm als Dünger in Säcken versandfähig gemacht werden.3

 

Die Ausführungen des Ingenieurs zeigen, dass man sich davor hüten sollte, die Jahre zwischen den beiden Weltkriegen als verlorene Jahre zu bezeichnen. Im Gegenteil: Die Jahre der großen Auseinandersetzungen der Wissenschaftler waren vorbei, gewisse Standards hatten sich durchgesetzt. Dazu kam, dass vielerorts Wasserverbände erfolgreich arbeiteten, um die schlimmsten Auswüchse der Gewässerverschmutzung zu verhindern. Auch wenn – wie das Kölner Beispiel zeigt – drastische Gegenbeispiele aus dem Rheinland überliefert sind, sah es bis weit in die 1930er-Jahre hinein so aus, dass viele Gewässer noch nicht so stark verschmutzt waren, was auch das Vorhandensein der zahlreichen Badeanstalten am Ufer des Rheins erklärt. Das sollte sich erst mit fortschreitender Aufrüstung und dann mit der Umstellung auf die Kriegswirtschaft ändern.4 Dazu kam, dass den Städten nach wie vor die finanziellen Möglichkeiten genommen waren, weitreichende Investitionen in den Umweltschutz zu tätigen. Das zeigt sich auch am Beispiel Koblenz. Bis die von Hans Zerwas geforderte Neuordnung der Kanalisation auf der rechten Rheinseite im technisch und hygienisch notwendigen Umfang erfolgen konnte, sollten noch viele Jahre vergehen. Krieg und Wiederaufbau verdrängten die fortschrittlichen Überlegungen der 1930er-Jahre. Der Erfolg schien den Verantwortlichen recht zu geben. Die Wirtschaft nahm einen nie gekannten Aufschwung, am Rhein und seinen Nebenflüssen erstarkten alte und neue Ballungsräume zu wichtigen Zentren in Westeuropa. Und wieder einmal war es so, dass Ver- und Entsorgungssysteme in Städten und Regionen mit der stürmischen Entwicklung nicht Schritt halten konnten, zumal die Bevölkerung in der Bundesrepublik deutlich zunahm. Lebten 1952 etwa 51 Millionen Menschen in Westdeutschland, stieg die Bevölkerungszahl bis 1973 auf 62 Millionen Menschen.5

 

Zwar gelang es – wie auch am Koblenzer Beispiel deutlich wurde –, den immens steigenden Wasserbedarf von Bevölkerung und Wirtschaft zu decken, doch fehlten vielerorts Programme, um das Abwasserproblem in den Griff zu bekommen. Mehr noch: Die Fortentwicklung des Umweltrechts, das vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges durchaus hoffnungsvolle Ansätze gezeigt hatte, wurde nicht nur unterbrochen, sondern auch um viele Jahre zurückgeworfen. Die Väter des Grundgesetzes hatten eine große Chance vertan, genau die Kompetenzen neu zu ordnen, die für den Schutz der Umwelt relevant waren.6 Dabei formierten sich die Kräfte, die einen wirksamen Gewässerschutz forderten, bereits recht früh. Das kam nicht von ungefähr: Von 1949 bis einschließlich 1952 waren jährlich mehr als 100 größere Fischsterben in bundesdeutschen Gewässern registriert worden. Vor diesem Hintergrund war auf Initiative von kommerziellen und privaten Fischereiverbänden 1951 in Frankfurt die Vereinigung Deutscher Gewässerschutz (VDG) ins Leben gerufen worden.7

 

Weitreichende Folgen sollte auch die Gründung der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV) haben, die am 10. Mai 1948 in Düsseldorf aus der Taufe gehoben wurde. Die ATV entwickelte sich aus bescheidenen Anfängen zu einem der bedeutendsten Verbände im Umweltschutz für Abwasser- und Abfallwirtschaft. Die Initiative war vom Vorstandsmitglied der Emschergenossenschaft, Max-Prüß, ausgegangen, der die Vereinigung bis 1954 auch als Präsident führte. Prüß gelang es, führende Fachleute des Abwasserverbandes, darunter Karl Imhoff, für die Arbeit zu gewinnen. In den folgenden Jahren gelang es, ein starkes Forum aufzubauen, das Kommunen, Firmen, Hochschulen, Vereinigungen und auch Privatpersonen offenstand.8 Auch die Stadt Koblenz wurde zu Beginn der 1960er-Jahre ein aktives Mitglied im Verband, der heute Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) heißt.9

 

Auch wenn sich schon früh mahnende Stimmen erhoben, schritten in den Jahren des „Wirtschaftswunders“ die Inanspruchnahme der Landschaft und deren Zerstörung in einem zuvor unbekannten Ausmaß fort. Der Energieverbrauch stieg rapide, die Müllberge wuchsen. Und auch die Abwasserfrage sollte Dimensionen annehmen, die alle bisherigen Probleme in den Schatten stellte. In den Ballungsräumen war der Zustand der Oberflächengewässer sogar so schlecht, dass sie sich noch nicht einmal für die industrielle Brauchwassergewinnung eigneten.10 Der Bau von leistungsfähigen Klärwerken war lange vernachlässigt worden – auch vor dem Hintergrund einer aus heutiger Sicht bizarren Diskussion: Wurde doch ernsthaft über die Frage diskutiert, ob es wirtschaftlich nicht sinnvoller sei, den Wasserversorgern einen größeren Reinigungsaufwand zuzumuten als den Bau von Klärwerken voranzutreiben.11

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins nannte 1965 zwar „Kriegswirren und wirtschaftliche Notstandszeiten“ als Hauptgründe12, doch war es auch eine Tatsache, dass Maßnahmen für den Umweltschutz bewusst vernachlässigt wurden. Niemand konnte und wollte den Aufschwung verhindern. Das Vertrauen in die unbegrenzte Selbstreinigungskraft der Flüsse blieb weiter verbreitet, auch wenn bereits im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts die Grenzen ebendieser Kraft deutlich zu spüren gewesen waren. Ein weiterer Dämpfer sollte das „Dürrejahr“ 1959 werden, das ungewöhnlich geringe Niederschlagsmengen, was vielerorts zu dramatischen Versorgungsengpässen führte. Dazu kam, dass das Fischsterben zunahm. Wie zuletzt im April 2007 stieg damals die Angst vor einer „Versteppung“ Deutschlands, zumal auch aus Nordafrika und dem Westen der USA Dürreerscheinungen gemeldet wurden. Dies alles führte dazu, dass in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für den Gewässerschutz stieg, der in den folgenden Jahren auch zu einem Politikum werden sollte.13 Trotz dieses Umdenkens und steigender Investitionen in den Gewässerschutz stellte die 1956 gegründete „Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins“ noch Mitte der 1960er-Jahre nüchtern fest, „dass vier Jahrzehnte auf dem Gebiete des Kläranlagenbaus fast ungenützt verstrichen […]“ waren14. Zu dieser Zeit hatte die Aufklärung der Öffentlichkeit durch Ministerien und Behörden allerdings längst eingesetzt. Außerdem waren zwischen 1950 und 1959 2,5 Milliarden DM in die Sanierung des Rheins und seiner Nebenflüsse investiert worden.15 Allerdings zeichnete sich schnell ab, dass diese Investitionen noch lange nicht ausreichen würden. Bis die empfohlenen Maßnahmen Wirkung zeigten, sollten noch Jahre vergehen. Für den Rhein wäre es fast zu spät gewesen.

 

 

1.1 Neue rechtliche Grundlagen

 

Dass sich am Rhein und seinen Nebenflüssen die Situation seit den 1950er-Jahren dramatisch zuspitzte, lag auch an den rechtlichen Hintergründen. Wer an den Flüssen welche hoheitlichen Befugnisse hatte, war lange Zeit unklar. Klarheit brachte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Oktober 1962. Demnach wurde die Kompetenz des Bundes auf die Regelung des Verkehrs auf den Wasserstraßen und die damit unmittelbar verbundenen wasserwirtschaftlichen Aufgaben beschränkt. Auch am Rhein wurde den Ländern die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz in wasserwirtschaftlicher Hinsicht zugestanden. Rechtsgrundlagen wurden:

 

* das Bundesgesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) vom 27. Juli 1957, das bis 1962 durch elf Länder-Wassergesetze ergänzt wurde16

* das Wassergesetz für Baden-Württemberg vom 25. Februar 1960

* Bayerisches Wassergesetz vom 26. Juli 1962

* das hessische Wassergesetz vom 6. Juli 1960

* das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1962

* das Landeswassergesetz für Rheinland-Pfalz vom 1. August 1960

* Das saarländische Wassergesetz vom 28. Juni 1960

 

Das neue Wasserrecht des Bundes und der Länder betonte: Wasser ist die Existenzgrundlage für Bevölkerung, Industrie und Landwirtschaft, dessen Schutz schon allein vor dem Hintergrund des Allgemeinwohls unerlässlich ist. Die Nutzung von Gewässern wurde der staatlichen Kontrolle unterstellt, die Wasserbehörden hatten eine wichtige Aufsichts- und Genehmigungsfunktion – und eine rechtliche Grundlage, um Wasserverschmutzer hart zu bestrafen.17 Und es gab endlich eine länderübergreifende Zusammenarbeit. Die Bundesländer schlossen sich in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser zusammen.18

Trotz dieser Einsichten hatte das Wasserhaushaltsgesetz von 1957 wenig mit dem Umweltschutzgedanken zu tun. Im Gegenteil: Auch die Industrie hatte zunehmend Interesse an einheitlichen Regelungen, weil ihre Versorgung mit qualitativ befriedigendem Brauchwasser auf dem Spiel stand.19 Und man erkannte endlich auch, dass der Gewässerschutz ein Problem war, das nur grenzübergreifend gelöst werden konnte. Genau deshalb wurde bereits 1949 die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegründet, in der auch heute noch die Schweiz, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik zusammenarbeiten. Oberstes Ziel war eine Sanierung des Rheins durch einen wirkungsvollen Gewässerschutz.20

 

1957 wurde schließlich die Föderation Europäischer Gewässerschutz ins Leben gerufen, die sich vor allem aktuellen wissenschaftlichen Fragen stellte. Auch im Deutsch-Niederländischen Ausgleichsvertrag von 1960 war die Zusammenarbeit im Gewässerschutz geregelt. Im gleichen Jahr unterzeichneten die Länder Österreich, Schweiz, Baden-Württemberg und Bayern eine Übereinkunft einer Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee. 1962 folgten Vereinbarungen über die Grenzgewässer zwischen Belgien, den Niederlanden, Dänemark und der Bundesrepublik. Zu der internationalen Gewässerschutz-Allianz gehört auch die Gründung der internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar, die 1963 ins Leben gerufen wurden.21

 

Grundsätzlich waren diese Entwicklungen nicht neu. Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts hatte man sich bemüht, den Gewässerschutz nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch zu verbessern und auch über die Ländergrenzen hinaus zusammenzuarbeiten. Schließlich wurde eine historische Chance vertan, das vor dem Krieg herrschende Kompetenzgerangel zwischen Reich und Ländern endgültig zu den Akten zu legen. Das Grundgesetz von 1949 räumte dem Bund in wesentlichen Fragen des Naturschutzes und des Wasserhaushalts nur eine Rahmenkompetenz ein, was die Länder durchaus ausnutzten. Zunächst brachten nur Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Berlin Landeswassergesetze auf den Weg, während sich andere Bundesländer Zeit ließen und zum Teil erheblich von den Musterentwürfen abwichen. Noch schlimmer: Wenn es um Fragen der Abfallbeseitigung und des Bodenschutzes ging, hatte der Bund überhaupt keine Kompetenzen. „Umweltrelevante Entwicklungen und Verbesserungen wurden in den folgenden Jahren durch Kompetenzkonflikte gebremst. Unter anderem dürfte auch hier ein Grund […] für das relativ verzögerte Ingangkommen der Umweltpolitik im Sinne eines umfassenden Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen zu sehen sein“, lautet das ernüchternde Fazit von Michael Kloepfer, der auch auf die Tatsache hinweist, dass das Wasserhaushaltsgesetz keine allgemeinverbindlichen Anforderungen an die Einleitung von Abwässern in oberirdische Gewässer kannte. Diese Tatsache zeigt einmal mehr, dass das Prinzip des „Nachbesserns“ in der Bundesrepublik eine Tradition hat, die gut fünf Jahrzehnte zurückreicht. Die ersten für den Gewässerschutz günstigen Veränderungen erreichte die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft für naturgemäße Wirtschaft (IPA), die wiederum intensive Beziehungen zur Vereinigung Deutscher Gewässerschutz unterhielt.22 Sie war ein überparteilicher Zusammenschluss von Länder- und Bundesparlamentariern, die für eine naturgemäße Wirtschaftsweise eintraten.23 Auf Initiative der IPA wurde schließlich zum Beispiel das Gesetz über Detergenzien24 in Wasch- und Reinigungsmitteln vom 5. September 1961 auf den Weg gebracht.25 Trotz der ersten Schutzmaßnahmen und des allmählichen Umdenkens, was ein entscheidender Verdienst der IPA war, hatten die neuen Maßnahmen für den Gewässerschutz noch keine dauerhafte Wirkung. Nicht umsonst kommt der Bundesraumordnungsbericht von 1967 zu folgender Erkenntnis: „[…] Die den Vorflutern innewohnende Selbstreinigungskraft ist in nahezu allen Flussgebieten auf weiten Strecken bis an die oberste Grenze ausgenutzt, häufig auch bereits überschritten. Das Grundwasser ist vielerorts durch wasserbauliche Maßnahmen in seiner Menge reduziert bzw. durch das Anhäufen von Abfallstoffen in seiner Qualität beeinträchtigt. […]“26 Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass allein 1967 rund 1,8 Milliarden DM in die Sanierung der Abwassersysteme investiert wurden. Die Richtigkeit dieses ernüchternden Bildes war bereits durch die Statistik von 1963 belegt worden. Demnach waren von den 57,6 Millionen Bundesbürgern nur 11,1 Millionen an eine vollbiologische Abwasserreinigung angeschlossen. Weitere 18 Millionen Menschen wurden über teilbiologische und mechanische Systeme versorgt. 17,4 Millionen Bundesbürger waren gar nicht an eine Kanalisation oder an eine Kläranlage angeschlossen, weitere 11,1 Millionen Bürger hatten nur einen Anschluss an einen Kanal. Der Anschlussgrad an vollbiologischen Kläranlagen sollte sich allerdings bis 1969 fast verdoppeln. Damals waren 21,3 Millionen Menschen an solche Systeme angebunden. Bis 1975 sollte der Anteil auf 31,5 Millionen steigen. Allerdings gab es immer noch 8,9 Millionen Bundesbürger, die weder an ein Klärwerk noch an eine Kanalisation angeschlossen waren.27

 

Erst die späten 1960er-Jahre sollten Veränderungen im Sinne einer wirkungsvolleren Umweltschutzgesetzgebung bringen. Ausschlaggebend waren die (in der Bush-Ära anscheinend in Vergessenheit geratene) amerikanischen Vorbilder: In der Ära Kennedy der „Clean Air Act“ von 1963 und das Umweltschutzprogramm des US-Präsidenten Richard Nixon (1970). Diese Maßnahmen wurden durch die Öffentlichkeitsarbeit der Vereinigung Deutscher Gewässerschutz auch in der Bundesrepublik bekannt.28 Einen Wendepunkt markierte auch die Regierungsübernahme durch die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt am 21. Oktober 1969.29 Und auch der Bericht des 1968 auf Initiative des italienischen Industriellen Aurelio Peccei und des OECD-Direktors Alexander King gegründeten „Club of Rome“ hatte eine nicht zu unterschätzende Wirkung. Dieser „Club“ trat 1972 mit dem Bericht von Dennis Meadows zum ersten und bislang zum einzigen Mal ins Rampenlicht der Weltöffentlichkeit. Der Bericht fand nicht nur deshalb Beachtung, weil er die Grenzen des Wachstums analysierte, sondern auch auf die Folgen eines vernachlässigten Umweltschutzes einging. In Deutschland hatte der neue SPD-Bundeskanzler Willy Brandt in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 die besondere Bedeutung der Umweltpolitik betont. Bei genauerer Betrachtung ist dieser Vorstoß eine logische Konsequenz einer neuen Richtung, die die SPD bereits mit ihrem Godesberger Programm von 1959 eingeschlagen hatte.30 1961 wurde der neue Kurs im Landtagswahlkampf von Nordrhein-Westfalen unter der Devise „Blauer Himmel über der Ruhr“ erstmals werbewirksam veröffentlicht.31

 

Auch auf Bundesebene tat sich etwas. So wurde am   6. Juli 1970 ein Kabinettsausschuss für Umweltfragen gegründet, und am 17. September des gleichen Jahres folgte ein Sofortprogramm der Bundesregierung, das  unter maßgeblichem Einfluss des Koalitionspartners FDP (!) entstand.32 Der nächste Schritt war das Umweltprogramm der Bundesregierung vom 29. September 1971. Anfang 1972 wurde schließlich beim Bundesinnenministerium der zwölfköpfige „Rat der Sachverständigen für Umweltfragen“ eingerichtet. Eine weitere Konsequenz aus dem Programm war die Gründung des Berliner Umweltbundesamtes (1974), das fortan die Aufgabe hatte, die Arbeit von rund 40 Behörden, Anstalten und Forschungseinrichtungen zu koordinieren.33 Und endlich kam es auch zu umfassenden Gesetzesänderungen. Dazu gehörten unter anderem die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes, das Wasserabgabengesetz und das Bundesnaturschutzgesetz (alle 1976). Dazu kamen durch eine entsprechende Grundgesetzänderung Kompetenzzuweisungen an den Bund, wogegen Forderungen nach einer verfassungsrechtlichen Relevanz des Umweltschutzes nicht berücksichtigt wurden.34 Trotz dieser erheblichen Fortschritte sollte nicht vergessen werden, dass die Umweltpolitik unter Einfluss der Ölkrise von 1973 und in der Regierungszeit des neuen Bundeskanzlers Helmut Schmidt nicht mehr die ursprüngliche Bedeutung hatte, was schließlich zur Gründung der Grünen führte. Die neue Partei zog 1983 in den Bundestag ein.35

 

Trotz der bedeutenden Fortschritte in der Umweltpolitik zeigte sich in den Kommunen einmal mehr, wie sehr wirtschaftliche Interessen und schwache Gemeindekassen einer schnellen Umsetzung von politischen Vorgaben und Forderungen im Weg standen. Der sprunghafte Anstieg der Zahl von Bürgerinitiativen, die durch ihr Engagement Druck auf die Verantwortlichen ausübten, kommt ebenso wenig von ungefähr wie die Entstehung einer einflussreichen Plattform: Bereits 1972 hatten sich die im Umweltschutz engagierten Bürgergruppen zum „Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz“ zusammengeschlossen.36 Das waren günstige Voraussetzungen für den weiteren Aufstieg der Grünen, die die verhärteten Fronten zwischen Politik und Bürgerinitiativen zu nutzen wussten.

 

 

1.2 Der Zustand des Rheins

 

Da im kriegszerstörten Deutschland neben dem Wiederaufbau der Wirtschaft vor allem die Errichtung von Wohnungen im Vordergrund stand, sollten noch Jahre vergehen, bis die bereits kurz vor Kriegsausbruch ins Auge gefassten Maßnahmen für den Gewässerschutz Wirklichkeit werden sollten. Selbst beim Chemiegiganten Bayer Leverkusen gab es Mitte der 50er-Jahre keine zentralen Anlagen zur Reinigung des Abwassers. Die Ableitungen erfolgten an sieben verschiedenen Stellen. Die Folge: Der Rhein roch intensiv nach aromatischen Verbindungen, Schaumteppiche waren an der Tagesordnung, die Flussfauna war geschädigt. Die Verhältnisse sollten sich allerdings mit dem Bau einer werkseigenen Großkläranlage verbessern, deren erste Stufe aber erst 1971 in Betrieb genommen wurde. Bis zur Vollendung der zweiten Stufe sollten noch einmal neun Jahre vergehen.37

 

Auch wenn Verhältnisse wie in Leverkusen in der ersten Hälfte der 1960er-Jahre am Rhein zu den typischen Beobachtungen gehörten, war es immer noch nicht so, dass der Rhein in seinem ganzen Verlauf zu einer Kloake verkommen war. Die Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins veröffentlichte 1965 eine differenzierte Bestandsaufnahme. Demnach hatte der Hochrhein noch eine gute Wasserqualität. Kritischer wurde die Situation am Oberrhein. Hier sorgten vor allem die Abwassereinleitungen aus dem Raum Basel für eine Verschlechterung der Wasserqualität. Dazu kamen weitere problematische Einleitungen, vor allem in der Umgebung von Straßburg und Karlsruhe. Noch kritischer wurde es im Raum Mannheim-Ludwigshafen. Hier waren es neben den Abwässern der Schwesterstädte vor allem die chemische Industrie und ein Zellstoffwerk, die mit ihren Einleitungen das Flusswasser verunreinigten. An der Mündung des Neckars kamen dann auch noch die Abwässer aus dem Darmstädter Raum dazu. Ebenfalls höchst unbefriedigend waren die Verhältnisse im Raum Mainz-Wiesbaden, wo man auch noch mit den Abwässern aus dem Main fertig werden musste.38

 

Flussabwärts wurde die Situation nicht besser. Ganz im Gegenteil. In der Denkschrift der Arbeitsgemeinschaft heißt es hierzu: „In der anschließenden Gebirgsstrecke erholt sich der Rhein zwar geringfügig wegen seiner größeren und turbulenten Strömungsgeschwindigkeit, wird aber bei Koblenz im Neuwieder Becken durch Städte und industrielle Abwässer erneut belastet. Nach einer kurzen Erholungsstrecke tritt er immer noch mäßig verschmutzt in das nordrhein-westfälische Industriegebiet. Auch führt er hier schon viel hauptsächlich von der Schiffahrt stammendes Mineralöl mit sich. Große Städte wie Bonn, Köln, Düsseldorf, Krefeld und Duisburg und eine Reihe großer Industriefirmen leiten nur teilweise geklärtes oder nicht gereinigtes Abwasser ein. Nach Verlassen des Industriegebietes weist der Strom eine starke Verschmutzung auf. Im Raum unterhalb von Wesel erholt er sich allmählich und erreicht immer noch bemerkbar mit gelösten und ungelösten organischen sauerstoffzehrenden Substanzen belastet die niederländische Grenze.“39

 

Das Problem konnte nur mit Investitionen gelöst werden, die die bisherigen Ausgaben erheblich überstiegen. Die Arbeitsgemeinschaft ermittelte für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland Kosten von insgesamt 5,510 Milliarden DM. Davon sollten 3,119 Milliarden DM in den Ausbau von Kanalisation und Hauptsammlern, weitere 2,391 Millionen DM in den Bau von Kläranlagen fließen.40 Und Nordrhein-Westfalen sollte das Bundesland sein, das am meisten von dem Investitionspaket profitieren sollte. Für die Sanierung der dort besonders stark verschmutzten Rheinabschnitte waren insgesamt 1,8 Milliarden DM vorgesehen. Dies alles änderte nichts daran, dass der Rhein inzwischen offen als größte Kloake Europas bezeichnet wurde. Dass dies nicht von ungefähr kam, wurde spätestens mit der Denkschrift der Arbeitsgemeinschaft der Länder deutlich, die nach der Verabschiedung der Europäischen Wasser-Charta durch den Europarat (Frühjahr 1968) vorgelegt wurde. Wie bereits 1965 wurden die Abschnitte des Rheins untersucht. Es wurde herausgearbeitet, welchen Anteil die Industrie an der Verunreinigung des Flusses hatte.41

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.3 Fischsterben im Juni 1969

 

Trotz der ersten Maßnahmen wurde die tatsächliche Bedeutung des Gewässerschutzes nach wie vor unterschätzt. Das sollte sich im Juni 1969 ändern. Das große Fischsterben sensibilisierte endlich auch die Öffentlichkeit. „Millionen toter Fische verfärbt, bauchoben und vielfach mit weggefressener Haut“, war zum Beispiel in der Stuttgarter Zeitung zu lesen.42 Und die Region Mittelrhein war besonders betroffen, weil die Katastrophe in Bingen begann. 100 Kilometer lang war der „Teppich“ mit toten Fischen, der rheinabwärts zur niederländischen Grenze trieb. Auf der Suche nach den Gründen für die Katastrophe tappten die Behörden zunächst im Dunkeln. Auch einen Monat nach der Katastrophe waren die Ursachen immer noch nicht geklärt. Noch Ende Juli ging man davon aus, dass im Rhein verborgene Giftbehälter die Ursache waren, nach denen allerdings ein Spezialschiff erfolglos suchte.43 Ein weiterer Verdacht richtete sich gegen die US-Streitkräfte und ihre Giftgasreserven. Allerdings dementierte das Bundesverteidigungsministerium die Darstellung des in die DDR geflüchteten westdeutschen Wissenschaftlers Petras, der über Kriegsschiffe mit chemischen Kampfstoffen in einem Nebenarm des Rheins berichtet hatte.44 Diese im Kalten Krieg konstruierten Horrorvisionen waren nicht haltbar. Es stellte sich heraus, dass Endosulvan in den Rhein geleitet worden war. Diese Chemikalie war in einem Schädlingsbekämpfungsmittel mit dem Markennamen „Thiodan“ enthalten, das wie das bekanntere DDT zu den sogenannten Kontaktgiften gehörte. Es war Mitte der 1950er-Jahre von den Hoechst-Werken gegen Insektenfraß entwickelt worden. Dass dieses Gift schon in geringen Konzentrationen für Fische tödliche Folgen hatte, war damals bekannt.45

 

Die Giftkatastrophe auf dem Rhein führte schließlich dazu, dass sich die damalige „Länderarbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung des Rheins“, der neben Rheinland-Pfalz auch Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen angehörten, auf die Einführung eines Warnsystems zur Früherkennung von Verunreinigungen des Flusses einigte. Demnach sollten amtliche Meldestellen festgelegt und die für die Untersuchung von Wasserproben zuständigen Institute bestimmt werden.46

2. Das große Umdenken

 

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as große Fischsterben im Rhein im Juni 1969 hatte deutlich gemacht, dass die bisherigen Maßnahmen für den Gewässerschutz nicht ausreichten. In den 1970er-Jahren wurden schließlich immense Summen investiert, um das Problem zumindest ansatzweise in den Griff zu bekommen. In den alten Bundesländern wurden zwischen 1971 und 1981 insgesamt rund 40 Milliarden DM für den Bau und Betrieb von Kläranlagen und Kanalisationsnetzen ausgegeben. Waren 1951 noch 32 Prozent der Bundesbürger an eine Kanalisation angeschlossen, stieg die Quote nun auf immerhin 55 Prozent.47 Gerade am Rhein waren die Investitionen dringend erforderlich: Obwohl die Verschmutzung des Flusses immer weiter zunahm, stieg im Rheinland der Anteil der Wasserversorgung aus Rheinuferfiltraten. Bereits 1964 lag er bei 25,5 Prozent. Der Anteil des auf dem gleichen Weg entnommen Brauchwassers lag sogar bei 50 Prozent. Gleichzeitig wurde ein Nachlassen der Brunnenergiebigkeit bei gleichzeitigem Qualitätsverlust beobachtet. Vor allem auf die Kommunen kamen hohe Ausgaben für die Gewinnung und Aufbereitung von Trinkwasser zu.48

 

Die hohen Investitionen in den Gewässerschutz führten jedoch nicht zu deutlichen Verbesserungen der Flusswasserqualität. Im Gegenteil: Das Fischsterben ging weiter, allein zwischen 1962 und 1981 reduzierten sich die Fangerträge der deutschen Flussfischerei um 30 Prozent. Entsprechend waren die wirtschaftlichen Folgen. Nur noch 1000 Menschen arbeiteten in einem auch noch von der ausländischen Konkurrenz gebeutelten Wirtschaftszweig, der einmal eine der wichtigsten Erwerbsquellen war.49 Die erheblichen Investitionen in den Gewässerschutz und die damit verbundene deutliche Verbesserung der Qualität der Flüsse und Binnengewässer seit den 1980er-Jahren bedeuteten nicht, dass eine endgültige Lösung der Umweltprobleme in greifbare Nähe gerückt war. Das machte die Sandoz-Katastrophe im November 1986 deutlich, die nach dem Tschernobyl-Schock vom 26. April 1986 erneut die Medien alarmierte. Weniger bekannt ist, dass sich der Rhein auch ohne Sandoz nach wie vor in einem bedenklichen Zustand befand. 1985 führte der Rhein 11 Millionen Tonnen Chlorid, 4,6 Millionen Tonnen Sulfat, 828.000 Tonnen Nitrat, 284.000 Tonnen organische Kohlenstoffverbindungen, 90.000 Tonnen Eisen, 38.200 Tonnen Ammonium, 28.400 Tonnen Phosphor, 4350 Tonnen Zink, 2500 Tonnen organische Chlorverbindungen, 681 Tonnen Kupfer, 665 Tonnen Blei, 578 Tonnen Chrom, 530 Tonnen Nickel, 126 Tonnen Arsen, bis zu 13 Tonnen Cadmium und 6 Tonnen Quecksilber über die niederländische Grenze. Zur gleichen Zeit fanden Chemiker der niederländischen Rheinwasserwerke heraus, dass selbst das aufbereitete Trinkwasser Stoffe enthielt, die als krebserregend gelten.50

 

Zum Zustand heimischer Gewässer passt das Bild, das die „Abfallentsorgung“ bis weit in die 1980er-Jahre hinein vermittelt. Wie in vorindustrieller Zeit wurde Abfall als Müll behandelt, der einfach im Gelände abgelagert werden konnte – und das, obwohl sich die Menge des Hausmülls schon in den Jahren von 1950 bis 1961 verdoppelt hatte. Ein klassischer „Entsorgungsort“ waren ausgebeutete Kiesgruppen, die bis in die 1970er-Jahre hinein einfach und ohne besondere Schutzmaßnahmen verfüllt wurden. Man bedenke: Noch 1970 waren 50 Prozent der Einwohner der Bundesrepublik nicht an eine geregelte Müllabfuhr angebunden. Und: Von rund 200 Millionen Kubikmetern an Abfallstoffen aller Art wurden 80 Prozent auf 50.000 Müllkippen „deponiert“, ohne dabei an die Folgen für Böden oder Wasser und damit an die Gesundheit der Bevölkerung zu denken. Zu Beginn der 1970er-Jahre gab es gerade mal 100 „geordnete“ Deponien. Dort landeten aber nur 15 Prozent des Hausmülls. Bis Ende der 1980er-Jahre sollte sich diese Situation nicht ändern. Im Gegenteil: Die Menge des Hausmülls wuchs auf 380 Kilogramm pro Kopf und Jahr. In den USA stieg die Pro-Kopf-Menge sogar auf 744 Kilogramm.51

 

Trotz der alarmierenden Ereignisse ist 1986 als „Jahr der Katastrophen“ auch ein wichtiges Jahr für die Stärkung des Umweltschutzes, wobei natürlich auch wahltaktische Überlegungen der Bundesregierung unter Führung von Kanzler Dr. Helmut Kohl eine Rolle spielten.52 Damals wurde nicht nur das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegründet. Auch die Umweltgesetze standen auf dem Prüfstand und wurden einer Novellierung zugeführt.53 Das neue Abfallgesetz vom    27. August 1986 mit seinen Verwertungsgrundsätzen ist ein Ergebnis des „Reformjahrs“. Dennoch sollte nicht übersehen werden, dass bereits die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 26. April 1976 (das am 25. Juli 1986 noch einmal geändert wurde) den Charakter eines modernen Umweltschutzgesetzes hatte, das sehr wohl positive Folgen für die Wasserqualität des Rheins hatte. So wies die von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) herausgegebene Gewässergütekarte eine zum Teil erhebliche Verbesserung der Qualität des Rheinwassers aus. Mitte der 1960er-Jahre hatte man noch durchgehend kritische Belastungen oder starke Verschmutzungen festgestellt.54

 

Das Koblenzer Beispiel zeigt, dass die seit den 1980er-Jahren eingeleiteten umfassenden ergänzenden Maßnahmen für den Gewässerschutz auch aus städtebaulichen Gründen erfolgten. In diese Zeit fallen auch die umfassenden Maßnahmen der durch das Städtebauförderungsgesetz begünstigten Stadtteilsanierungen, bei denen es um „Gesundung“ im wahrsten Sinne des Wortes ging. Dabei stand – wie in vielen anderen Städten – nicht nur die Überwindung kleinteiliger Bau- und Stadtteilstrukturen55 im Vordergrund, sondern eben auch die vollständige Erneuerung der Kanalisation. Im Zuge der umfassenden Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerschutzes wollte man gleichzeitig auch die Hochwasserproblematik in den Griff bekommen. Das geschah seit 1957 mit der nicht unumstrittenen Höherlegung des zerstörten und eingeebneten Kastorviertels und wurde mit dem technisch sehr aufwendigen und kostspieligen Hochwasserschutz für Ehrenbreitstein fortgesetzt. Nicht vergessen sollte man, dass das 1970 vollendete und 1971 eingeweihte Großklärwerk im Stadtteil Wallersheim noch einmal erheblich ausgebaut wurde und der neue Abschnitt im Frühjahr 1990 in Betrieb genommen werden konnte.

 

Die Verbesserungen auf lokaler und regionaler Ebene nahm Sven Lüthje bereits 1990 zum Anlass, eine recht positive Bilanz zu ziehen. Der damalige Direktor des Landesamtes für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz56 stellte bei einem Seminar über die Trinkwasserversorgung durch Uferfiltrat am 21. Juni in Mainz fest, dass nach dem Bau vieler Kläranlagen die Belastung des Rheins mit organisch abbaubaren Stoffen gegenüber den 1960er- und 1970er-Jahren deutlich zurückgegangen war. Lüthje erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Landtages. Dieser hatte bereits am 17. Februar 1983 die Gewässergüteklasse II als Qualitätsziel für alle Fließgewässer im Land vorgegeben. Dieses Ziel war Anfang der 1990er-Jahre erreicht worden: Der Kampf gegen das Fischsterben und den Sauerstoffmangel schien von Erfolg gekrönt zu sein.57

 

Trotz der zweifellos deutlich sichtbaren Erfolge warnte Sven Lüthje vor Euphorie und wies auf unbekannte Stoffe hin, die in der biologischen Güteklassebeschreibung nicht berücksichtigt wurden und deren Auswirkungen noch nicht bekannt waren. Als Beispiele nannte der Direktor Salze, Stickstoffverbindungen, organisch schwer abbaubare Stoffe wie Mittel zur Pflanzenbehandlung, Schwermetalle und eine Vielzahl von nicht bekannten, analytisch noch nicht fassbaren Stoffen. Sven Lüthje betonte, dass es in Rheinland-Pfalz zwar große Grundwasservorkommen gebe, man aber wegen der hohen Siedlungsdichte in den Ballungsräumen eben auf Uferfiltrat oder auf mit infiltriertem Rheinwasser angereichertes Grundwasser zurückgreifen müsse. Außerdem würden nicht weiter bekannte chemische Substanzen Probleme bereiten. Nicht umsonst hob der Direktor einen Nutzungskonflikt zwischen der Trinkwassergewinnung einerseits und der Einleitung von Abwässern andererseits hervor.58 Wie die Jahresberichte der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke zeigen, haben diese Hinweise ihre Aktualität nicht verloren. So meldete der Jahresbericht 2004 zwar keine akuten Gefahren, wies aber dafür auf Substanzen hin, die im Zuge der konventionellen Wasseraufbereitung nicht herausgefiltert werden konnten. Als Beispiele wurden unter vielen anderen neben Pflanzenschutzmitteln auch Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) genannt, die häufig bei der Herstellung von Wasch- und anderen Reinigungsmitteln verwendet wird.59 Auch die Wirkstoffe Ibuprofen und Diclofenac, die in Schmerz- und Rheumamittel enthalten sind, wurden als schwer abbaubar charakterisiert.60

 

Ein weiteres aktuelles Problem ist und bleibt die Frage, wie sich der Klimawandel auf den Rhein auswirken wird. Und in diesem Punkt zeichnete bereits die Internationale Rheinkonferenz, die Ende April 1999 in Koblenz eröffnet wurde, ein sehr düsteres Bild.61 In der Tagespresse warnten die Experten vor den Folgen der Klimaerwärmung. Tenor: Die Folgen könnten für den Rhein dramatisch sein, weil die Gletscher, deren Schmelzwasser dem Strom das ganze Jahr lang ausgeglichene Verhältnisse bescheren, verschwinden. Dabei rechnete Prof. Dr. Hartmut Graßl von der Genfer Weltorganisation für Meteorologie (WMO) vor, dass sich die Gletschermasse zwischen 1850 und 1970 um 50 Prozent verringert habe. In den folgenden Jahren verschwanden noch einmal rund 20 Prozent. Bei der Konferenz machte Graßl ferner deutlich, dass Klimaforscher in Deutschland schon seit Jahren steigende Niederschlagsmengen im Winter und weniger Regen im Sommer registrierten. Mit einer Trendwende rechnete er nicht. Im Gegenteil: Zum damaligen Zeitpunkt ging die WMO von einer Steigerung der Durchschnittstemperaturen zwischen einem und drei Grad in einem Zeitraum von 50 Jahren aus. Für den Rhein bedeutete das Extremwasserstände im Winter und Niedrigwasser in der warmen Jahreszeit – mit entsprechenden ökonomischen Folgen für die Transportwirtschaft. Der damalige Präsident der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), Prof. Dr. Manfred Spreafico, ging sogar davon aus, dass das Abfallen der Pegelstände auch das Trinkwasserdargebot gefährden könnte, da auch der den Fluss begleitende Grundwasserstrom sinken würde, aus dem man das Uferfiltrat gewinnt. Spreafico warnte davor, dass der Strom seine Rolle als „Kläranlage Europas“ verlieren könnte, weil sinkende Pegel zu niedrigerer Fließgeschwindigkeit und damit zum Verlust von Selbstreinigungskraft führen. Fazit der Experten: Der Strom wird immer unberechenbarer. Dabei räumten sie allerdings ein, dass sich aus den Statistiken der vergangenen 100 Jahre keine eindeutigen Schlüsse für die Zukunft ziehen ließen. Allerdings wurde auch betont, dass der Rhein – bedingt durch Begradigungen – immer schneller fließe und sich deshalb auch immer tiefer in sein Bett eingrabe. Die Folge: eine Zunahme von Sedimentablagerungen, die vor allem in den Niederlanden zu Problemen führen könnten. Sedimente sind nämlich so etwas wie ein „Langzeitgedächtnis des Flusses“, die Giftstoffe enthalten können, die eigentlich schon Jahrzehnte zuvor aus dem Rheinwasser verschwunden sind. Unter Hinweis darauf, dass der Rhein wohl der am besten erforschte Fluss der Erde sei, sahen die Konferenzteilnehmer trotz ihrer recht düsteren Visionen keinen Grund zur Hysterie.62 Die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit scheinen ihnen recht zu geben. Das Extremhochwasser der Jahre 1993 und 1995 wiederholte sich bislang nicht. Auch die in den Medien – vor allem in der Bild-Zeitung – hochgespielte „Dürre“ vom April 2007 wurde durch die Niederschläge des folgenden Monats relativiert.

 

 

3. Neuordnung in Koblenz

 

A

uch in Koblenz richteten die alliierten Luftangriffe der Jahre 1944 und 1945 schwere Schäden an. So wurden in der Innenstadt 54 Prozent der Gebäude zerstört und weitere 33 Prozent schwer beschädigt.63 Im gesamten Stadtgebiet hatten von insgesamt 25.635 Wohnungen nur 1500 die Bombardements unversehrt überstanden. Von 90.000 Koblenzern lebten bei Kriegsende nur noch 12.000 in ihrer Heimatstadt. Doch die Bürger kehrten nach der Evakuierung der Stadt relativ schnell aus Thüringen zurück, was die örtliche Verwaltung vor große Probleme stellte.64 Da die französische Besatzung das zur Verfügung stehende Baumaterial zunächst für eigene Zwecke beanspruchte, musste sich die Zivilbevölkerung zunächst mit Provisorien begnügen. Das galt nicht nur für die Wiederherstellung der Gebäude, sondern vor allem auch für vorhandene Kanäle im Koblenzer Stadtgebiet, die damals eine Gesamtlänge von nur 97 Kilometern hatten. Rechnet man Hausanschlüsse und zerstörte Sinkkästen mit, gab es insgesamt rund 1200 Schadensstellen, die repariert werden mussten. Davon waren bis zum Dezember 1946 gut 760 beseitigt.65

 

Der Neubau von Kanalisationsabschnitten in der Innenstadt kam nach frostbedingten Verzögerungen erst im Frühjahr 1947 in Gang. Bis zum 31. März sollte mit dem Bau von 353 laufenden Metern Mauerkanälen und 875 laufenden Metern Rohrkanälen begonnen werden. Darüber hinaus wollte man 22 Revisionsschächte bauen.66 Zu diesem Zeitpunkt gab es immer noch rund 340 Schadensstellen in der Stadt. Der Aufwand wurde auf rund 18.000 Arbeitstage, die Kosten für die Wiederherstellung wurden auf rund 28.000 Reichsmark geschätzt.67

 

Anfang 1947 war die Kanalisation in Lützel, Neuendorf, Pfaffendorf und Horchheim weitgehend repariert, die Arbeiten in Ehrenbreitstein sollten noch im Frühjahr abgeschlossen werden. Auch in anderen Stadtteilen gab es Fortschritte. So waren bereits im Laufe des Jahres 1946 die Straßenkanäle auf der Karthause instand gesetzt worden. Gleiches galt für die Strecke von der Koblenzer Innenstadt nach Moselweiß. Im Einzelnen wurden die Kanäle in den Bereichen Schlachthofstraße, Blücherstraße, Moselweißer Straße und Koblenzer Straße repariert. Die starken Verstopfungen, die zu Rückstaus in diesem Gebiet geführt hatten, wurden in den ersten Monaten des Jahres 1947 beseitigt. Dagegen ließ man die unbewohnten Bereiche der Altstadt einfach liegen. So wurde das Kastorviertel vor dem Hintergrund aufgegeben, dass man dort eine umfassende städtebauliche Neuordnung plante.68

 

 Wie das Beispiel Oberwerth zeigt, musste sich die Stadtverwaltung oft mit Provisorien begnügen. Da das Abwasserpumpwerk zerstört und somit eine Ableitung der Abwässer in das Innenstadtsystem unmöglich war, leitete man das verschmutzte Wasser unterhalb der Horchheimer Eisenbahnbrücke in den Rhein.69 Und trotz der großen Bemühungen, das alte Entsorgungssystem wieder in Gang zu bringen, häuften sich die Beschwerden. Dies lag auch daran, dass in den Kriegsjahren die Reinigung von Kanälen und Hausanschlüssen vernachlässigt worden war und sich nun gefährliche Rückstaus mit ekelerregenden Folgen bildeten. So klagte eine Frau Pelzer als Bewohnerin des Erdgeschosses im Haus Johannes-Müller-Straße 36 darüber, dass die Jauche in den Kellerräumen bis zu einer Höhe von 75 Zentimetern stehe und die Klosetts nicht benutzt werden könnten, weil sich bereits jetzt die Exkremente sammelten.70 Und Hans Zöller berichtete über ähnliche Zustände im Haus Emser Straße 136a (Pfaffendorf).71 Auch die Beschwerde von Josef Buschmann spricht Bände. Der Inhaber der gleichnamigen Weinbrennerei in Ehrenbreitstein nannte überquellende Fäkalien am Klausenbergweg in Höhe der Rheinburg und erinnerte daran, dass er die Stadtverwaltung bereits mehrfach unterrichtet habe, aber trotzdem noch nichts geschehen sei.72

 

Trotz der zahlreichen Beschwerden war an einen Neubau von Kanälen in der zerstörten Stadt noch nicht zu denken. Erst um 1950 wurde das bestehende System in nennenswertem Umfang ausgebaut. Der eigentliche Schub sollte jedoch erst mit der Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete wie zum Beispiel dem Flugfeld Karthause in den 1960er-Jahren einsetzen. So wurde das städtische Kanalnetz in der Zeit zwischen 1963 und 1972 um rund 150 Kilometern erweitert. 1975 hatte es eine Gesamtlänge von 316,3 Kilometern erreicht. Zum Vergleich: Die von Adolf André konzipierte „Urkanalisation“ brachte es um 1900 auf eine Länge von gerade mal 21,4 Kilometern. Und noch 1925 waren bescheidene 61,8 Kilometer gemessen worden.73

 

 

3.1 Erste Projekte in den Stadtteilen

 

Die Neuausrichtung und Ergänzung der Koblenzer Kanalisation war in fast allen Stadtteilen ein wichtiges Thema, zumal auch die sanitären Verhältnisse in vielen Häusern bis weit in die 1970er-Jahre hinein stark zu wünschen übrig ließen. So berichtete der „Außendienst“ der Stadtverwaltung über das Haus Trierer Straße 273, dass sich die einzige Toilette für das gesamte Grundstück auf dem Hof befand und diese keine Wasserspülung besaß.74 Die Mängel waren keine Metternicher Spezialität. Ganz im Gegenteil: Gerade in den Koblenzer Kernbereichen waren die sanitären Verhältnisse immer noch sehr schlecht. Bände spricht die telefonische Meldung einer Helferin des Pfarramtes Liebfrauen bei der Stadtverwaltung vom         7. Februar 1963. Die Frau teilte mit, dass wahrscheinlich Bewohner der Häuser Florinspfaffengasse 5 oder 7 ihre Exkremente in den vor dem Haus Nr. 6 befindlichen Kanalschacht schütten würden. Eine genaue Benennung der Verursacher war nicht möglich, weil diese stets die Dunkelheit nutzten. Allerdings sei wiederholt festgestellt worden, dass „feste Stoffe“ auf dem Kanalrost lagen, die die Bewohner des Hauses Florinspfaffengasse 6 beseitigen mussten. Die Zeugin bat wegen der unzumutbaren Zustände und der Tatsache, dass Kinder gern in der Gasse spielten, um das Einschreiten der „Gesundheitspolizei“.75 Dieses drastische Beispiel war kein Einzelfall. Als man im Vorfeld der Altstadtsanierung den Wohnungsbestand genau unter die Lupe nahm, ergab sich ein ernüchterndes Bild: Besaßen laut Statistik des Jahres 1968 rund 15 Prozent aller Wohnungen im Koblenzer Stadtgebiet weder Bad noch Toilette, war der für den Kernbereich der Altstadt innerhalb des spätantik-frühmittelalterlichen Grabens ermittelte Wert deutlich höher. Er erreichte 56 Prozent (!), wobei die Verhältnisse in den Häuserblöcken zwischen Gemüsegasse und Florinspfaffengasse mit Abstand am schlimmsten waren. Dies lag vor allem daran, dass die westliche und östliche Altstadt im Krieg weitgehend zerstört worden waren. Diese Tatsache führte zu einer Überbelegung in den antiken Kernbereichen und damit lange auch zu einem „Sanierungsstau“.76

 

Neben der Altstadt gehörten vor allem die noch erhaltenen Abschnitte der preußischen Festung Koblenz zu den Gebieten, die noch Jahre nach Kriegsende als Notunterkunft dienten. Besonders übel müssen die Zustände im (heute ungenutzten) Fort Asterstein gewesen sein. Dort waren die sanitären Anlagen in einem verwahrlosten Zustand und stark verschmutzt. Außerdem hatte die Toilette keine Wasserspülung. Dazu kam, dass der Abortraum vom Tageslicht abgeschnitten war und keine künstliche Beleuchtung besaß – und das, obwohl dort die einzige Wasserentnahmestelle vorhanden war. Eine Heizung gab es nicht, sodass die Leitung im Winter zufror. Angesichts der katastrophalen Verhältnisse verrichtete ein Teil der Bewohner die Notdurft in Eimer, die dann unmittelbar vor dem Haupteingang des Kernwerks entleert wurden, wo außerdem auch noch Schutt abgeladen wurde. Insgesamt waren die Zustände katastrophal. Nicht umsonst hatte das Koblenzer Gesundheitsamt die Unterbringung der im Fort wohnenden Familien als gesundheitswidrig und menschenunwürdig bezeichnet.77

 

Diese wenigen Beispiele zeigen, dass es akuten Handlungsbedarf gab. So wurden die Verhältnisse in Metternich im April 1963 im Koblenzer Stadtrat diskutiert. Der damalige Beigeordnete Dr. Alfons Schupp gab auf Wunsch der CDU-Fraktion einen Überblick über die geplanten Maßnahmen im Moselstadtteil. Demnach sollten Raiffeisenstraße, Kierweg, Winninger Straße, die Weidtmanstraße und Isenburgstaße im Trennverfahren entwässert werden. Der Grund: Ein natürliches Gefälle gab es nur in Richtung Mosel, der Sammler Trierer Straße lag jedoch oberhalb der zu kanalisierenden Straßen im nördlichen Bereich des Stadtteils. Das Schmutzwasser sollte deshalb durch Pumpen von der Einmündung der Raiffeisenstraße in die Winninger Straße bis zum Kanal der Trierer Straße transportiert werden, während man das Regenwasser etwa in Verlängerung der Raiffeisenstraße in die Mosel einleiten wollte.78 Dieser Gedanke wurde aber nicht weiter verfolgt. Heute funktioniert die Sache so: Aus dem tief liegenden Teil von Metternich, der auch im Trennsystem entwässert wird, wird das Schmutzwasser zu einem Pumpwerk vor dem Fährhaus am Stausee geleitet und von dort über eine Dükerleitung (Druckleitung) auf die andere Moselseite in den Hauptsammler Moseluferstraße gepumpt. Von dort fließt das Schmutzwasser mit dem Schmutzwasser von Lay, der Tiefzone Moselweiß und von Güls zum Deutschen Eck und zum Klärwerk. Das Regenwasser wird dagegen direkt in die Mosel geleitet. Hintergrund: Eine Untersuchung hatte ergeben, dass die Entwässerung über die rechte Moselseite wirtschaftlicher ist als ein Hochpumpen zur Trierer Straße.

 

Das Beispiel zeigt: Die topografische Lage von Koblenz stellt hohe Anforderungen aus technischer und finanzieller Sicht an die Entwässerung der Stadt. So muss zum Beispiel die Energie, die beim Abfließen des Wassers aus den Höhengebieten in den steilen Abwasserleitungen frei wird, „vernichtet“ werden, damit keine Schäden an den Rohren und Bauwerken entstehen. Wenn das Wasser dann im Tal ist, muss wieder Energie in Form von Elektrizität eingesetzt werden, um es bis zum Klärwerk zu bringen. Nach und nach wurden im Laufe der Zeit im ganzen Stadtgebiet 23 Pumpwerke errichtet.

Auch in Güls suchte man nach zukunftsfähigen Lösungen, das Schmutz- und Oberflächenwasser zu beseitigen. Die Folgen der Katastrophe vom Pfingstmontag 1932 waren nicht vergessen. Am 16. Mai hatten die Wassermassen nach einem Wolkenbruch in der Bachstraße sechs Menschen in den Tod gerissen und schwere Schäden angerichtet.79 Auch in der Moselgemeinde plante man den Bau eines neuen Entwässerungssystems nach dem Trennsystem. Auf eine Umsetzung der Pläne wurde jedoch verzichtet, da die Gemeinde die Kosten nicht allein aufbringen konnte. Und so floss das Oberflächenwasser nach wie vor in die Mosel, während das verbrauchte Trinkwasser und andere Flüssigkeiten einfach über offene Straßenrinnen – die sogenannten „Flössjer“ – abgeleitet wurden. Die Fäkalien landeten dagegen in der Regel in Senkgruben, die hin und wieder geleert wurden und im Volksmund „Pudelsenken“ genannt wurden. Das Schmutzwasser aus den seit den 1950er-Jahren erbauten Häusern wurde in eine Klärgrube geleitet, wo das verschmutzte Wasser zumindest vorgereinigt wurde.80

 

Erst im Zuge der Vorbereitung der Eingemeindung von Güls kam Bewegung in die Sache: Im Auseinandersetzungsvertrag mit der Stadt Koblenz vom 13. Juli 1970 ließ sich die Gemeinde Güls die Kanalisierung des Ortes garantieren. Das war der Preis für die Eingemeindung.81

 

Die Planungen sahen vor, Schmutzwasser durch eine Rohrleitung über die Gülser Eisenbahnbrücke zu führen und in den Koblenzer Sammler in der Moseluferstraße zu leiten. Das Regenwasser sollte dagegen weiterhin direkt in die Mosel geleitet werden. Eine Verbindung nach Metternich stand aus wirtschaftlichen Gründen nicht zur Debatte. Die Stadt verzichtete umgekehrt auf die Möglichkeit, das Schmutzwasser von der Metternicher Raiffeisenstraße zur Gülser Brücke zu transportieren. Dafür hätte man einen Kanal mit einer Länge von rund 1,7 Kilometern verlegen müssen.82

 

Im Falle von Güls begann die Stadt Koblenz Mitte der 1970er-Jahre, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Die ursprünglichen Planungen für eine Kanalisation nach dem Trennsystem wurden Zug um Zug umgesetzt. Dazu gehörten die großen Sammelrohre zur Ableitung des Oberflächenwassers und die Verlegung von kleineren Rohrleitungen zur Entsorgung des Schmutzwassers, das nun zu einer Pumpstation an der Gülser Eisenbahnbrücke geleitet und von dort über eine an die Brücke angehängte Leitung in die Moselweißer Kanalisation und von dort weiter in das Wallersheimer Klärwerk floss. Die Arbeiten in Güls dauerten sehr lange und behinderten das örtliche Leben.83 Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass der untere Teil der Straße „Am Mühlenbach“ Anfang der 1980er-Jahre auf einer Länge von rund 60 Metern im Unter-Tage-Verfahren kanalisiert wurde.84

 

Bereits in den 1950er-Jahren begannen konkrete Planungen zur Neuordnung der Kanalisation auf der rechten Rheinseite. Um die Abwässer ordnungsgemäß abführen und in Kläranlagen reinigen zu können, musste zuerst ein Entwurf aufgestellt werden, der über Mengen und Ableitung der anfallenden Abwässer ausreichende Angaben machte. Das Koblenzer Ingenieurbüro Kocks Consult stellte deshalb im Auftrag der Stadt bereits 1959 einen generellen Entwässerungsentwurf für das damalige Stadtgebiet auf. Von 1955 bis 1958 hatte man eine Bestandsaufnahme des Kanalnetzes vorgenommen. In diesem Entwurf wurden die Grundstücke der zukünftigen  Entwässerungsverfahren in den einzelnen Ortsteilen mit dem Ziel festgelegt, die Abwässer möglichst im freien Gefälle oder über Düker und Pumpwerke einer Großkläranlage zuzuführen, die in Wallersheim gebaut werden sollte. Die Planungen für dieses zentrale Werk erfolgten in den Jahren 1963 bis 1965, die Arbeiten begannen Ende 1967. Im Oktober 1971 ging die Anlage in Betrieb. Nachträgliche Erweiterungen hatte man in den Planungen wegen der anstehenden Eingemeindungen von Anfang an vorgesehen.85

 

Nach dem Abschluss des Eingemeindungsprozesses kamen auf die Stadt Koblenz neue Herausforderungen zu, denn nicht nur in Güls, sondern auch in den anderen einst selbstständigen Orten musste die Kanalisation völlig neu geordnet werden. Eine Ausnahme war Arenberg, das bereits weitgehend im Mischverfahren kanalisiert und auf einen Anschluss nach Koblenz vorbereitet war. Am besten war die Ausgangsposition in Immendorf. Dort waren die Wege am kürzesten – das Entwässerungssystem im Stadtteil konnte einfach an die Kläranlage der Nachbarstadt Vallendar angeschlossen werden.86 Mitte Oktober 1977 begannen die Arbeiten an der neuen Kanalisation im Höhenstadtteil.87 Bei der Anbindung Immendorfs an die Vallendarer Kanalisation blieb es bis einschließlich Sommer 1999. Erst im Herbst jenes Jahres wurde vom Niederwerth ein Düker nach Wallersheim errichtet, der das Klärwerk der Verbandsgemeinde Vallendar auf der Rheininsel überflüssig machte.88

 

Auch wenn die Situation im neuen Stadtteil Arenberg auf den ersten Blick überaus positiv war, sollte sich bald herausstellen, dass das örtliche Entwässerungssystem die Verhältnisse in Ehrenbreitstein empfindlich störte und die gesamte Entsorgung auf der rechten Rheinseite einer umfassenden Neuordnung bedurfte. Einer der vielen Gründe hierfür war die Tatsache, dass die kleine gemeindeeigene mechanische Kläranlage in Arenberg veraltet und den Anforderungen der Zukunft nicht mehr gewachsen war. Da man damals davon ausging, dass die Anbindung an das neue Wallersheimer Klärwerk zügig erfolgen würde, verzichtete man auf weitere Investitionen in die Klärvorrichtung, zumal bereits feststand, dass eine Lösung der örtlichen Probleme nur im Zusammenhang mit der Neuordnung der Entwässerung in Arzheim erfolgen konnte.89

 

Wie schlecht es mit der Entwässerung der rechtsrheinischen Stadtteile stand, zeigt eine Erhebung von 1982. Demnach waren nur 70 Prozent der Koblenzer an die zentrale Kläranlage in Wallersheim angeschlossen. Mit Ausnahme von Immendorf fehlte für die gesamte rechte Rheinseite die Anbindung an eine Zentralkläranlage. An eine schnelle Abhilfe war wegen der komplizierten topografischen Lage nicht zu denken. Und auch die enormen finanziellen Belastungen bereitete den Verantwortlichen in Rat und Verwaltung Kopfzerbrechen. So schätzte der damalige Oberbürgermeister Willi Hörter im Oktober 1979, dass bis einschließlich 1982 in das Koblenzer Kanalisationsnetz 88 Millionen DM investiert werden mussten.90 Diese Summe war eben vor allem wegen der Verhältnisse auf der rechten Rheinseite zustande gekommen.

Im zwischen 1982 und 198891 erarbeiteten Hauptentwässerungsentwurf werden die Zusammenhänge auf der rechten Rheinseite wie folgt beschrieben: „Arzheim liegt im natürlichen Einzugsgebiet des Blindbaches, der bei Koblenz-Ehrenbreitstein in den Rhein mündet. Die Ableitung der Abwässer erfolgt vollständig im Mischsystem. An zwei Stellen, und zwar an der Schule und an der Kläranlage, wird das Kanalnetz in den Blindbach entlastet. Das Abwasser wird über einen Schmutzwasserkanal etwas unterhalb der Kläranlage in die Blindbachverrohrung eingeleitet. Das Siedlungsgebiet des Ortsteiles Arenberg liegt vollständig im natürlichen Einzugsbereich des Eselsbaches. Dieser ist ein Nebenlauf des Mühlenbaches, der bei Ehrenbreitstein in den Rhein mündet. Der Eselsbach ist nur zum Teil verrohrt. Die Verrohrung endet an der Silberstraße […] in Arenberg. Dort wird das Überlaufwasser aus den oberhalb gelegenen Mischwasserkanälen über einen Überlauf entlastet. Auch die übrigen Netzteile von Arenberg entwässern im Mischsystem: Unmittelbar vor der Kläranlage wird der Mischwassersammler in den Eselsbach entlastet. Der Kläranlagenablauf wird ebenfalls in den Eselsbach eingeleitet. Die Vorfluter Blindbach und Mühlenbach bestimmen mit ihren Kerbtälern die Entwässerung in Ehrenbreitstein und Niederberg, Ehrenbreitstein selbst liegt in einer engen Talmulde und bildet den natürlichen Tiefpunkt, zu dem alle Abflüsse aus den Außenbereichen Arzheim, Arenberg und Niederberg hin entwässern. […] In der Ortslage Ehrenbreitstein sind Blindbach und Mühlenbach verrohrt. Sie nehmen die Zuflüsse aus der Kanalisation und aus Regenüberläufen auf. Die zum Teil gemauerten Bachverrohrungen sind alt und sanierungsbedürftig. […] Erst in der Ortslage Ehrenbreitstein wird das Niederberger Netz in den verrohrten Mühlenbach eingeleitet. Auch der Sammler Brentanostraße ist an die Mühlenbachverrohrung angeschlossen. Der Kolonnenweg hat über die Humboldtstraße eine eigene Einleitung in den Rhein, ebenso wie einige kleine Sammler in der Ortslage Ehrenbreitstein. Die Vorfluterkanäle in der Arenberger Straße und in der Ortslage Ehrenbreitstein zeigen […] sehr starke Überlastungen. Kritisch sind die hydraulischen Überlastungen der Brentanostraße und der Niederberger Höhe.“92

 

Zu den Schwierigkeiten auf der rechten Rheinseite kam, dass die Stadtteile Bubenheim, Lay und Rübenach auch nach der Eröffnung des neuen Klärwerks immer nochnicht an die Koblenzer Kanalisation angeschlossen waren. Handlungsbedarf gab es auch in Stolzenfels, das allerdings an das Rhenser Klärwerk angeschlossen werden sollte.93 Dies alles hatte Gründe: Die schwierigen topografischen Gegebenheiten machten kostenintensive Verbindungsbauwerke erforderlich.

 

Anfang der 1980er-Jahre war die Zeit gekommen, die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Gesamtkonzeption zu konkretisieren. Angesichts der enormen Gesamtinvestitionen, die trotz der zahlreichen vollendeten Projekte noch 1989 auf rund 250 Millionen DM geschätzt wurden94, konnten die weitreichenden Pläne nur in verschiedenen Abschnitten umgesetzt werden. So sollte es noch bis 1994 dauern, bis zumindest das Entwässerungsprojekt für die rechte Rheinseite im Großen und Ganzen abgeschlossen war.95 Im Falle von Rübenach verstrich sogar noch mehr Zeit, obwohl die Verantwortlichen bereits im August 1979 laut darüber nachgedacht hatten, die Kanalisierung des Ortes und die Beseitigung der Sickergruben vorzuziehen.96 Und auch heute noch muss die Kanalisation im Sinne des Umwelt- und Hochwasserschutzess ergänzt werden. Kein Wunder: Schon der Umweltbericht der Stadt von 1989 machte mehr als deutlich, dass es mit dem Bau neuer Kanäle nicht getan war. Allein für die Vorbehandlung des Niederschagswassers waren 13 große Regenüberlaufbecken erforderlich. Als weitere Sonderbauwerke waren 27 kleinere Regenüberläufe und 23 Pumpwerke geplant. Davon waren allerdings bereits 23 Becken und 15 Pumpwerke vorhanden. Was die Gesamtinvestitionen in die Höhe trieb, war schließlich die Tatsache, dass die Kapazitäten des Wallersheimer Klärwerks verdoppelt werden mussten.97 Bis 2006 sollten insgesamt rund 300 Millionen Euro investiert werden.98

 

 

 

 

 

3.2 Der Bau des Rheindükers

 

Zur Sicherstellung von Trinkwasserversorgung und Entwässerung wurde zwischen 1979 und 1982 etwa 700 Meter oberhalb der Moselmündung (Stromkilometer 591,5) ein begehbarer Versorgungsstollen im Schieferfels unter der Rheinsohle bergmännisch aufgefahren (siehe auch S. 372). Die Gestaltung des Dükers richtete sich nach den 1960 und 1970 vorgenommenen Peilungen des Rheinbettes. Die tiefste erbohrte Stelle lag 13 Meter unter der Flusssohle.99 Die Arbeiten für den Mehrfachdüker wurden am 26. Juni 1979 ausgeschrieben. Am 5. Oktober erteilte die Stadt Koblenz der „Arbeitsgemeinschaft Rheindüker Koblenz“ unter Federführung der Philipp Holzmann AG (Zweigniederlassung Koblenz) den Auftrag zur Ausführung. Ein „Tunnel in bergmännischer Bauweise“ hatte den Vorteil, dass sich im Verlauf der Bauarbeiten keine Störungen für die Rheinschifffahrt durch Spreng- und Baggerarbeiten oder durch das Einschwimmen der Rohrpakete ergaben. Der Tunnel liegt rund 16 Meter unter der Flusssohle des Rheins, seine Länge beträgt 370 Meter. Im linksrheinischen Bereich steigt der Tunnel auf etwa 50 Metern radial bis zu 60 Prozent an. Auf der rechten Rheinseite steigen die Rohre nach Unterfahrung des Flussbettes im Ehrenbreitsteiner Dükerbauwerk rund 30 Meter vertikal hoch, werden vereinigt und als Haupttransportleitung zum Pumpwerk „Ehrenbreitstein“ weitergeführt.100

 

Im Rheindüker wurden für die Durchleitung des Abwassers Muffendruckrohre aus duktilem Guss mit einem Durchmesser von je 200, 500 und 1000 Millimetern für einen Gesamtdurchfluss von 1630 Litern pro Sekunde verlegt. Zu diesen Rohren kommen drei Leitungen für die Trinkwasserversorgung mit einem Durchmesser von 400 Millimetern und einer Gesamtleistung von 1285 Kubikmetern in der Stunde. Bei den Trinkwasserleitungen handelt es sich ebenfalls um Muffendruckrohre aus duktilem (verformbaren) Guss. Auch die technischen Voraussetzungen für die Telekommunikation auf der rechten Rheinseite wurden verbessert. Die damalige Bundespost ließ insgesamt 16 Kabelschutzrohre aus Polyethylen (PE hart) mit einem Durchmesser von jeweils 100 Millimetern installieren. In dem Stollen sind neben Abwasserleitungen, die das Kanalsystem auf der rechten Rheinseite mit dem linksrheinisch gelegenen Klärwerk verbinden, auch drei Trinkwasserleitungen mitverlegt, wobei das dritte Dükerrohr eine Reserve für Leistungssteigerungen darstellt.101 Heute ist der Tunnel Basis der rechtsrheinischen Wasserversorgung. Da alle Rohrleitungen in einem begehbaren Tunnel untergebracht wurden, ist es auch heute noch problemlos möglich, Wartungs- und Reparaturarbeiten auszuführen.102

 

 

3.3. Der Hauptentwässerungsentwurf

 

1982 beauftragte die Stadtverwaltung Koblenz die Franz Fischer Ingenieurbau GmbH mit Sitz in Erftstadt, den bereits genannten Hauptentwässerungsentwurf für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen. Der Zeitpunkt war ganz bewusst gewählt: Im Zuge der Eingemeindungen war die Stadt gezwungen, einen völlig neuen Flächennutzungsplan aufzustellen.103 Da lag es nahe, auch ein Gesamtkonzept für die Kanalisation zu entwickeln. Nach dem Zuschlag eröffnete das Büro Fischer auch eine Niederlassung in Koblenz. Mit gutem Grund: Ging es doch nicht nur um die Konzeption neuer Anlagen, sondern vor allem auch um die Vorbereitung einer Sanierung des Kanalnetzes. Zu dem Maßnahmenpaket gehörte auch, vorhandene Anlagen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit zu überprüfen und sie durch neue Entlastungsvorrichtungen für den Fall von Extremniederschlägen zu schützen. Deshalb wurde bei der Ausarbeitung des Hauptentwässerungsentwurfs neben der klassischen Kanalnetzberechnung ein hydrodynamisches Kanalnetzmodell eingesetzt. Das berücksichtigte auch den Verschmutzungsgrad des Niederschlags- und Mischwassers im Entwässerungsnetz und ermöglichte damit auch das Aufstellen eines Schmutzfrachtmodells.104

 

Als die Franz Fischer GmbH mit dem Hauptentwässerungsentwurf beauftragt wurde, war das Koblenzer Kanalnetz im Vergleich zu den recht bescheidenen Anfängen in den Nachkriegsjahren bereits beträchtlich gewachsen. So hatten die Mischwasserkanäle im Stadtgebiet eine Gesamtlänge von 250 Kilometern erreicht. In den Bereichen mit einer Trennkanalisation kamen 75 Kilometer Regenwasserkanäle und 55 Kilometer Schmutzwasserkanäle dazu.105 Aufgabe der Planer war es zunächst einmal, zu überprüfen, ob die im Stadtgebiet vorhandenen Kanäle ausreichend dimensioniert waren. Darüber hinaus mussten sie herausfinden, welche der vorhandenen Anlagen den Anforderungen des Abwasserabgabengesetzes entsprachen und welche nicht. Der Hochwasserschutz sollte bereits in den Vorüberlegungen eine besondere Rolle spielen. Bis dahin war die Situation überaus unbefriedigend gewesen. Immer dann, wenn das Hochwasser am Koblenzer Pegel die Marke von sechs Metern überschritt, wurde das Kanalnetz über die Regenüberläufe eingestaut. Traf dieser Fall ein, konnte auch das Schmutzwasser aus den hoch gelegenen Ortsteilen nicht mehr zur Kläranlage weitergeleitet werden. Man strebte deshalb an, das Kanalnetz so zu verbessern, dass es bis zur Abschaltung der Kläranlage bei Extremhochwasserständen betrieben werden konnte. Allerdings stand von Anfang an fest, dass dieses Ziel nicht überall erreicht werden konnte. Bereits bei einem Pegelstand von sieben Metern waren einige Straßen überflutet, wobei besonders Ehrenbreitstein und Neuendorf als gefährdete Stadtteile galten.106 Schließlich musste der neue Entwurf so vorausschauend aufgestellt werden, dass er einer Überprüfung durch die Genehmigungsbehörden nach den Vorgaben des Landeswassergesetzes standhielt. Das Wichtigste war jedoch, dass der Entwurf Grundlage für kurz-, mittel- und langfristige Finanzplanungen der Stadt sein sollte.107

 

 

3.3.1 Verschärfte gesetzliche Vorgaben

 

Entscheidende Begründungen für die umfassende Überarbeitung und Ergänzung der Koblenzer Entwässerungssysteme lieferten auch die verschärften gesetzlichen Anforderungen, durch die auch die Behandlung von Niederschlagswasser zur Pflicht gemacht werden konnte. So sah das seit seiner „Urfassung“ vom 27. Juli 1957 mehrfach geänderte Bundesgesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer nur noch dann vor, wenn Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering wie möglich gehalten werden konnten. Diese Regelung verpflichtete die Gemeinden, ihre Entsorgungstechnik auf den neuesten Stand zu bringen. Auch das rheinland-pfälzische Landeswassergesetz, das am 4. März 1983 in einer neuen Fassung vorlag108, ließ keinen Zweifel daran aufkommen, dass der Gesetzgeber nachteilige Folgen einer Gewässerverschmutzung für das Wohl der Allgemeinheit verhindern wollte. Die neuen Vorgaben schrieben vor, dass die Entsorgungsanlagen nach den allgemein anerkannten, also von den Genehmigungsbehörden festgelegten Regeln der Technik gestaltet und betrieben werden sollten.109

 

Die gravierendsten Auswirkungen hatte jedoch das Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG) vom 13. September 1976.110 Seit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gilt der Grundsatz, dass für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abgabe zu entrichten ist. Nach dem Gesetz bestimmen die Länder, inwieweit sich die Zahl der „Schadeinheiten“111 bei Rückhaltung von Niederschlagswasser oder Behandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage ermäßigt. Sie können in diesem Fall auch bestimmen, dass die Einleitung abgabefrei bleibt. Diesem Grundsatz folgte auch das Land Rheinland-Pfalz in seinem Landesgesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (LAbwAG) vom 22. Dezember 1980.112 Demnach blieb das Einleiten über öffentliche Abwasseranlagen abgabenfrei, wenn die Kanalisation, die Regenentlastung und die Abwasserbehandlungsanlagen voll dem wasserrechtlichen Bescheid entsprachen. Auch für Koblenz galt, dass eine Abgabenfreiheit perspektivisch nur noch dann bestand, wenn man für Möglichkeiten zur Behandlung des Niederschlagswassers sorgte. Grundsätzlich war nämlich für alle Einleitungen in Gewässer eine Erlaubnis notwendig. In den jeweiligen wasserrechtlichen Bescheiden wurde nun festgelegt, wie groß die erlaubte Restverschmutzung sein durfte. Und es konnte genau festgelegt werden, wie viel Prozent der biologisch abbaubaren und absetzbaren Stoffe des Abflusses bei Regen dem Gewässer fernzuhalten sind. Wurde diese Vorgabe übertroffen, war auch das Niederschlagswasser klärpflichtig. Die Gemeinden, die diese Vorgaben nicht erfüllten, mussten zahlen.113

 

 

 

 

3.3.2 Konzepte für die fließenden Gewässer

 

Der Hauptentwässerungsentwurf machte deutlich, dass es perspektivisch nicht reichte, das bestehende Kanalnetz zu sanieren und auszubauen. Auch Eingriffe in die Fließgewässer im Stadtgebiet waren erforderlich. Das galt besonders für den Bubenheimer Bach, der als Vorfluter für die im Trennverfahren entwässerten Ortsteile Rübenachs diente und darüber hinaus die neueren Mischwasserkanäle im Koblenzer Industriegebiet entlastete. Es galt, vor allem für den Hochwasserfall die Belastbarkeit des Baches durch einen Nachausbau zu verbessern. Darüber hinaus forderten die Planer den Bau von Rückhaltebecken, um bei extremen Niederschlagsereignissen das Regenwasser vorübergehend speichern zu können. Die Forderung war nicht neu: Für den Ausbau hatte das Koblenzer Ingenieurbüro Dr. Björnsen bereits 1975 einen Entwurf aufgestellt. Und: Kleinere Einzelmaßnahmen waren inzwischen ausgeführt worden.114 Ähnliches galt für das im Trennverfahren entwässerte Güls. Für den Ausbau des Mühlbaches von den Schleider Wiesen bis zur Mündung in die Mosel hatte Kocks Consult 1976 einen Entwurf aufgestellt. Demnach sollte der Mühlbach von dem Einlaufbauwerk oberhalb von „Müllers Mühle“ an der Kreisstraße 5 über Mühlbach-, Bach- und Teichstraße bis zur Mündung in die Mosel verrohrt werden. Geplant war, die neue Verrohrung als Vorfluter der Gülser Regenwasserkanalisation zu nutzen.115

 

Die aufwendigsten Maßnahmen waren jedoch für den Ehrenbreitsteiner Mühlenbach vorgesehen. Im Rahmen der Planungen für den Ehrenbreitsteiner Hochwasserschutz hatte das Ingenieurbüro Dr. Björnsen 1983 vier Varianten für die Mühlenbachableitung untersucht. Die vierte Variante wurde schließlich auch in den Hauptentwässerungsentwurf aufgenommen. Sie sah vor, den Mühlenbach in seiner gesamten Länge zu verlegen und für ihn eine neue Trasse zu bauen. Schon damals war klar, dass man dies nur bewerkstelligen konnte, wenn man einen Stollen unter der Festung bis zum Rhein vortrieb.116

 

Bei den genannten Bachläufen handelt es sich um Gewässer dritter Ordnung. Die Bäche im Koblenzer Stadtgebiet haben eine Gesamtlänge von 70 Kilometern. Die Unterhaltung und die Planung für diese Gewässer werden heute vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Stadt Koblenz durchgeführt, weil dort qualifiziertes Personal und das notwendige Gerät zur Verfügung stehen. Die Kosten dürfen aber nicht dem Gebührenhaushalt angelastet werden, sondern, weil es sich um eine Pflichtaufgabe der Gemeinden handelt, dem Steuerzahler. Sie belasten also nicht den Gebührenhaushalt der Stadtentwässerung.117

 

 

3.3.3 Neue Kanalisationsentwürfe

 

Als der Hauptentwässerungsentwurf erarbeitet und vollendet wurde, waren einige Projekte bereits realisiert oder noch mitten in der Realisierungsphase. Das galt insbesondere für den 1982 vollendeten Rheindüker118, der auch zur Sicherung der Wasserversorgung auf der rechten Rheinseite benötigt wurde.119 Dennoch kam die Planung nicht zu spät. Bereitete sie doch eine flächendeckende Sanierung vor, die vor allem ein Ziel verfolgte: Die Anbindung aller Koblenzer Stadtteile an die Zentralkläranlage in Wallersheim, die allerdings erst im Frühjahr 1990 die an sie gestellten hohen Anforderungen erfüllen konnte. Ein Hauptziel der Planungen war es, bei Extremniederschlägen den Zulauf zum Klärwerk zu verringern. Zur Speicherung und zur Vorklärung des Regenabflusses waren Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken und Kanalstauräume vorgesehen.120 Diese ehrgeizigen Ziele erforderten auch in den Bereichen umfassende Neuplanungen, in denen das André’sche System gut 90 Jahre lang gute Dienste geleistet hatte. Handlungsbedarf gab es vor allem in der Mainzer Straße. Für diese Nord-Süd-Achse und den Bereich um die Rhein-Mosel-Halle hatte das Ingenieurbüro Daners & Dühr GmbH in den Jahren 1983 und 1985 umfassende Planungen vorgelegt. Gleiches galt für die neuen Stadtdurchfahrten der Bundesstraße 9 (Römerstraße) und der rechtsrheinischen Achse an der B?42 und der alten B?49 nach Niederberg.121

Für Moselweiß war das Büro Daners bereits 1980 aktiv und legte einen Entwurf für die Entwässerung des oberen Burgwegs vor. Dort bestand akuter Handlungsbedarf, weil oberhalb ein Teilbereich des Karthäuser Neubaugebietes „Moselweißer Hang“ gelegen war. Auch diese Planungen wurden in den Hauptentwässerungsentwurf aufgenommen. Schwieriger waren dagegen die Verhältnisse auf der rechten Rheinseite. Zwar war inzwischen das Dükerbauwerk – das ja Voraussetzung für die Anbindung ebendieser Stadtteile war – hergestellt, doch hatte es sich gezeigt, das eben nicht nur in Ehrenbreitstein eine Generalsanierung des Entwässerungsnetzes erforderlich war. Das galt besonders für die Stadtteile Horchheim, Pfaffendorf und Asterstein.122 Die Systeme mussten angepasst werden, weil vor allem in den Höhenlagen neue Wohngebiete erschlossen und bebaut worden waren. Das Ingenieurbüro Kocks hatte bereits in den Jahren 1981 und 1982 einen entsprechenden Entwässerungsentwurf ausgearbeitet. Im September 1982 wurden die ersten neuen Kanalabschnitte vollendet. Die Maßnahme kostete rund zwei Millionen DM.123 Dass akuter Handlungsbedarf bestand, zeigte sich vor allem in der Balthasar-Neumann-Straße, die den älteren Pfaffendorfer Kern mit den höher gelegenen Straßenzügen verbindet. In den vorhandenen, kurz vor der Kreuzung mit der Bundesbahnstrecke Koblenz–Lahnstein gelegenen Sammler flossen die Abwässer aus den Wohngebieten und den Anlagen der Bundeswehr auf der Pfaffendorfer Höhe. Zwar gab es einen Regenüberlauf in den Rhein, doch musste trotzdem ein neuer Sammler gebaut werden. 1982 hatte das Tiefbauamt die erforderlichen Pläne fertiggestellt.124

 

Wesentlich komplizierter waren die Verhältnisse in Arenberg, Arzheim und Niederberg, weil die Abwässer aus diesen Stadtteilen auf ihrem Weg über den neuen Düker zum Klärwerk zunächst Ehrenbreitstein passieren mussten. Die Anforderungen an die sanierten Systeme und ihre Anbindung an das Wallersheimer Klärwerk hatte Kocks Consult bereits in seiner Entwässerungsstudie von 1982 formuliert, die später im Hauptentwässerungsentwurf aufging. Für die Entwässerung von Arzheim und eine Anbindung an die Koblenzer Kanalisation über das Blindbachtal gab es einen älteren Entwurf des Büros Dr. Breitung, der in das Jahr 1975 datiert. Ähnliches galt für Arenberg. Dort hatte das gleiche Büro im Auftrag der Stadt 1976 das vorhandene Kanalnetz nachgerechnet und Neubaustrecken vorgeschlagen. Die Maßnahme war unumgänglich, weil die ehemals eigenständige Gemeinde ihre 1967 erstellten Planungen für die Erneuerung ihres Kanalnetzes nicht mehr realisiert hatte.125

 

Das Ingenieurbüro Kocks wurde auch in den neuen Moselstadtteilen aktiv. Im 1970 eingemeindeten Lay galt es, die bestehenden Entwässerungsanlagen so auf die neuen Voraussetzungen abzustimmen, dass sie perspektivisch an das Koblenzer Großklärwerk angebunden werden konnten. Nachdem das Büro die örtlichen Verhältnisse untersucht hatte, stand fest, dass der Stadtteil zunächst an die Gülser Kanalisation angeschlossen werden musste, um die Weiterleitung des Abwassers in die Kläranlage zu ermöglichen. Dazu musste ein zentrales Pumpwerk errichtet werden, das Abwasser über eine Druckrohrleitung durch die Mosel befördern sollte. Der umfassende Kanalisationsentwurf für Lay lag bereits 1974 vor.126 Die Vorgaben der Planer wurden relativ schnell umgesetzt. Trotz der extrem schwierigen topografischen Bedingungen konnte das Layer Abwasser bereits im Frühjahr 1980 in das Wallersheimer Klärwerk gepumpt werden.127 Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt Koblenz technisch extrem aufwendige Baumaßnahmen bewältigt. Um den Weitertransport der Abwässer nach Güls zu gewährleisten, musste im Juni 1978 auf dem Grund der Mosel ein 150 Tonnen schwerer Düker verlegt werden, der aus drei Leitungen bestand.128 Für den nötigen Druck sorgte ein Abwasserpumpwerk, das im Mai 1979 weitgehend fertiggestellt war.129 Bereits drei Jahre zuvor hatte man damit begonnen, die Kanalisation zu erneuern.130

 

In anderen Stadtteilen stellten sich die Verhältnisse für das Ingenieurbüro Fischer weniger günstig dar. So zeigte sich, dass die Kanalisation in Teilen von Lützel trotz der zahlreichen Nachbesserungen bei starken Niederschlägen immer noch nicht den an sie gestellten Anforderungen genügte. Gleiches galt für das im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen von 1927 errichtete Pumpwerk. Aus diesem Grunde erarbeitete das Koblenzer Ingenieurbüro Dr. Björnsen einen Vorentwurf für die Sanierung der Anlage. Das Ergebnis lag 1981 vor. Es konnte ebenfalls in den Hauptentwässerungsentwurf übernommen werden. Doch mit dieser Maßnahme war es nicht getan. Da perspektivisch auch Bubenheim und Rübenach an das Klärwerk angeschlossen werden mussten, waren in Lützel im Bereich der Andernacher Straße und in Metternich weitere Veränderungen erforderlich. Aus diesem Grunde hatte das Tiefbauamt der Öffentlichkeit bereits im Juni 1978 neue Konzepte für Metternich präsentiert.131 Dazu gehörte der Bau eines neuen Hauptsammlers, der zu Beginn der 1980er-Jahre in großen Teilen ausgeführt war.132

 

Für Bubenheim waren besondere Maßnahmen erforderlich, weil sich die bis 1971 selbstständige Gemeinde zu einem wichtigen Erweiterungsgebiet der Stadt entwickelt hatte – vor allem deshalb, weil es in der äußerst verkehrsgünstig gelegenen Bubenheimer Gemarkung noch genügend Fläche für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe gab (wie auch die Ansiedlung von Ikea und anderen Unternehmen in den Jahren 2005 bis 2007 zeigte). Die guten Perspektiven für diesen Bereich der Stadt waren auch der Grund dafür, dass Kocks Consult 1979 im Auftrag der Stadt ein Entwässerungskonzept für den ganzen Bereich vorlegte, nachdem das Büro ein Jahr zuvor eine Vorplanung für Rübenach erarbeitet hatte. Darüber hinaus wurde das Ingenieurbüro Daners beauftragt, für das neue Gewerbegebiet Nord in unmittelbarer Nachbarschaft des Bubenheimer Kreisels und des Autobahn-Anschlussknotens ein weiteres Entwässerungskonzept zu erstellen. Im Herbst 1983 konnten schließlich umfassende Kanalbauarbeiten in Bubenheim beginnen.133

 

Schließlich lenkte man auch die Blicke in das benachbarte Kesselheim, das zum Teil nach dem Trennverfahren entwässert wurde. In diesem Stadtteil gab es zwar eine Kanalisation, doch war der Handlungsbedarf nicht zu übersehen – Erweiterungsmaßnahmen waren längst überfällig. Und so wurde 1974 das Büro Björnsen mit Sanierungs- und Erweiterungsplanungen beauftragt.134 Die Ingenieure mussten sich auf einen Wettlauf mit der Zeit einlassen, weil sich die Beschwerden über den katastrophalen Zustand der örtlichen Kanalisation häuften.135 Quasi als Soforthilfe für die Maßnahmen in Kesselheim stellte die Stadt Koblenz Ende 1976 mehr als sechs Millionen DM bereit.136 Zu den Anforderungen für den Stadtteil gehörte auch der Bau eines neuen Abwasserpumpwerks.137 Dennoch war auch Anfang der 1980er-Jahre immer noch keine kurzfristige Lösung der Kesselheimer Probleme in Sicht, weil die örtliche Kanalisation nach wie vor ergänzungsbedürftig war. So berichtete die Rhein-Zeitung im Juli und November 1981 über regelmäßige Kellerüberflutungen nach Extremniederschlägen und verärgerte Bürger, die Abwässer eimerweise selbst entsorgen mussten.138

 

Ruhiger ging es dagegen auf dem Oberwerth zu. Dennoch standen auch auf der nach dem Trennsystem kanalisierten Halbinsel Veränderungen an. Es mussten Vorrichtungen geschaffen werden, um das Niederschlagswasser abzuleiten. Bis dahin war es auf der Nordseite der Horchheimer Eisenbahnbrücke in den Rhein geleitet worden. Der Hauptsammler für das Regenwasser war in der Schubertstraße gebaut worden. Dorthin floss auch das Oberflächenwasser aus dem Südteil. Dagegen wurde das Schmutzwasser über das Pumpwerk Weberplatz mit einer Druckleitung zur Mainzer Straße gefördert und dort in den Sammler in der Hohenzollernstraße abgeleitet. Das Schmutzwasser aus dem Bereich der Sportanlagen wurde – wie bereits vor dem Krieg – über ein Pumpwerk in den Sammler an der Laubach gefördert. Über das dortige Mischsystem wurde das Abwasser in den Sammler Hohenzollernstraße gepumpt. Um diesen Sammler zu entlasten, sollten weitere Sammler in der Bismarckstraße, in der oberen Mainzer Straße, in der Schützenstraße und in der Römerstraße gebaut werden.139

 

 

 

 

 

 

 

4. Großklärwerk Wallersheim

 

I

m Klärwerk Wallersheim wurden 1987 bei Trockenwetter neun Millionen Kubikmeter Abwasser mechanisch und biologisch gereinigt. Zu diesem Zeitpunkt waren längst noch nicht alle Stadtteile an die Anlage angeschlossen. So wurden die 80.000 Kubikmeter Abwasser, die jährlich in Immendorf anfielen, zur mechanischen und biologischen Reinigung in das Klärwerk der Verbandsgemeinde Vallendar auf der Insel Niederwerth geleitet. Weitere 155.000 Kubikmeter Abwasser in Arenberg und im Baugebiet Fürstenwiese in Güls wurden über die in beiden Stadtteilen vorhandenen mechanischen Kläranlagen gereinigt, die freilich veraltet und unzureichend waren. Zu diesem Zeitpunkt war auch der Anteil der Hauskläranlagen im Stadtgebiet nicht zu unterschätzen. Von dort flossen jährlich etwa 840.000 Kubikmeter nach der Vorbehandlung in die Vorfluter. Diese Zahlen konnten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es erheblichen Handlungsbedarf gab: In Arenberg, Arzheim, Bisholder, Güls, Neuendorf, Ehrenbreitstein, Pfaffendorf, Horchheim, Metternich, Moselweiß, Stolzenfels und Rübenach gab es immer noch Gebiete, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen waren. Alles in allem waren rund 12.000 Koblenzer von diesem Mangel betroffen. Abhilfe schaffen konnten nur millionenschwere Investitionen. Dazu gehörte vor allem ein erheblicher Ausbau des 1971 eingeweihten Großklärwerks in Wallersheim.140 In den folgenden Abschnitten sollen die Planungen für die Erweiterung des Großklärwerks vorgestellt werden. Zum besseren Verständnis werden zuvor die wichtigsten Stufen des Reinigungsprozesses beschrieben.

 

 

4.1 Verfahren der Abwasserreinigung

 

In der modernen Abwasserreinigung kommen sowohl mechanische als auch biologische und chemische Verfahren zum Einsatz. In einem ersten Schritt werden im Zulauf zunächst die gröberen Inhaltsstoffe des Abwassers durch Rechen oder Sieb entnommen. In der zweiten Stufe wird in einem Langsandfang der Sand entfernt. Das Wasser durchfließt ein Gerinne, in dem seitlich Druckluft eingeblasen wird. Dadurch wird das Wasser in eine rotierende Bewegung gebracht. Dabei wird eine Zentrifugalkraft erzeugt, die den schweren Sand nach außen schleudert. Der Sand setzt sich dann in einer Rinne auf der Längssohle ab. Eine Räumerbrücke mit einer Saugpumpe fährt über den Langsandfang und pumpt den Sand in Container zur Abfuhr und Entsorgung. Das von groben Stoffen und Sand befreite Wasser fließt dann in den Hauptteil der mechanischen Reinigung, in die Vorklärbecken. Hier wird die Fließgeschwindigkeit so weit herabgesetzt, dass sich die schweren Feststoffe auf der Beckensohle absetzen und die leichten Stoffe an die Oberfläche auftreiben. Ein Räumer schiebt die abgesetzten Stoffe in Schlammtrichter und den Schwimmschlamm in eine Rinne. Von dort werden beide Schlämme in die Faulbehälter gepumpt, in die auch der Überschussschlamm aus der bioloogischen gefördert wird.141

 

Nach dem Abschluss der mechanischen Behandlung enthält das Abwasser immer noch zwei Drittel seiner Gesamtverschmutzung. Es muss in der biologischen Reinigungsstufe weiterbehandelt werden und wird zu diesem Zweck in das Belebungsbecken geleitet. Dort bauen Kleinstlebewesen wie zum Beispiel Bakterien die organischen Schmutzstoffe ab. Die Mehrzahl der Bakterien braucht für ihre „Arbeit“ Sauerstoff. Deshalb wird über einen Druckluftbehälter Sauerstoff in das Belebungsbecken geleitet. Eine andere Variante ist die Sauerstoffanreicherung des Wassers über Rotoren, Kreisel oder Bürsten.

 

Darüber hinaus geht es in der biologischen Reinigung darum, dem Wasser Nährstoffe zu entziehen. Aus diesem Grund wird in einem separaten Beckenabschnitt eine sauerstofffreie Zone eingerichtet, um den Stickstoffgehalt des Abwassers zu eliminieren. Außerdem geht es darum, im Zuge einer chemischen Abwasserreinigung Phosphate und Schwermetalle zu reduzieren. Das geschieht über die Zugabe von Fällmitteln.142 Insgesamt kann man die Vorgänge im Belebungsbecken durchaus mit den Selbstreinigungsmechanismen der natürlichen Gewässer vergleichen. Der Unterschied zur Natur liegt darin, dass im Belebungsbecken die Organismendichte wesentlich höher ist. Um diese Dichte zu erhalten, wird ein Teil der sich in der späteren Nachklärung absetzenden schlammigen Bakterienmasse als „Impfschlamm“ in das Belebungsbecken zurückgeführt. Eine Alternative zur Technik mit dem Belebungsbecken ist das biologische Reinigungsverfahren mithilfe von sogenannten Tropfkörpern, deren Prinzip bereits seit dem 19. Jahrhundert bekannt ist. Bei diesem System wird das Abwasser über Kunststoffflächen oder Steinbrocken verrieselt. Dabei siedeln sich die Mikroorganismen auf den Oberflächen der Tropfkörper an. Das Ganze wird gern mit dem Bild eines „biologischen Rasens“ verglichen.143

 

Nach dem biologischen Prozess im Belebungsbecken oder bei den Tropfkörpern gelangt das Abwasser ins Nachklärbecken. Dort geht es darum, die Bakterien als Belebtschlammflocken vom gereinigten Abwasser zu trennen. Dabei fällt erneut Schlamm an. Der Schlamm, der nicht in das Belebungsbecken zurückgeleitet wird, wandert in einen Faulbehälter, wo auch der Schlamm aus dem Vorklärbecken behandelt wird.

 

In der Nachklärphase werden auch die im Abwasser gelösten Kohlenstoffverbindungen so weit abgebaut, dass nur ein geringer Teil nicht vollständig aufbereiteten Wassers entsteht, der über den Kläranlagenablauf in die Gewässer gelangt. In jüngerer Zeit ist das Klärverfahren weiter verfeinert worden, wobei es vor allem um eine Verbesserung des Abbaus der Pflanzenährstoffe Stickstoff und Phosphor geht. Würde das nicht geschehen, wäre das Risiko eines unkontrollierbaren Algenwachstums zu hoch, das wiederum den Gewässern den lebenswichtigen Sauerstoff nimmt und eine Überdüngung oder eine Überlastung durch anorganische Nährstoffe wie zum Beispiel Phosphor (Eutrophierung) eintreten könnte.

 

Die beiden Verfahren zur Stickstoffelimination heißen Nitrifikation und Denitrifikation. Sie kommen in der Hauptphase des Klärvorgangs zum Einsatz. Bei der Nitrifikation wird das stechend riechende Ammonium durch Sauerstoffzufuhr zu Nitrit (NO2) und anschließend zu Nitrat (NO3) umgewandelt. Die eigentliche Arbeit leisten wieder die Kleinstlebewesen. Danach folgt unter Verwendung erheblicher Sauerstoffmengen der Prozess der sogenannten Denitrifikation. Dabei wird das Nitrat (NO3) zu Stickstoff (N2) reduziert, der danach in die Atmosphäre abgegeben wird, die bekanntlich zu 80 Prozent aus Stickstoff besteht. Bei der Phosphorelimination kommen chemisch-physikalische und biologische Verfahren zum Einsatz. Bei der wegen ihrer Einfachheit weit verbreiteten chemisch-physikalischen Variante werden entsprechend dem Phosphorgehalt des Abwassers Metallsalze und Kalk zugegeben. Beide Stoffe gehen mit dem Phosphor – das als Phosphat vorliegt – eine unlöslich feste Verbindung ein. Diese Verbindung setzt sich zusammen mit dem Belebtschlamm im Nachklärbecken ab. Anders die biologische Elimination. Dabei werden die im Belebtschlamm befindlichen Mikroorganismen zur erhöhten Aufnahme von Phosphat „gezwungen“. Dieses Verfahren ist aufgrund seiner mikrobiologischen und technischen Anforderungen (gegebenenfalls müssen zusätzliche Filtration und Adsorptionsanlagen eingebaut werden) wesentlich aufwendiger als das chemisch-physikalische Verfahren, hat aber den Vorteil, dass das Abwasser so aufbereitet wird, dass es zu keiner Gewässerverunreinigung mehr kommt. Bei allen vorgestellten Verfahren ist die Behandlung des Klärschlamms ein besonderes Problem. Da der Schlamm einen Wasseranteil zwischen 96 und 99 Prozent hat, muss er erst einmal im sogenannten Eindicker vorentwässert werden. Danach wird dieser Schlamm in einen Faulbehälter gepumpt, in dem in der Regel eine Betriebstemperatur von 37 Grad herrscht. Dort bleibt der Schlamm etwa 20 Tage lang, um durch Bakterien ohne Sauerstoff zersetzt zu werden. Bei diesem Faulprozess unter Luftabschluss entsteht Methangas, das für den Betrieb von Klärwerken eine wichtige Energiequelle ist.

 

Nach dem Ende der „Faulphase“ besitzt der nun fast geruchlose Schlamm immer noch einen hohen Wasseranteil. In einem Nacheindicker werden noch einmal Wasser und Schlamm voneinander getrennt. Wenn das nicht reicht, werden oft noch weitere Nachbereitungsverfahren angewandt, wobei unter anderem Zentrifugen und Pressen eingesetzt werden können. Wenn der Klärschlamm nach der Aufbereitung wirklich unbedenklich ist, kann er in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Da der Klärschlamm Nährstoffe enthält, kann oft die Zugabe von Mineraldüngern reduziert werden. Die Schattenseite ist, dass der Klärschlamm oft einen hohen Anteil von Schadstoffen enthält, sodass künftig eine grundsätzliche Verbrennung wahrscheinlich sein dürfte, da die in der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) festgelegten Grenzwerte regelmäßig überarbeitet und verschärft werden.144 Neben der geschilderten Kombination aus mechanischen, biologischen und chemischen Verfahren setzen sich seit einiger Zeit zunehmend naturnahe Wasser- und Abwasserbehandlungsverfahren durch. Dabei wird versucht, Inhaltsstoffe von verschmutztem Wasser oder Abwasser in Böden oder Teichen mithilfe von Mikroorganismen abzubauen. Um die Reinigungsleistung zu verbessern, werden sogenannte technische Feuchtigkeitsgebiete angelegt, in denen auch Umfang und Art der Vegetation gesteuert werden. Unterstützung kommt von einer neuen Wissenschaft, die sich seit den 1960er-Jahren entwickelt. Die „Feuchtgebietsökologie“145 widmet sich der Erforschung von Feuchtgebieten aller Art.

 

Eignete sich die naturnahe Abwasserklärung lange vor allem für den Einsatz in kleinen Häusern – etwa bei Gebäuden, die nicht an die öffentliche Kanalisation anschließbar sind ,– hat sich das Prinzip inzwischen so weit entwickelt, dass es eine Alternative zu den konventionellen Verfahren werden könnte. Vor diesem Hintergrund hat die Abwassertechnische Vereinigung (ATV) bereits zu Beginn der 1980er-Jahre einen Fachausschuss „Abwasseranlagen mit Sumpfpflanzen“ eingesetzt. Dennoch: Bau und Funktion solcher Systeme sind umstritten, die weiteren Entwicklungen müssen abgewartet werden.146

 

 

4.2. Planung und Ausführung

 

Das erste Koblenzer Großklärwerk ging im Herbst 1971 nach vierjähriger Bauzeit in Betrieb. Die neue Anlage war von Prof. Dr. Dietrich Kehr von der Universität Hannover als vollbiologische Anlage geplant und war für rund 160.000 Einwohner ausgelegt. Angenehmer Nebeneffekt des Großprojektes: eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Stadtentwässerung. Hier stehen Sozialräume mit getrennten schmutzigen und sauberen Umkleideräumen, Waschanlagen und Aufenthaltsräume zur Verfügung. Ein Blick zurück: Der Betriebshof der Stadtentwässerung war etwa bis 1960 in einer Baracke im Bassenheimer Hof unter primitivsten Verhältnissen untergebracht. Material und Geräte waren am sogenannten Wolfstor unter der alten Moselbrücke gelagert.147 Um 1960 zog die Stadtentwässerung in eine Baracke auf dem Gelände der Energieversorgung in der Schlachthofstraße um. Letzter Standort vor dem Bau des Klärwerks war der Betriebshof des Tiefbauamtes in der Schönbornsluster Straße.

 

Schien das neue Klärwerk auf den ersten Blick üppig dimensioniert, wurde bei näherer Betrachtung klar, dass die Anlage perspektivisch ausgebaut werden musste. Denn in die Angaben zur Einwohnerzahl waren die sogenannten Einwohnergleichwerte (EGW) der örtlichen Industrie eingerechnet. Schon Kehr ging davon aus, dass die Kapazität auf rund 300.000 Einwohner ausgebaut werden musste. Diese Einschätzung wurde bereits in den Jahren 1976 und 1979 bestätigt. Damals war das Institut für Siedlungswasserwirtschaft der Universität Hannover damit beauftragt worden, die Kapazitäten des Klärwerks zu untersuchen. Ergebnis: Die Anlage war voll ausgelastet, in Spitzenzeiten sogar überlastet, auch wenn sie bereits einen Beitrag geleistet hatte, die Qualität des Rheinwassers deutlich zu verbessern.148 Dazu kam, dass weder die neuen Stadtteile Bubenheim und Rübenach noch die rechtsrheinischen Bereiche von Koblenz an das Klärwerk angeschlossen waren.149

 

Angesichts der zu erwartenden erheblichen Mehrbelastungen des Großklärwerks durch die Anbindung der neuen Stadtteile und einer zu erwartenden Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben für die Abwasserbehandlung beauftragte die Stadt Koblenz den Nachfolger Dietrich Kehrs an der Universität Hannover, Prof. Dr. Carl Franz Seyfried, ein Gutachten zu erstellen. Es galt, die Möglichkeiten einer Erweiterung auszuloten. Schon damals stand fest, dass das Klärwerk nur bei trockenem Wetter eine ausreichende Klärleistung erbrachte. Einen weiteren Auftrag erhielt die Firma Kocks Consult GmbH. Das Koblenzer Ingenieurbüro sollte in Zusammenarbeit mit Carl Franz Seyfried die technisch und wirtschaftlich interessantesten Varianten in einem zukunftssicheren Vorentwurf näher untersuchen. Zur Debatte standen das Reinsauerstoffverfahren und das zweistufige Kunststoff-Tropfkörperverfahren.150

 

Der Vorentwurf des Büros Kocks lag Ende 1981 vor. Darin war die Klärwerkserweiterung so durchgeplant worden, dass die künftigen Kapazitäten mindestens 25 bis 30 Jahre ausreichten. Auch die bereits bestehenden Anlagen waren in das Konzept eingebunden. Zu den Vorgaben gehörte auch, den Betrieb des Großklärwerks möglichst wirtschaftlich zu gestalten und den Energieverbrauch in Grenzen zu halten. Schließlich sollten die Anlieger vor Geruchs- und Lärmemissionen geschützt werden. Die Planungsvorgaben waren bereits mit der Bezirksregierung und der Landesregierung abgestimmt worden, sodass bei einer Ausarbeitung der Vorentwürfe keine unangenehmen Überraschungen drohten. Am Ende der Vorplanung stand fest, dass die Variante mit Kunststoff-Tropfkörpern die wirtschaftlichere war.151 Bei ihren Berechnungen gingen die Planer von einem Abwasseranfall pro Einwohner von 214 Litern täglich aus. Dazu kam ein „Puffer“, der ausreichend Raum für die Erweiterung der Industrie lassen sollte. Die Stundenzuflüsse für das Großklärwerk wurden auf das Jahr 2000 hochgerechnet. Demnach rechneten die Ingenieure mit einem häuslichen Zufluss von 1861 Kubikmetern in der Stunde. Unwesentlich geringer sollte der gewerbliche Zufluss sein. Hier waren 1529 Kubikmeter pro Stunde angesetzt. Marginal war dagegen die Summe des Fremdwassers mit stündlich 320 Kubikmetern. Insgesamt wurde eine stündliche Kapazität von 3710 Kubikmetern errechnet. Die Tagesleistung sollte somit bei 61.078 Kubikmetern liegen. Das reichte theoretisch aus, um 318.140 Einwohner anzubinden.152 Diese Berechnung für das Jahr 2000 sieht im Einzelnen so aus: Die Zahl der Einwohner einschließlich der gemeldeten Berufsoldaten wurde auf 130.000 festgesetzt. Dazu kamen 10.000 kasernierte Wehrpflichtige und 2500 Touristen in den Unterkünften der Stadt. Ebenfalls einbezogen wurden ein Einpendlerüberschuss von 14.000 Personen und eine Fäkalienannahme für weitere 15.650 Einwohner der umliegenden Gemeinden. Der größte Anteil in dieser Kalkulation wurde jedoch den Abwässern aus Industrie und Gewerbe beigemessen. Die Kapazitäten für diese Wirtschaftszweige wurden in diesem Fall so berechnet, dass sie theoretisch für die Anbindung von weiteren 146.000 Einwohnern ausgereicht hätten.153

 

Im erweiterten Großklärwerk sollte das Abwasser nach einer mechanischen Vorbehandlung in einem zweistufigen biologischen Verfahren gereinigt werden. Von Anfang an war eingeplant, den Klärschlamm zur Stabilisierung und zur Biogasgewinnung ausfaulen zu lassen und anschließend maschinell zu entwässern. Zu Beginn der Planungen stellte sich der alte Teil des Klärwerks wie folgt dar: Das Abwasser wurde der Anlage über einen Sammler zugeführt und lief dann im Zuge einer mechanischen Reinigung zunächst über das Abwasserpumpwerk und dann über die weiteren Stationen Fäkalienannahme, Grob- und Feinrechenanlagen und den belüfteten Sandfang. Während die Grobstoffe im sogenannten „Containerbahnhof“ (in dem später bis zu sieben Container automatisch gefüllt und dann abgefahren werden konnten) landeten, lief das vorbehandelte Abwasser über das Venturi-Meßgerinne zur Ermittlung der Gesamtabwassermenge weiter in das Vorklärbecken. Mit Ausnahme der beiden letztgenannten Komponenten waren die Anlagen in einer gemeinsamen Halle mit Abluftanlage untergebracht. Geruchsbelästigungen gab es deshalb nur am Anfang der Kläranlage. Dort wurden die Fäkalien mithilfe einer Schneckenpumpe, die Zuflussschwankungen meisterte und damit eine kontinuierliche Förderung garantierte, in eine Höhe von 3,50 Metern gepumpt. Sie konnten dann im freien Gefälle die verschiedenen Stufen der mechanischen Reinigung durchlaufen. Um im Falle von Regenwetter eine gleichmäßigere Verteilung des Abwassers auf die beiden Straßen der Rechenanlage zu erreichen, schlugen die Ingenieure den Einbau einer neuen Schneckenpumpe mit einem höheren Wirkungsgrad vor. Darüber hinaus wollte man diese Pumpe mit einer Abdeckung und einer Luftabsauganlage versehen, sodass Geruchsbelästigungen auch an diesem Punkt ausgeschlossen wurden.154

 

Bei den Voruntersuchungen stellte sich schnell heraus, dass die Rechenanlage des alten Klärwerks nicht ausreichend dimensioniert und damit die Schwachstelle des mechanischen Reinigungsprozesses war. Da es in der Natur der Schneckenpumpen liegt, das Wasser schwallartig weiterzuleiten, konnte es vorkommen, dass grobe Materialien, wie zum Beispiel Kunststoff, die Grob- und Feinrechenanlage des Koblenzer Klärwerks unbehandelt passierten. Dieses Problem sollte mit dem Einbau einer zweiten Rechenanlage gelöst werden. Für den Weitertransport der Grobstoffe in die Containerhalle sorgten Förderbänder. Auch die belüfteten Sandfänge sollten den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden; zu den beiden vorhandenen Anlagen kam dann noch eine weitere dazu.155 Gute Noten gaben die Planer den drei vorhandenen Vorklärbecken. Diese hatten mit einer Länge von 55 Metern, einer Breite von zehn Metern und einer Tiefe von 2,20 Metern insgesamt völlig ausreichende Dimensionen, sodass im Zuge der Klärwerkserweiterung nur ein weiteres Becken gebaut werden musste. Bis zu jener Zeit war es allerdings so, dass der Schlamm in den Vorklärbecken mehrmals am Tag per Hand abgezogen und in die Faulbehälter gepumpt wurde. Im Zuge der Erweiterung sollte der Schlammabzug automatisiert werden.156 Die einschneidendsten Veränderungen waren jedoch im Bereich der biologischen Reinigung vorgesehen. Die bewährte Kombination von zwei Reinigungsstufen sollte die Vollreinigung von häuslichen und sogar höher belasteten Abwässern ermöglichen. Die Planer schlugen vor, die Reinigung in der ersten Stufe mithilfe von insgesamt drei Kunststoff-Tropfkörpern vorzunehmen, die zur Vermeidung von Geruchsproblemen abzudecken waren. Als zweite Stufe plante man eine schwach belastete Belebungsanlage mit weitgehender Nitrifikation und Denitrifikation ein. Zu diesem Zweck sollte das vorhandene Belebungsbecken zur Trennung zwischen Wasser und Schlammflocken umgebaut werden. Um eine größere Hochwassersicherheit zu erreichen und das Volumen auf insgesamt 5000 Kubikmeter zu vergrößern, sollte der Wasserspiegel in den Belebungsanlagen um 80 Zentimeter gehoben werden. 157

 

Zum vorhandenen Belebungsbecken sollte schließlich eine weitere Belebungsstufe mit einer Länge von 11,20 Metern, einer Breite von 67,50 Metern und einer Tiefe von fünf Metern sowie einem Gesamtvolumen von 7325 Kubikmetern kommen.158 Diesem Becken musste über Turbo-Kompressoren und Belüftungskerzen am Boden Sauerstoff zugeführt werden. Die in ein Maschinenhaus neu einzubauenden Kompressoren hatten darüber hinaus die Aufgabe, auch die vorhandenen Becken zu versorgen, die eine Oberflächenbelüftung hatten. Über die Belebungsbecken hinaus waren zusätzlich vier Nachklärbecken mit einem Innendurchmesser von jeweils 38 Metern vorgesehen, wobei die vorhandenen Anlagen weiter genutzt werden sollten.159

Ein weiterer wichtiger Punkt des Konzepts war die Behandlung des anfallenden Schlamms. Dieser sollte im freien Gefälle über Kunststoffrohre von den Nachklärbecken zu einem neuen Pumpwerk für Rücklaufschlamm fließen. Für diese Anlage war der Einbau von drei Schneckenpumpen mit einer Förderleistung von je 230 Litern in der Sekunde und einer Förderhöhe von 3,35 Metern vorgesehen. Die nächste Station sollte ein Verteilerbauwerk mit einer Verbindungsrinne zum Pumpwerk sein. Von dort aus konnte der Schlamm entweder zurück in das Belebungsbecken oder in den Pumpensumpf abfließen. Von Anfang an war es geplant, den Überlaufschlamm im Pumpensumpf über den bereits vorhandenen Nacheindicker (der durch eine weitere Anlage ergänzt werden sollte) einzudicken und in einen Faulbehälter zu pumpen. Zwei dieser Behälter waren bereits in der ersten Ausbaustufe des Klärwerks vorhanden. Jetzt sollte ein weiterer dazukommen.

 

Die Faulbehälter waren beheizbar. Bei Temperaturen zwischen 33 und 36 Grad und unter Luftabschluss wird der Schlamm anaerob stabilisiert. Hierbei entwickeln sich unter anderem Methanbakterien, die die organischen Bestandteile des Schlammes weitgehend abbauen und in Methangas umwandeln. Auch im ersten Bauabschnitt des Klärwerks war es möglich, die Faulgase für die Beheizung der Behälter zu nutzen.160 Nun sollte aber auch eine neue Kraftgasanlage gebaut werden, um die Nutzung der anfallenden Gase für den Energiebedarf des gesamten Klärwerks einschließlich Strom zu ermöglichen. Schließlich wollte man auch eine weitere Presse zur Entwässerung des Klärschlamms errichten, um die beiden vorhandenen Anlagen zu entlasten, vor allem aber, um künftig mit einer Achtstundenschicht auszukommen.161 Die geplanten Veränderungen betrafen auch das Betriebsgebäude. Es sollte umgebaut werden und darüber hinaus eine neue Schaltwarte erhalten.162 Und auch für die Mitarbeiter sollte sich einiges tun. In der ersten Aufbaustufe war noch nicht daran gedacht worden, dass Frauen einmal Interesse daran haben könnten, den Beruf des Entsorgers zu lernen. Nicht umsonst widmete sich die Rhein-Zeitung noch im Mai 1989 der Bewerbung einer 15-Jährigen. Weil sie noch nicht volljährig war und außerdem sanitäre Einrichtungen für Frauen fehlten, sollte die Bewerbung zunächst abgelehnt werden.163 Ein Einlenken war aber nicht mehr nötig, weil sich die Bewerberin nicht mehr meldete.

Die Brutto-Baukosten wurden für das Jahr 1984 berechnet und mit rund 63,128 Millionen DM angegeben. Auf die Stadt kamen nach diesen Berechnungen jährliche Belastungen von rund 8,586 Millionen DM zu.164 Es stellte sich schnell heraus, dass dieser Kostenansatz nicht realistisch war. Als die Erweiterung des Klärwerks am 17. Mai 1984 endlich im Koblenzer Stadtrat verhandelt wurde, gingen Verwaltung und Kommunalpolitik bereits von einem Ansatz von 70 Millionen DM aus. Entsprechend gereizt war die Stimmung in der Sitzung. Während der CDU-Fraktionsvorsitzende Jürgen Wehran unter der Devise „[...] Wir sind [...] der Meinung, dass wir einfach an dem Beschluß jetzt nicht vorbeikommen [...]“ von unumgänglichen Notwendigkeiten sprach, schlug SPD-Ratsmitglied Manfred Keil kritischere Töne an. Er warf der CDU-Fraktion vor, die Erweiterung des Klärwerks während der Haushaltsberatungen stets auf die lange Bank geschoben und damit die Kosten in die Höhe getrieben zu haben. Keil betonte, man hätte direkt auf das Gutachten von 1976 reagieren und das Klärwerk sofort erweitern müssen. Der Kommunalpolitiker wies auch darauf hin, dass der Stadt nun auch eine Strafe nach dem neuen Wasserabgabengesetz drohte – weder die rechte Rheinseite noch die Stadtteile Bubenheim und Rübenach waren zum Zeitpunkt der Debatte im Rat an das Klärwerk in Wallersheim angeschlossen.165

 

Mit einer positiven Entscheidung für das 70 Millionen DM schwere Paket war es nicht getan. Die Genehmigungsbehörden hatten ihre Erlaubnis für die Erweiterung des Klärwerks von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht. Vor allem war die Stadt in die Pflicht genommen worden, gleichzeitig mit der Erweiterung der Kläranlage eine Regenwasserbehandlung zu bauen und in Betrieb zu nehmen. Diese Auflage war mit weiteren hohen Investitionen verbunden, die bereits in den Vorplanungen auf rund 6,914 Millionen DM geschätzt worden waren.166 Dennoch: Am Ende blieb dem Koblenzer Stadtrat nichts anderes übrig, als den gewaltigen Ausgaben zuzustimmen. Nach der Ratssitzung am 17. Mai 1984 war der Weg für die Detailplanungen frei. Drei Jahre später konnte endlich mit der Erweiterung des Klärwerks begonnen werden. Und nach weiteren drei Jahren war das Projekt weitgehend vollendet. Am 30. Mai 1990 weihte der damalige Oberbürgermeister Willi Hörter die neue biologische Stufe ein. Allein in diesen Teil des Großklärwerks waren rund 35 Millionen DM investiert worden. Insgesamt sollte das gesamte Erweiterungsprojekt circa 80 Millionen DM kosten.167 Der nächste Ärger sollte nicht auf sich warten lassen. Auch nach dem Ausbau des Klärwerks beschwerten sich die Anwohner. So klagten die Anlieger des Wallersheimer Kammertsweges über Geruchsbelästigungen. Anfang Januar 1992 starteten sie sogar eine Unterschriftenaktion. Das Tiefbauamt reagierte sofort und versprach den Einbau eines Kompost-Abluftfilters bis zum Sommer.168 Die Zwischenzeit sollte mit einer provisorischen Anlage überbrückt werden.169

 

1997 wurde das Klärwerk durch eine Lagerhalle für Klärschlamm erweitert. Die Arbeiten begannen im Sommer 1997. Die rund 2,2 Millionen DM teure Halle mit einer Grundfläche von 30 mal 38 Metern war für eine Kapazität von 3500 Tonnen ausgelegt. Die Erweiterung war erforderlich geworden, weil im Klärwerk ausgefaulter Klärschlamm eine Größenordnung von jährlich 10.000 Tonnen erreichte. Untersuchungen des Schlamms in der Landwirtschaftlichen Untersuchungsanstalt Speyer hatten ergeben, dass sich das Material – der Klärschlammverordnung entsprechend – nach der Ernte oder im Frühjahr sehr gut als Dünger in der Landwirtschaft eignete. Eine Deponierung und die heue in anderen Regionen verbreitete Verbrennung schieden somit künftig aus.

 

Auf jeden Fall wurden mit der Maßnahme die Verhältnisse im Klärwerk deutlich verbessert. Bislang hatte es nur Kapazitäten in Höhe von 1000 Tonnen gegeben. Doch die Lagerbedingungen für den bis dahin auf einer nicht überdachten Fläche gelagerten Klärschlamm waren nicht besonders gut, weil Regenwasser eindringen konnte. Das konnte wiederum zu Geruchsbelästigungen führen. Der Hauptgrund für den Bau der Halle war jedoch die Tatsache, dass die Deponierung von Klärschlamm auf der Deponie „Eiterköpfe“ bei Ochtendung wegen der anstehenden strengeren Vorgaben perspektivisch nicht mehr möglich war. Immerhin landete bei Baubeginn der neuen Halle noch gut ein Drittel des Koblenzer Klärschlamms auf den „Eiterköpfen“.170 Heute wird der Schlamm zu 100 Prozent in der Landwirtschaft eingesetzt.171

 

5. Der Sonderfall Ehrenbreitstein

 

D

ie Prioritäten zugunsten einer autogerechten Stadt hatten auch in Koblenz unangenehme Nebenwirkungen hinterlassen. Nicht nur die Koblenzer Altstadt wurde von den neuen innerstädtischen Verkehrsachsen eingeschnürt, sondern auch Ehrenbreitstein. Die alte Residenzstadt wurde durch die Stadtdurchfahrt der Bundesstraße 42 und die Hauptverkehrsstraße nach Arenberg (alte B?49) derart beeinträchtigt, dass diejenigen, die es sich leisten konnten, oft in die Höhenlagen auswichen und nicht mehr in ihre Häuser im historischen Ortskern investierten. Nachteilig wirkte sich auch die ständige Hochwassergefahr aus. Die Probleme konnten nur mithilfe einer umfassenden Stadtteilsanierung gelöst werden. Als man Mitte der 1970er-Jahre damit begann, die Möglichkeiten des neuen Städtebauförderungsgesetzes172 auch für Ehrenbreitstein zu nutzen, stand bereits fest, dass es mit der Sanierung der Häuser und einem neuen Verkehrskonzept nicht getan war. Man erkannte, dass die fließenden Gewässer im Stadtteil völlig neu zu ordnen waren und das Kanalnetz komplett erneuert werden musste.

 

 

5.1. Das Entwässerungskonzept

 

Das Koblenzer Kanalnetz hatte schon in der ersten Hälfte der 1980er-Jahre eine Gesamtlänge von 340 Kilometern erreicht. Das reichte aber bei Weitem nicht aus. Im Hauptentwässerungsentwurf war deshalb von einer Ausdehnung der Mischwasserkanäle von 249 auf 268 Kilometer, der Regenwasserkanäle von 69 auf 140 Kilometer und der Schmutzwasserkanäle von 58 auf 132 Kilometer die Rede. Zu den Schwerpunkten der Netzergänzung gehörte von Anfang an die rechte Rheinseite, auf die sich gerade in den 1990er-Jahren und zu Anfang des neuen Jahrtausends die Aktivitäten der Stadt und ihres späteren Eigenbetriebs Stadtentwässerung konzentrierten.173 Die Sanierung des Kanalnetzes in Arzheim, Arenberg und vor allem in Ehrenbreitstein selbst stand in unmittelbarem Zusammenhang mit einem wirksamen Hochwasserschutz für die alte Residenzstadt. Das Kanalnetz wurde deshalb in eine Hoch- und eine Tiefzone eingeteilt. Im Zuge dieser Neugliederung wurde auch die Situation rund um den Blindbach und um den Mühlenbach verbessert, die heute nur noch zur Ableitung des nicht klärpflichtigen Wassers dienen. Für die Behandlung des klärpflichtigen Mischwassers wurde dagegen Zug um Zug ein neues Netz aufgebaut. Aus der Hochzone musste daher der Ablauf zur zentralen Kläranlage in Wallersheim hochwasserfrei ausgeführt werden. Zur Entwässerung der Tiefzone war für Ehrenbreitstein ein kombiniertes Pumpwerk mit Grundwasserhaltung vorgesehen, das später am Kapuzinerplatz realisiert wurde. Schließlich plante man einen neuen Sammler durch das Blindbachtal, entlang dem Mühlenbach und über die Kniebreche nach Arenberg und Niederberg.174

 

 

5.2 Der Stollen unter der Festung

 

Die überwiegend in den engen Straßen des alten Ehrenbreitsteiner Stadtkerns gemauerte Verrohrung des Mühlenbaches war von ihren Abmessungen nie ausreichend, anfallende Hochwasser konnten nicht schadensfrei abgeführt werden. Da ein Neubau in der alten Trasse wegen der beengten Verhältnisse nicht möglich war, ergab sich als günstigste Lösung, den Bachlauf großräumig zu verlegen und ihn künftig nur noch für das Abführen des nichtklärpflichtigen Regenwassers vorzuhalten. Die Maßnahme sollte außerdem zur Verringerung der Hochwassergefahr beitragen, da bei stärkeren Niederschlägen der anschwellende Bachlauf nicht mehr die Kernbereiche der Stadt tangieren sollte. Das Koblenzer Ingenieurbüro Dr. Björnsen untersuchte 1983 vier Alternativen für die Mühlenbachableitung. Die favorisierte Variante sah vor, den Mühlenbach über die gesamte Länge in einer neuen Trasse zu verlegen. Nach einer kurzen Verrohrungsstrecke im oberen Bereich bis zur ehemaligen Bundesstraße 49 (heute Landesstraße 127) sollte ein Stollen unter der Festung hindurch bis zum Rhein vorgetrieben werden.175

Die Planer dachten darüber hinaus daran, das Regenüberlaufbecken vom Standort Sauerwassertor bis oberhalb des Stolleneinlaufs zu verlegen und ein kleineres, zusätzliches Überlaufbecken am alten Standort zu erstellen.176 Es blieb nicht nur bei den Planungen – das Konzept wurde Punkt für Punkt umgesetzt: Für die Ableitung des Mühlenbachs wurde ab Friedhof Ehrenbreitstein ein Stollen unter der Festung durch den Fels zum Rhein getrieben. Der insgesamt 450 Meter lange, vier Meter breite und drei Meter hohe Stollen wurde für einen Abfluss von 28,5 Kubikmetern pro Sekunde bemessen – dieser Wert sollte von Anfang an vor allem auch Extremhochwassern gerecht werden, wie sie in der Regel nur alle 50 Jahre vorkommen. Der Stollen „Monika“ wurde 1993 vollendet.177 Insgesamt investierte die öffentliche Hand allein in diese Anlage fast 17 Millionen DM.178

 

Die Detailplanungen waren bereits 1987 in Angriff genommen worden. Die Vorbereitung der kostspieligen Bauarbeiten begann mit einem Schacht am Festungshang, der rund zehn Meter in die Tiefe reichte. Dieser Schacht wurde der Ausgangspunkt für einen Stollen in Richtung Rheinufer.179 Die Realisierung erfolgte in drei äußerst aufwendigen Bauabschnitten. Zunächst wurden die B 42 und die Gleise der Bahn bis zum Rhein auf einer Länge von 70 Metern untertunnelt. Da die Stollensohle zwei Meter tiefer lag als der Normalwasserstand des Rheins, musste der umliegende Boden abgedichtet werden. Zudem entstand an der bergseitigen Fahrbahn direkt am Fuße des „Felsenwegs“ der Festung Ehrenbreitstein eine Baugrube von 15 Metern Tiefe. Diese Arbeiten dauerten bis August 1992 und kosteten rund 5,4 Millionen Mark.

 

Im Rahmen des ersten Bauabschnitts entstand auch ein Auffangbecken in der Nähe des Rheins, das dem Hochwasserschutz und auch dem langsamen Einfließen des Oberflächenwassers in den Rhein dient, damit die Schifffahrt bei Gewittern nicht durch unkontrolliertes Einleiten des Wassers beeinträchtigt wird. Der zweite Bauabschnitt war dem Bau des Stollenabschnitts unter der Festung vorbehalten, wobei man im Anschluss die künftige Fließrinne des Baches betonierte.180

 

Der Hauptstollen wurde ebenfalls bergmännisch im Sprengvortrieb aufgefahren. Der Ausbau seines Hufeisenprofils von nur 3,50 Metern Durchmesser erfolgte in zweischaliger Bauweise. 24 Stunden am Tag wurde an dem Stollen gearbeitet, pro Schicht kamen die Arbeiter acht bis neun Meter weiter in den Fels. Bereits im März 1993 hatten sie den Stollen 256 Meter weit vorgetrieben. Im dritten Bauabschnitt folgte schließlich die direkte Anbindung des Mühlenbachs, der seit Juli 1994 in seinem neuen, künstlichen Bett fließt. Der zweite und dritte Abschnitt kosteten zusammen etwa 11,1 Millionen Mark, wobei Bund und Land wiederum den mit Abstand größten Teil der Kosten übernahmen.181

 

 

5.3 Neuordnung im Ortskern

 

Im Hauptentwässerungsentwurf der Stadt Koblenz hatte das Ingenieurbüro Fischer folgende Schwerpunkte für die Neukanalisierung von Ehrenbreitstein gesetzt:

 

* Bau eines Entwässerungskanals von der Blindbach-Verrohrung ab Hofstraße bis zu einem noch zu errichtenden Regenüberlaufbecken am Sauerwassertor, wobei empfohlen wurde, die alte Mühlenbach-Verrohrung zu verwenden.

* Anschluss der Kanäle im Bereich der Pfarrkirche Heilig Kreuz an die Hochzone Humboldtstraße.

* Bau eines Kanals entlang dem Rhein vom Düker bis zur Pfaffendorfer Brücke mit Anschluss an den Hauptsammler „Rechte Rheinseite“ im Bereich des Pfaffendorfer Jahnplatzes.

* Entwässerung der Straßen „Am Pfaffendorfer Tor“, „Im Teichert“ sowie des Kapuzinerplatzes. Dabei sollte zum Teil die Fließrichtung verändert werden. Der noch zu vollendende Kanal    B 42/ „Am Pfaffendorfer Tor“ sollte der Entwässerung der B 42 dienen und einen Anschluss an den Kanal „Im Teichert“ haben.

* Entlastung der Kanäle in der Hofstraße, der Friedrich-Wilhelm-Straße und der Wambachstraße durch einen Regenüberlauf in den Entlastungskanal zum Auslauf der Blindbachverrohrung. Der Ablauf von diesem Regenüberlauf sollte in dem Zulaufkanal zu einem Regenüberlaufbecken am Kapuzinerplatz münden.

* Ablaufkanal vom Anschluss in der Humboldtstraße durch die Helfensteinstraße und das      Obertal bis zum Regenüberlaufbecken am Sauerwassertor sowie das Teilstück Humboldtstraße bis Rheindüker.

* Maßnahmen im Mühlental. Diese umfassten den Ablaufkanal am Regenüberlaufbecken Arenberg durch das Mühlental und das Teilstück des Sammlers Arenberger Straße vom dortigen Regenüberlaufbecken bis zur Einmündung Brentanostraße. Enthalten waren auch der Entlastungskanal vom Regenüberlaufbecken Arenberger Straße bis zur neuen Mühlenbach-Verrohrung.

* Der neue Sammler Obertal. Dieser sollte die Verbindung von der Einmündung der Brentanostraße durch die L 127 bis zum Regenüberlaufbecken Sauerwassertor herstellen.

* Entwässerung der Charlottenstraße.

* Sanierung des überlasteten Anschlusskanals zum Staatsbauamt im Dikasterialbau (heute Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, LBB). Zu dieser Maßnahme sollte auch der neue Kanal am Platz gehören, der bereits eine entgegengesetzte Fließrichtung erhalten hatte und an den Kanal am Wambach angeschlossen worden war.

* Entwässerung der Festung Ehrenbreitstein.182

 

Priorität im Ehrenbreitsteiner Ortskern hatte vor allem die Erneuerung der Kanalisierung des Blindbaches. Die 1045 Meter lange Verrohrung des Baches war hoffnungslos veraltet und konnte nicht mit in den Hochwasserschutz einbezogen werden. Hätte man nichts getan, wären nach Vollendung der Schutzmaßnahmen – die insgesamt 1,3 Millionen Mark teuer werden sollten – am Bahndamm die an und für sich ausreichenden tragfähigen Gewölbe bei einem Rückstau durch Innendruck belastet worden. Deswegen war Ehrenbreitstein nicht nur von den Fluten des Rheins, sondern auch von einem durch den Blindbach mit verursachten „Binnenhochwasser“ bedroht.

Besorgniserregend war besonders der Zustand im unteren Bereich der Verrohrung, der auf einer Länge von insgesamt rund 250 Metern aus gemauerten Gewölben unterschiedlicher Abmessungen bestand. Zur Herstellung der Drucksicherung wurden die Gewölbe durch eine Stahlbetonrohrleitung ersetzt. Für die Neuordnung der Kanalisation im Kern der einstigen Residenzstadt wurden zwischen 1989 und 1998 rund 5,845 Millionen DM investiert. In diesem Betrag waren die Großprojekte wie Mühlenbach-Stollen und Blindbach nicht enthalten. Die Summe schlüsselt sich wie folgt auf:

 

* Blindtal (1989). Kosten: 275.328 DM.

* Sanierung Ehrenbreitstein, erster Abschnitt (1989). Kosten 759.583 DM. In dieser Summe enthalten war die Neukanalisierung von Lielsgasse, Am Markt, Am Platz und ein Teil der Kapuzinerstraße.

* Sammler Mühlental (1989) für 155.123 DM.

* Dikasterialgebäude I (1990) für 79.721 DM.

* Dikasterialgebäude II (1991) für 61.366 DM.

* Sammler Mühlental (1989) für 775.958 DM.

* Überleitung des Mühlenbachs (1993), Kosten:  244.087 DM.

* Sanierung der inneren Bereiche von Ehrenbreitstein (1994). Kosten: 850.425 DM. In dieser Summe war die Neukanalisierung von Humboldtstraße bis zum Bückerplatz, Friedrich-Wilhelm-Straße, eines Teils der Kapuzinerstraße sowie der südliche Abschnitt der Helfensteinstraße enthalten.

* Helfensteinstraße und Obertal (1995/96). Kosten 1.403.788 DM.

* Verrohrung Mühlbach/Wambach (1998) am Ausgang der Wambachstraße. Kosten: 101.047 DM.

* Ausgaben für die Stadtteilsanierung (1998). Kosten: 167.528 DM

* Sammler Kniebreche (1998) für 988.795 DM.183

 

Nach einer Schmutzfrachtberechnung gab es im Stadtgebiet 130 Einleitungen in Rhein, Mosel und die Bäche. Es handelte sich hierbei um nicht klärpflichtiges Wasser aus einer Mischkanalisation. Nach dem Konzept der Stadt wurden große Kanäle als Stauräume aktiviert. Wo das nicht möglich war, wurden Becken gebaut, sodass nur sauberes Wasser in die Rohre fließen konnte. Weitere Becken sollten in Arzheim, Immendorf und im Bereich Sauerwassertor angelegt werden – Letzteres ist inzwischen vollendet. Für die Entwässerung von Ehrenbreitstein war das 4,6 Millionen Mark teure Rückhaltebecken „Kniebreche“ an der Straße nach Niederberg besonders wichtig. Es wurde bereits im Oktober 1998 fertiggestellt, aber erst im Sommer 1999 in Betrieb genommen. Auch das Regenrückhaltebecken am Kapuzinerplatz wurde in dieser Zeit vollendet, war aber erst nach Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahmen voll funktionsfähig.184

 

Eine große Bedeutung hat auch das Regenüberlaufbecken Eselsbach im Mühlental, das unter anderem den Mühlenbach rein hält. Das Becken ist Teil eines Gesamtkonzepts, das gerade im Hochwasserfall das Mühlental entlasten soll. Das stark verschmutzte und klärpflichtige Mischwasser wird heute in diesem Becken bei Regen gestaut, gedrosselt und über die Kanäle zur Großkläranlage nach Wallsersheim geführt. Das ankommende Mischwasser wurde in den Mühlenbach abgeführt.185

 

Das Becken im Mühlenbach wurde aus Stahlbeton gebaut und so konzipiert, dass es ganz im Gelände eingebettet und mit zusätzlichen Bodenmassen überdeckt werden konnte. Der Eselsbach wurde zudem in diesem Bereich renaturiert. Die Kosten betrugen insgesamt 2,7 Millionen Mark. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung finanzierte dieses Projekt ohne Fremdkapital. Maßnahmen wie diese waren ein Teil eines gewaltigen Programms, in das der Eigenbetrieb zwischen Herbst 1998 und Ende 2003 insgesamt rund 34 Millionen Euro investierte. Vorhandene Regenüberläufe wurden modernisiert oder neu errichtet, defekte Kanäle saniert.186

 

 

5.4 Hochwasserschutz

 

Hochwasser mit extremen Pegelständen waren in Ehrenbreitstein keine außergewöhnlichen Ereignisse. In den vergangenen 40 Jahren, zuletzt mit dem „Jahrhunderthochwasser“ an Weihnachten 1993 und den schweren Überflutungen von 1995, trat eine Verschärfung gegenüber dem langjährigen Wiederkehrungsintervall von rund 15 Jahren ein. Für einen wirksamen Hochwasserschutz wurden folgende Vorgaben definiert:

 

* Schutz gegen das Rheinhochwasser;

* Schutz gegen das Binnenhochwasser bei gleichzeitigem Rheinhochwasser;

* Schutz gegen hohe Grundwasserstände;

* Ableitung des im Binnengebiet anfallenden Abwassers und Oberflächenwassers.

 

Die Ziele Hochwasserschutz und Verkehrsneuordnung waren bereits im Städtebaulichen Rahmenplan für Ehrenbreitstein definiert worden. Schon damals war allen Beteiligten klar: Ohne die Umsetzung dieser Vorgaben wären weitere städtebauliche Maßnahmen nicht möglich gewesen. Zum Schutz Ehrenbreitsteins vor Hochwasser wurde – auch auf Grundlage des Hauptentwässerungsentwurfs – eine wasserwirtschaftliche Planung ausgearbeitet, nach deren Umsetzung Ehrenbreitstein zukünftig vor Hochwasser geschützt sein sollte. Der Planfeststellungsbeschluss vom 18. Januar 1993 schaffte die Voraussetzungen für den Bau entsprechender Anlagen.187

 

Zur Sicherung des Hochwasserschutzes sollte der rechtsrheinische Bahndamm eingebunden werden. Bereits in der Frühphase der Planungen war vorgeschrieben, diesen Damm durch eine Dichtwand zu stärken. Riesige Hochwasserschutztore sollten im Ernstfall die Viadukte des Dammes schließen und somit Kapuzinerplatz und Hofstraße vor Überschwemmungen schützen.188 Doch mussten bis zur Realisierung enorme Schwierigkeiten bewältigt werden – nicht zuletzt, weil die schmutzigen, braunen Fluten immer wieder in den Stadtkern eindrangen. Es dauerte Jahre, bis die Verwaltung die erforderlichen Voraussetzungen schaffen konnte, was immer wieder zum Zusammenbruch sämtlicher Zeitpläne führte. Zur Sicherstellung des Ehrenbreitsteiner Hochwasserschutzes hat die Stadt Koblenz mit dem Land Rheinland-Pfalz eine Vereinbarung über Kosten, Lasten und Planungsübertragung auf die Kommune abgeschlossen. Auf dieser Grundlage begannen 1997 die Hauptarbeiten am Ehrenbreitsteiner Hochwasserschutz im Kernbereich zwischen Diehl’s Hotel „Am Pfaffendorfer Tor“ und dem Bahnhof Ehrenbreitstein, die sich – einschließlich der Verlegung der Bundesstraßen-Ortsdurchfahrt – noch bis ins Jahr 2005 hinzogen. Ein wichtiges Ziel wurde bereits 2001 erreicht: Damals war der Hochwasserschutz bereits so weit hergestellt, dass der Stadtteil im Falle eines Angriffs der Wassermassen „dicht gemacht“ werden konnte. Damit dies möglich werden konnte, hatte der städtische Vergabeausschuss erst Ende September 1999 den Weg für die Ausschreibung der Baumaßnahmen zur Realisierung der Schutzmaßnahmen in Ehrenbreitstein frei gemacht – obwohl die Pläne bereits 1990 fix und fertig in der Schublade lagen. Schließlich war der Weg dann doch bereitet, um rund zwölf Millionen Mark in den Hochwasserschutz zu investieren. In dieser Summe waren die Kosten für die mechanischen Tore nicht enthalten.189

 

Ein Grund für die immensen zeitlichen Verzögerungen war die Tatsache, dass die Bezirksregierung Koblenz als Obere Genehmigungsbehörde das Bebauungsplanverfahren ausgesetzt hatte, weil verschiedene wasserrechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen waren. Insgesamt waren es drei solcher Verfahren, die in Zusammenhang mit der Bauleit- und Detailplanung standen. Ohne deren Ergebnisse, die in die Bebauungsplanentwürfe einzubringen waren, hätte die Bezirksregierung die Maßnahmen nicht genehmigt. Angesichts dieser Tatsache waren viele Ehrenbreitsteiner auf die Verantwortlichen bei der Stadt nicht gut zu sprechen, die sich aus heutiger Sicht wohl etwas zu optimistisch geäußert hatten. Dass es schon Ende der 1980er-Jahre deutliche Zeichen dafür gegeben hatte, dass alle Beteiligten willens waren, das Problem in den Griff zu bekommen, interessierte die Öffentlichkeit kaum mehr. Dabei waren bereits im November 1989 etliche Hintergebäude zwischen Hofstraße und Bahndamm abgerissen worden – genau dort, wo die neue Hochwasserschutzwand und die Ortsdurchfahrt der B 42 entlangführen sollten.190

 

 Das Ende des schwierigen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens ließ jedoch länger auf sich warten, als ursprünglich vermutet. Erst am 31. Oktober 1991 teilte die Bezirksregierung dem Arbeitskreis Sanierung der Ortsring-Vereinigung mit, dass das Verfahren voraussichtlich bis Mitte 1992 dauern würde.191 Ein Baubeginn Anfang 1993 schien damals realistisch zu sein. Doch auch daraus wurde nichts, denn im Haushaltsjahr 1993 stellte der Bund keine Finanzhilfe mehr für die Städtebauförderung zur Verfügung.192 Obwohl die Hochwasserschutzwand an und für sich überwiegend Sache des Landes war, begann der Bau zunächst nicht, weil die Maßnahme allein nicht sinnvoll gewesen wäre. Deshalb war es für die Landesregierung zweckmäßiger, den Haushalt nicht künstlich mit Maßnahmen aufzublähen, die vorerst doch keine Chance auf Realisierung gehabt hätten. Zwar waren Schutzdamm und Straßenverlegung sowohl in der Planung als auch in der Ausführung zwei verschiedene Projekte, doch waren sie so eng miteinander verwoben, dass sie ein gemeinsames Planungskonzept und einen verbindlichen Zeitplan brauchten, der für beide Teile des Großprojektes galt. Die schwierigen Zusammenhänge bedeuteten jedoch noch lange nicht, dass überhaupt nichts geschah, zumal die Landesregierung 1995 beschlossen hatte, das sogenannte „Nahekonzept“ auf das gesamte Land auszudehnen und somit auch die schon so lange geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in Ehrenbreitstein zu unterstützen. Parallel zu dieser Entscheidung waren die ersten Abdichtungsmaßnahmen am Ehrenbreitsteiner Bahnhof angelaufen, die insgesamt zehn Millionen Euro kosten sollten. Von den Kosten für die rund 210 Meter lange Dichtwand übernahm das Land Rheinland-Pfalz neun Millionen DM. Im Übrigen waren bereits 1986 mit dem Umbau des Verladebahnhofs wichtige Voraussetzungen für den Aufbau des Hochwasserschutzes und die Verbreiterung der Bundesstraße 42 in Richtung Urbar geschaffen worden.193

 

Aber auch an der Vorbereitung von Hochwasserschutz und eigentlicher Ortsdurchfahrt im Bereich Hofstraße wurde gearbeitet. Wichtige Bodenerkundungen – es waren 40 „Baugrund-Aufschlussbohrungen“ notwendig – trugen dazu bei, dass die Planung für die Gesamtmasse im Prinzip schon Ende 1995 baureif war.194 Bis der das Areal betreffende Bebauungsplan 164?a im Juli 1999 endlich Rechtskraft erhalten sollte, musste die Stadt noch schwierige Grundstücksverhandlungen mit der Deutschen Bahn führen. Die Bahn musste ihrerseits die komplette Verlegung der Verkabelung an der durch Ehrenbreitstein führenden Bahnstrecke vornehmen. Voraussetzung für den Beginn der Maßnahmen im gesamten Bebauungsplangebiet war die Entwidmung einstiger Eisenbahnflächen. Zudem galt es, sich mit privaten Grundstückseigentümern zu einigen. Um die Sache nicht weiter hinauszuzögern, nutzte man unter Hinweis auf das Baugesetzbuch alle Möglichkeiten, die Realisierung des Großprojektes auch ohne rechtskräftigen Bebauungsplan anzugehen. Da die Verhältnisse am Kapuzinerplatz geklärt waren, konnten deshalb dort schon Ende 1997 die aufwendigen Baumaßnahmen beginnen.195

 

5.4.1 Schutzwand und Tore

 

Bemessungsgrundlage für die Auslegung der Ehrenbreitsteiner Hochwasserschutzwand war das 350-jährige Hochwasserereignis, das einem Koblenzer Pegel von 10,88 Metern entspricht. Zum Vergleich: Selbst beim verheerenden „Jahrhunderthochwasser“ in der Weihnachtszeit 1993 war ein Pegelstand von „nur“ 9,52 Metern erreicht worden. Die insgesamt 700 Meter lange Hochwasserschutzwand verlief nach ihrer Fertigstellung 2001 auf ihrer ganzen Länge unmittelbar landseitig neben der rechtsrheinischen Eisenbahnstrecke. Die Untergrundabdichtung erfolgte hauptsächlich durch sogenannte Zweiphasenschlitzwände, die 0,50 Meter in den in zehn bis zwölf Metern Tiefe anstehenden Fels eingebunden werden musste. In Teilbereichen übernahm der Hochwasserschutz die Stützfunktion für den Bahndamm und musste mit Stahlankern, die weit unter den Damm reichen, gesichert werden. Die 60 Zentimeter dicke Schutzwand besitzt eine Ansichtsfläche von 9160 Quadratmetern. Im Bereich der Schutzmauer befinden sich vier Wegunterführungen unter der Bahn, die die Verbindung zum Rheinufer gewährleisten. Die Öffnungen können im Hochwasserfall durch Tore geschlossen werden. Bei den drei kleineren Unterführungen wurden elektrisch betriebene Hubtore in Stahlschweißkonstruktion eingebaut, während die große Unterführung auf Höhe der Rheinfähre mit einer lichten Weite von 15 Metern durch ein stählernes Schiebetor über einen elektromechanischen Antrieb verschlossen wird.196

 

 

5.4.2 Regenüberlauf und Pumpwerk

 

Zur Gewährleistung der Ableitung des im Binnengebiet anfallenden Oberflächenwassers und häuslichen Abwassers wurde unmittelbar an der Hochwasserschutzwand im Sommer 1999 am Kapuzinerplatz ein Bauwerk vollendet, das ein Regenüberlaufbecken, ein Regenrückhaltebecken und das Hochwasserpumpwerk kombiniert. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung finanzierte den Bau. Die Planungsgrundlagen wurden bereits Anfang der 1980er-Jahre in Zusammenarbeit mit den Koblenzer Ingenieurbüros Björnsen und Fischer erarbeitet. Im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen plante das Büro Björnsen auch die Kanalisation im Hochwasserschutzbereich. Dazu gehört auch das „Kombi-Bauwerk“ unter dem Kapuzinerplatz.197

 

Für die Förderung des kritischen Mischwasserabflusses waren drei „trocken“ aufgestellte Kreiselpumpen vorgesehen. Darüber hinaus wurde eine Reservepumpe eingebaut, die gleichzeitig zur Entleerung des Regenrückhaltebeckens diente. Außerdem wurden zwei Grundwasserpumpen eingebaut, von denen eine als Reserve zurückgehalten wurde. An das Regenüberlaufbecken wurde ein insgesamt rund 18,7 Hektar großes Entwässerungsgebiet angeschlossen. Dieses Becken hat die Aufgabe, den ersten, stark belastenden Spülstoß bei Starkregenereignissen aufzufangen und nach Beendigung des Regens das gespeicherte Wasser an das zentrale Klärwerk im Stadtteil Wallersheim abzugeben. Das Nutzvolumen des Beckens beträgt 300 Kubikmeter. Es ist dem Pumpwerk vorgeschaltet, um die Pumpenkapazität zu begrenzen, wenn im Hochwasserfall die normale Vorflut für das im Binnengebiet anfallende Niederschlagswasser unterbunden ist. Das Becken fasst 1700 Kubikmeter. Das Pumpwerk gliedert sich in einen Abwasser- und einen Hochwasserteil. Das Abwasserpumpwerk übernimmt die Förderung des Mischwassers aus der Tiefzone bis zu einer maximalen Fördermenge von 55 Liter pro Sekunde in den Zulauf der Kläranlage. Das kombinierte Hochwasserpumpwerk springt automatisch an, wenn die Absperrschieber des Kanalsystems schließen und der Zulauf aus dem Mischwasserkanal die maximale Fördermenge übersteigt. Dann gehen auch die Kreiselpumpen mit einer Gesamtleistung von 1500 Litern (3x500 Liter) pro Sekunde in Betrieb.198

 

 

5.4.3 Ausgleichsmaßnahmen

 

Durch die Hochwasserschutz- und Straßenbaumaßnahmen in Ehrenbreitstein wurde dem Rhein ein Stauraum in einer Größe von rund 90.000 Kubikmetern entzogen. Berechnungsgrundlage ist ein 100-jähriges Hochwasserereignis. Dieser verlorene Versickerungsraum muss nach Paragraf 61 und 62 des Landeswasserschutzgesetzes Rheinland-Pfalz ausgeglichen werden. Wegen der dichten Besiedlung im Großraum Koblenz ist ein ortsnaher Ausgleich nicht möglich. Deshalb unterbreitete das Staatliche Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft Lösungsvorschläge, über die Ende der 1990er-Jahre noch nicht abschließend entschieden war. Ins Auge gefasst wurde eine finanzielle Beteiligung von Stadt und Land an weiter entfernten Poldermaßnahmen.

5.4.4 Kosten des Hochwasserschutzes

 

Der Ehrenbreitsteiner Hochwasserschutz gehört zu den größten Projekten, die die öffentliche Hand bislang in Koblenz realisiert hat. Die gesamte Maßnahme kostete rund 52,6 Millionen DM. In dieser Summe ist die Verlegung der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 42 noch nicht einmal enthalten, die noch einmal Investitionen in Höhe von rund 30 Millionen DM erforderte. Die Stadt Koblenz erhielt als Maßnahmenträgerin vom Land Rheinland-Pfalz hohe Zuschüsse in Höhe von 90 Prozent der Gesamtsumme. Davon ausgenommen waren Pumpwerk und Regenrückhaltebecken. Die Kosten hierfür übernahm – wie bereits erwähnt – der Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Der vorgegebene Kostenrahmen konnte allerdings nicht gehalten werden. Bereits in seiner Sitzung Anfang September 1990 ging der Koblenzer Stadtrat von Kostenüberschreitungen in Höhe von 2,5 Millionen DM aus. Zu den Maßnahmen gehörten:

 

* Die Neukanalisierung der Hofstraße

* Der drucksichere Umbau der Kanalisierung von Mühlbach und Blindbach

* Neukanalisierung der Straße „Im Teichert“

* Neukanalisierung der Straße „Am Pfaffendorfer Tor“

* Bau eines Druckkanals aus der Hochzone Ehrenbreitstein

* Bau eines Mischwasserkanals in der Ortslage199

 

 

5.4.5 Vorschau: Neuendorf und Wallersheim

 

Die deutlichen Fortschritte für den Ehrenbreitsteiner Hochwasserschutz weckten spätestens mit der „Generalprobe“ für das Schutztor am Kapuzinerplatz am 26. Juni 2001 Begehrlichkeiten in den anderen Stadtteilen, zumal der Lützeler Schutzwall von 1927 als einziger ernsthafter Versuch gewertet wurde, das Problem auch auf der linken Rheinseite in den Griff zu bekommen. Dabei reichen die Überlegungen, auch Neuendorf und Wallersheim in ein Hochwasserschutzkonzept einzubinden, bis weit in die 1990er-Jahre zurück. Unter den Eindrücken der Katastrophen von 1993 und 1995 dachte man daran, zumindest mobile Anlagen in den beiden Stadtteilen aufzustellen. Dennoch: Eine Realisierung des Projektes hätte mehrere Millionen DM gekostet. Dann kam Anfang Januar 2003 ein neues Hochwasser mit einer Schnelligkeit heran, dass selbst die Experten in den Meldezentralen überrascht waren. Zwar wurde am Pegel Koblenz ein Höchststand von „nur“ 8,18 Metern erreicht, doch zeigte sich einmal mehr, dass nicht nur in Ehrenbreitstein akuter Handlungsbedarf bestand.200 Um zu überprüfen, ob der insgesamt rund 2,7 Kilometer lange Abschnitt von Lützel bis zum Wallersheimer Klärwerk überhaupt mit einer Schutzvorrichtung ausgestattet werden konnte, begannen Ende März 2006 Probebohrungen im Bereich des Neuendorfer Rheinufers. Insgesamt gab die Stadt Koblenz 19 Bohrungen in Auftrag, die eine Tiefe von 16 Metern erreichten.201

 

Die vorbereitenden Bohrungen wurden in Kesselheim mit großer Skepsis beobachtet. Man befürchtete, dass bei einer Realisierung des Hochwasserschutzes für Neuendorf und Wallersheim der Stadtteil Kesselheim unter zusätzlichen Wassermassen zu leiden habe. Und so wurde in einer Bürgerversammlung der Wunsch deutlich, dass es für Kesselheim zumindest mobile Schutzsysteme geben müsse. Die Hoffnungen waren allerdings gering, weil das Hochwasserschutz-Gesetz von 2005 nach Auffassung der Teilnehmer zu viele Lücken hatte. Und so ging man davon aus, dass Kesselheim angesichts der knappen Kassen im Land am Ende außen vor blieb.202

 

Anders als in Kesselheim stand für die Stadtteile Lützel, Neuendorf und Wallersheim der weitere Weg fest. In einer weiteren Bürgerversammlung betonten die Vertreter der Stadtverwaltung und der Ingenieurbüros Björnsen und Fischer, dass die Schutzmaßnahmen bis zur Eröffnung der Koblenzer Bundesgartenschau 2011 abgeschlossen sein würden. Demnach muss der Bau von Spundwänden, Mauern und mobilen Dammelementen sowie die Verbesserung vorhandener Deiche Anfang 2009 beginnen. Das ganze Maßnahmenpaket soll die betroffenen Stadtteile bis zu einem Pegelstand von 8,75 Metern schützen.203 Hinsichtlich der Kosten gab es jüngst eine unangenehme Überraschung: Sie wurden auf Anfrage der Freien Bürgergruppe vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung mit rund 43,2 Millionen Euro angegeben. Das bedeutete gegenüber den ursprünglichen Berechnungen einen Mehraufwand von etwa 13 Millionen Euro. Und auch der Zeitplan ist denkbar knapp: Die ganze Maßnahme muss europaweit ausgeschrieben werden.204

 

 

6. Die neueren Projekte

 

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rotz der bereits erfolgten immensen Investitionen mussten weiterhin zahlreiche Projekte im gesamten Stadtgebiet realisiert werden, um die Koblenzer Kanalisation den aktuellen Standards anzupassen. Ein Schwerpunkt lag dabei weiterhin auf der rechten Rheinseite. Um die umfassenden Maßnahmen künftig kostendeckend realisieren zu können, kam es innerhalb der Bauverwaltung zu einer entscheidenden Veränderung: Die Abteilung Stadtentwässerung wurde nach dem Vorbild der Wasserversorgung und der Stadtwerke rückwirkend zum 1. Januar 1996 in einen Eigenbetrieb in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausgegliedert. Dieser Schritt war nur konsequent. Auf diese Weise arbeitete die Stadtentwässerung, die 1961 nach einem dreijährigen Zwischenspiel als Entwässerungsamt eine Abteilung des städtischen Tiefbauamtes geworden war, doch sohon seit Jahren nach kaufmännischen Grundsätzen der Privatwirtschaft. Mit Zustimmung des Stadtrats setzte nun Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann Anfang August 1996 Karl Schneider als Kaufmännischen Werkleiter ein. Technischer Werkleiter des neuen Eigenbetriebes Stadtentwässerung der Stadt Koblenz (SEK) wurde Paul Schäfer, der – ebenso wie sein Nachfolger Walter Gombert – in Personalunion Leiter des städtischen Tiefbauamtes blieb. Mit einem Schlag war ein Unternehmen mit 80 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von rund 334 Millionen DM und Umsatzerlösen von circa 46 Millionen DM entstanden.205

 

Seine wirtschaftliche Grundlage erhielt der neue Eigenbetrieb dadurch, dass sämtliche Gebühren für das Sammeln, das Transportieren und das Beseitigen der Abwässer fortan an ihn gingen. Im Gegenzug sorgte die neue kommunale Gesellschaft für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung aller öffentlichen Entwässerungseinrichtungen. Dazu gehören heute ein Kanalnetz mit einer Gesamtlänge von rund 500 Kilometern, mehr als 13.000 Schächte, 21.803 Hausanschlüsse sowie 27 Pumpwerke, neun Düker und 44 Regenbauwerke. Der Eigenbetrieb übernahm auch das Großklärwerk in Wallersheim.206

 

Beim Blick in die Presseberichte der jüngeren Vergangenheit fällt auf, dass ein großer Teil der Maßnahmen im ersten Geschäftsjahr des neuen Eigenbetriebs vollendet oder zumindest begonnen wurden. Für diese Entwicklungen gab es rechtliche Hintergründe. Die Verantwortlichen wollten es nicht dazu kommen lassen, dass die Stadt Strafen zahlen musste. Wie bereits früher beim Schmutzwasser mussten Kommunen nach dem Landesabwasserabgabengesetz seit 1994 für jeden Kubikmeter Oberflächenwasser, der in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, eine Strafsteuer in einen Abwasserbeseitigungsfonds einzahlen. Bauwerke, die ein Ableiten von Oberflächenwasser in die Kanalisation verhindern, konnten mit der anfallenden Strafsteuer drei Jahre rückwirkend nach Fertigstellung der jeweiligen Maßnahme aufgerechnet werden. Das hieß nichts anderes, als dass die Strafabgabe wieder an die Kommune zurückfließen konnte, wenn sie weitere wasserwirtschaftliche Bauwerke errichtete.207

 

 

6.1 Niederwerth

 

Lange wurden die Abwässer aus der Verbandsgemeinde (VG) Vallendar im kommunalen Klärwerk auf der Insel Niederwerth geklärt. Dazu kamen die Abwässer aus rechtsrheinischen Höhengebieten. Das waren im Einzelnen die Niederberger Fritsch-Kaserne, die ehemalige Mülldeponie Niederberg208, das Gewerbegebiet und die Pfarrsiedlung Arenberg sowie das Dominikanerinnen-Kloster. Dazu kam der gesamte Stadtteil Immendorf. Mitte der 1990er-Jahre stand fest, dass die inzwischen veraltete Anlage komplett erneuert werden musste. Als Standort war der nördliche Abschnitt der Insel vorgesehen, wo sich auch das alte Klärwerk befand. Der Umsetzung der Pläne stand allerdings die Tatsache entgegen, dass Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten infolge neuer gesetzlicher Vorgaben grundsätzlich verboten waren. Allerdings hatten die Genehmigungsbehörden die Möglichkeit, Ausnahmen zu genehmigen. Doch genau das lehnte die Bezirksregierung Koblenz aus Gründen des Hochwasserschutzes ab. Die Behörde schlug stattdessen vor, die VG Vallendar an das Koblenzer Großklärwerk anzuschließen oder nach einem Alternativstandort im hochwasserfreien Bereich des Niederwerths zu suchen. Doch genau dort wollte die Gemeinde Niederwerth neue Baugebiete ausweisen. Die Konsequenz war eine Klage der VG Vallendar vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht – wo sie aber scheiterte. Die Richter stellten im August 1996 fest, dass die VG Vallendar keinen Anspruch auf eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung hatte und hoben die herausragende Bedeutung des Hochwasserschutzes am Rhein hervor.209

 

Der Verbandsgemeinde blieben nach der Niederlage zwei Alternativen: Entweder konnte sie die bestehende Anlage überarbeiten lassen oder das Klärwerk einfach stilllegen und die Haushalte an das Koblenzer Klärwerk anschließen. Es hatte sich inzwischen herausgestellt, dass die Anlage in Wallersheim seit ihrer Erweiterung so groß dimensioniert war, dass sie problemlos die Abwässer der VG Vallendar bewältigen konnte. Die CDU-Fraktion im Koblenzer Stadtrat kritisierte damals, das Koblenzer Werk laufe nur mit halber Kraft und warf der Stadtverwaltung vor, sie habe nichts getan, um die mögliche Anbindung zu beschleunigen.210

 

Auch die Stadt Koblenz musste ein Interesse an der Einbindung der VG Vallendar haben. Perspektivisch ließen sich nämlich die Gebühren für die Einleitung der Abwässer von Immendorf und Teilen von Arenberg in das alte Klärwerk auf dem Niederwerth einsparen. Genau deshalb hatte sich der Koblenzer Rat bereits Ende 1995 für die Anbindung der VG Vallendar entschieden.211 Im folgenden Jahr legte das Ingenieurbüro Grebner die ersten Planungen für das Dükerbauwerk vor, ein Vertragsentwurf folgte 1997.212 Am Ende entschieden sich auch die Verantwortlichen in der VG Vallendar für die „Koblenzer Variante“. Alle Beteiligten wussten, dass die weitere Ableitung von Abwässern in den Rhein von 1999 an ein Straftatbestand sein würde. Am 12. März 1998 machte der Rat der Verbandsgemeinde den Weg für den Anschluss ans Wallersheimer Klärwerk mit großer Mehrheit frei. Damit war auch klar, dass das alte kommunale Klärwerk auf dem Niederwerth aufgegeben werden musste. Für den Koblenzer Eigenbetrieb Stadtentwässerung brachte die Entscheidung einen zusätzlichen Umsatz von mehr als 1,5 Millionen DM. Allerdings forderte der Rat der VG Vallendar von der Stadt Koblenz eine Beteiligung an den Baukosten.213 Anfang Februar 1999 wurden schließlich die Verträge unterschrieben, die die Zusammenarbeit der Kommunen nach dem Vorbild der Wasserversorgung regelten. Für das Koblenzer Großklärwerk, das bis dahin eine Jahresschmutzwassermenge von rund zehn Millionen Kubikmeter bewältigte, bedeutete die Vereinbarung eine Mehrbelastung von rund einer Million Kubikmetern Abwasser, die nun zusätzlich von der rechten Rheinseite zufließen sollten. Wie bereits erwähnt, war die Anlage so ausgelegt worden, dass sie diesen Zuwachs problemlos bewältigen konnte. Etwas problematischer war dagegen der Anschluss der VG Vallendar an das Koblenzer Klärwerk. Für den Bau eines Dükers vom Niederwerth nach Wallersheim und die begleitenden Maßnahmen mussten noch einmal 5,6 Millionen DM einkalkuliert werden.214 Für die Verbandsgemeinde bedeutete dies dennoch eine erhebliche Entlastung. Der Neubau eines eigenen Klärwerks hätte nach eigenen Berechnungen mindestens 16 Millionen DM gekostet. Aber auch praktische Überlegungen sprachen gegen die Erweiterung des aus den 1970er-Jahren stammenden alten Klärwerks: Eine Vergrößerung hätte die Entwicklung von Neubaugebieten auf der Insel quasi unmöglich gemacht, weil im Falle einer Realisierung eine unbebaute Schutzzone von 300 Metern vorgeschrieben wäre. Jetzt brauchte man nur noch ein Pumpwerk einzuplanen, da vorhandene Leitungen weitergenutzt werden konnten. Und schließlich spielte auch Koblenz mit: Da ein Teil der Abwässer der rechtsrheinischen Stadtteile über das alte Klärwerk lief, erklärte sich die Stadt bereit, 20 Prozent der Kosten für die „Dükerlösung“ zu übernehmen.215

 

Auch aus technischer Sicht sollte die Dükerlösung keine Einschnitte für die Verbandsgemeinde bringen: Wie gewohnt wurde das Abwasser vom rechtsrheinischen Gebiet über die Brücke nach Niederwerth geführt. Im weiteren Verlauf floss das Abwasser unter der Gartenstraße entlang bis zur Straße „Am Stil“. Dort folgte sie einem Abschnitt der zum alten Klärwerk führenden Leitung. Dieser Teil wurde jedoch ein Stück weiter nördlich gekappt und stattdessen durch eine Leitung ersetzt, die schnurgerade in Richtung Rhein führte. Der eigentliche Düker, der in offener Bauweise drei Meter unterhalb der Rheinsohle entstand, wurde schließlich 80 Meter nördlich der Station der Bundesanstalt für Gewässerkunde errichtet. Um das Projekt möglichst zügig realisieren zu können, hatte die Ortsgemeinde Niederwerth auf die rechtlich schwierigen Grundstücksankäufe verzichtet und stattdessen die benötigten Parzellen gepachtet. Nach Abschluss der Arbeiten konnten die Eigentümer wieder über ihre Grundstücke verfügen. Und: Der Weiterentwicklung der Baugebiete „Stillshöhe“ und „Im Schnürchen“ stand folglich nichts mehr entgegen.216

 

Um den viereinhalb Millionen DM teuren Anschluss vom Niederwerth nach Koblenz zu schaffen, musste der Rhein schließlich mithilfe eines 330 Meter langen Dükers unterquert werden. Anders als beim Koblenzer Rheindüker war dieses Mal kein Tunnel erforderlich, da es sich ausschließlich um ein Projekt der Abwasserentsorgung handelte. Die vorbereitenden Maßnahmen, die übrigens den Schiffsverkehr nicht beeinträchtigten, begannen im August 1999. Zunächst musste von einem Spezialschiff aus eine 4,50 Meter tiefe Rinne ausgebaggert werden, in die später die Rohre versenkt werden sollten. Taucher kontrollierten die Güte der Arbeiten und sorgten dafür, dass keine Fremdkörper in die neue Rinne gelangten. Unterdessen wurden die Rohre an Land montiert und für die Verlegung vorbereitet.217 Am 23. September 1999 wurden die Rohre schließlich in die Rinne auf dem Grund des Rheins gezogen. Und wieder wurde darauf verzichtet, den Rhein für die Schifffahrt vorübergehend zu sperren. Nach der Montage sollte es noch wegen der noch erforderlichen Anschlussarbeiten im Netz bis zum Frühjahr 2000 dauern, bis das Abwasser von der rechten Rheinseite ins Koblenzer Großklärwerk fließen konnte.218

 

 

6.2 Arenberg

 

Insgesamt hatte der Eigenbetrieb Stadtentwässerung seit den späten 1980er-Jahren mindestens zehn Millionen DM für die Neuordnung der Arenberger Kanalisation angesetzt. Das Projekt war eine logische Konsequenz aus der Neukanalisierung des gesamten Mühlentals, die in den Jahren 1989 und 1990 erfolgt war.219 Denn nicht nur in Ehrenbreitstein bestand akuter Handlungsbedarf. So kam es in Arenberg, das auch Mitte der 1990er-Jahre immer noch nicht an die zentrale Kläranlage angeschlossen war, zu massiven Beschwerden von Bürgern und Politik, die sich vor allem über Geruchsbelästigungen beklagten. Ein Schwerpunkt lag dabei im Arenberger Teil des Mühlentals, genauer gesagt am Eselsbach, in den damals immer noch Abwässer geleitet wurden. Dort begann bereits 1994 der Bau eines Regenrückhaltebeckens, der im März 1996 weit fortgeschritten war. Noch im Frühjahr 1996 folgte der Bau eines neuen Kanals, der vom Sammler Eselsbach bis zur alten Arenberger Kläranlage reichte. Mit dieser Maßnahme kam der Eigenbetrieb Stadtentwässerung dem Wunsch von Bürgern und Lokalpolitikern nach, der bereits 1989 an die Verwaltung gerichtet worden war. Dass es bis zur Ausführung so lange gedauert hatte, lag auch an den erforderlichen hohen Investitionen: Allein das Regenrückhaltebecken Mühlental kostete 2,7 Millionen DM. Und für den ersten Bauabschnitt des neuen Kanals mussten noch einmal 900.000 DM ausgegeben werden. Danach sollte es noch zwei weitere Bauabschnitte geben: vom alten Klärwerk zur Straße „Auf dem Forst“220 und weiter bis zur Silberstraße. Mit dem Abschluss dieser Projekte konnten die Hausbesitzer perspektivisch auf Bau und Unterhalt von Kleinkläranlagen verzichten.221 Um den Stadtteil an das Großklärwerk in Wallersheim anzubinden, waren jedoch weitere Baumaßnahmen erforderlich. Wichtig war der Bau eines Entlastungskanals für Arenberg, über den das Abwasser aus dem Höhenstadtteil zum Rheindüker und weiter zum Klärwerk geführt werden konnte. Dieser Kanal sollte in einem ersten Bauabschnitt zunächst von der Pfarrer-Kraus-Straße bis zur Sonnenallee gelegt werden. Am „Roten Hahn“ waren zunächst nur vier Häuser anzuschließen. Die Fertigstellung der gesamten Entlastung und damit der Anbindung an das Klärwerk sollte erst später erfolgen.222 Im Mai 1996 gab der Koblenzer Stadtrat, der sich bereits 1991 für die Realisierung des Projektes entschieden hatte, einstimmig 400.000 DM für den ersten Teil der Entlastung frei.223

 

Der erste, 640 Meter lange Bauabschnitt des neuen Hauptsammlers am Eselsbach wurde nach einer nur viermonatigen Bauzeit Anfang August 1996 vollendet. Der Betrieb der völlig veralteten Arenberger Kläranlage (die 2004 aberissen wurde) war bereits drei Jahre zuvor eingestellt worden. Darüber hinaus wurden jährliche Betriebskosten in Höhe von 120.000 DM gespart. Entlastet wurden auch künftige Bauherren. Sie wurden nicht mehr verpflichtet, Anlagen zur Vorreinigung einzurichten. Bereits vorhandene Anlagen konnten fakultativ zum Auffangen des Regenwassers von den Dachflächen genutzt werden.224 Bis zur Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts bis zur Straße „Auf dem Forst“ sollten jedoch noch einige Monate vergehen, weil noch Differenzen mit den Grundeigentümern ausgeräumt werden mussten. Im Juni 1998 machte der Werksausschuss endgültig den Weg für die Ausführung des zweiten Bauabschnitts frei, indem er eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 650.000 DM genehmigte. Gleichzeitig wurde auch die Realisierung des dritten Teilabschnitts beschlossen, der zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschrieben war.225

 

Im November 1998 war schließlich der zweite Bauabschnitt bis zur Silberstraße fertiggestellt. Der letzte Abschnitt des „Eselsbach-Projektes“ sollte ein Jahr später in Angriff genommen werden. Gleiches galt für die Vorbereitung des bestehenden Entlastungskanals in der Straße „Roter Hahn“ für die Aufnahme des Oberflächenwassers. Mit dieser Maßnahme sollten die Abwasserkanäle in der Pfarrer-Kraus-Straße und „Im Flürchen“ bei starken Niederschlägen entlastet werden. Das Maßnahmenpaket bedeutete die endgültige Ausrichtung der Arenberger Entsorgung auf das Wallersheimer Klärwerk. Die alte kommunale Anlage konnte im Laufe des Jahres 1999 endgültig vom Netz genommen werden.226

 

Im April 1999 zog die Stadtverwaltung im Rahmen einer Bürgerversammlung in der Gaststätte „Roter Hahn“ eine erste Bilanz über die Neuordnung der Entsorgung der vergangenen zehn Jahre und präsentierte dabei auch Zahlen. Demnach wurden alleine zwischen 1994 und Frühjahr 1999 rund 8,37 Millionen DM in die Erneuerung der Arenberger Kanalisation und die Anbindung des Stadtteils an das Koblenzer Großklärwerk investiert. Mit eingerechnet war auch die dritte Baustufe des „Eselsbach-Projektes“, das die Pfarrer-Kraus-Straße betraf. Dieses letzte Teilstück wurde Anfang Mai in Betrieb genommen, wobei die Stadtverwaltung darauf hinwies, dass die erheblichen Verzögerungen bei der Realisierung des rund 1,6 Kilometer langen und zwei Millionen DM teuren Sammlers vor allem auf den schwierigen Erwerb der Durchleitungsrechte zurückzuführen waren. Was jetzt noch anstand, war die in der Gesamtsumme noch nicht enthaltene Anbindung des Gebiets nördlich der L 127. Die Abwässer aus diesem Areal wurden noch auf dem Niederwerth behandelt.227

 

 

6.3 Arzheim

 

Auch in Arzheim waren umfassende Kanalisationsmaßnahmen erforderlich. Ein Schwerpunkt war die Griesenbachstraße. Dort wurden bis Anfang Mai 1998 rund 1,3 Millionen DM in die Einrichtung eines Trennsystems für Regen- und Schmutzwasser investiert. Während das Regenwasser in den Blindbach geführt wurde, war zum Abtransport des Schmutzwassers der Bau eines Pumpwerks erforderlich. Dieses Abwasser wurde zunächst in den oberen Teil der stark abschüssigen Griesenbachstraße gepumpt. Von dort konnte es über die bestehende Kanalisation weiter nach Ehrenbreitstein und dann in den Rheindüker geleitet werden. Die Maßnahme war dringend erforderlich, weil die Häuser in diesem Bereich des Stadtteils immer noch nicht an einen Schmutzwasserkanal angeschlossen waren. Die Gebäude hatten immer noch Gruben, die geleert werden mussten.228 Aber nicht nur in der Griesenbachstraße, sondern auch „In der Strenge“ musste die Kanalisation erneuert werden. Die vorhandene, 1959 hergestellte Anlage genügte den allgemeinen Anforderungen nicht mehr und war darüber hinaus schadhaft, wobei vor allem im unteren Teil der Straße Handlungsbedarf bestand. Bei Regen liefen die Keller voll. Im Rahmen einer Bürgerversammlung wurde das Projekt Ende April 2001 vorgestellt. Im Eigenbetrieb schätzte man die Kosten auf rund 855.000 DM.229

 

Ein weiterer Problembereich war die „Arzheimer Schanze“, wo das Schmutzwasser aus den Gebäuden immer noch in Gruben geleitet wurde. Genau deshalb sollte auch dieser Bereich eine neue Kanalisation erhalten. Diese Pläne des Eigenbetriebs sorgten im Juni 2002 für Unruhe, weil die Anwohner nicht wussten, wie hoch ihre Kostenbeteiligung ausfallen würde. Für die Verantwortlichen war es nicht leicht, detaillierte Angaben zu machen, weil die gesamte Maßnahme recht aufwendig war. So sollten die Baumaßnahmen bereits in der Ehrenbreitsteiner Brentanostraße beginnen (die 2007 ausgeführt wurden). Dazu kam der gesamte Klausenbergweg. Die Erneuerung der Kanalisation in diesen Abschnitten sollte bis Ende 2003 abgeschlossen werden.230

 

 

6.4 Güls und Bisholder

 

In Güls war bereits Mitte der 1970er-Jahre damit begonnen, die Entwässerungsprobleme zu lösen. Maßnahmen für den Ortsteil Bisholder waren allerdings zurückgestellt worden. Es sollte noch Jahre dauern, bis die letzten Schmutzwassergruben in diesem Koblenzer Stadtteil verschwanden. Erst Ende März 1999 bereitete der Stadtrat den Weg für Planungen, an deren Ende die Schließung der letzten 15 Gruben und die vollständige Anbindung Bisholders an das Wallersheimer Klärwerk stehen sollten. Die Ausführung der erforderlichen Arbeiten sollte im Herbst jenes Jahres beginnen.231

 

 

6.5 Oberwerth

 

Spätestens am Ende der 1990er-Jahre zeichnete sich ab, dass auch auf dem Oberwerth weitere erhebliche Investitionen in die Kanalisation erforderlich sein würden. Im April 1999 gab der Koblenzer Stadtrat drei Millionen DM für die anstehenden Maßnahmen frei. Dazu gehörte  vor allem die Komplettsanierung des Pumpwerkes Weberplatz sowie die Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanäle in der Sebastian-Bach-Straße und der Schubertstraße.232

 

 

6.6 Pfaffendorf

 

Auch zu Beginn des neuen Jahrtausends waren in Koblenz immer noch nicht alle Straßen an das Großklärwerk angeschlossen. Zu den betroffenen Stadtteilen gehörte auch Pfaffendorf, das eigentlich schon früh über eine eigene Kanalisation verfügte. Dennoch fehlte im ufernahen Bereich des terrassenförmig angelegten Stadtteils die Anbindung an das völlig neu organisierte Koblenzer Kanalnetz. Am Jahnplatz musste deshalb 2002 ein Pumpwerk gebaut werden. Diese rund 300.000 Euro teure Anlage musste errichtet werden, um das Abwasser hangaufwärts in den großen Abwasserkanal unter der Emser Straße zu pumpen, von wo es über den Rheindüker zur Kläranlage geleitet werden sollte. Die Erneuerung der Kanäle in unmittelbarer Nähe des Pumpwerks kostete rund 250.000 Euro. Weitere 260.000 Euro wurden für die Verlegung des verrohrten Seifenbachs fällig.233

 

 

6.7 Rübenach

 

Im von der Bezirksregierung genehmigten Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Koblenz hatte die Kanalisierung der Straßenzüge Vorrang, in denen Schmutzwasser und Fäkalien immer noch in Gruben abgeleitet wurden. Zu den Stadtteilen, die auf der Prioritätenliste ganz oben standen, gehörte auch Rübenach. Der bis 1971 eigenständige Ort war auch 25 Jahre nach der Eingemeindung immer noch nicht vollständig an das Großklärwerk in Wallersheim angeschlossen. Auch gab es immer noch Straßen, in denen das Regenwasser nicht vernünftig abgeleitet wurde, was vor allem bei Frostwetter unangenehm werden konnte. Die Maßnahmen der Stadt und ihres neuen Eigenbetriebs zielten vor allem darauf ab, diese „Eisstraßen“ zu beseitigen. So wurde im Dezember 1996 der Kanal in der Von-Eltz-Straße fertiggestellt. Allein in diesem rund 252 Meter langen und 518.000 DM teuren Abschnitt der neuen Rübenacher Kanalisation waren fortan 37 Gruben überflüssig.234

 

Im November 1999 beschloss der Stadtrat die Neuordnung der Sendnicher Straße, die überwiegend von einer Wohnbebauunt geprägt wird. Die Kanalisation sollte so ausgelegt sein, dass sie auch das Abwasser aus dem neuen Gewerbegebiet an der A 61 aufnehmen konnte. Im Zuge der Ausbaumaßnahmen konnten endlich 40 Schmutzwassergruben aufgegeben werden. Schließlich wurde die Sendnicher Straße im ersten Bauabschnitt auf einer Länge von 510 Metern mit einer Trennkanalisation ausgestattet. Für die Maßnahme waren 1,9 Millionen DM angesetzt worden.235

 

 

6.8 Stolzenfels

 

Als südlichster Koblenzer Stadtteil konnte Stolzenfels nur mit einem immensen Aufwand und extrem hohen Kosten an das Wallersheimer Großklärwerk angeschlossen werden. Wesentlich einfacher war es, Stolzenfels an das Klärwerk der benachbarten Verbandsgemeinde Rhens anzuschließen. Aber auch bei dieser weniger aufwendigen Variante, die mit einer Zweckvereinbarung zwischen Stadt und Verbandsgemeinde besiegelt wurde, musste man viel Geld investieren. So wurde in der Brunnenstraße ein neues Pumpwerk errichtet, das zusammen mit dem neuen Sammler rund 6,2 Millionen DM kostete.236 Nach eineinhalbjähriger Bauzeit wurden die Pumpstation und der Sammler Ende August 1996 offiziell in Betrieb genommen. Seitdem laufen Schmutz- und Oberflächenwasser aus Stolzenfels im freien Gefälle bis zur neuen, an der südlichen Grenze der Stadt Koblenz gelegenen Pumpstation. Von dort wird es in die Rhenser Kanalisation gepumpt. Bindeglied ist der circa 870 Meter lange Sammler. Dieser Kanal war unterirdisch vorangetrieben worden.

 

Die Maßnahmen in der Brunnenstraße ermöglichten es, dass in Stolzenfels 37 Kleinkläranlagen und Gruben stillgelegt werden konnten. Dennoch war der Stadtteil immer noch nicht vollständig an das Rhenser Klärwerk angeschlossen. Die Lücke wurde erst mit dem Bau eines weiteren Sammlers geschlossen, der die Brunnenstraße mit dem eigentlichen Ortskern verband. Um dieses Ziel zu erreichen, musste der Eigenbetrieb Stadtentwässerung noch einmal rund zwei Millionen DM investieren.237 Dagegen waren die Kanalbauten im nördlich gelegenen Siechhaustal, das zum Stadtteil Stolzenfels gehört, wurden Ende 1996 abgeschlossen. Das Ergebnis der rund 212.000 DM teuren Maßnahme war ein neuer Kanal mit einer Gesamtlänge von 275 Metern. Auch im Siechhaustal konnten jetzt die alten Fäkaliengruben zugeschüttet werden.238

 

Mit den Maßnahmen von 1996 waren die Arbeiten am Stolzenfelser Entwässerungssystem aber immer noch nicht abgeschlossen. So fehlten noch die gleichermaßen von Bürgern, Verwaltung und Kommunalpolitik geforderten Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Die Voraussetzungen zu einer Realisierung dieses Wunsches waren recht günstig. Zum einen konnten die Arbeiten zusammen mit den noch fehlenden Abschnitten der Kanalisation verwirklicht werden, zum anderen bestand Hoffnung, dass das Land Rheinland-Pfalz in die Finanzierung einstieg. Auch heute noch fördert das Land grundsätzlich Maßnahmen des Hochwasserschutzes – und zwar in einer Höhe von 90 Prozent.239

 

Im August 2000 lief die letzte Phase des „Stolzenfels-Projektes“ an, dessen vier Bauabschnitte insgesamt rund 10,3 Millionen DM kosteten. Zum Abwasserpumpwerk mit Druckrohrleitung, dem Verbindungssammler und Straßenkanal in der Brunnenstraße, dem Verbindungssammler vom Leinpfad bis zur Ortsmitte kam nun der letzte Abschnitt zur Anbindung der Stolzenfelser Kernbereiche. Waren die ersten drei Abschnitte überwiegend unterirdisch realisiert worden, konnte man nun konventionell und damit preiswerter bauen – sie kostete „nur“ 1,8 Millionen DM.240 Im Dezember 2001 war die Gesamtmaßnahme schließlich fast vollständig abgeschlossen. Die verbliebenen Sickergruben in Stolzenfels konnten aufgegeben werden.241 Der letzte Abschnitt war schließlich die Anbindung des Waldweges, die im Mai 2002 von den zuständigen Gremien auf den Weg gebracht wurde.242

 

Im Stadtteil Stolzenfels ist nördlich vom alten Ortskern auch die Königsbacher Brauerei angesiedelt. Hier fallen erhebliche Abwassermengen an, die organisch stark belastet sind. Eine Überleitung nach Rhens, wohin das Abwasser von Stolzenfels abgeführt wird, war wegen der großen Belastung nicht möglich. Wegen der langen Strecke bis zum Klärwerk in Wallersheim und der damit verbundenen Fließzeit musste wegen der starken organischen Belastung mit erheblichen Geruchsbelästigungen im Kanalnetz gerechnet werden. Die Stadt Lahnstein, deren Klärwerk gegenüber der Brauerei auf der anderen Rheinseite ist, lehnte eine Übernahme mittels Düker ab, weil eine Beeinträchtigung befürchtet wurde und sie auch nicht verpflichtet war, das Abwasser aus einer anderen Gemeinde zu übernehmen. Die damalige Bezirksregierung Koblenz genehmigte der Brauerei den Bau und den Betrieb einer eigenen Kläranlage. Da der Platz im Bereich der Brauerei sehr beengt war, entschloss man sich zum Bau einer Turmbiologie, die auf engstem Raum errichtet werden konnte. Das mechanisch und biologisch gereinigte Abwasser der Brauerei wird in den Rhein geleitet. Der anfallende Schlamm wird mit Kesselwagen zum Klärwerk in Wallersheim transportiert und mit dem dort anfallenden Schlamm behandelt und aufbereitet.

 

 

 

6.9 Maßnahmen seit 2006

 

Im Januar 2006 hatte die Stadt Koblenz einen Kanalisierungsgrad von 99,6 Prozent erreicht. Im ganzen Stadtgebiet gab es nur noch 166 Häuser mit klassischen Gruben, die turnusmäßig und gegen Gebühr vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung gelehrt werden müssen. Darüber hinaus bestanden 14 Gebäude, die an Kleinkläranlagen angebunden waren.243 Diese Kleinkläranlagen wurden genehmigt, weil sie sich in abgelegenen Gebieten befanden. Ein Beispiel ist auch heute noch das Mühlental. Dort haben die weit abseits von der Straße gelegenen Gebäude eine eigene Entsorgung, die allerdings von den Eigentümern auf dem neuesten Stand gehalten werden konnte. Ein grundsätzliches Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz erleichtert bereits seit 1999 diesen Sonderweg. Demnach können alternative Konzepte zur Abwasserbeseitigung Bürger von der Benutzung öffentlicher Anlagen befreien, wenn sie in gleichem Maße effektiv und umweltschonend sind.244

 

Trotz des hohen Erschließungsgrades erfolgten gerade in den Jahren 2006 und 2007 weitere aufwendige und teure Maßnahmen. So wurde die Kanalisation in der Trierer Straße in den Jahren von 2004 bis 2007 komplett erneuert.245 Und auch im Zuge von Neugestaltungsmaßnahmen in der Innenstadt waren kostspielige Maßnahmen fällig. So nutzte man die Erneuerungsarbeiten in der westlichen Schloßstraße (die im Spätsommer 2007 abgeschlossen wurden), dazu, die Kanalisation komplett zu erneuern, nachdem diese Arbeiten bereits im mittleren und unteren Abschnitt der Straße erledigt worden waren. Insgesamt ging es um nichts anderes als die Beseitigung der schadhaften Andre’schen Anlagen. Die Arbeiten waren sehr aufwendig, weil die Straße bis zu einer Tiefe von sechs Metern aufgegraben werden musste. Eine Komplettsanierung bot sich auch im südlichen Abschnitt der Löhrstraße an, deren Neugestaltung erst kürzlich vollendet wurde. Bis 2010 soll nun auch der nördliche Teil der Straße folgen. Auch dort wird es gelten, die Anlagen des 19. Jahrhunderts zu ersetzen.246

 

Eine weitere Aufgabe der jüngeren Vergangenheit war die Errichtung von kostenintensiven Regenüberlaufbecken, weil es bei extremen Niederschlägen wegen einer möglichen Überlastung der Kanäle nicht realisierbar war, das Oberflächenwasser komplett dem Klärwerk in Wallersheim zuzuführen. Aus diesem Grunde mussten Regenüberlaufbecken gebaut werden, die mit mechanischen Reinigungsvorrichtungen ausgestattet sind. Eine rund 2,5 Millionen Euro teure Anlage, für die rund 1000 Kubikmeter Beton und 216 Tonnen Stahl verarbeitet wurden, entstand in unmittelbarer Nähe der Rhein-Mosel-Halle. Angelegt wurde ein 40 mal 20 Meter großes und sechs Meter tiefes Becken, das – abgesehen vom kleinen Entlüftungsturm (mit Aktivkohlefiltern) – komplett im Boden versenkt wurde. Die Arbeiten begannen im März 2005. Am 15. November 2006 wurde das Überlaufbecken in Betrieb genommen. Es hat seitdem die Aufgabe, bei starkem Regen den Schmutz deutlich zu verringern, der aus dem Mischwasserkanal der Südlichen Vorstadt in den Rhein gelangt. Im Normalfall läuft das Wasser durch das Bauwerk hindurch. Ist die Durchlaufmenge jedoch größer als 250 Liter pro Sekunde, wird das Wasser aus der Mischkanalisation in das Becken geleitet – inklusive der Schmutzfracht, die im Bauwerk gehalten wird. Ab einer bestimmten Wasserhöhe springt ein sogenannter Klärüberlauf an. Nur mechanisch gereinigtes Wasser läuft dann (in geringeren Mengen) in den Rhein. Sinkt der Wasserspiegel im Becken, springen Pumpen an, die das schmutzige Wasser zur Kläranlage befördern.247 Ein weiteres Regenüberlaufbecken wurde im April 2007 im Gleisdreieck der Hafenbahn vor der Kläranlage im Koblenzer Stadtteil Wallersheim begonnen. Die rund 1,5 Millionen Euro teure Anlage hat eine Länge von 75 Metern und Breiten zwischen fünf und 22 Metern. Dieses Bauwerk soll verhindern, dass sich bei Extremniederschlägen künftig das Regenwasser im Klärwerk staut.248

 

 

7. Wohin mit dem Müll?

 

N

ach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ging es auch in Koblenz darum, die zerstörte Infrastruktur wieder in Gang zu setzen. Natürlich spielten neben dem Neuaufbau der medizinischen Versorgung die Themen Trinkwasser, Abwasser und Müll eine entscheidende Rolle. In den ersten Jahren konnte es aber nur um die Wiederherstellung der Einrichtungen gehen, die die Bomben zerstört hatten. Und so war in der ersten Nachkriegszeit – wie in vielen anderen Städten auch – nicht vom Aufbau einer geordneten Abfallwirtschaft die Rede. Wie schon vor dem Krieg landeten die Abfälle in alten Steinbrüchen oder Gruben in der Region. Von Deponien im heutigen Sinne konnte noch keine Rede sein. Man nahm an, dass von „wild“ deponiertem Müll keine Gefahr für die Gesundheit der Menschen ausgehen würde und auch nicht mit Seuchen zu rechnen war. Diese Grundeinstellung änderte sich erst, als sich Mitte der 1950er-Jahre die Blicke zunehmend auf die Deponien ohne besondere Abdichtung richteten, die schlechte Auswirkungen auf die Qualität des Grundwassers hatten, die sich zum Beispiel in hohen Nitratwerten bemerkbar machte. Schon zu Beginn des Jahrzehnts hatte man eine deutliche Verschlechterung von Wasser-Härtegraden in der Nähe von „undichten“ Deponien festgestellt.249

 

Je intensiver die Frage des Gewässerschutzes diskutiert wurde (vgl. S. 338) umso kritischer wurde der bisherige Umgang mit den Müllbergen gesehen, die im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs immer höher wurden. Es ist daher voll und ganz richtig, die Bereiche Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft vor dem gemeinsamen Hintergrund des Gewässerschutzes zu sehen. Auch in Koblenz hatte man diese Zusammenhänge erkannt. Anders als bei der Debatte um das neue Klärwerk, die erst 1973 zu einem erfolgreichen Ende gebracht wurde, verfügte man bereits am Ende der 1950er-Jahre über eine Möglichkeit, die Abfälle in Stadtnähe zu deponieren. In unmittelbarer Nähe zur Festung Ehrenbreitstein im Grenzbereich zwischen den Gemeinden Niederberg und Urbar bot eine ausgebeutete Tongrube ideale Möglichkeiten. Sie war quasi von der Natur bereits abgedichtet worden und konnte deshalb mit geringem Aufwand ihrem neuen Zweck zugeführt werden. Da es damals weder eine Verwertung des Hausmülls gab noch an eine Verbrennung  zu denken war, sollten die neuen Kapazitäten nicht allzu lange ausreichen, sodass in der Umgebung nach Ersatz gesucht werden musste.

 

In den folgenden Abschnitten soll versucht werden, einen kurzen Einblick in die Entwicklung einer geordneten Abfallwirtschaft im Großraum Koblenz zu geben. Weil es angesichts der großen Gegenwartsnähe des Themas sehr schwierig ist, an aussagekräftige Quellen heranzukommen, soll diese Lücke durch eine Auswertung der Koblenzer Ausgabe der Rhein-Zeitung geschlossen werden. Ein anderer Weg wäre schwer gangbar gewesen, weil die Neuorientierung der Abfallwirtschaft in Koblenz und Umgebung angesichts der neuen Rechtslage immer noch nicht abgeschlossen ist und die Akten deshalb noch in Gebrauch sind. Um dennoch ein Gesamtbild über die Geschichte der Entsorgung in Koblenz geben zu können, werden in diesem letzten Kapitel ganz bewusst die Grenzen der Geschichtswissenschaft überschritten. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird aber nicht erhoben.

 

 

 

7.1 Von Niederberg nach Ochtendung

 

Spätestens seit den späten 1960er-Jahren zeichnete sich ab, dass angesichts wachsender Müllberge auf dem Gebiet der Abfallentsorgung neue Wege beschritten werden mussten. In Koblenz wurde 1975 das Fundament für ein neues, umfassendes Abfallwirtschaftskonzept gelegt, dessen detaillierte Ausarbeitung 1986 vorlag. Schon Mitte der 1970er-Jahre begann die Stadt mit der Sammlung von Glas und Papier und gründete auch den Koblenzer Entsorgungsbetrieb (KEB) als eigenständigen kommunalen Betrieb. 1984 folgte die Kompostierung von Grünschnitt und Gartenabfällen aus den städtischen Anlagen. Der nächste Schritt war die Sammlung von Wert- und Schadstoffen, Bioabfällen, Herden und Kühlschränken.250 Natürlich begannen auch andernorts alternative Planungen, doch weil die aufwendigen Konzepte nur auf lange Sicht greifen konnten, mussten Zwischenlösungen her. Dazu gehörte der „Export“ von Hausmüll, wobei für die rheinland-pfälzischen Kommunen der Weitertransport nach Frankreich eine besondere Bedeutung hatte. Dennoch sollte sich im Herbst 1992 die Lage dramatisch zuspitzen. Auf vielen Müllkippen im Land drohte kurz- und mittelfristig der Kollaps, weil die französische Regierung endgültig die Grenzen für deutschen Hausmüll geschlossen hatte. Diese Entwicklung hatte, so Prof. Dr. Klaus Töpfer, „sowohl den betroffenen Ländern und Gemeinden, aber auch den betroffenen Bürgern deutlich gemacht, dass wir die Rückstände unseres Wohlstandes überall in eigener Verantwortung entsorgen müssen.“ Der damalige Bundesumweltminister hatte anlässlich einer „Mülltagung“ bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz darauf hingewiesen, dass man das Problem mit einer verstärkten Vermeidung und Verwertung des Mülls in den Griff bekommen konnte.

 

Klaus Töpfer machte ferner deutlich, dass man die Probleme auf Dauer unter gleichzeitigem Einsatz von mehreren Verfahren lösen könne. Wörtlich hieß es: „Trotz aller Anstrengungen wird unsere Wohlstandsgesellschaft aber auch künftig große Abfallmengen produzieren. Wir werden daher auf Müllverbrennung ebenso wenig verzichten können wie auf die Deponien. Entscheidend ist, dass vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.“251 Um diese Möglichkeiten auszuschöpfen, bedurfte es vor allem erheblicher Investitionen, die wohl keine Kommune im Alleingang hätte bewältigen können. Im Oktober 1992 gab die Rhein-Zeitung die anstehenden Ausgaben vage mit „mehreren Hundert Millionen Mark“ an.

 

Auf jeden Fall machten die angegebenen Dimensionen klar, dass die rheinland-pfälzischen Landkreise zwar an die Grenzen ihrer Finanzkraft stießen, der Müllnotstand aber nur dann vermieden werden konnte, wenn man sofort handelte. Vor diesem Hintergrund war die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in kreisübergreifenden Müllkooperationen groß, zumal viele Kreise bereits enorme Probleme bei Betrieb, Sanierung und Erweiterung bestehender Müllkippen hatten. Da die Einrichtung neuer Deponien als „Endlager“ für Haus- und Gewerbemüll auf keinen Fall kurz- oder mittelfristig erfolgen konnte, brachten immer mehr Politiker die als unwirtschaftlich und höchst umweltschädlich angesehene Müllverbrennung neu ins Spiel.252Auch im Mainzer Umweltministerium bezeichnete man die Situation im Land als angespannt. Zwar wurde die Kapazität der Müllkippen im Entwurf des Abfallentsorgungsplans auf 17 Jahre geschätzt, doch war punktuell der befürchtete Notstand bereits eingetreten. Dies galt vor allem für die beiden Deponien im Hunsrück. Das Ministerium schätzte, dass die dortigen Kapazitäten bereits Anfang 1993 völlig erschöpft sein würden – und ein Ersatz sollte frühestens im Laufe des Jahres 1995 zur Verfügung stehen. Diese Tatsachen veranlassten Umweltministerin Klaudia Martini, ein ehrgeiziges Ziel bekannt zu geben: Bis zum Jahr 2000 sollte weniger als die Hälfte der heutigen Hausmüllmenge, bei Bauschutt gar nur noch zehn Prozent auf den Deponien landen. Dieses Ziel konnte freilich nur erreicht werden, wenn man Kreise und Gemeinden noch stärker in die Pflicht nahm. Die Konsequenz: Das Ministerium verpflichtete die Kommunen, von 1993 an flächendeckend eigene Anlagen zur Wertstoffsortierung,  zur Baustoffaufbereitung253 sowie zur Kompostierung nachzuweisen, wobei eine interkommunale Zusammenarbeit nicht nur zulässig, sondern auch erwünscht war.254

 

Die kreisübergreifende Zusammenarbeit im nördlichen Rheinland-Pfalz hatte bereits Mitte der 1980er-Jahre eingesetzt. Die Stadt Koblenz sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Cochem-Zell, Daun, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwald gründeten die „Arbeitsgemeinschaft Müllbeseitigung im Großraum Koblenz“. An dieser Kooperation beteiligten sich also sämtliche Gebietskörperschaften im nördlichen Rheinland-Pfalz. Sofort gab die Arbeitsgemeinschaft bei der Ingenieursozietät Prof. Tabasaran  & Partner eine „Grundsatz- und Strategiestudie“ in Auftrag. Dabei ging es um mehr als um eine Bestandsaufnahme. Das Stuttgarter Büro wurde damit beauftragt, Prognosen bis zur Mitte der 1990er-Jahre zu erstellen. Das war keine leichte Aufgabe. Immerhin ging es um Daten für einen Großraum mit mehr als einer Million Einwohner. Die Gutachter selbst rechneten im Jahr 1995 mit 1,120 Millionen Einwohnern, die jährlich Abfälle in einer Gesamtdimension von 544.400 Tonnen verursachten. Die Ingenieure entwickelten schließlich ein „integriertes abfallwirtschaftliches Konzept, dem die Gesamtheit des Planungsgebietes zugrunde gelegt wird“. Außerdem wurde über die thermische und über die stoffliche oder die biologische Verwertung von Abfällen nachgedacht.255 Erste Details sollten in einem Standortgutachten geklärt werden. Den entsprechenden Auftrag erhielt die Planungsgemeinschaft, zu der die Energieversorgung Oberhausen AG sowie das Hamburger Büro Goepfert, Reimer & Partner gehörte.256 Im Standortgutachten wurde auch der Bau einer Müllverbrennungsanlage für die gesamte Region Mittelrhein ins Auge gefasst. Die Gutachter holten dafür bei den Kommunen die benötigten Angaben ein. Aus heutiger Sicht verwundert es, dass die Stadtverwaltung Koblenz als einzig möglichen Standort den Bereich des Klosters Maria Trost angab, der nicht allzu weit von der Innenstadt entfernt gelegen ist. Eine ausdrückliche Grundstücksempfehlung gab die Verwaltung jedoch nicht.257

 

Als die neue Arbeitsgemeinschaft gegründet wurde, war die Müllentsorgung in den angeschlossenen Gebietskörperschaften wie folgt geregelt: Nur die Stadt Koblenz und der Westerwaldkreis organisierten den Abtransport des Mülls selbst. In allen anderen Kreisen war diese Aufgabe privaten Unternehmen übertragen worden. Die Leerung der Hausmülltonnen erfolgte in der Regel einmal in der Woche. Eine Ausnahme machte nur die Stadt Koblenz. Dort wurden etwa ein Drittel der Behälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 770 Kubikmetern und zwei Drittel der Müllcontainer mit einer Kapazität von jeweils 1,1 Kubikmetern  zweimal wöchentlich geleert.258 Die Abfälle aus Koblenz wurden stadtnah deponiert. Zu diesem Zweck war bereits zu Beginn der 1950er-Jahre eine Deponie in einer alten Tongrube eingerichtet worden. Diese lag in unmittelbarer Nähe der Festung Ehrenbreitstein an der Gemarkungsgrenze des späteren Stadtteils Niederberg und der Gemeinde Urbar. In diese Deponie wurde der gesamte Hausmüll des rechtsrheinischen Stadtgebietes mit seinen rund 28.000 Einwohnern gefahren. Dazu kam der Bauschutt aus der ganzen Stadt. Wegen der begrenzten Kapazitäten musste die Deponie bereits zum 1. Januar 1986 geschlossen werden. Sechs Jahre später begann die Rekultivierung.259 Sie erfolgte in insgesamt vier Bauabschnitten. Dazu gehörte der Ausbau eines Sickerwasserleitungssystems, der Bau des Regenrückhaltebeckens für das Oberflächenwasser und das Abdecken der Böschung. Parallel zu den Arbeiten wurden Gasbrunnen gebohrt, um das Deponiegas abzusaugen. Darüber hinaus entstand eine Entgasungsanlage. Das Entgasungssystem wurde mit Ton abgedichtet, der aus der städtischen Parzelle auf der Schmidtenhöhe oberhalb von Horchheim stammte. Das Abdecken mit Ton verhinderte, dass gefährliche Deponiegase entwichen. Außerdem konnte kein Regenwasser in den Deponiekörper laufen. Auf einem Teil der abgedichteten Fläche des Plateaus ließ der Koblenzer Entsorgungsbetrieb mit dem Ingenieurbüro Björnsen eine Kompostierungsanlage bauen, in die rund 21 Millionen DM investiert wurden. Das neue System wurde am 9. April 1997 offiziell in Betrieb genommen.260

 

Ein mehr als ausreichender Ersatz für die alte Deponie Niederberg war die neue Deponie „Eiterköpfe“ in der Gemarkung Ochtendung, die vom neuen Deponie-Zweckverband „Eiterköpfe“ (DZW) betrieben wurde. Dorthin wurde jetzt auch der Müll aus dem rechtsrheinischen Stadtgebiet gefahren. Schon einige Zeit zuvor waren die Abfälle aus den linksrheinischen Stadtteilen zu den „Eiterköpfen“ gebracht worden. Diesen Part übernahm die Firma Wagner, die in Weißenthurm eine Müllumschlagstation zur Umladung der linksrheinischen Abfälle aus dem Stadtgebiet Koblenz nach Ochtendung hatte. Die Kapazität der Firma Wagner lag bei jährlich 50.000 Tonnen.261 Die gleiche Firma sollte 1996 im Gewerbegebiet „Oberholz“ zwischen Ochtendung und Bassenheim ein leistungsfähiges Recyclingzentrum mit einer Jahreskapazität von bis zu 85.000 Tonnen errichten.

 

Auf der neuen Deponie „Eiterköpfe“, in die auch Abfälle aus den Landkreisen Mayen-Koblenz und Cochem-Zell gebracht wurden, war genug Raum, um die Abfälle der kommenden Jahrzehnte zu bewältigen. Mit einer Fläche von elf Hektar, die auf 39 Hektar und eine Jahreskapazität von deutlich mehr als 300.000 Tonnen ausgebaut wurde, war das Gelände sehr großzügig bemessen. Allerdings war ein Ausbau in mehreren Abschnitten vorgesehen. So war Anfang 1985 erst der erste Teil mit einer Fläche von zwei Hektar genehmigt und in Betrieb genommen worden. Die Voraussetzungen für die späteren Erweiterungen waren allerdings sehr günstig. War die Deponie doch auf dem Gelände einer stillgelegten Lavagrube errichtet worden, was die Seitenabdichtung und das Auffangen von Sickerwasser erleicherte. Zudem war eine Verfüllhöhe von 40 bis 45 Metern, im Endausbau sogar bis 80 Meter möglich. In der Endausbaustufe konnte eine Abfallmenge von 11,5 Millionen Kubikmetern gelagert werden.262 Bis 1998 investierte der Deponie-Zweckverband „Eiterköpfe“ rund 200 Millionen DM in die Ausbaustufen. Dazu gehörte auch eine neue Anlage für die Aufbereitung des Sickerwassers zu Brauchwasser, die Anfang November 1998 fertiggestellt wurde.263  Größter Posten war jedoch der Bau eines Tunnelsystems unter der Deponie, das allein 80 Millionen DM kostete. Die Folge der immensen Investitionen war, dasss der Zweckverband in dreistelliger Millionenhöhe verschuldet war,264 obwohl der Endausbau noch nicht abgeschlossen war und das Investitionsvolumen leicht auf mehr als 400 Millionen DM steigen konnte.265

 

Auch wenn nun neue Kapazitäten zur Verfügung standen, entband das die Verantwortlichen nicht von der Pflicht, zwei alte Grundsätze neu zu entdecken, die in Vergessenheit geraten waren: die Vermeidung und die Wiederverwertung von Abfällen. Und so wurde vertraglich vereinbart, dass die Firma Wagner bis Ende 1986 eine Rohstoff-Rückgewinnungsanlage errichten sollte. Diese sollte zur Aussortierung von widerverwertbarem Material aus Hausmüllabfällen oder hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen errichtet werden. Ausdrücklich wurden dabei Weißglas, Buntglas, Eisenmetalle, nichtmagnetischen Materialien und Störstoffe genannt.266 Was mit dem Bauschutt geschehen sollte, war zu dieser Zeit noch nicht endgültig geklärt. Perspektivisch sollte eine neue Bauschuttdeponie eingerichtet werden, weil die Kapazitäten auf der alten Niederberger Deponie nicht mehr ausreichten. Dort waren jährlich 47.000 Tonnen Bauschutt über Container und weitere 60.000 Tonnen von Selbstanlieferern abgeladen worden. Im Landkreis Mayen-Koblenz hatte man dagegen bereits eine Lösung gefunden. Die Deponie in Nickenich, die ursprünglich zur Lagerung des Hausmülls von Neuwied gedient hatte, war ausschließlich zur Ablagerung von Bauschutt „reserviert“ worden.267 Dass die Kapazitäten der Deponie „Eiterköpfe“ noch lange ausreichen würden, sollte sich Mitte der 1990er-Jahre zeigen. Die zunehmende Wiederverwertung von Abfällen machte sich damals stark bemerkbar. So ging die Menge des deponierten Haus- und Sperrmülls 1995 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück. Aus dem Landkreis Mayen-Koblenz gelangten „nur noch“ 48.000 Tonnen auf die Ochtendunger Deponie. Der deutlichste Rückgang wurde mit 19 Prozent beim Hausmüll gemeldet. Anders sah es beim Biomüll aus. Hier stieg das Aufkommen binnen eines Jahres von 4000 auf 12.000 Tonnen, was vor allem an der Einführung besonderer Gefäße lag. Der anfallende Biomüll wurde zu 3700 Tonnen Kompost verarbeitet. Der vollzogene Wandel in der Müllentsorgung wurde auch an den recycelbaren Wertstoffen deutlich. So stieg der Anteil der Wertstoffe mit dem „grünen Punkt“ um fast 45 Prozent. Beim Altpapier wurde ein Plus von 15 Prozent gemeldet, beim Altglas ein Anstieg von zehn Prozent. Die Verwertungsquote im Landkreis war binnen eines Jahres von 32 auf 44 Prozent gestiegen.268 Dieser positive Trend spiegelte sich auch in Koblenz wider. So musste der Entsorgungsbetrieb 1997 aus der Stadt Koblenz nur noch 48.256 Tonnen Restabfälle auf die Hausmülldeponie Eiterköpfe liefern. 1996 waren es noch 50.792 Tonnen gewesen. Das entsprach einem Rückgang von fast fünf Prozent. Umgekehrt nahm die Menge der verwerteten Abfälle auf der Deponie „Eiterköpfe“ zu. Sie stieg von 27.000 Tonnen (1994) auf 30.185 Tonnen (1996). 1997 waren es 35.476 Tonnen. Das entsprach einem Zuwachs von fast 18 Prozent.269

 

 

7.2 Der Streit um die „Eiterköpfe“

 

Angesichts des Müllrückgangs auf den „Eiterköpfen“ stellte sich schnell die Frage, ob ein wirtschaftlicher Betrieb der Deponie auch in Zukunft möglich sein würde. Um das „Loch“ zu schließen und um die Gebühren möglichst niedrig zu halten, wäre es möglich gewesen, auch Abfall aus anderen Gemeinden zuzulassen. Das Angebot des Rheingau-Taunus-Kreises, seinen Abfall auf den „Eiterköpfen“ zu entsorgen, führte Anfang 1997 zu heftigen Debatten im Kreistag. Vor allem die Grünen warfen der Verwaltung vor, dass sie die an und für sich guten Voraussetzungen auf der Deponie zugunsten eines kurzfristigen wirtschaftlichen Vorteils opfern wolle. Die Grünen rechneten vor, dass sich wegen des wachsenden Umweltbewusstseins und der verbesserten Rechtslage die Laufzeit der Deponie deutlich verlängern würde. Bislang war die Gesamtlaufzeit nur bis zum Jahr 2015 angegeben worden. Nun sprach man von einem Zeitrahmen, der über das Jahr 2025 hinausreichte – vorausgesetzt, es würde bei einer Jahresabfallmenge von 240.000 Tonnen bleiben.270

 

Auch beim Deponiezweckverband (DZV) Eiterköpfe, dem neben den Landkreisen Mayen-Koblenz und Cochem-Zell auch die Stadt Koblenz angehören, ging man davon aus, dass die Kapazitäten weit ins nächste Jahrtausend reichen würden. Verbandsvorsitzender Hans-Dieter Gassen271 betonte aber auch, dass die wirtschaftliche Auslastung der Deponie auf Dauer Sorgen bereiten könnte. Und genau an dieser Auslastung mussten die beteiligten Gebietskörperschaften Interesse haben. Wurde ihnen doch 1997 mit 116,35 DM pro Deponietonne landesweit eine der niedrigsten Rechnungen präsentiert. Die gleiche Menge wurde damals im Rhein-Lahn-Kreis mit 189 DM, im Rhein-Hunsrück-Kreis mit 230 DM, im Kreis Birkenfeld und im Westerwald mit 245 DM, in Mainz mit 270 DM und in Bad Dürkheim sogar mit 432 Mark berechnet. Perspektivisch war nun zu befürchten, dass die „Eiterköpfe“ diese günstigen Gebühren nicht mehr halten konnten. Die Folge: Deutlich höhere Müllgebühren für die Bürger. Für diese Entwicklung sprachen auch die reinen Zahlen. War man bei der Eröffnung der Deponie bei Ochtendung noch von einer Jahresabfallmenge von 350.000 Tonnen ausgegangen, ging diese in den 1990er-Jahre – dank Müllvermeidung und hoher Recyclingquoten – auf jährlich rund 220.000 bis 240.000 Tonnen zurück. Schon damals wurde mit einem weiteren deutlichen Rückgang gerechnet. Die neue Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi)272 hatte bereits 1993 vorgegeben, dass vom 1. Januar 2005 an Müll nicht mehr ohne Vorbehandlung deponiert werden darf. Das Land Rheinland-Pfalz wies auf die Verbindlichkeit der Anleitung im Landesabfallwirtschaftsgesetz hin.273 Gemäß den neuen Vorgaben musste der zu deponierende Restmüll auf ein so niedriges Volumen reduziert werden, dass dies eigentlich nur durch eine vorherige thermische Behandlung zu erreichen ist. Und auch die Bezirksregierung Koblenz erlegte 1995 in einem Bescheid dem Zweckverband auf, nach dem 31. Mai 2005 nur noch thermisch vorbehandelten Restmüll auf der Deponie abzulagern.274

 

Auch wenn man ein halbes Jahr gewonnen hatte, war der Zweckverband angesichts der zu erwartenden Entwicklungen gezwungen, genau mit den Kreisen und Städten in Kontakt zu treten, in denen die Deponiekapazitäten zur Neige gingen. Eine Zusammenarbeit sollte die wirtschaftliche Grundlage sichern und damit die Basis schaffen, um überhaupt auf die geforderten Veränderungen reagieren zu können – und den Schuldenberg zu verringern.275 Da Widerstände in der Kommunalpolitik zu erwarten waren, wollte man zunächst nur auf Anfragen reagieren. Schon die reinen Zahlen sprachen für das vorgehen. DZV-Geschäftsführer Hermann Krampen betonte gegenüber der Presse, dass die Kapazitäten noch mehrere Jahrzehnte ausreichen würden, selbst wenn die Jahresdepotmenge auf 360.000 Tonnen steigen sollte.276

 

Die Fakten dürften auch den Beschluss des Kreistages Mayen-Koblenz beeinflusst haben. Das Gremium entschied im März 1997, dass der Kreis im Bereich der Abfallwirtschaft über die bereits praktizierte kommunale Zusammenarbeit hinaus die Chance haben sollte, weitere Kooperationsmöglichkeiten zu erarbeiten. Angesichts der wirtschaftlichen Zwänge scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag, die Deponie – von besonderen Ausnahmen abgesehen – nur für Verbandsmitglieder zu öffnen.277 Immerhin war man sich darüber einig, dass der Zweckverband keine neuen Mitglieder aufnehmen sollte. Das bedeutete jedoch nicht, dass die Führung des Verbands von ihrem Ziel abrückte, die Deponie für andere Kommunen zu öffnen. Inzwischen war das Jahresabfallaufkommen auf rund 220.000 Tonnen gesunken. Das bedeutete, dass die vorhandenen Kapazitäten auf den „Eiterköpfen“ noch mindestens 30 Jahre ausreichen würden. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Landkreis Ahrweiler ein Liefervertrag mit einer Laufzeit bis 2005 geschlossen. Aus dem Nachbarkreis sollten im ersten Jahr 9000 Tonnen, 1998 zwischen 20.000 und 30.000 Tonnen auf die Deponie „Eiterköpfe“ gebracht werden. Danach sollten es zwischen 40.000 und 50.000 Tonnen sein. Auch der Rhein-Lahn-Kreis wollte schließlich von der Deponie profitieren. Die nicht wiederverwertbaren Sortierreste aus dem Kreisgebiet werden seit 1997 in Abstimmung mit der Kreisverwaltung von der Koblenzer Sortieranlage auf die Eiterköpfe gebracht.278 Bereits 1996 waren weitere 40.000 Tonnen an Sortierresten aus dem neuen Recycling-Zentrum in Ochtendung angeliefert worden, weil gut die Hälfte des bei der Firma Wagner angelieferten Mülls nicht verwertbar war.279

 

Zwar waren nun durch die Zusammenarbeit in neuen Kooperationen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Griff, doch scheute man weitere millionenschwere Investitionen, um die Auflage der Technischen Anleitung Siedlungsabfall zu erfüllen. In den am Zweckverband beteiligten Gebietskörperschaften hoffte man nun auf eine Unterstützung durch die Bezirksregierung Koblenz. Diese konnte nämlich Abweichungen von den Anforderungen der TASi über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zulassen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass durch andere geeignete Maßnahmen das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Und diese Alternativmaßnahme war zum Beispiel für die Mitglieder des Kreistages Mayen-Koblenz die Einrichtung einer Müllzerkleinerungsanlage.280 Allerdings waren für die Lösung des Problems primär die beteiligten Kreise und die Stadt Koblenz zuständig, wenn sie diese Aufgabe nicht auf den Zweckverband übertragen hatten. Einer entsprechenden Übertragung an den Zweckverband stimmten am Ende nicht nur die betroffenen Kreistage, sondern nach einer entsprechenden Empfehlung des Werksausschusses auch der Koblenzer Stadtrat zu.281

 

Die Übertragung änderte nichts an der Grundeinstellung der beteiligten Gebietskörperschaften, die thermische Vorbehandlung des Mülls nach Möglichkeit zu verhindern. Und das mit gutem Grund: Die Deponierungsgebühren pro Tonne wären mit dem thermischen Weg für die Kommunen drastisch gestiegen. Dies ergaben Berechnungen der Büros Björnsen Beratende Ingenieure und   Dr. Dornbach & Partner. Diese hatten Studien über Behandlungsvarianten des Restmülls und über Auswirkungen der Deponierungsentgelte erarbeitet. Demnach hätten bei der Einführung des thermischen Verfahrens Deponiegebühren zwischen 330 und 400 DM pro Tonne erhoben werden müssen. Bei einer reinen Zerkleinerung hätte sich dagegen die Erhöhung mit Beträgen zwischen 140 und 200 DM in Grenzen gehalten. Unter den zahlreichen Varianten wurde auch das mechanisch-biologische Verfahren kalkuliert. Auch dieses Verfahren führte perspektivisch zu deutlichen Erhöhungen der Deponiegebühren pro Tonne auf 220 bis 240 DM.282 Fazit: Nicht nur auf die Kommunen warteten hohe finanzielle Belastungen. Auch die Bürger mussten mit einer drastischen Erhöhung der Müllgebühren rechnen. Nach Angaben des Stadtvorstands hätte die Errichtung einer Anlage zur thermischen Behandlung rund 300 Millionen DM gekostet. Umso mehr erhoffte man eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung, die der Rhein-Lahn-Kreis bereits erhalten hatte. Das Hauptargument gegen die Errichtung zusätzlicher Anlagen war, dass die Kapazitäten der Deponie so groß waren, dass man in den beteiligten Gebietskörperschaften – anders als in den Kreisen Rhein-Lahn und Ahrweiler – auf „Mülltourismus“ völlig verzichten konnte.283

 

Die Hoffnungen, dass man mit einer rein mechanischen Vorbehandlung der Abfälle weiterkommen würde, erfüllten sich nicht. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord lehnte als Nachfolgerin der Bezirksregierung Koblenz die Mitte 2000 beantragte Ausnahmegenehmigung ab. Sie berief sich auf die TASi und vor allem auf die neue Abfallablagerungsverordnung des Bundes vom 20. Februar 2001, die zum 1. März in Kraft getreten war.284 Demnach musste für den Anteil organischer Stoffe im Deponiemüll ein Wert von fünf Prozent Glühverlust285 erreicht werden. Dieser strenge Wert war nur mit der Einrichtung einer biologisch-mechanischen Vorrichtung oder noch besser mit dem Bau einer Müllverbrennungsanlage zu erreichen. Auch der Widerspruch des Deponie-Zweckverbands „Eiterköpfe“ wurde schließlich abgelehnt.286 Da nach Auffassung der oberen Genehmigungsbehörde die neue Abfallablagerungsverordnung maßgeblich war, gab es für eine Anwendung der Ausnahmeregelung der TASi keinen Raum mehr. Und: Die Bezirksregierung verwies darauf, dass vom 1. Mai 2005 an zumindest eine mechanisch-biologische Vorbehandlung bestimmter Abfälle erfolgen müsse.287 Der DZV verklagte nach den Absagen der Bezirksregierung nun das Land Rheinland-Pfalz. Die Sache wurde am 14. Mai 2002 vor der Siebten Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz verhandelt.288 Der Zweckverband begründete seine Klage damit, dass er weiterhin einen Anspruch auf die Ausnahmegenehmigung nach der TASi habe und berief sich auf den sogenannten Vetrauensschutz. Demnach hatte der DZV im Vertrauen auf die bisherige Verwaltungspraxis Investitionen in Höhe von mehr als 200 Millionen Mark getätigt, die bei einem Nein zur Ausnahme verloren seien. Der Verband verwies außerdem auf 18 Fälle im gesamten Bundesgebiet, in denen Ausnahmegenehmigungen nach der TASi beantragt und zum Teil auch schon erteilt waren. Wurde die neue Abfallablagerungsverordnung so streng wie durch die Bezirksregierung, verstieß sie nach Auffassung des DZV gegen das grundgesetzlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, gegen das Rückwirkungsverbot und gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes.289

 

Das Verfahren zog sich über mehrere Monate hin. Da es darin um Fragen des höherrangigen Rechts, des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes ging, ließ das Gericht in seiner öffentlichen Sitzung am 4. Dezember 2002 anklingen, dass wegen grundsätzlicher und bundesweiter Bedeutung auch eine Vorlage an Europas Gerichtshof in Luxemburg zuzulassen wäre.290 Und was die Richter angedeutet hatten, wurde gut zwei Wochen später Wirklichkeit. In der Sitzung am 20. Dezember verwies das Verwaltungsgericht den Fall endgültig an den Europäischen Gerichtshof.291 Bis dort die entscheidenden Fragen geklärt waren, wurde das Verfahren in Koblenz ausgesetzt. Begründung: Die Kammer konnte nicht eindeutig beantworten, ob die europarechtlichen Vorgaben für die Deponierung bestimmter Abfälle durch die nationalen Bestimmungen in unzulässiger Weise verschärft worden waren. Außerdem musste geklärt werden, ob der europarechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dem Zweckverband ermöglichte, auf anderem Wege ein im Ergebnis mindestens gleichwertiges Umweltschutzniveau zu erreichen.292 Der Kreistag Mayen-Koblenz wollte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht abwarten und auf ein eventuelles Scheitern der Klage vorbereitet sein. So setzte sich die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag durch, die „Eiterköpfe“ wegen ihres hohen technischen Standards zur Zentraldeponie für das ganze Land Rheinland-Pfalz auszubauen.293 Akuter Handlungsbedarf bestand jedoch nicht, weil das Verwaltungsgericht Koblenz einem Antrag des DZV auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Land Rheinland-Pfalz zustimmte. Der Zweckverband schien damit Zeit gewonnen zu haben, weil nun feststand, dass der Deponiebetrieb auch nach dem 31. Mai 2005 in der gewohnten Form weiterlaufen würde.294

 

Die Freude über die Entscheidung währte nicht lange. Bereits Ende Juli 2003 reichte das Land Rheinland-Pfalz eine Beschwerde beim Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) ein.295 Das zuständige Umweltministerium betonte dabei, aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben sei es bereits seit 1993 klar gewesen, dass die bisher übliche Deponierung von unbehandelten Abfällen im Einvernehmen von Bund und Ländern am 1. Juni 2005 beendet werden müsse. Das sahen die OVG-Richter ganz ähnlich. Sie waren überzeugt, dass die zwölfjährige Übergangsfrist allen betroffenen Kommunen genug Gelegenheit gegeben habe, sich auf die neuen Regeln sowohl in betriebswirtschaftlicher als auch in technischer Hinsicht einzustellen. Ferner wies das Gericht darauf hin, dass die neuen Vorgaben in ganz Deutschland akzeptiert und umgesetzt würden. Sie betonten, dass auch in Rheinland-Pfalz die Mehrzahl der Landkreise und Städte die erforderlichen Maßnahmen bereits verwirklicht hätten. Und: Gebührenerhöhungen seien keineswegs zwangsläufige Folgen dieser Vorgaben, weil es dem DZV freistehe, andernorts vorhandene oder bis 2005 verfügbare Kapazitäten mitzubenutzen.296 Der Zweckverband war nach der Entscheidung des OVG nun gezwungen, entsprechende Ausschreibungen vorzubereiten, auf die sich Anbieter bewerben konnten, die bereits über die Möglichkeit einer thermischen Vorbehandlung verfügten. Gleichzeitig leitete der DZV umfassende Analysen ein, um herauszufinden, welcher Anteil des angelieferten Abfalls überhaupt vorbehandelt werden konnte.297 In der Tat entstand akuter Handlungsbedarf. Anfang Dezember 2004 wurde schließlich deutlich, dass der Zweckverband auch vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern würde – der Generalanwalt hatte sich der Auffassung von Bund und Land angeschlossen.298 Wie erwartet schloss sich der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. April 2005 der Auffassung des Generalanwalts an. Da die Frage der Vereinbarkeit nun geklärt war, ging der Fall zurück an das Verwaltungsgericht Koblenz. Damit stand fest: Der Zweckverband musste bereits zum Stichtag 1. Juni dafür sorgen, dass der Müll vor der Deponierung vorbehandelt wurde. Dass die Gebühren auch für die Bürger steigen würden, war nun so gut wie sicher.299

 

Zweckverband und Kommunalpolitik reagierten auf die Entscheidungen der Gerichte mit Unverständnis. Kein Wunder: Bis zum Zeitpunkt der Entscheidung waren rund 140 Millionen Euro investiert worden, um die Deponie „Eiterköpfe“ auf dem neusten technischen Stand zu halten. Dazu kam, dass die juristischen Auseinandersetzungen insgesamt rund 1,1 Millionen Euro gekostet hatten.300 Und schließlich war auch klar, dass der Zweckverband selbst zum „Mülltouristen“ werden würde, weil der Abfall nun nach einer Zwischenlagerung zu Müllverbrennungsanlagen gefahren werden musste. Das Wagnis, eine eigene Anlage zu erbauen, konnte und wollte man nicht eingehen, weil klar war, dass viele der bereits bestehenden Müllverbrennungsanlagen nicht ausgelastet waren. Und genau deshalb kam es am 1. August 2005 zu einem Vertragsabschluss zwischen dem DZV und dem Landkreis Neuwied. Vereinbart wurde, dass der Zweckverband jährlich 10.000 Tonnen Abfall zur Vorbehandlung an die mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) in Linkenbach (Kreis Neuwied) lieferte. Darüber hinaus bestand eine Option auf weitere 15.000 Tonnen jährlich. Vom Vertragswerk profitierte nicht nur der DZV, sondern auch der Landkreis, weil die Kapazitäten der MBA nun optimal ausgenutzt wurden.301 Dennoch reichte die Vereinbarung nicht aus, weil sie gerade mal ein Zehntel des vorzubehandelnden Mülls betraf. Da die Deponie „Eiterköpfe“ seit dem 1. Juni 2005 nur noch als Zwischenlager galt, musste der Abfall – je nach den zur Verfügung stehenden Kapazitäten – in die vorhandenen Vorbehandlungsanlagen bis nach Hannover gefahren werden. Da der Transport kreuz und quer durch die Republik bei ständig schwankenden Marktpreisen kein Dauerzustand sein konnte, verhandelte der Zweckverband im Frühjahr 2006 mit der Entsorgungsgesellschaft Mainz (EGM), die damals eine Erweiterung der bereits vorhandenen Müllverbrennungsanlage plante.302 Anfang Juli wurde die Sache schließlich im Kreistag Mayen-Koblenz beraten. Das Gremium sprach sich grundsätzlich gegen den Bau einer eigenen Müllverbrennungsanlage aus – obwohl die Behandlung des Abfalls in der Mainzer Anlage 16 Euro pro Tonne teurer war. Bis zum Bau einer eigenen teuren Müllverbrennungsanlage wären jedoch mindestens weitere vier Jahre ins Land gezogen. Deshalb strebte man einen Vertragsentwurf mit der EGM bis zum Jahr 2023 an, um dort jährlich 55.000 Tonnen Müll verbrennen zu lassen.303 Doch die Partnerschaft scheiterte in letzter Minute an den Bedenken des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums, weil der DZV die thermische Vorbehandlung nicht europaweit ausgeschrieben hatte. Der Zweckverband wollte nun diese Ausschreibung im Oktober auf den Weg bringen und Anfang Januar 2007 endgültig über die Zusammenarbeit entscheiden.304

 

Die neue Ungewissheit veranlasste den Koblenzer Stadtrat schließlich zu einem Kurswechsel. Im September 2006 sprachen sich die Mitglieder einstimmig für den Bau einer eigenen Müllverbrennungsanlage aus. Eine Begründung hatten ausgerechnet die Bündnisgrünen geliefert: „Die Bürger der Stadt Koblenz sowie der Landkreise Mayen-Koblenz und Cochem-Zell werden über ihre Müllgebühren den Haushalt der Stadt Mainz sanieren“, hatte Hildegard Arens bereits in der Ratssitzung vom 13. Juli betont.305 Mit ihrer Entscheidung stellten sich die Koblenzer Ratsmitglieder gegen die Kreistage Mayen-Koblenz und Cochem-Zell. Die Mitglieder dieser Gremien lehnten eine eigene Müllverbrennungsanlage nach wie vor ab. Damit war klar, dass es eine eigene Anlage vorerst nicht geben würde, zumal sich auch die Verbandsversammlung des DZV für die geforderte europaweite Ausschreibung der Müllvorbehandlung für einen Zeitraum von zwölf Jahren ausgesprochen hatte306 – sehr zum Ärger der Koblenzer SPD-Ratsfraktion, die sogar eine dezentrale kleinere Lösung im Stadtgebiet und damit eine Loslösung vom Zweckverband ins Spiel gebracht hatte.307 Neuer Unmut drohte, als das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung vorlag: Der Großauftrag ging nämlich nicht nach Mainz, sondern nach Nordrhein-Westfalen. Den Zuschlag hatte eine Bietergemeinschaft erhalten, an deren Spitze der kommunale Entsorger AVEA aus Leverkusen stand. Der Vertrag mit den neuen Partnern sollte eine Laufzeit von zwölf Jahren haben. Damit wäre der Weg frei gewesen, jährlich 60.000 Tonnen Hausmüll und Gewerbeabfall in den beiden Müllöfen in Bonn und Leverkusen zu verbrennen und die Schlacke auf der Deponie „Eiterköpfe“ einzulagern. 308 Doch gleich zwei Unternehmen zweifelten daran, dass die Bietergemeinschaft wirklich der günstigste Anbieter war. Dies waren der Kölner Abfallentsorger SITA und eben die Entsorgungsgesellschaft Mainz. Beide Unternehmen schalteten nun die Vergabekammer beim Wirtschaftsministerium in Mainz ein. Diese musste nun entscheiden, ob der Zuschlag des DZV rechtens war oder nicht.309 Die Vergabekammer wies jedoch die Einsprüche zurück.310 Die EGM reichte daraufhin eine Klage beim Oberlandesgericht ein – und das, obwohl nach eigenen Angaben auch ohne den Müll des DZV der geplante dritte Mainzer Abfallofen auf der Ingelheimer Aue ausgelastet war. Die Mainzer hatten nämlich mit den privaten Entsorgern Remondis und Sulo langfristige Lieferverträge ausgehandelt.311

 

Eine definitive Entscheidung stand bei Drucklegung vorliegender Studie noch aus. Doch zeigen die Auseinandersetzungen um die Müllverbrennung im Großraum Koblenz schon jetzt, dass die „Vorbehandlung“ für kommunale und private Anbieter zu einem wichtigen Geschäft geworden ist – die immensen Investitionen in die entsprechenden Anlagen sollen sich zumindest langfristig lohnen. Die Vorgänge in den vergangenen 20 Jahren zeigen aber auch, dass die Abfallwirtschaft von einst und jetzt nichts mehr miteinander zu tun haben. An die Stelle von kommunalen „Einzelkämpfern“ sind nun überörtliche Verbände getreten, die vor allem eins erreicht haben: den bis zu den frühen 1990er-Jahren drohenden Müllkollaps zu verhindern. Allerdings zahlten die Akteure einen hohen Preis. Das Beispiel des Ausbaus der Deponie „Eiterköpfe“ zeigt eindrucksvoll, dass die hohen Kosten wohl niemals refinanziert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Erläuterungsbericht zum Vorentwurf der Kanalisation der rechtsrheinischen Vororte, April 1937, in: Stadt Koblenz. Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 1.1.1. Genereller Erläuterungsbericht: Entwicklung der Kanalisation. Ingenieurbüro Franz Fischer, Erftstadt/Koblenz, Koblenz o.J. [1982–1988], S. 3 f.

2 Erläuterungsbericht zum Vorentwurf, S. 10f.

3 Stadt Koblenz. Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 1.1.1. Genereller Erläuterungsbericht: Entwicklung der Kanalisation. Ingenieurbüro Franz Fischer, Erftstadt/Koblenz, Koblenz o.J. [1982–1988], S. 38 und 41 f.

4 Vgl. Schua Leopold/Roma Schua, Wasser. Lebenselement und Umwelt. Die Geschichte des Gewässerschutzes in ihrem Entwicklungsgang dargestellt und dokumentiert, Freiburg/München 1981, S. 249.

5 Vgl. Hünemörder, Kai F., Die Frühgeschichte der globalen Umweltkrise und die Formierung der deutschen Umweltpolitik (1950–1973), Sturtgart 2004, S. 31.

6 Vgl. Wey, Klaus-Georg, Umweltpolitik in Deutschland. Kurze Geschichte des Umweltschutzes in Deutschland seit 1900, Opladen 1982, S. 153.

7 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 77.

8 Zur Geschichte der ATV: Geschichte der Abwasserentsorgung. 50 Jahre ATV. Hg. vom ATV, Hennef 1999, S. 205 ff.

9 Die DWA ist eine der bedeutendsten Verbände für Abwasser, Abfall und Gewässerschutz. Die Fachausschüsse und Arbeitsgruppen decken das gesamte Spektrum des Abwasser- und Abfallwesens in technische, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte ab. Die Stadtentwässerung ist hier in der Ausbildung und Weiterbildung des Personals tätig. Seit 1986 veranstaltet die DWA jährlich Erfahrsaustausche für Städte und Gemeinden verschiedener Größenordnung. Diese Veranstaltung für Gemeinden und Städte bis 30.000 Einwohnergleichwerte (EGW) in dem Bereich der ehemaligen Regierungsbezirke Trier und Koblenz wurde von der Stadtentwässerung durchgeführt. Für Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung, die immer in einer anderen Stadt stattfindet, zeichnet der jeweilige Betriebsleiter verantwortlich.

10 Vgl. Kloepfer. Umweltrecht, S. 81.

11 Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 38.

12 Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins, Denkschrift zur Verunreinigung des Rheins und seiner wichtigen Nebenflüsse in der Bundesrepublik Deutschland, Bad Godesberg 1965,    S. 5.

13 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 79.

14 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Rhein, Denkschrift, S. 5.

15 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Rhein, Denkschrift, S. 17.

16 Vgl. Schua, Wasser, S. 259.

17 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Rhein, Denkschrift, S. 5.

18 Vgl. Schua, Wasser, S. 260.

19 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 85.

20 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 82.

21 Vgl. Schua, Wasser, S. 261.

22 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 77 ff.

23 Vgl. Wey, Umweltpolitik, S. 156.

24 Detergenzien (von detergere = abwischen) sind die in Reinigungsmitteln und Waschmitteln verwendeten Stoffe, die einen Reinigungsprozess erleichtern.

25 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 84 f.

26 Zitiert nach: Wey, Umweltpolitik, S. 179.

27 Vgl. Wey, Umweltpolitik, S. 180.

28 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 81.

29 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 95.

30 Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 35; Hergt, Parteiprogramme, S. 79.

31 Vgl. Wey, Umweltpolitik, S. 154; Münch, Stadthygiene, S. 35.

32 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 99.

33 Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 35 f.

34 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 96 f.

35 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 103.

36 Vgl. Münch, Stadthygiene, S. 37

37 Vgl. Paul, Rheinverschmutzung, S. 400 f.

38 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Rhein, Denkschrift, S. 10 f.

39 Arbeitsgemeinschaft Rhein, Denkschrift, S. 5.

40 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Rhein, Denkschrift, S. 5.

41 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 83.

42 Stuttgarter Zeitung, 24. Juni 1969. Zitiert nach Hünemörder, Umweltkrise, S. 84.

43 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 31. Juli 1969.

44 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 29. und 30. Juli 1969.

45 Vgl. Hünemörder, Umweltkrise, S. 84.

46 Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 2. August 1969.

47 Vgl. Wicke, Lutz, Die ökologischen Milliarden. Das kostet die zerstörte Umwelt – so können wir sie retten, München 1986, S. 58.

48 Ant, Herbert, Verschmutzung der Fließgewässer und ihre Folgen am Beispiel der Lippe und des Rheins, in: Olschowy, G. (Hg.), Belastete Landschaft – gefährdete Umwelt, München  1971, S. 35–50.

49 Vgl. Wicke, Die ökologischen Milliarden, S. 59.

50 Vgl. Rommelspacher, Thomas, Das natürliche Recht auf Wasserverschmutzung. Geschichte des Wassers im 19. und 20. Jahrhunderts, in: Brüggemeier, Franz Josef/Thomas Rommelspacher (Hg.), Besiegte Natur. Geschichte der Umwelt im 19. und 20. Jahrhundert, München 1987 (S. 42–63), S. 42.

51 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 127 f.

52 Der elfte Deutsche Bundestag wurde am 25. Januar 1987 gewählt.

53 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 106 f. und 130.

54 Vgl. Kloepfer, Umweltrecht, S. 121.

55 Vgl. Roscher, Volker, Die Einführung der Kanalisation in Hamburg und der Neubau der Stadt 1842/43, in: Die Alte Stadt 3/1993, S. 85.

56 Das Landesamt für Wasserwirtschaft wurde 1951 als Landesamt für Gewässerschutz gegründet und erhielt erst 1983 den späteren Namen. Die Behörde ist seit 2004 eine Abteilung im neuen Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) mit Standorten in Oppenheim und Mainz. Das LUWG ist eine obere Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutzbehörde.

57 Vgl. „Uferfiltrat“ für die öffentliche Trinkwasserversorgung. Probleme und Erkenntnisse. Seminar des Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK) und des Landesamtes für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz am 21. Juni 1990. Tagungsband, Mainz 1991 [masch.], S. 10.

58 Vgl. Uferfiltrat, S. 10f.

59 Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke e.V., Jahresbericht 61, 2004, Karlsruhe 2005, S. 26.

60 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke 2004, S. 55.

61 Die internationale Expertentagung wurde vom deutschen Nationalkomitee für das Internationale Hydrologische Programm der UNESCO und dem Operationellen Hydrologischen Programm der WMO ausgerichtet. Ebenfalls beteiligt waren die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), die Internationale Kommission für die Hydrologie des Rheingebietes (KHR) und die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), die wie die IKSR ihren Sitz in Koblenz hat.

 

62 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. April 1999.

63 Vgl. Mahlburg, Stadt Koblenz, S. 21. Berücksichtigt man bei den Berechnungen das gesamte Stadtgebiet, ergibt sich folgende Relation: 25,6 Prozent der Gebäude waren vollständig zerstört, weitere 24,6 Prozent schwer beschädigt worden.

64 Dazu: StaK-623, 9357, S. 11: Die städtebauliche Entwicklung von Koblenz nach dem letzten Krieg. Konzept vom 17. September 1952.

65 Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 2. Dezember 1946.

66 Vgl. Verwaltungsbericht 1946, S. 25.

67 Vgl. Verwaltungsbericht 1946, S. 25 f.

68 Vgl. Verwaltungsbericht 1946, S. 26.

69 Vgl. Verwaltungsbericht 1946, S. 26 f.

70 StaK-623, 9023, S. 9: Akteneintrag der Koblenzer Ortspolizeibehörde,              11. Dezember 1946.

71 StaK-623, 9023, S. 13: Akteneintrag der Koblenzer Ortspolizeibehörde, 25. November 1946.

72 StaK-623, 9023, S. 40: Beschwerde Josef Buschmanns, 6. April 1946.

73 Vgl. Umweltbericht 1989, S. 192.

74 StaK-623, 6471, S. 425: Bericht Außendienst, 19. Juni 1963.

75 StaK-623, 6471, S. 410: Akteneintrag der städtischen Polizeibehörde, 8. Februar 1963.

76 Vgl. Kallenbach, Reinhard Erneuerung der Koblenzer Altstadt. Eine Dokumentation zur Sanierung im Auftrag der Stadtverwaltung Koblenz, Koblenz 1992, S. 58, auf Grundlage von: Koblenz. Vorbereitende Untersuchungen gem. §4 StBauFG. Institut für Städtebau und Raumordnung Siegfried Imlau, Bingen 1972, 5.3.12, und Rüber, Marion, Sanierungsgebiet Altstadt. Städtebauliche Erneuerung, städtebaulicher Wandel und neues Flair. Dargestellt am Beispiel der Koblenzer Altstadt. Diplomarbeit, Mainz 1990 [masch.], S. 34 f.

77 StaK-623, 6471, S. 327: Bericht der Stadtverwaltung Koblenz als Polizeibehörde über das Kernwerk Asterstein, 23. Dezember 1955.

78 StaK-623, 6471, S. 431: Auszug der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrats am 4. April 1963 (Abschrift).

79 Dazu: Pickel, Leben am Fluss, S. 32 f.

80 Vgl. Pickel, Leben am Fluss, S. 38.

81 Vgl. Pickel, Leben am Fluss, S. 38.

82 StaK-623, 6471, S. 431: Niederschrift Ratssitzung, 4. April 1963.

83 Vgl. Pickel, Leben am Fluss, S. 39. Dazu auch Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. September 1979.

84 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 30. Januar 1980.

85 Vgl. Kallenbach, Reinhard/Kerber, Dieter/Schwickerath, Marianne, Sanierung Ehrenbreitstein, Koblenz 1998, S. 192.

86 Vgl. Stadt Koblenz. Hauptentwässerungsentwurf. Kurzfassung. Ingenieurbüro Franz Fischer GmbH, Koblenz 1987, S. 17: Das Ingenieurbüro Dr. Breitung war 1975 von der Stadt Koblenz beauftragt worden, einen Entwurf aufzustellen, der den Anschluss von Immendorf mit dem Kloster Arenberg und der Pfarr-Siedlung Arenberg an die Verbandskläranlage Vallendar-Koblenz vorsah.

87 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. und 25. Oktober 1977.

88 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 192.

89 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 192.

90 Lokalanzeiger Koblenzer Schängel, 4. Oktober 1982.

91 Stichtag war der 30. Juni 1985.

92 Stadt Koblenz. Hauptentwässerungsentwurf. Ingenieurbüro Franz Fischer, Erftstadt/Koblenz, Koblenz o.J. [1982–1988], Bd. 5.1, S. 105 f.

93 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 17: Nach einer Studie 1979 wurde festgelegt, Stolzenfels im Mischsystem zu entwässern und an die Kläranlage in der Nachbargemeinde Rhens anzuschließen. Das Büro Hartwig wurde beauftragt, einen entsprechenden Entwurf aufzustellen. Die Arbeiten wurden 1983 in Abstimmung mit dem Hauptentwässerungsentwurf ausgeführt.

94 Vgl. Umweltbericht 1989, S. 197.

95 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28./29. Mai 1994.

96 Dazu auch: Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. August 1979 und 18. September 1979.

97 Vgl. Umweltbericht 1989, S. 196 ff.

98 Auskunft des Eigenbetriebs Stadtentwässerung.

99 Details zur Bauausführung: Frank, E./Heuser W. u. a., Der Rheintunnel Koblenz-Ehrenbreitstein, in: 3R international. 22 Jg., Heft 1/2, Januar/Februar 1983.

100 Vgl. Frank, Rheintunnel, S. 27 f.

101 Im Zuge der Bauarbeiten war auch ein Rohrpaket der Deutschen Bundespost zu verlegen.

102 Vgl. Versorgungstunnel unter dem Rhein bei Koblenz. Philipp Holzmann AG. Technischer  Bericht, März 1982, S. 2 f.

103 Vgl. Umweltbericht, S. 194: Der Flächennutzungsplan der Stadt Koblenz erlangte 1984 seine Rechtskraft.

104 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Kurzfassung, S. 1.

105 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Kurzfassung, S. 11.

106 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Kurzfassung, S. 22.

107 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Kurzfassung, S. 7.

108 Heute gilt die Fassung vom 5. April 2005.

109 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Kurzfassung, S. 19.

110 Das Gesetz gilt heute in der Neufassung vom 18. Januar 2005.

111 Eine Schadeinheit entspricht der geschätzten ungereinigten jährlichen Abwassermenge eines Einwohners. Nach dem Abwasserabgabengesetz wird durch die Direkteinleitung in ein Gewässer eine Abgabe erhoben, deren Höhe sich nach der Schädlichkeit der Abwasserinhaltsstoffe richtet.

112 Heute gilt die Fassung vom 2. März 2006.

113 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Kurzfassung, S. 19 und 22: Die Stadt Koblenz hatte den gesetzlichen Vorgaben entsprechend in ihrer Abwassersatzung zur Pflicht gemacht, Oberflächenwasser wie Schmutzwasser zu behandeln, das in die Kanäle abgeleitet werden musste.

114 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 14.

115 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 14.

116 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 14.

117 Gemäß § 3 des Landeswassergesetzes (LWG) gibt es Gewässer erster Ordnung (zum Beispiel Rhein und Mosel), Gewässer zweiter Ordnung (zum Beispiel die Wied) und Gewässer dritter Ordnung. Gewässer zweiter Ordnung gibt es in Koblenz nicht. Die Unterhaltungslast obliegt gem. § 63 LWG bei Gewässer erster Ordnung vorbehaltlich der Aufgabe des Bundes an Bundeswasserstraßen, dem Land, bei Gewässern zweiter Ordnung den Landkreisen und kreisfreien Städten und bei Gewässern dritter Ordnung den kreisfreien Städten, verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden.

118 Dazu auch: Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 16. und 17. April 1980 und 27. Februar 1981: Der Stollen erhielt den Namen „Iris“. Richtfest wurde am 26. Februar 1981 gefeiert.

119 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 23: Das Gebiet der Stadt Koblenz zwischen Mosel und Rhein sowie die rechtsrheinisch gelegenen Stadtteile sind über das Pumpwerk Schartwiesenweg an die Kläranlage angeschlossen. Im Zulauf für dieses Pumpwerk befindet sich der Moseldüker.

120 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 20 f.

121 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 15.

122 Dazu auch Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. Dezember 1976: Bereits 1976 waren rund 4,4 Millionen DM für den Ausbau des Kanalnetzes in Asterstein ausgegeben worden.

123 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 24. September 1982.

124 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 15.

125 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 16.

126 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 16.

127 Vgl. Lokalanzeiger Koblenzer Schängel, 10. April 1980.

128 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. Juni 1978.

129 Vgl. Lokalanzeiger Koblenzer Schängel, 23. Mai 1979.

130 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. Oktober 1976.

131 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. Juni 1978.

132 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 17.

133 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 18. Oktober 1983.

134 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 17: Grundlage für den Rübenacher Entwurf waren die bereits bestehenden Entwürfe „Ausbau des Bubenheimer Baches und SW Hauptsammler Rübenach/Bubenheim bis SW-Hauptsammler Rothenlänge sowie die Untersuchung „Entwässerung der Gebiete am Bubenheimer Bach“ des Büros Kalweit 1974, in denen unter anderem bestimmt wurde, das Gesamtgebiet im Trennverfahren zu entwässern.

135 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 27./28. März 1976.

136 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. Dezember 1976.

137 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. Oktober 1976.

138 Dazu auch: Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. Juli 1981 und     12. November 1981.

139 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf Kurzfassung, S. 37.

140 Vgl. Umweltbericht, S. 200.

141 Die Abwassertechnische Vereinigung (ATV) legt einen Schwerpunkt ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Information über die Aufbereitung des Abwassers. Ein Ergebnis ist die Broschüre „Abwasser im Klartext“, in der die naturwissenschaftlich-technischen Vorgänge bei der Aufbereitung anschaulich erklärt werden. Detailliert wird die Technik rund um die Abwasserberhandlung vorgestellt in: Geschichte der Abwasserentsorgung. 50 Jahre ATV. Hg. vom ATV, Hennef 1999.

142 Vgl. Wissing, Wasserreinigung, S. 33.

143 Vgl. Wissing, Wasserreinigung, S. 37.

144 Vgl. Wissing, Wasserreinigung, S. 21 und 39.

145 Vgl. Wissing, Wasserreinigung, S. 51.

146 Vgl. Wissing, Wasserreinigung, S. 113.

147 Dazu auch: Rhein-Post, 25. April 1956.

148 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 25. Juni 1980.

149 Hausakten SEK: Erläuterungen zum Vorentwurf Erweiterung Kläranlage Koblenz von 1981. Aufbereitet zur Sitzung des Stadtrats, 20. Februar 1984, S. 1.

150 Hausakten SEK: Erläuterungen, S. 1.

151 Hausakten SEK: Erläuterungen, S. 2.

152 Hausakten SEK: Erläuterungen, S. 15: Das Gelände reichte sogar aus, um das Klärwerk in einer dritten Ausbaustufe auf eine Kapazität für 420.000 Einwohner zu erweitern.

153 Hausakten SEK: Erläuterungen, S. 2 f.

154 Hausakten SEK: Erläuterungen, S. 4.

155 Hausakten SEK: Erläuterungen, S. 5.

156 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 6.

157 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 7.

158 Alternativ wurden drei Rundbecken mit einem Innendurchmesser von jeweils 25 Metern vorgeschlagen.

159 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 8.

160 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 9 f.

161 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 11.

162 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 13.

163 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz 6./7. Mai 1989.

164 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 14.

165 Hausakten SEK: Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Koblenzer Stadtrates am 17. Mai 1984, S. 36 ff.

166 Hausakten SEK, Erläuterungen, S. 16 ff.

167 Vgl. Lokalanzeiger Koblenzer Schängel, 15. März 1990.

168 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 16. Januar 1992.

169 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 19. Februar 1992.

170 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 6. September 1997.

171 Auskunft des Betriebsleiters Thomas Keßelheim im November 2007.

172 Dazu: Gaentsch, Günter, Baugesetzbuch, Köln 1991, S. 1 f.: Grundlage für die Ausweisung und Erneuerung von Sanierungsgebieten ist das Baugesetzbuch (Bau-GB). Seine Bestimmungen wurden im Bundesgesetzblatt vom 8. Dezember 1986 veröffentlicht und traten am 1. Juli 1987 in Kraft (heue gilt die Fassung vom 23. September 2004). Das Gesetzbuch ist eine völlig überarbeitete Zusammenfassung des Bundesbaugesetzes aus dem Jahr 1960 und des von 1971 stammenden Städtebauförderungsgesetzes. Das Baugesetzbuch behandelt den Teil des öffentlichen Baurechtes, der die Bebauung und Nutzung von Grundstücken im Interesse einer sinnvollen städtebaulichen Ordnung und Entwicklung regelt. Ein Kapitel des Baugesetzbuches ist das „besondere Städtebaurecht“. Es enthält die Bestimmungen des alten Städtebauförderungsgesetzes von 1971 in modifizierter Form und regelt die Formen der Bürgerbeteiligung. Auch in der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz stehen Erhaltung und Modernisierung gleichrangig neben Abbruch und Neubebauung. Darüber hinaus gibt es noch besondere Landesprogramme, die den Gemeinden im Falle von Stadterneuerungsmaßnahmen finanzielle Hilfen leisten. Ein wichtiges und aktuelles Beispiel ist die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen durch das Land Rheinland-Pfalz. Als weiteres Beispiel ist das „Sonderprogramm Stadtsanierung“ zu nennen, das bereits 1975 auf den Weg gebracht wurde.

173 Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 1, S. 1, 5, 12 und 32.

174 Vgl. Sanierung Ehrenbreitstein, S. 194.

175 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 194.

176 Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 5.1, S. 135.

177 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 195.

178 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 195.

179 Vgl. Lokalanzeiger Koblenzer Schängel, 12. März 1992.

180 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 196.

181 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 20./21 März 1993

 und 8. Februar 1995.

182 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 198.

183 Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 5.1, S. 135.

184 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 12. Oktober 1998.

185 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 199.

186 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 25. September 1998.

187 Vgl. Stephan, Simon, Stadtgestaltungskonzept Ehrenbreitstein. Diplomarbeit im Fachgebiet Verkehrswesen, Fachhochschule Koblenz, Fachbereich Bauingenieurwesen. 2 Bde., Koblenz 1997 [masch.], S. 69.

188 Vgl. Stephan, Ehrenbreitstein, S. 5.

189 Wenn nicht anders belegt, liegen den folgenden Ausführungen die Auskünfte der zuständigen Fachingenieure beim Tiefbauamt der Stadt Koblenz oder des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zugrunde.

190 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 29. November 1989 und       9. April 1990.

191 Brief des damaligen Regierungsbaumeisters Heinz Zeeb an den Arbeitskreis Sanierung vom 31. Oktober 1991.

192 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 26. Januar 1993. Mitteilung des damaligen Landtagsabgeordneten und späteren Bügermeisters Dieter Muscheid.

193 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz. 8. Februar 1995, 11. Dezember 1995 und 20. Oktober 1986.

194 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 8. Februar 1995.

195 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 205.

196 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 206.

197 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 5.1, S. 266.

198 Vgl. Hauptentwässerungsentwurf, Bd. 5.1, S. 266.

 

199 Vgl. Kallenbach, Sanierung Ehrenbreitstein, S. 207.

200 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 4. und 6. Januar 2003.

201 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 1. April 2006.

202 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 10. April 2006.

203 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 26. Mai 2006.

204 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 19. Mai 2007.

205 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. August 1996.

206 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. August 1996. Aktuelle Angaben nach Auskunft des Eigenbetriebs Stadtentwässerung.

207 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 11. April 1997.

208 Das Sickerwasser wurde in Urbar aufgefangen.

209 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 24. August 1996.

 Entscheidung der Ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz   (Az 1 K 3780/95.KO).

210 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 14. und 19. Juni 1997.

211 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 7. Februar 1999.

212 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 3. April 1999.

213 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 14. März 1998.

214 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 7. Februar 1999.

215 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 3. April 1999.

216 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 3. April 1999.

217 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. September 1999.

218 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 29. September 1999.

219 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 18. April 1996.

220 „Auf dem Forst“ hatten sich Anlieger geweigert, ihre Privatgrundstücke für die Ausführung der neuen Kanalisation zu öffnen. Die Stadt musste gegen die Betroffenen rechtlich vorgehen und setzte sich am Ende durch.

221 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 14. März 1996.

222 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 18. April 1996.

223 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 11. Mai 1996.

224 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 7. August 1996.

225 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 6. Juni 1998.

226 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. November 1998

227 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. April und 12. Mai 1999.

228 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. September 1997.

229 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. April 2001.

230 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 3. Juni 2002.

231 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 31. März 1999.

232 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 25. April 1999.

233 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. November 2002.

234 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 21. Dezember 1996.

235 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 22. November 1999.

236 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 21. Dezember 2001. Der ursprüngliche Kostenansatz von 5,8 Millionen DM war leicht überschritten worden. Am Ende kostete das Abwasserpumpwerk rund 1,1 Millionen DM. Für den Kanal in der Brunnenstraße waren rund 5,1 Millionen DM ausgegeben worden. Relativ günstig war die Kostenbeteiligung für die Anbindung an das Klärwerk der Verbandsgemeinde Rhens in Höhe von 300.000 DM.

237 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 24. August 1996.

238 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 21. Dezember 1996.

239 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 1. Oktober 1997.

240 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. August 2000.

241 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 21. Dezember 2001.

242 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. Juli 2002.

243 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 24. Januar 2006.

244 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 18. Dezember 1999

(Az: 7 B 11888/99).

245 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 30. Juni 2006.

246 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 11. Mai 2007.

247 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 16. Juni 2006.

248 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 25. April 2007.

249 Dazu grundsätzlich: Park, Jinhee, Von der Müllkippe zur Abfallwirtschaft. Die Entwicklung der Hausmüllentsorgung in Berlin (West) von 1945 bis 1990. Phil. Diss TU Berlin, Berlin 2004. URL: http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=971856702 (Zugriff am    23. Mai 2007), S. 32 ff.

250 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 10. April 1997.

251 Tagungsband zum Umweltforum Abfallwirtschaft 2000 an der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz am 13.10.1992, Koblenz 1992 [masch.], S. 1: Vorwort des damaligen Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Prof. Dr. Klaus Töpfer.

252 Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. Oktober 1992.

253 Im Herbst 1992 sah es noch so aus, dass 30 Prozent der aufbereitbaren Bauabfälle im Land nicht verwertet wurden.

254 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. Oktober 1992.

255 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie zur Erstellung eines abfallwirtschaftlichen Konzeptes für den Großraum Koblenz, angefertigt im Januar 1986. Im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Müllbeseitigung im Großraum Koblenz. Erstellt von der Ingenieursozietät Abfall Prof. Tabasaran & Partner, Stuttgart 1986, S. 1 f. und 10.

256Arbeitsgemeinschaft Müllbeseitigung im Großraum Koblenz, Standortgutachten Müllverwertung im Großraum Koblenz. Erstellt durch Planungsgemeinschaft Energieversorgung Oberhausen AG – EVO Oberhausen, Goepfert, Reimer & Partner GRP Hamburg, Hamburg/Koblenz 1985 [masch.].

257 Vgl. Arbeitsgemeinschaft Müllbeseitigung, Standortgutachten, S. 48.

258 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie, S. 20.

259 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie, S. 21.

260 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 10. April 1997.

261 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie, S. 21 ff.

262 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie, S. 25.

263 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 7. November 1998.

264 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 12. Oktober 2001.

265 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 6. Januar 1998.

266 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie, S. 26.

267 Vgl. Grundsatz- und Strategiestudie, S. 46 f.

268 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 27. März 1996.

269 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. April 1998.

270 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 16. Januar/19. Februar 1997.

271 Hans-Dieter Gassen war damals auch Erster Beigeordneter des Landkreises Mayen-Koblenz. Er ist heute Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord).

272 Vgl. URL: <http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/ pdf/tasi_ges.pdf> (Zugriff am 22. Mai 2007): Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und Entsorgung von Siedlungsabfällen (Dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz) vom 14. Mai 1993.

273 Vgl. URL: http://www.mufv.rlp.de/fileadmin/img/inhalte/abfall/ Landesabfallwirtschaftsgesetz_RP.pdf (Zugriff am 22. Mai 2007). Fassung vom 2. April 1998. Geändert durch Gesetz am 6. Februar 2001.

274 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. Mai 2002.

275 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. Juli 2002. Im Juli 2002 wurden die Schulden mit 95 Millionen Euro angegeben.

276 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 26. Februar 1997.

277 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 12. März 1997.

278 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 9. April 1999.

279 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 3. Juli 1997.

280 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. Juni 1998.

281 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 19. Juni 1998.

282 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 20. Juli 1998.

283 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. Juli 1998.

284 Vgl. URL: <http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ abfallablagerungsvo.pdf> (Zugriff am 22. Mai 2007). Geändert am 13. Dezember 2006 mit Gültigkeit zum 1. Januar 2007.

285 Unter Glühverlust (in Prozent) versteht man den Anteil an organischer Substanz einer Probe. Um ihn zu bestimmen, wird die Probe von Deponieabfällen bei Temperaturen von 555 Grad Celsius so lange geglüht, bis keine Gewichtsabnahme mehr festzustellen ist. Die Differenz zwischen der aufgegebenen Gesamtmasse, abzüglich des Glührückstandes, zur aufgegebenen Gesamtmasse bildet den Glühverlust. Ein hoher Glühverlust deutet auf einen hohen Anteil an organischer Substanz in der Probe hin. Der mineralische Anteil wird über den Glührückstand bestimmt. Die Bestimmung des Glühverlustes ist vor allem bei der Analyse von Klärschlämmen und Hausmüll von Bedeutung.

286 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 28. Juni 2001.

287 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. Mai 2002.

288 Az: 7 K 1389 /01, Verwaltungsgericht Koblenz.

289 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. Mai 2002.

290 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 5. Dezember 2002.

291 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 21. Dezember 2002.

292 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 4. Januar 2003.

293 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. Juni 2003.

294 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 18. Juli 2003. Dem Antrag des Zweckverbandes wurde am 16. Juli 2003 stattgegeben.

295 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 31. Juli 2003.

296 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. November 2003.

297 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 17. Dezember 2003.

298  Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 2. Dezember 2004.

299 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 15. April 2005.

300 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 30. Mai 2005.

301 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 2. August 2005.

302 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 21. März 2006.

303 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 4. Juli 2006.

304 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. September 2006.

305 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 23. September 2006.

306 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 27. Oktober 2006.

307 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 27. Oktober 2006.

308 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 26. Januar 2007.

309 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 13. März 2007.

310 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 10. April 2007.

311 Vgl. Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz, 10. April 2007.

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